Das Navigieren durch die Steuerlandschaft in Mauretanien erfordert ein klares Verständnis sowohl der Arbeitgeberpflichten als auch der Arbeitnehmerverantwortlichkeiten. Das System umfasst hauptsächlich Beiträge zu den Sozialversicherungskassen und die Quellensteuer auf das Einkommen der Mitarbeitenden. Arbeitgeber spielen eine entscheidende Rolle bei der Einhaltung der Vorschriften, indem sie diese Beträge korrekt berechnen und im Namen ihrer Mitarbeitenden an die zuständigen Behörden abführen.
Das Verständnis der spezifischen Raten, Schwellenwerte und Verfahrensanforderungen ist für Unternehmen, die in Mauretanien tätig sind, unerlässlich, egal ob sie lokale Einheiten oder internationale Firmen mit Mitarbeitenden im Land sind. Eine ordnungsgemäße Verwaltung der Lohnsteuer und Sozialabgaben gewährleistet die Einhaltung der nationalen Arbeits- und Steuergesetze, trägt zu reibungslosen Geschäftsabläufen bei und vermeidet potenzielle Strafen.
Arbeitgeberpflichten in Bezug auf Sozialversicherung und Lohnsteuer
Arbeitgeber in Mauretanien sind verpflichtet, Beiträge an den Nationalen Sozialversicherungsfonds (Caisse Nationale de Sécurité Sociale - CNSS) zu leisten. Diese Beiträge decken verschiedene Leistungen ab, darunter Rentenversorgungen, Familienzulagen und Berufsrisikoversicherungen. Die Beitragssätze werden auf das Bruttogehalt des Mitarbeitenden bis zu einer bestimmten Obergrenze angewandt.
Die üblichen Beitragssätze für Arbeitgeber im Bereich der Sozialversicherung sind typischerweise wie folgt aufgeschlüsselt:
| Beitragstyp | Arbeitgeberrate | Mitarbeiterrate | Gehaltsobergrenze (MRO) |
|---|---|---|---|
| Rentenpension | 15% | 3% | 240.000 |
| Familienzulagen | 6% | 0% | Keine Obergrenze |
| Berufsrisiken | 1% | 0% | Keine Obergrenze |
| Gesamt (bis Obergrenze) | 22% | 3% |
- Berechnungsgrundlage: Beiträge werden auf das monatliche Bruttogehalt berechnet, einschließlich Grundgehalt, Zulagen, Boni und geldwerter Vorteile, bis zur festgelegten Obergrenze für Rentenversicherungen. Familienzulagen und Berufsrisikobeiträge werden in der Regel auf das Gesamttbruttogehalt ohne Obergrenze berechnet.
- Zahlungsfrequenz: Beiträge sind in der Regel monatlich zu leisten.
Über die Sozialversicherung hinaus sind Arbeitgeber auch dafür verantwortlich, die Personal Income Tax (Impôt sur les Revenus des Personnes Physiques - IRPP) vom Gehalt der Mitarbeitenden einzubehalten und an die Behörden abzuführen. Während IRPP eine Steuer der Mitarbeitenden ist, agiert der Arbeitgeber als Quellensteuerabzugspflichtiger.
Anforderungen an die Quellensteuerabzug bei Einkommen
Die Personal Income Tax (IRPP) wird auf das Einkommen von in Mauretanien ansässigen Personen erhoben, einschließlich der Beschäftigungseinkommen. Arbeitgeber sind verpflichtet, IRPP bei der monatlichen Gehaltszahlung ihrer Mitarbeitenden zu berechnen und einzubehalten. Die Steuer ist progressiv, das heißt, höhere Einkommen werden mit höheren Raten besteuert.
Die IRPP-Berechnung basiert auf dem steuerpflichtigen Nettoeinkommen, welches das Bruttogehalt minus bestimmter zulässiger Abzüge und Zulagen ist. Die Steuersätze und -klassen können von der Regierung geändert werden, aber eine typische Struktur könnte wie folgt aussehen (Raten und Klassen sind beispielhaft und sollten anhand der neuesten Steuergesetze für 2025 überprüft werden):
| Jährliches steuerpflichtiges Einkommen (MRO) | Steuersatz |
|---|---|
| Bis 180.000 | 0% |
| 180.001 bis 360.000 | 15% |
| 360.001 bis 600.000 | 25% |
| Über 600.000 | 40% |
- Berechnungsmethode: Der Arbeitgeber berechnet das monatliche steuerpflichtige Einkommen, wendet die progressiven Steuersätze auf das jährliche Äquivalent des monatlichen Einkommens an und führt den entsprechenden Steuerbetrag ab.
- Quellensteuer: Der berechnete IRPP-Betrag muss vom Nettoeinkommen des Mitarbeitenden einbehalten werden.
Steuerliche Abzüge und Zulagen für Mitarbeitende
Mitarbeitende in Mauretanien können Anspruch auf bestimmte Abzüge und Zulagen haben, die das steuerpflichtige Einkommen für IRPP-Zwecke reduzieren. Diese können je nach persönlicher Situation variieren.
Häufige Abzüge und Zulagen sind:
- Sozialversicherungsbeiträge: Der Anteil des Mitarbeitenden an den Sozialversicherungsbeiträgen (derzeit 3% des Gehalts bis zur Obergrenze) ist vor der Berechnung von IRPP abziehbar.
- Familienzulagen: Zulagen, die vom Arbeitgeber oder CNSS für Angehörige gezahlt werden, können von IRPP befreit sein.
- Weitere spezifische Zulagen: Bestimmte Berufsausgaben oder spezielle Zulagen können abzugsfähig oder teilweise steuerbefreit sein, je nach Art und Nachweis.
Die spezifischen Regeln für zulässige Abzüge und die erforderlichen Nachweise werden durch die Steuergesetzgebung festgelegt. Mitarbeitende sollten relevante Informationen ihrem Arbeitgeber bereitstellen, um eine korrekte Steuerberechnung und -einbehaltung zu gewährleisten.
Fristen für Steuer-Compliance und Berichterstattung
Arbeitgeber in Mauretanien haben spezifische Pflichten hinsichtlich der Meldung und Zahlung der einbehaltenen Steuern und Sozialabgaben. Die Einhaltung dieser Fristen ist entscheidend, um Strafen und Zinsen zu vermeiden.
Wichtige Anforderungen und Fristen sind in der Regel:
- Monatliche Erklärungen und Zahlungen: Arbeitgeber müssen monatliche Erklärungen einreichen, in denen die gezahlten Gehälter, einbehaltene IRPP und fällige Sozialversicherungsbeiträge aufgeführt sind. Die entsprechenden Zahlungen für IRPP und Sozialversicherung sind in der Regel bis zum 15. des Monats nach der Lohnperiode fällig.
- Jährliche Berichterstattung: Eine Jahresmeldung, die alle gezahlten Gehälter und einbehaltenen Steuern/Beiträge zusammenfasst, ist ebenfalls erforderlich. Der Abgabetermin für diese Jahresmeldung ist meist Ende Januar des Folgejahres.
- Arbeitgeberzertifikate für Mitarbeitende: Arbeitgeber sind verpflichtet, Mitarbeitenden Bescheinigungen über ihr Jahreseinkommen und die einbehaltene IRPP vorzulegen, typischerweise bis Ende Januar.
Die genaue Führung korrekter Lohnunterlagen und die fristgerechte Abgabe von Erklärungen und Zahlungen sind grundlegende Verantwortung der Arbeitgeber.
Besondere steuerliche Überlegungen für ausländische Mitarbeitende und Unternehmen
Ausländische Mitarbeitende und Unternehmen, die in Mauretanien tätig sind, können spezielle steuerliche Überlegungen haben.
- Ausländische Mitarbeitende: Nichtansässige Personen, die Einkommen aus in Mauretanien ausgeübter Beschäftigung erzielen, unterliegen in der Regel der mauretanischen IRPP auf dieses Einkommen. Die Quellensteuerpflicht für Arbeitgeber gilt gleichermaßen für ansässige und nichtansässige Mitarbeitende, die im Land arbeiten. Kürzungen aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen, sofern vorhanden, zwischen Mauretanien und dem Wohnsitzland des Mitarbeitenden, können eine Doppelbesteuerung vermeiden oder Steuerpflichten modifizieren.
- Ausländische Unternehmen: Ausländische Unternehmen, die Mitarbeitende in Mauretanien beschäftigen, auch ohne feste Niederlassung, können Arbeitgeberpflichten für Sozialversicherungsbeiträge und IRPP-Quellensteuer auslösen. Die genauen Anforderungen hängen von Art und Dauer ihres Aufenthalts sowie ihrer Aktivitäten im Land ab. Die Gründung einer lokalen Einheit oder die Nutzung eines Employer of Record Dienstes kann ausländischen Unternehmen helfen, diese Verpflichtungen regelungskonform zu verwalten.
Das Verständnis dieser spezifischen Regelungen ist für ausländische Firmen essenziell, um sicherzustellen, dass sie ihre Steuer- und Sozialversicherungspflichten bei der Beschäftigung von Personal in Mauretanien erfüllen.
Gewinnen Sie Top-Talente in Mauretanien durch unsere Employer of Record-Dienstleistung.
Vereinbaren Sie einen Termin mit unseren EOR-Experten, um mehr darüber zu erfahren, wie wir Ihnen in Mauretanien helfen können.







Vereinbaren Sie einen Termin mit unseren EOR-Experten, um mehr darüber zu erfahren, wie wir Ihnen in Mauretanien helfen können.
Von mehr als 1.000 Unternehmen weltweit geschätzt



