In Mali sind Arbeitgeber verpflichtet, den Mitarbeitenden verschiedene Arten von Urlaub zur Verfügung zu stellen, um ihr Wohlbefinden zu gewährleisten und die Einhaltung der nationalen Arbeitsgesetze sicherzustellen. Das Verständnis dieser Ansprüche ist sowohl für Arbeitgeber als auch für Mitarbeitende, die im Land tätig sind, von entscheidender Bedeutung. Diese Richtlinien decken alles ab, von jährlichem Urlaub bis hin zu spezifischen Bestimmungen bei Krankheit, Familienereignissen und Feiertagen, und spiegeln den rechtlichen Rahmen wider, der die Arbeitsrechte schützt und die erforderliche Freizeit gewährleistet.
Die Navigation durch die Details der Urlaubsrichtlinien, einschließlich Ansammlungssätze, Anspruchskriterien und Zahlungsanforderungen, ist essenziell für eine effektive Personalverwaltung. Die Einhaltung dieser Vorschriften trägt zu einem positiven Arbeitsumfeld bei und sorgt für die rechtliche Konformität von Unternehmen, die in Mali Beschäftigte einsetzen.
Jahresurlaub
Mitarbeitende in Mali haben Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub nach einer qualifying Period of Service. Der Mindestanspruch wird in der Regel anhand der Dauer der Beschäftigung berechnet.
- Mindestanspruch: Mitarbeitende erwerben im Allgemeinen 2,5 Tage bezahlten Urlaub pro Monat der Beschäftigung. Das entspricht mindestens 30 Arbeitstagen bezahltem Urlaub pro Jahr nach Abschluss eines Jahres der Beschäftigung.
- Erhöhter Anspruch: Der Anspruch steigt bei längerer Betriebszugehörigkeit. Beispielsweise können Mitarbeitende zusätzliche Tage nach 15, 20 oder 25 Jahren Betriebszugehörigkeit erhalten.
- Ansammlung: Urlaub sammelt sich ab dem Beginn des Arbeitsverhältnisses an.
- Zeitpunkt: Der Urlaub wird in der Regel nach Abschluss eines Jahres der Betriebszugehörigkeit genommen, aber es können Vereinbarungen getroffen werden, dass Urlaub früher genommen wird, basierend auf Tarifverträgen oder Unternehmensrichtlinien, vorausgesetzt, der angesparte Urlaubsanspruch ist ausreichend.
- Zahlung: Mitarbeitende müssen während ihres Jahresurlaubs ihren regulären Lohn erhalten.
Feiertage
Mali beobachtet im Laufe des Jahres mehrere Feiertage. Mitarbeitende sind in der Regel an diesen Tagen frei und erhalten eine bezahlte Freistellung. Falls ein Feiertag auf ein Wochenende fällt, kann der freie Tag auf den nächstgelegenen Arbeitstag verschoben werden, wobei dies von spezifischen Vorschriften oder Vereinbarungen abhängt. Die Termine für religiöse Feiertage basieren auf dem Mondkalender und können von Jahr zu Jahr variieren.
Hier sind einige der häufig begangenen Feiertage in Mali:
| Feiertag | Typisches Datum (Gregorianisch) | Hinweise |
|---|---|---|
| Neujahr | 1. Januar | Fester Termin |
| Armee-Tag | 20. Januar | Fester Termin |
| Märtyrertag | 26. März | Fester Termin |
| Ostermontag | 6. April | Christlicher Feiertag (nach Ostern) |
| Tag der Arbeit | 1. Mai | Fester Termin |
| Afrika-Tag | 25. Mai | Fester Termin |
| Eid al-Fitr (Korité) | 20. März | Islamischer Feiertag (Ende Ramadan) |
| Eid al-Adha (Tabaski) | 27. Mai | Islamischer Feiertag (Opferfest) |
| Geburtstag des Propheten (Mouloud) | 26. August | Islamischer Feiertag (Mondkalender) |
| Unabhängigkeitstag | 22. September | Fester Termin |
| Weihnachten | 25. Dezember | Fester Termin |
Hinweis: Die Termine für islamische und christliche Feiertage, markiert mit "Varies", sind Schätzungen und sollten näher am Datum für 2026 bestätigt werden.
Krankheitsurlaub
Mitarbeitende in Mali haben im Falle von Krankheit oder Verletzung, die sie an der Arbeit hindert, Anspruch auf Krankheitsurlaub.
- Anspruch: Die Dauer des bezahlten Krankheitsurlaubs kann von der Dauer der Beschäftigung und der Art der Erkrankung abhängen. In der Regel haben Mitarbeitende Anspruch auf eine bestimmte Zeit des bezahlten Krankheitsurlaubs, meist zunächst zu vollem Lohn, gefolgt von einer längeren Phase zu reduziertem Lohn.
- Arbeitsärztliches Attest: Mitarbeitende sind in der Regel verpflichtet, ein ärztliches Attest eines anerkannten Gesundheitsfachmanns vorzulegen, um ihr Fernbleiben zu rechtfertigen, insbesondere bei längeren Abwesenheiten (z. B. über 48 Stunden).
- Zahlung: Die Zahlung während des Krankheitsurlaubs wird oft vom Arbeitgeber für eine festgelegte Dauer übernommen, danach können Sozialversicherungsleistungen greifen, abhängig von den Beiträgen des Mitarbeitenden und der Dauer der Erkrankung. Die Details können je nach Tarifvertrag variieren.
Elternzeit
Das Arbeitsrecht in Mali sieht Elternzeit vor, vor allem Mutterschaftsurlaub, um Mitarbeitende während Schwangerschaft und Geburt zu unterstützen.
- Mutterschaftsurlaub: Weibliche Mitarbeitende haben Anspruch auf Mutterschaftsurlaub. Die Standarddauer beträgt in der Regel 14 Wochen, die vor und nach der Geburt genommen werden können.
- Dauer: In der Regel umfasst dies 6 Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin und 8 Wochen danach. Dieser Zeitraum kann bei Komplikationen verlängert werden.
- Zahlung: Während des Mutterschaftsurlaubs haben Mitarbeitende in der Regel Anspruch auf Leistungen, die oft durch die nationale Sozialversicherung finanziert werden und ihrem vollen Gehalt entsprechen.
- Vaterschaftsurlaub: Obwohl nicht so umfangreich wie Mutterschaftsurlaub, haben Väter in der Regel Anspruch auf eine kurze bezahlte Freistellung bei der Geburt eines Kindes. Dies sind oft nur wenige Tage (z. B. 2-3 Tage).
- Adoptionsurlaub: Es können Regelungen für Adoptionsurlaub bestehen, diese sind jedoch meist wenigerstandardisiert als Mutterschaftsurlaub und fallen möglicherweise unter allgemeine Urlaubsregelungen oder Tarifvereinbarungen.
Weitere Urlaubsarten
Neben den primären Kategorien können Mitarbeitende in Mali Anspruch auf andere Urlaubsarten für bestimmte persönliche Umstände haben.
- Trauerurlaub: Mitarbeitende erhalten in der Regel eine kurze bezahlte Auszeit (z. B. 2-3 Tage) im Falle des Todes eines engen Familienmitglieds (Ehepartner, Kind, Elternteil, Geschwister).
- Hochzeitsurlaub: Mitarbeitende können Anspruch auf wenige Tage bezahlten Urlaub für die eigene Heirat haben.
- Bildungsurlaub: Abhängig vom Arbeitgeber und Tarifvereinbarungen können Mitarbeitende Urlaub zur Weiterbildung oder Ausbildung erhalten, obwohl dieser oft unbezahlt ist oder an bestimmte Bedingungen geknüpft ist.
- Familienveranstaltungen: Kurze bezahlte Urlaubszeiten können für andere bedeutende Familienereignisse gewährt werden, wie z. B. die Hochzeit eines Kindes.
- Sabbatical: Ein Sabbatical ist kein gesetzlicher Anspruch, kann jedoch von einigen Arbeitgebern auf Basis der Unternehmenspolitik oder Tarifvereinbarungen angeboten werden, vor allem für langjährige Mitarbeitende.
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