Erfahren Sie mehr über die Steuerpflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Mauretanien
In Mauretanien stehen Arbeitgeber vor verschiedenen Steuerverpflichtungen im Zusammenhang mit der Körperschaftsteuer, Lohnsteuern und anderen Abgaben.
Die Körperschaftsteuer wird typischerweise in Raten während des Jahres gezahlt, wobei die Fristen je nach spezifischem Regime und Geschäftsjahr des Unternehmens variieren. Die endgültige Steuererklärung ist in der Regel sieben Monate nach Ende des Geschäftsjahres fällig, mit möglichen Verlängerungen. Spezifische Fristen sollten mit den Steuerbehörden bestätigt werden. Die Fristen für Lohnsteuern können monatlich oder halbmonatlich sein, abhängig von Faktoren wie der bisherigen Steuerschuld des Arbeitgebers und dem Lohnplan. Überprüfen Sie die aktuellsten Informationen von offiziellen Quellen, um genaue Fristen zu erfahren. Mit Stand vom 5. Februar 2025 sind diese Informationen aktuell, können sich jedoch in der Zukunft ändern.
In Mauretanien umfassen Steuerabzüge für Arbeitnehmer verschiedene Bereiche, darunter Einkommensteuer, Sozialversicherungsbeiträge und andere Abgaben.
Die Einkommensteuer, oder Impôt sur les Traitements et Salaires (ITS), wird auf das Bruttogehalt nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge (CNSS und CNAM) berechnet. Sie folgt einem progressiven Steuersystem:
Beispiel: Ein Arbeitnehmer, der monatlich 25.000 MRU verdient, hätte die folgende ITS-Berechnung (vereinfacht):
Arbeitnehmer zahlen 1% ihres Monatsgehalts in die Sozialversicherung ein. Dieser Beitrag ist auf eine monatliche Bemessungsgrundlage von 70.000 MRU begrenzt.
Eine 2,5% Quellensteuer wird auf Einwohner erhoben, die in Mauretanien Dienstleistungen erbringen. Diese wird vom Dienstleister abgezogen, wenn die Person, die die Dienstleistung erbringt, der Einkommensteuer für Selbstständige unterliegt.
Weitere mögliche Abzüge für mauretanische Arbeitnehmer könnten Rentenbeiträge und Lebensversicherungsprämien umfassen. Sachleistungen sind generell nicht steuerpflichtig, es sei denn, sie übersteigen 20% des Gehalts. Detailliertere Informationen zu spezifischen Abzügen sind möglicherweise von der Generaldirektion für Steuern erhältlich.
Die hier bereitgestellten Informationen spiegeln den Stand vom 5. Februar 2025 wider und können sich ändern. Steuerrechtsvorschriften sind komplex und können modifiziert werden. Es ist ratsam, einen Steuerberater für aktuelle und personalisierte Beratungen zu konsultieren. Für offizielle Informationen und Details zu Steuerverfahren und Fristen konsultieren Sie bitte die Generaldirektion für Steuern in Mauretanien. Diese Übersicht dient Informationszwecken und stellt keine professionelle Steuerberatung dar.
In Mauretanien ist die Mehrwertsteuer (MWSt.) eine Verbrauchssteuer, die auf die meisten Waren und Dienstleistungen erhoben wird.
Ab dem 18. Juli 2024 gibt es keinen spezifischen Mindestjahresumsatz, der für die MWSt.-Registrierung in den verfügbaren Quellen erwähnt wird. Einige Quellen geben an, dass Unternehmen sich registrieren müssen, wenn ihr Umsatz einen bestimmten Betrag überschreitet, während andere keinen Schwellenwert angeben. Eine Klärung sollte bei den mauretanischen Steuerbehörden für die aktuellsten Vorschriften eingeholt werden. Unternehmen, die in Import/Export-Aktivitäten involviert sind, könnten unabhängig vom Umsatz eine Registrierung benötigen.
Erklärungen und MWSt.-Zahlungen sind in der Regel monatlich bis zum 15. des Folgemonats fällig. Quellensteuern (WHT) sind in der Regel bis zum 15. des Monats fällig, der auf den Einbehaltungsmonat folgt. Für Unternehmen unter dem tatsächlichen Einnahmesteuerregime sind die jährlichen Steuerformulare bis zum 31. März des Folgejahres fällig, zahlbar in Raten: 40% bis zum 31. März, 30% bis zum 30. Juni und der verbleibende Betrag bis zum 30. September.
Obwohl sie ab dem 18. Juli 2024 nicht obligatorisch ist, ist die elektronische Rechnungsstellung in Mauretanien zulässig und wird zunehmend gängiger. Unternehmen wird empfohlen, E-Rechnungsstellungssysteme für eine bessere Effizienz zu nutzen. Informationen deuten darauf hin, dass erwartet wird, dass die E-Rechnungsstellung in Mauretanien um Oktober 2023 eingeführt wird, aber dies sollte mit offiziellen Quellen bestätigt werden.
Obwohl spezifische Ausnahmen in den bereitgestellten Quellen nicht detailliert sind, sind Exporte in der Regel mehrwertsteuerfrei. Zusätzliche Ausnahmen oder ermäßigte Sätze können für bestimmte wesentliche Waren oder Dienstleistungen gelten. Es ist ratsam, sich mit lokalen Steuerbehörden oder einem Steuerfachmann für eine definitive Liste zu beraten.
Neben der MWSt. können Unternehmen in Mauretanien anderen Steuern unterliegen, wie:
Diese Informationen sind aktuell zum 5. Februar 2025 und könnten Änderungen unterliegen. Konsultieren Sie immer die lokalen Steuerbehörden oder einen Steuerberater für die aktuellsten Details und eine persönliche Beratung.
Mauretanien bietet verschiedene Steueranreize, um Investitionen anzuziehen und das Wirtschaftswachstum zu fördern.
Dieses Gesetz bietet einen Rahmen für Projekte im Bereich grüner Wasserstoff und gewährt Steuererleichterungen wie Mehrwertsteuer- und Körperschaftssteuerbefreiungen, um Investitionen in erneuerbare Energien anzuziehen. Es etabliert auch die Mauretanische Agentur für Grünen Wasserstoff (AMHV), um den Sektor zu regulieren.
Details zu den Antragsverfahren für jeden Anreiz sind nicht in einer einzigen Quelle zusammengefasst und erfordern eine Konsultation spezifischer Vorschriften oder Behörden. Es wird empfohlen, sich für Orientierung an das zuständige Ministerium oder die Mauretanische Agentur zur Investitionsförderung (APIM) zu wenden.
Hinweis: Diese Informationen sind aktuell zum 5. Februar 2025 und können sich aufgrund von Aktualisierungen der Richtlinien oder Änderungen der Steuergesetze ändern. Es ist wichtig, offizielle Regierungsquellen oder Steuerfachleute zu konsultieren, um die neuesten und genauesten Informationen zu erhalten.
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