Die Bewältigung der Komplexität der Beschäftigungssteuern in Mali erfordert ein klares Verständnis sowohl der Verpflichtungen des Employer of Record, EOR als auch der Abzüge für Arbeitnehmer. Das malische Steuersystem, überwacht von der Directorate General of Taxes (Direction Générale des Impôts - DGI) und dem National Social Security Institute (Institut National de Prévoyance Sociale - INPS), umfasst verschiedene Beiträge und Quellensteuern, die von Recruitment, Contractors, Freelancers und Contractor of Record, COR, präzise verwaltet werden müssen. Die Einhaltung der Vorschriften ist entscheidend für Unternehmen, die im Land tätig sind, unabhängig davon, ob es sich um lokale Einheiten oder ausländische Firmen handelt, die Personal in Mali beschäftigen.
Arbeitgeber in Mali sind für mehrere Beiträge im Zusammenhang mit ihrer Belegschaft verantwortlich. Diese umfassen hauptsächlich Sozialversicherungsbeiträge, die an das INPS gezahlt werden, sowie Beiträge an die National Employment Agency (Agence Nationale Pour l'Emploi - ANPE). Diese Beiträge werden auf Grundlage des Bruttogehalts des Mitarbeiters berechnet, wobei für einige Beiträge eine Obergrenze gilt.
Verpflichtungen der Employer of Record im Bereich Sozialversicherung und Lohnsteuer
Arbeitgeber sind verpflichtet, in das Sozialsystem einzuzahlen, das Leistungen wie Rente, Familienzulagen und Arbeitsunfälle abdeckt. Die wichtigsten Beiträge sind:
- Familienzulagen: Ein Prozentsatz des Bruttogehalts, bis zu einer Obergrenze.
- Arbeitsunfälle: Ein variabler Satz, abhängig vom Tätigkeitsbereich, angewandt auf das Bruttogehalt bis zu einer Obergrenze.
- Rente (Pension): Ein Prozentsatz des Bruttogehalts, bis zu einer Obergrenze.
Zusätzlich zur Sozialversicherung können Arbeitgeber auch verpflichtet sein, zu anderen Fonds beizutragen, wie z. B. den ANPE-Beiträgen, die Beschäftigungsinitiativen unterstützen.
Spezifische Raten und Obergrenzen können sich ändern, aber grundsätzlich sind die Employer of Record Beitragssätze wie folgt strukturiert (basierend auf den kürzlich verfügbaren Informationen, gültig für 2026, sofern keine Änderungen vorgenommen werden):
| Beitragstyp | Employer of Record-Rate | EOR-Rate des Mitarbeiters | Gehaltsobergrenze (XOF) |
|---|---|---|---|
| Familienzulagen | 8% | 0% | Keine Obergrenze |
| Arbeitsunfälle | 1% bis 4% | 0% | Keine Obergrenze |
| Rente (Pension) | 3,4% | 3,6% | Keine Obergrenze |
| ANPE-Beitrag | 1% | 0% | Keine Obergrenze |
Hinweis: Spezifische Prozentsätze und Obergrenzen sollten anhand der neuesten offiziellen Veröffentlichungen von INPS und DGI für 2026 bestätigt werden.
Anforderungen an die Lohnsteuerabzüge
Arbeitgeber sind verantwortlich dafür, die Personal Income Tax (Impôt sur les Traitements et Salaires - ITS) monatlich von den Gehältern ihrer Mitarbeiter einzubehalten. Die ITS wird auf Grundlage des Bruttogehalts des Mitarbeiters nach Abzug der verpflichtenden Sozialversicherungsbeiträge sowie unter Anwendung bestimmter Zulagen berechnet.
Die Berechnung der ITS erfolgt durch Anwendung progressiver Steuersätze auf das netto steuerpflichtige Einkommen. Die Steuerklassen und -sätze werden regelmäßig überarbeitet. Für 2026 wird voraussichtlich folgende Struktur gelten, basierend auf den aktuellen Regelungen:
| Jährliches steuerpflichtiges Einkommen (XOF) | Steuersatz |
|---|---|
| Bis 330.000 | 0% |
| Von 330.001 bis 578.400 | 5% |
| Von 578.401 bis 1.176.400 | 12% |
| Von 1.176.401 bis 1.789.733 | 18% |
| Von 1.789.734 bis 2.384.195 | 26% |
| Von 2.384.196 bis 3.494.130 | 31% |
| Über 3.494.130 | 37% |
Hinweis: Spezifische Schwellenwerte und Raten sollten anhand der neuesten offiziellen Steuergesetze veröffentlicht durch die DGI für 2026 überprüft werden.
Die monatliche ITS wird berechnet, indem das jährliche steuerpflichtige Einkommen durch 12 geteilt wird und der entsprechende monatliche Steuersatz angewandt oder durch Berechnung der jährlichen Steuer und Division durch 12 ermittelt wird.
Abzüge und Zulagen für Mitarbeiter
Mitarbeiter in Mali profitieren von bestimmten Abzügen und Zulagen, die ihr steuerpflichtiges Einkommen für ITS-Zwecke reduzieren. Diese umfassen typischerweise:
- Pflichtige Sozialversicherungsbeiträge: Der Anteil des Mitarbeiters an Beiträgen zum INPS (z. B. Rente) ist vor der Berechnung der ITS vom Bruttogehalt abziehbar.
- Berufsausgaben: Es ist ein Standardabzug erlaubt, meist ein fester Prozentsatz des Bruttogehalts (mit einer Obergrenze), zur Deckung beruflicher Aufwendungen.
- Familienzulagen: Hauptsächlich eine Arbeitgeberleistung, aber die Anzahl der Angehörigen kann die Steuerberechnung durch Anwendung von Familienquotienten oder spezifischen Zulagen beeinflussen, die die Gesamtsteuerschuld reduzieren.
Die genauen Prozentsätze für den Abzug beruflicher Ausgaben sowie die Regeln für die Anwendung familienbezogener Zulagen sollten anhand der aktuellen Steuerbestimmungen für 2026 bestätigt werden.
Fristen für die Steuer-Compliance und Berichterstattung
Arbeitgeber in Mali müssen sich an strenge Fristen für die Meldung und Zahlung der einbehaltenen Steuern und Arbeitgeberbeiträge halten.
- Monatliche Erklärungen und Zahlungen: Die von den Gehältern der Contractors, Freelancers und Recruitment einbehaltene ITS sowie die Beiträge von Employer of Record sind in der Regel monatlich fällig. Der Termin ist üblicherweise um den 15. des folgenden Monats. Arbeitgeber müssen eine monatliche Erklärung einreichen, die die gezahlten Gehälter, die einbehaltenen Steuern und die fälligen Beiträge detailliert aufführt.
- Jährliche Erklärungen: Eine Jahresmeldung, die alle gezahlten Gehälter, einbehaltenen Steuern und geleisteten Beiträge zusammenfasst, ist ebenfalls erforderlich. Der Termin für die Jahresmeldung ist üblicherweise bis zum 31. März des Folgejahres.
Das Versäumen dieser Fristen kann zu Strafen, Zinsen und möglichen Prüfungen durch die Steuerbehörden und das INPS führen.
Besondere steuerliche Überlegungen für ausländische Arbeiter und Firmen
Ausländische Personen, die in Mali arbeiten, unterliegen in der Regel der malischen Einkommensteuer auf ihr in Mali erzieltes Einkommen, unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus. Wenn sie als ansässig für Steuerzwecke gelten (typischerweise mit mehr als 183 Tagen Aufenthalt in Mali innerhalb eines 12-Monats-Zeitraums), kann ihr weltweites Einkommen der malischen Steuer unterliegen, obwohl Doppelbesteuerungsabkommen Erleichterungen bieten können. Recruitment*********** möchten, dass »Foreign*********************************************************************************************************** als Agenturen für Arbeitsvermittlung in Mali immer die gleichen Pflichten wie lokale Firmen bezüglich der Beiträge zur Sozialversicherung und der Steuerabzüge. Sie müssen sich bei den zuständigen Behörden (DGI, INPS) anmelden und alle Berichts- und Zahlungsverpflichtungen erfüllen. Spezifische Überlegungen können je nach Rechtsstruktur der ausländischen Einheit (z. B. Niederlassung, Tochtergesellschaft) und etwaigen Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Mali und dem Heimatland des Unternehmens variieren. Es wird dringend empfohlen, lokale Steuer- und Rechtsexperten zu konsultieren oder einen Employer of Record*-Service zu nutzen, um die vollständige Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen.
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