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MauretanienSteuerpflichten Detailliert

Erfahren Sie mehr über die Steuerpflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Mauretanien

Steuerpflichten des Arbeitgebers

In Mauretanien stehen Arbeitgeber vor verschiedenen Steuerverpflichtungen im Zusammenhang mit der Körperschaftsteuer, Lohnsteuern und anderen Abgaben.

Körperschaftsteuer

  • Standardregime: Der Körperschaftsteuersatz beträgt in der Regel 25 % des steuerpflichtigen Nettogewinns. Es gibt auch eine alternative Berechnung auf der Grundlage von 2 % des Umsatzes, wobei der höhere der beiden Beträge fällig ist. Eine Mindeststeuer von MRU 100.000 ist anzuwenden.
  • Vereinfachtes Regime (Umsatz unter MRU 30 Millionen): Unternehmen mit einem Umsatz unter MRU 30 Millionen unterliegen dem vereinfachten Regime. Der Steuersatz beträgt 3 % des Umsatzes.
  • Mindeststeuer für das Vorauszahlungssystem (APS): Unternehmen im Rahmen des APS zahlen eine Mindeststeuer von 2,5 % des Umsatzes des Vorjahres, wenn kein zu versteuernder Gewinn vorliegt, mit einer Mindestzahlung von MRU 750.000. Diese ist vor dem 31. März des Folgejahres fällig.
  • Zweigstellen-Quellensteuer: Gewinne ausländischer Unternehmenszweigstellen gelten als verteilt und unterliegen einer Quellensteuer von 10 % auf das Nachsteuerergebnis.

Lohnsteuern & Einkommensteuer

  • Einkommensteuer der Arbeitnehmer: Mauretanien verwendet ein progressives Steuersystem für das Einkommen der Arbeitnehmer:
    • Bis MRU 9.000: 15 %
    • MRU 9.001 bis MRU 21.000: 25 %
    • Über MRU 21.000: 40 %
  • Beiträge zur Sozialversicherung: Arbeitnehmer zahlen einen Prozentsatz ihres Gehalts in die Sozialversicherung ein. Der gesamte Arbeitnehmerbeitrag beträgt derzeit 5 %. Diese teilt sich wie folgt auf:
    • 1 % Sozialversicherung
    • 4 % Caisse Nationale d'Assurance Maladie
  • Befreiungen: Mehrere Befreiungen gelten für die Einkommensteuer von Arbeitnehmern, darunter feste Beträge (MRU 6.000 jährlich), bestimmte Zuschüsse (bis zu MRU 1.000 monatlich, ausgenommen Wohnungs-, Transport- und spezifische Verantwortungspauschalen) und Beiträge zur Sozialversicherung/Krankenversicherung. Sachleistungen sind bis zu 20 % des Bruttogehalts steuerfrei. Beträge, die diesen Schwellenwert überschreiten, werden mit 40 % besteuert.

Andere Steuern

  • Mehrwertsteuer (MwSt): Der Standardsatz der Mehrwertsteuer beträgt 16 %. Bestimmte Sektoren haben abweichende Sätze, wie 18 % für Telekommunikation und 20 % für Erdölerzeugnisse. Exporte sind mit einem Nullsatz belegt.
  • Andere Abgaben: Arbeitgeber könnten auch auf andere Steuern wie Grundsteuer, Gewerbesteuer und Registrierungsgebühren stoßen.

Steuerfristen

Die Körperschaftsteuer wird typischerweise in Raten während des Jahres gezahlt, wobei die Fristen je nach spezifischem Regime und Geschäftsjahr des Unternehmens variieren. Die endgültige Steuererklärung ist in der Regel sieben Monate nach Ende des Geschäftsjahres fällig, mit möglichen Verlängerungen. Spezifische Fristen sollten mit den Steuerbehörden bestätigt werden. Die Fristen für Lohnsteuern können monatlich oder halbmonatlich sein, abhängig von Faktoren wie der bisherigen Steuerschuld des Arbeitgebers und dem Lohnplan. Überprüfen Sie die aktuellsten Informationen von offiziellen Quellen, um genaue Fristen zu erfahren. Mit Stand vom 5. Februar 2025 sind diese Informationen aktuell, können sich jedoch in der Zukunft ändern.

Steuerabzüge für Arbeitnehmer

In Mauretanien umfassen Steuerabzüge für Arbeitnehmer verschiedene Bereiche, darunter Einkommensteuer, Sozialversicherungsbeiträge und andere Abgaben.

Einkommensteuer (ITS)

Die Einkommensteuer, oder Impôt sur les Traitements et Salaires (ITS), wird auf das Bruttogehalt nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge (CNSS und CNAM) berechnet. Sie folgt einem progressiven Steuersystem:

  • Bis zu 9.000 MRU: 15%
  • 9.001 bis 21.000 MRU: 25%
  • Über 21.000 MRU: 40%

Beispiel: Ein Arbeitnehmer, der monatlich 25.000 MRU verdient, hätte die folgende ITS-Berechnung (vereinfacht):

  • Erste 9.000 MRU: 9.000 * 0,15 = 1.350 MRU
  • Nächste 12.000 MRU: 12.000 * 0,25 = 3.000 MRU
  • Verbleibende 4.000 MRU: 4.000 * 0,40 = 1.600 MRU
  • Gesamt-ITS: 1.350 + 3.000 + 1.600 = 5.950 MRU

Sozialversicherungsbeiträge

Arbeitnehmer zahlen 1% ihres Monatsgehalts in die Sozialversicherung ein. Dieser Beitrag ist auf eine monatliche Bemessungsgrundlage von 70.000 MRU begrenzt.

Quellensteuer (WHT)

Eine 2,5% Quellensteuer wird auf Einwohner erhoben, die in Mauretanien Dienstleistungen erbringen. Diese wird vom Dienstleister abgezogen, wenn die Person, die die Dienstleistung erbringt, der Einkommensteuer für Selbstständige unterliegt.

Weitere Abzüge

Weitere mögliche Abzüge für mauretanische Arbeitnehmer könnten Rentenbeiträge und Lebensversicherungsprämien umfassen. Sachleistungen sind generell nicht steuerpflichtig, es sei denn, sie übersteigen 20% des Gehalts. Detailliertere Informationen zu spezifischen Abzügen sind möglicherweise von der Generaldirektion für Steuern erhältlich.

Zusätzliche Informationen

Die hier bereitgestellten Informationen spiegeln den Stand vom 5. Februar 2025 wider und können sich ändern. Steuerrechtsvorschriften sind komplex und können modifiziert werden. Es ist ratsam, einen Steuerberater für aktuelle und personalisierte Beratungen zu konsultieren. Für offizielle Informationen und Details zu Steuerverfahren und Fristen konsultieren Sie bitte die Generaldirektion für Steuern in Mauretanien. Diese Übersicht dient Informationszwecken und stellt keine professionelle Steuerberatung dar.

Mehrwertsteuer

In Mauretanien ist die Mehrwertsteuer (MWSt.) eine Verbrauchssteuer, die auf die meisten Waren und Dienstleistungen erhoben wird.

Mehrwertsteuersätze

  • Standardsatz: 16% (Dies ist der am häufigsten angewandte Satz)
  • Erdölprodukte: 20%
  • Telekommunikationsdienste: 18%
  • Exporte: 0%

MWSt.-Registrierung

Ab dem 18. Juli 2024 gibt es keinen spezifischen Mindestjahresumsatz, der für die MWSt.-Registrierung in den verfügbaren Quellen erwähnt wird. Einige Quellen geben an, dass Unternehmen sich registrieren müssen, wenn ihr Umsatz einen bestimmten Betrag überschreitet, während andere keinen Schwellenwert angeben. Eine Klärung sollte bei den mauretanischen Steuerbehörden für die aktuellsten Vorschriften eingeholt werden. Unternehmen, die in Import/Export-Aktivitäten involviert sind, könnten unabhängig vom Umsatz eine Registrierung benötigen.

MWSt.-Erklärung und -Bezahlung

Erklärungen und MWSt.-Zahlungen sind in der Regel monatlich bis zum 15. des Folgemonats fällig. Quellensteuern (WHT) sind in der Regel bis zum 15. des Monats fällig, der auf den Einbehaltungsmonat folgt. Für Unternehmen unter dem tatsächlichen Einnahmesteuerregime sind die jährlichen Steuerformulare bis zum 31. März des Folgejahres fällig, zahlbar in Raten: 40% bis zum 31. März, 30% bis zum 30. Juni und der verbleibende Betrag bis zum 30. September.

E-Rechnungsstellung

Obwohl sie ab dem 18. Juli 2024 nicht obligatorisch ist, ist die elektronische Rechnungsstellung in Mauretanien zulässig und wird zunehmend gängiger. Unternehmen wird empfohlen, E-Rechnungsstellungssysteme für eine bessere Effizienz zu nutzen. Informationen deuten darauf hin, dass erwartet wird, dass die E-Rechnungsstellung in Mauretanien um Oktober 2023 eingeführt wird, aber dies sollte mit offiziellen Quellen bestätigt werden.

Steuerbefreite Waren und Dienstleistungen

Obwohl spezifische Ausnahmen in den bereitgestellten Quellen nicht detailliert sind, sind Exporte in der Regel mehrwertsteuerfrei. Zusätzliche Ausnahmen oder ermäßigte Sätze können für bestimmte wesentliche Waren oder Dienstleistungen gelten. Es ist ratsam, sich mit lokalen Steuerbehörden oder einem Steuerfachmann für eine definitive Liste zu beraten.

Andere relevante Steuern

Neben der MWSt. können Unternehmen in Mauretanien anderen Steuern unterliegen, wie:

  • Zollgebühren: Variable Sätze (0%, 5%, 13%, 20%, 22%) je nach importierter Ware.
  • Statistische Einfuhrgebühr: 1%
  • Verbrauchssteuern: Anwendbar auf spezifische Produkte wie Erdöl, Alkohol, Tabak und bestimmte Nahrungsmittel.
  • Geschäftslizenzsteuer: Basierend auf dem Umsatz, von 30.000 MRU bis über 300.000 MRU.

Diese Informationen sind aktuell zum 5. Februar 2025 und könnten Änderungen unterliegen. Konsultieren Sie immer die lokalen Steuerbehörden oder einen Steuerberater für die aktuellsten Details und eine persönliche Beratung.

Steuervergünstigungen

Mauretanien bietet verschiedene Steueranreize, um Investitionen anzuziehen und das Wirtschaftswachstum zu fördern.

Anreize des Investitionsgesetzes

  • Allgemeine Anreize: Das Investitionsgesetz bietet Anreize wie kostenloses Land, Steuerermäßigungen und zollfreie Einfuhr von Ausrüstungen innerhalb von Sonderwirtschaftszonen (SEZs) und in vorrangigen Sektoren wie Bergbau, Öl, Gas, erneuerbare Energien, Fischerei und Landwirtschaft. Projekte in abgelegenen Gebieten können von fünfjährigen Steuerbefreiungen profitieren.
  • Nouadhibou Freihandelszone: Diese SEZ bietet zusätzliche Anreize wie reduzierte Gemeindesteuern und Immobiliensteuerbefreiungen sowie Bestimmungen zur Förderung lokaler Beschäftigung.
  • Klein- und mittelständische Unternehmen (KMU): KMUs, die zwischen MRU 5 Millionen und MRU 20 Millionen investieren, qualifizieren sich für ein bevorzugtes Steuerregime mit Vorteilen während der Installationsphase (bis zu drei Jahren) und der Betriebsphase.
  • Exportfreizonen: Unternehmen in diesen Zonen, die bestimmte Kriterien erfüllen (z.B. Mindestinvestitionen, Schaffung von Arbeitsplätzen, Exportpotenzial), können von Befreiungen von verschiedenen Steuern profitieren, einschließlich solchen, die auf Löhne, Unternehmen und Eigentum basieren, die durch eine gedeckelte Kommunalsteuer ersetzt werden. Sie unterliegen auch der regulären Körperschaftssteuer, erhalten jedoch Zollbefreiungen für Ein- und Ausfuhr bestimmter Waren.

Grüner-Wasserstoff-Gesetz

Dieses Gesetz bietet einen Rahmen für Projekte im Bereich grüner Wasserstoff und gewährt Steuererleichterungen wie Mehrwertsteuer- und Körperschaftssteuerbefreiungen, um Investitionen in erneuerbare Energien anzuziehen. Es etabliert auch die Mauretanische Agentur für Grünen Wasserstoff (AMHV), um den Sektor zu regulieren.

Weitere Steueranreize

  • Einrichtungsvereinbarungen: Diese Vereinbarungen ermöglichen maßgeschneiderte Anreize, die direkt mit der Regierung ausgehandelt werden.
  • Konzessionen, die im Einzelfall gewährt werden: Spezifische Anreize können für einzelne Unternehmen durch das Finanzministerium festgelegt werden.
  • Vorübergehende Zulassung für die Inward-Processing: Befreiung von Zöllen und Steuern für Produkte, die in Mauretanien verarbeitet, bearbeitet oder weiterbearbeitet werden, bevor sie erneut exportiert werden.
  • Rückerstattung: Dies beinhaltet die zoll- und steuerfreie Einfuhr von Produkten, die in zuvor exportierten Waren verwendet wurden, oder Rückerstattungen von Zöllen und Steuern für Rohstoffe, die in Mauretanien verarbeitet und dann reexportiert wurden.

Antragsverfahren

Details zu den Antragsverfahren für jeden Anreiz sind nicht in einer einzigen Quelle zusammengefasst und erfordern eine Konsultation spezifischer Vorschriften oder Behörden. Es wird empfohlen, sich für Orientierung an das zuständige Ministerium oder die Mauretanische Agentur zur Investitionsförderung (APIM) zu wenden.

Zusätzliche Steuerinformationen

  • Körperschaftssteuer (CIT): Der Standard-CIT-Satz beträgt 25% und ist auf weltweites Einkommen für inländische Unternehmen und auf mauretanische Einkünfte für im Ausland ansässige Unternehmen anwendbar. Ein vereinfachtes Regime existiert für Unternehmen mit einem Umsatz zwischen MRU 3 Millionen und MRU 10 Millionen.
  • Einkommenssteuer: Progressive Steuersätze reichen von 15% bis 40%.
  • Quellensteuer: Es gilt eine Quellensteuer von 2,5% auf Vergütungen an Einwohner und 15% für Dienstleistungen von Nichtansässigen.
  • Mehrwertsteuer (VAT): Während der Standardsatz 16% beträgt, gibt es Befreiungen für bestimmte Waren und Dienstleistungen. Laufende Diskussionen zielen darauf ab, die Befreiungen zu reduzieren, um die Steuerbasis zu erweitern.

Hinweis: Diese Informationen sind aktuell zum 5. Februar 2025 und können sich aufgrund von Aktualisierungen der Richtlinien oder Änderungen der Steuergesetze ändern. Es ist wichtig, offizielle Regierungsquellen oder Steuerfachleute zu konsultieren, um die neuesten und genauesten Informationen zu erhalten.

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