Kostenrechner für Beschäftigungskosten in Mauretanien
Berechnen Sie Ihre vollständigen Einstellungskosten für Mauretanien-Mitarbeiter, einschließlich Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge, Mitarbeiterleistungen und Verwaltungsgebühren. Dieser Gehaltsrechner liefert genaue Schätzungen der Arbeitgeberkosten für fundierte Einstellungsentscheidungen.
Personalkosten berechnen
Aufschlüsselung der Beschäftigungskosten
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Arbeitgebersteuerbeiträge
| Steuerart | Rate | Basis |
|---|---|---|
| Sozialversicherung (CNSS) | 22% (Arbeitgeberbeitrag) | Bruttogehalt des Arbeitnehmers (bis zur Rentenschwelle) |
| Personal Income Tax (IRPP) | Progressiv (0% bis 40%) | Monatliches steuerpflichtiges Einkommen des Arbeitnehmers (vom Arbeitgeber einbehalten) |
| Berufsbildungsteuer (Ausbildungsteuer) | 0,60% | Alle an Arbeitnehmer gezahlten Vergütungen |
Abgabe & Einhaltung der Vorschriften
- Monatliche Meldungen und Zahlungen für IRPP und Sozialversicherung sind in der Regel bis zum 15. des Monats nach dem Gehaltsabrechnungszeitraum fällig.
- Eine jährliche Erklärung, die alle gezahlten Gehälter und einbehaltenen Steuern/Beiträge für jeden Arbeitnehmer zusammenfasst, ist bis Ende Januar des folgenden Jahres erforderlich.
- Arbeitgeber müssen den Arbeitnehmern bis Ende Januar Bescheinigungen vorlegen, die das Jahresgehalt und die vom IRPP einbehaltenen Beträge zusammenfassen.
In Mauretanien umfassen die Mitarbeitersteuervorlagen verschiedene Bereiche, einschließlich Einkommensteuer, Sozialversicherungsbeiträge und andere Abgaben.
Einkommensteuer (ITS)
Einkommensteuer, oder Impôt sur les Traitements et Salaires (ITS), wird auf das Bruttogehalt nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge (CNSS und CNAM) berechnet. Es folgt einem progressiven Steuersystem:
- Bis 9.000 MRU: 15%
- 9.001 bis 21.000 MRU: 25%
- Über 21.000 MRU: 40%
Beispiel: Eine Mitarbeiterin, der*die 25.000 MRU monatlich verdient, hätte folgende ITS-Berechnung (vereinfachte Darstellung):
- Die ersten 9.000 MRU: 9.000 * 0,15 = 1.350 MRU
- Die nächsten 12.000 MRU: 12.000 * 0,25 = 3.000 MRU
- Die verbleibenden 4.000 MRU: 4.000 * 0,40 = 1.600 MRU
- Gesamte ITS: 1.350 + 3.000 + 1.600 = 5.950 MRU
Sozialversicherungsbeiträge
Mitarbeiter*Innen leisten einen Beitrag von 1 % ihres monatlichen Gehalts zur Sozialversicherung. Dieser Beitrag ist auf eine monatliche Bemessungsgrundlage von 15.000 MRU begrenzt.
Quellensteuer (WHT)
Eine Quellensteuer von 2,5 % gilt für in Mauretanien tätigen ansässigen DienstleistungserbringerInnen. Diese wird vom Zahlenden der Dienstleistung abgezogen, sofern dieder Dienstleister*in der persönlichen Einkommensteuer unterliegt.
Weitere Abzüge
Weitere mögliche Abzüge für mauretanische Mitarbeiter*innen könnten Rentenbeiträge und Lebensversicherungsprämien sein. Sachbezüge sind im Allgemeinen nicht steuerpflichtig, sofern sie 20 % des Gehalts nicht übersteigen. Detaillierte Informationen zu spezifischen Abzügen könnten bei der Generaldirektion für Steuern erhältlich sein.
Zusätzliche Hinweise
Die hier bereitgestellten Informationen spiegeln die Situation vom 17. Februar 2026 wider und können sich ändern. Steuergesetze und -vorschriften sind komplex und können modifiziert werden. Es ist ratsam, einen Steuerberater zu konsultieren, um die aktuellsten und individuellen Ratschläge zu erhalten. Für offizielle Informationen und Einzelheiten zu Steuerverfahren und Fristen wenden Sie sich bitte an die Generaldirektion für Steuern in Mauretanien. Diese Übersicht dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine professionelle Steuerberatung dar.



