Das Navigieren durch die Komplexität der Beschäftigungssteuern in Mali erfordert ein klares Verständnis sowohl der Arbeitgeberpflichten als auch der Arbeitnehmerabzüge. Das malische Steuersystem, überwacht von der Directorate General of Taxes (Direction Générale des Impôts - DGI) und dem National Social Security Institute (Institut National de Prévoyance Sociale - INPS), umfasst verschiedene Beiträge und Quellensteuerabzüge, die von Arbeitgebern genau verwaltet werden müssen. Die Einhaltung der Vorschriften ist entscheidend für Unternehmen, die im Land tätig sind, egal ob sie lokale Einheiten oder ausländische Firmen sind, die Mitarbeiter in Mali beschäftigen.
Arbeitgeber in Mali sind verantwortlich für mehrere Beiträge im Zusammenhang mit ihrer Belegschaft. Diese umfassen in erster Linie Sozialversicherungsbeiträge, die an das National Social Security Institute (INPS) gezahlt werden, sowie Beiträge an die National Employment Agency (Agence Nationale Pour l'Emploi - ANPE). Diese Beiträge werden auf Basis des Bruttogehalts des Mitarbeiters berechnet, bis zu einer bestimmten Obergrenze für einige Beiträge.
Arbeitgeberpflichten bei Sozialversicherung und Gehaltssteuer
Arbeitgeber sind verpflichtet, Beiträge zum Sozialversicherungssystem zu leisten, das Leistungen wie Rente, Familienzulagen und Arbeitsunfälle abdeckt. Die wichtigsten Beiträge sind:
- Familienzulagen: Ein Prozentsatz des Bruttogehalts, bis zu einer Obergrenze.
- Arbeitsunfälle: Ein variabler Satz, abhängig vom Sektor der Tätigkeit, angewandt auf das Bruttogehalt bis zu einer Obergrenze.
- Rente (Pension): Ein Prozentsatz des Bruttogehalts, bis zu einer Obergrenze.
Neben der Sozialversicherung können Arbeitgeber auch verpflichtet sein, zu anderen Fonds beizutragen, wie z.B. dem Beitrag an die ANPE, der Beschäftigungsinitiativen unterstützt.
Spezifische Sätze und Obergrenzen sind Änderungen unterworfen, aber grundsätzlich sind die Beitragssätze der Arbeitgeber wie folgt strukturiert (basierend auf den aktuell verfügbaren Informationen, die für 2026 gelten, sofern keine spezifischen Änderungen beschlossen werden):
| Beitragsart | Arbeitgeberrate | Arbeitnehmerrate | Gehaltsobergrenze (XOF) |
|---|---|---|---|
| Familienzulagen | 8% | 0% | Keine Obergrenze |
| Arbeitsunfälle | 1% bis 4% | 0% | Keine Obergrenze |
| Rente (Pension) | 5,4% | 3,6% | Keine Obergrenze |
| Beitrag an die ANPE | 1% | 0% | Keine Obergrenze |
Hinweis: Spezifische Prozentsätze und Obergrenzen sollten mit den neuesten offiziellen Veröffentlichungen von INPS und DGI für 2026 bestätigt werden.
Einkommenssteuerabzugsanforderungen
Arbeitgeber sind verantwortlich für das monatliche Abziehen der Personal Income Tax (Impôt sur les Traitements et Salaires - ITS) von den Gehältern ihrer Mitarbeiter. ITS wird auf Basis des Bruttogehalts nach Abzug der obligatorischen Arbeitnehmer-Sozialversicherungsbeiträge berechnet und unter Anwendung bestimmter Freibeträge.
Die ITS-Berechnung erfolgt durch Anwendung progressiver Steuersätze auf das netto versteuerbare Einkommen. Die Steuerklassen und Sätze werden regelmäßig überprüft. Für 2026 wird die folgende Struktur erwartet, basierend auf den aktuellen Vorschriften:
| Jährliches steuerpflichtiges Einkommen (XOF) | Steuersatz |
|---|---|
| Bis 440.000 | 0% |
| Von 440.001 bis 780.000 | 3% |
| Von 780.001 bis 1.260.000 | 15% |
| Von 1.260.001 bis 1.860.000 | 25% |
| Über 1.860.000 | 30% |
Hinweis: Spezifische Grenzwerte und Sätze sollten mit den neuesten offiziellen Steuergesetzen, veröffentlicht vom DGI, für 2026 bestätigt werden.
Der monatliche ITS wird berechnet, indem das jährliche steuerpflichtige Einkommen durch 12 geteilt und der entsprechende monatliche Steuersatz angewandt wird, oder indem die jährliche Steuer berechnet und durch 12 dividiert wird.
Arbeitnehmerabzüge und Freibeträge
Mitarbeiter in Mali profitieren von bestimmten Abzügen und Freibeträgen, die ihr steuerpflichtiges Einkommen für ITS-Zwecke reduzieren. Diese umfassen typischerweise:
- Obligatorische Sozialversicherungsbeiträge: Der Anteil des Mitarbeiters an Beiträgen zum INPS (z.B. Rente) ist vor der Berechnung der ITS vom Bruttogehalt abziehbar.
- Berufsausgaben: Ein Standardabzug, oft ein fester Prozentsatz des Bruttogehalts (mit Obergrenze), ist erlaubt, um Berufsausgaben abzudecken.
- Familienzulagen: Obwohl primär ein Arbeitgeberbeitrag, kann die Anzahl der Angehörigen die Steuerberechnungen durch die Anwendung von Familienquotienten oder spezifischen Freibeträgen beeinflussen, die die Steuerbelastung insgesamt verringern.
Die spezifischen Prozentsätze für Abzüge bei Berufsausgaben und die Regeln zur Anwendung familienbezogener Freibeträge sollten mit den neuesten Steuerregelungen für 2026 überprüft werden.
Steuerkonformität und Meldefristen
Arbeitgeber in Mali müssen strenge Fristen für die Meldung und Bezahlung der abgeführten Steuern und Arbeitgeberbeiträge einhalten.
- Monatliche Erklärungen und Zahlungen: Vom Arbeitnehmer einbehaltene ITS und Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitgeber/Arbeitnehmer sind in der Regel monatlich fällig. Die Frist ist normalerweise um den 15. des Folgemonats. Arbeitgeber müssen eine monatliche Erklärung einreichen, die die gezahlten Gehälter, einbehaltenen Steuern und fälligen Beiträge detailliert auflistet.
- Jährliche Erklärungen: Eine Jahresmeldung, die alle gezahlten Gehälter, einbehaltenen Steuern und geleisteten Beiträge zusammenfasst, ist ebenfalls erforderlich. Der Termin für die jährliche Meldung ist in der Regel bis zum 31. März des Folgejahres.
Die Nichteinhaltung dieser Fristen kann zu Strafen, Zinsen und möglichen Prüfungen durch die Steuerbehörden und das INPS führen.
Besondere steuerliche Überlegungen für ausländische Arbeitnehmer und Unternehmen
Ausländische Personen, die in Mali arbeiten, unterliegen im Allgemeinen der malischen Einkommensteuer auf ihre in Mali erzielten Einkünfte, unabhängig von ihrem Residenzstatus. Wenn sie für steuerliche Zwecke als ansässig gelten (in der Regel, wenn sie sich länger als 183 Tage innerhalb eines 12-Monats-Zeitraums in Mali aufhalten), können ihre weltweiten Einkünfte der malischen Steuer unterliegen, obwohl Doppelbesteuerungsabkommen eine Entlastung bieten können. Arbeitgeber ausländischer Arbeitnehmer müssen ITS genauso einbehalten, wie sie es für lokale Mitarbeiter tun.
Ausländische Unternehmen, die in Mali tätig sind und Personal beschäftigen, unterliegen den gleichen Arbeitgeberpflichten hinsichtlich Sozialversicherungsbeiträgen und Einkommensteuerabzügen wie lokale Unternehmen. Sie müssen sich bei den entsprechenden Behörden (DGI, INPS) registrieren und alle Berichtspflichten und Zahlungen erfüllen. Spezifische Überlegungen können sich nach der rechtlichen Struktur der ausländischen Einheit (z.B. Niederlassung, Tochtergesellschaft) und etwaigen Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Mali und dem Heimatland des Unternehmens richten. Die Zusammenarbeit mit lokalen Steuer- und Rechtsexperten oder die Nutzung eines Employer of Record Dienstes wird dringend empfohlen, um die vollständige Konformität zu gewährleisten.
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