Kostenrechner für Beschäftigungskosten in Mali
Berechnen Sie Ihre vollständigen Einstellungskosten für Mali-Mitarbeiter, einschließlich Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge, Mitarbeiterleistungen und Verwaltungsgebühren. Dieser Gehaltsrechner liefert genaue Schätzungen der Arbeitgeberkosten für fundierte Einstellungsentscheidungen.
Personalkosten berechnen
Mali
Aufschlüsselung der Beschäftigungskosten
Wählen Sie ein Land aus und geben Sie ein Gehalt ein, um die Kostenaufstellung der Beschäftigung anzuzeigen.
Arbeitgebersteuerbeiträge
| Steuerart | Rate | Basis |
|---|---|---|
| Sozialversicherung (INPS) | 17,9% - 20,9% (Arbeitgeber) | Bruttogehalt |
| Einkommensteuer auf Berufsarbeit (ITS) Quellensteuer | Progressiv (0% - 30%) | Bruttogehalt minus Abzüge |
| Pauschale Beitrag | 3,5% | Gesamte Bruttogehälter |
| Wohnungssteuer (Taxe-logement TL) | 3,5% | Bruttolöhne |
Anmeldung & Compliance
- Monatliche Meldungen und Zahlungen für ITS und Sozialversicherungsbeiträge sind in der Regel bis zum 15. des Folgemonats fällig.
- Arbeitgeber müssen eine monatliche Meldung einreichen, in der die gezahlten Gehälter, einbehaltenen Steuern und fälligen Beiträge detailliert aufgeführt sind.
- Eine jährliche Meldung, die alle im Laufe des Jahres gezahlten Gehälter, einbehaltenen Steuern und geleisteten Beiträge zusammenfasst, ist ebenfalls erforderlich, in der Regel bis zum 31. März des folgenden Jahres.
Einkommensteuerklassen
| Einkommensbereich (XOF) | Steuersatz |
|---|---|
| Bis zu 440.000 | 0% |
| 440.001 bis 780.000 | 3% |
| 780.001 bis 1.260.000 | 15% |
| Über 1.860.000 | 30% |
Arbeitnehmerbeiträge
| Abzugsart | Satz | Obergrenze |
|---|---|---|
| Sozialversicherung | 6,66% | Variabel (z.B. Mindestlohn für Altersvorsorgebeiträge, 10-mal Mindestlohn für Arbeitsunfälle) |
| Altersvorsorgeleistungen | 3,6% | Gesetzlicher monatlicher Mindestlohn |
| Obligatorische Krankenversicherung | 3,06% | Gesetzlicher monatlicher Mindestlohn |
Persönliche Freibeträge
- Verpflichtende Sozialversicherungsbeiträge sind vom Bruttogehalt abziehbar.
- Berufliche Aufwendungen können einen Standardabzug haben.
- Familienlasten (z.B. verheiratet, Kinder mit Anspruch auf Betreuung, behinderte Kinder) bieten Steuervergünstigungen.



