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Mali

Urlaubs- und Freistellungsrichtlinien

Verstehen Sie die Vorschriften für Urlaub und andere Arten von Freistellungen in Mali

Urlaubszeit

In Mali werden die Urlaubsansprüche für Arbeitnehmer durch das Arbeitsgesetzbuch (Gesetz Nr. 92-020) geregelt.

Anspruch auf Jahresurlaub

Arbeitnehmer haben Anspruch auf 30 Kalendertage bezahlten Jahresurlaub pro Jahr, was typischerweise etwa 22 Arbeitstagen entspricht. Dies umfasst sowohl Arbeitstage als auch Wochenenden.

Berechnung des Jahresurlaubsanspruchs

Der Urlaubsanspruch wird mit einer Rate von 2,5 Tagen für jeden geleisteten Arbeitsmonat erworben.

Probezeiten und Urlaubsanspruch

Je nach den Richtlinien des Arbeitgebers und den Bedingungen des Arbeitsvertrags können Arbeitnehmer auch während ihrer Probezeit Anspruch auf Urlaub haben.

Teilzeitbeschäftigte und Jahresurlaub

Das Arbeitsgesetzbuch von Mali behandelt Teilzeitarbeit, und Teilzeitbeschäftigte haben in der Regel Anspruch auf einen proportionalen Urlaubsanspruch basierend auf ihren geleisteten Arbeitsstunden.

Nicht genutzter Urlaub

Wenn der Arbeitsvertrag eines Arbeitnehmers beendet wird, bevor er seinen erworbenen Urlaub genommen hat, hat er Anspruch auf eine Entschädigung für die nicht genutzten Urlaubstage.

Zusätzlicher Urlaub mit Dienstalter

Arbeitnehmer haben Anspruch auf zusätzlichen Jahresurlaub basierend auf ihrer Dienstzeit. Nach 15 Dienstjahren erhalten sie 2 zusätzliche Arbeitstage. Nach 20 Dienstjahren erhalten sie 4 zusätzliche Arbeitstage. Nach 25 Dienstjahren erhalten sie 6 zusätzliche Arbeitstage.

Wichtige Überlegungen

Tarifverträge können günstigere Bedingungen für den Urlaub bieten als die Mindeststandards im Arbeitsgesetzbuch. Einzelne Arbeitgeber können auch spezifische Richtlinien bezüglich der Planung und Nutzung des Jahresurlaubs haben.

Feiertage

In Mali gibt es mehrere nationale Feiertage, die im Laufe des Jahres gefeiert werden. Dazu gehören:

  • 1. Januar: Neujahrstag
  • 20. Januar: Tag der Streitkräfte - Dieser Tag feiert die Gründung des malischen Militärs.
  • 26. März: Tag der Märtyrer - Dieser Tag ehrt die Opfer der Proteste von 1991, die zum Sturz einer Diktatur und zur Etablierung der Demokratie führten.
  • Ostermontag - Dieser Tag wird von der christlichen Gemeinschaft in Mali gefeiert.
  • 1. Mai: Tag der Arbeit - Dies ist ein globaler Feiertag zur Feier der Arbeiter.
  • 25. Mai: Afrikatag - Dieser Tag erinnert an die Gründung der Organisation für Afrikanische Einheit (OAU).
  • 22. September: Unabhängigkeitstag - Dieser Tag markiert die Unabhängigkeit Malis von Frankreich im Jahr 1960.
  • 25. Dezember: Weihnachtstag - Dieser Tag wird von der christlichen Gemeinschaft in Mali gefeiert.

Islamische Feiertage

Mali ist ein überwiegend muslimisches Land, und islamische Feiertage im lunaren Hijri-Kalender sind wichtige Feierlichkeiten. Die Daten können sich jedes Jahr leicht verschieben. Wichtige islamische Feiertage in Mali sind:

  • Mawlid an-Nabi (Geburtstag des Propheten) - Dieser Tag gedenkt der Geburt des Propheten Muhammad.
  • Taufe des Propheten - Dieser Feiertag ist einzigartig in Mali.
  • Eid al-Fitr (Ende des Ramadan) - Dieser Tag feiert das Ende des Fastenmonats.
  • Eid al-Adha/Tabaski (Fest des Opfers) - Dieser Tag erinnert an die Bereitschaft Ibrahims (Abrahams), seinen Sohn zu opfern.

Urlaubsarten

Mitarbeiter in Mali haben gemäß dem Arbeitsgesetzbuch von Mali Anspruch auf verschiedene Arten von Urlaub.

Jahresurlaub

Mitarbeiter haben Anspruch auf 2,5 Arbeitstage Urlaub pro Monat, was 30 Kalendertagen bezahltem Jahresurlaub pro Jahr entspricht. Dies wird oft als gleichwertig mit 22 Arbeitstagen Urlaub jährlich angesehen. Der Urlaub wird im Laufe des Jahres schrittweise angesammelt, und Arbeitgeber und Arbeitnehmer können sich auf die Planung des Urlaubs einigen, um den betrieblichen Bedürfnissen gerecht zu werden.

Krankheitsurlaub

Wenn Mitarbeiter krankgeschrieben sind, müssen sie ihrem Arbeitgeber ein gültiges ärztliches Attest vorlegen. Die Dauer des bezahlten Krankheitsurlaubs und spezifische Regeln sind oft in Unternehmensrichtlinien oder Tarifverträgen festgelegt.

Mutterschaftsurlaub

Weibliche Mitarbeiter mit mindestens neun Monaten Dienstzeit haben Anspruch auf 14 Wochen Mutterschaftsurlaub. Dieser kann im Falle von Komplikationen um 3 Wochen verlängert werden. Typischerweise werden 6 Wochen Mutterschaftsurlaub vor dem voraussichtlichen Geburtstermin und 8 Wochen nach der Geburt genommen. Das Mutterschaftsgeld wird in der Regel von Malis Sozialversicherungssystem abgedeckt.

Vaterschaftsurlaub

Väter haben gemäß dem Arbeitsgesetzbuch von Mali Anspruch auf 7 Tage voll bezahlten Vaterschaftsurlaub.

Sonderurlaub (Trauerurlaub)

Mitarbeiter haben Anspruch auf 5 Arbeitstage voll bezahlten Sonderurlaub pro 12 Monate Dienstzeit. Sonderurlaub wird im Falle bestimmter familiärer Ereignisse gewährt, in der Regel beim Tod oder bei schwerer Krankheit eines unmittelbaren Familienmitglieds.

Andere Arten von Urlaub

Bildungsurlaub

Es können spezifische Regelungen für Urlaub zur beruflichen Weiterbildung oder Entwicklung bestehen.

Urlaub für Gewerkschaftsaktivitäten

Regelungen können auch den Urlaub für Mitarbeiter, die sich an Gewerkschaftsaktivitäten beteiligen, betreffen.

Es ist wichtig zu beachten, dass Unternehmensrichtlinien und Tarifverträge großzügigere Urlaubsansprüche als die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestanforderungen vorsehen können. Mitarbeiter sollten immer ihren Arbeitsvertrag, das Unternehmenshandbuch und alle relevanten Tarifverträge konsultieren, um die genauesten Informationen über ihre Urlaubsansprüche zu erhalten.

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