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Arbeitserlaubnisse und Visa in Mali

Arbeitsgenehmigungen und Visabestimmungen

Erfahren Sie, wie Sie Arbeitsgenehmigungen und Visa für Mitarbeitende in Mali sponsern.

Mali work-permits-and-visas overview

Das Immigrationssystem Malis erfordert, dass ausländische Staatsangehörige, die im Land arbeiten möchten, die entsprechende Genehmigung einholen. Dies beinhaltet in der Regel sowohl ein Langzeitvisum, um für einen längeren Zeitraum einzureisen, als auch eine Arbeitserlaubnis, die das rechtliche Recht auf Beschäftigung gewährt. Der Prozess erfordert die Koordination zwischen dem ausländischen Staatsangehörigen, dem sponsorfördernden Employer of Record, EOR, in Mali und verschiedenen Regierungsministerien, einschließlich jener, die für Arbeit, Sicherheit und Außenpolitik zuständig sind. Das Navigieren durch diese Anforderungen ist wesentlich, um die rechtliche Konformität zu gewährleisten und einen reibungslosen Übergang für ausländische Arbeitnehmer zu ermöglichen.

Das Verständnis der spezifischen Visa- und Arbeitserlaubniskategorien ist der erste Schritt. Die Anforderungen, Dokumentationen und Bearbeitungszeiten können je nach Art der Tätigkeit, Dauer des Aufenthalts und Nationalität des Antragstellers variieren. Arbeitgeber spielen eine bedeutende Rolle bei der Jobvermittlung für ausländische Contractors und Freelancers und stellen sicher, dass alle notwendigen Verfahren korrekt eingehalten werden.

Gängige Visatypen für ausländische Arbeitnehmer

Ausländische Staatsangehörige, die in Mali arbeiten möchten, benötigen in der Regel ein Langzeitvisum (Visa Long Séjour), bevor sie eine Contractor of Record, COR, sowie eine Aufenthaltserlaubnis im Land beantragen. Während Kurzzeitvisa (Visa Court Séjour) für Geschäftstreffen oder Erkundungsreisen existieren, erlauben diese keine Beschäftigung.

Hier sind gängige Visatypen, die für ausländische Arbeitnehmer relevant sind:

Visart Zweck Dauer Wichtigste Voraussetzung
Visa Long Séjour Eintritt für Aufenthalte über 90 Tage, einschließlich Arbeit In der Regel bis zu 1 Jahr, verlängerbar Erfordert oft Nachweis über den Aufenthaltszweck (z. B. Arbeitsvertrag)
Visa Court Séjour Tourismus, Geschäftstreffen, kurze Besuche Bis zu 90 Tage Erlaubt keine Beschäftigung

Das Langzeitvisum ist die Eintrittskarte für ausländische Contractors. Die spezifische Kategorie oder der Vermerk auf dem Visum kann sich auf den Aufenthaltszweck beziehen, wie z. B. Beschäftigung.

Antrag auf Arbeitserlaubnis

Das Erlangen einer Arbeitserlaubnis (Permis de Travail) ist für jeden Recruitment, der in Mali beschäftigt werden möchte, verpflichtend. Der Prozess ist hauptsächlich vom Employer of Record in Mali-getrieben und erfordert, dass der malische Employer die Beantragung im Namen des ausländischen Contractors initiiert.

Anspruchsvoraussetzungen

Die Anspruchsberechtigung für eine Arbeitserlaubnis hängt oft ab von:

  • Bestehen eines gültigen Arbeitsvertrags mit einem rechtlich registrierten Unternehmen in Mali.
  • Vorliegen von Qualifikationen und Erfahrung, die für die Position relevant sind.
  • Nachweis durch den Employer, dass die Position nicht von einem qualifizierten malischen Recruitment oder Contractors besetzt werden kann (Arbeitsmarkt-Test).
  • Erfüllung von Gesundheits- und Charakteranforderungen.

Erforderliche Dokumente

Die für die Beantragung einer Arbeitserlaubnis erforderlichen Dokumente sind umfangreich und umfassen in der Regel:

  • Ausgefüllte Antragsformulare.
  • Gültiger Pass und Kopien der relevanten Seiten.
  • Kopien des Langzeitvisums.
  • Kopien des Arbeitsvertrags, ordnungsgemäß vom Contractor of Record und Contractor unterschrieben.
  • Registrierungsdokumente des Employer (z. B. Geschäftslizenz, Steuerregistrierung).
  • Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit des Employer.
  • Bildungszeugnisse und berufliche Qualifikationen des Contractors.
  • Lebenslauf (CV) des Contractors.
  • Medizinisches Attest.
  • Polizeiliches Führungszeugnis aus dem Heimatland und allen Ländern des kürzlichen Aufenthalts.
  • Nachweis über Unterkunft in Mali.
  • Fotos des Antragstellers.
  • Nachweis des Arbeitsmarkt-Tests, falls relevant (z. B. Nachweis über Stellenanzeige).

Alle Dokumente, die nicht auf Französisch vorliegen, müssen möglicherweise von einem zertifizierten Übersetzer übersetzt werden.

Antragsverfahren

Der Prozess der Beantragung der Arbeitserlaubnis umfasst in der Regel folgende Schritte:

  1. Initiierung durch den Employer of Record: Der malische Employer bereitet die Arbeitsgenehmigungsakte vor und reicht sie bei den zuständigen Arbeitsbehörden ein (z. B. Ministerium für Arbeit).
  2. Arbeitsmarkt-Test: Die Behörden prüfen, ob die Stelle auch von einem qualifizierten malischen Recruitment oder Contractors besetzt werden kann.
  3. Prüfung und Genehmigung: Der Antrag wird vom Ministerium für Arbeit und möglicherweise weiteren relevanten Ministerien geprüft.
  4. Ausstellung: Nach Genehmigung wird die Arbeitserlaubnis an den Employer of Record ausgegeben.
  5. Aufenthaltserlaubnis: Nach Erhalt der Arbeitserlaubnis und bei Einreise nach Mali mit einem Langzeitvisum muss der Contractor eine Aufenthaltserlaubnis (Carte de Résident) bei der Direktion General der Nationalpolizei (Direction Générale de la Police Nationale) beantragen. Die Arbeitserlaubnis ist eine Voraussetzung für die Aufenthaltserlaubnis.

Anforderungen an die Sponsorships

Der malische Employer of Record agiert als Sponsor für die Beantragung der Arbeitserlaubnis des Contractors. Dies beinhaltet:

  • Einreichen des Antrags im Namen des Contractors.
  • Bereitstellung der erforderlichen Firmenunterlagen.
  • Verpflichtung, den Contractor unter den Bedingungen des Vertrags zu beschäftigen.
  • Gegebenenfalls Übernahme der Repatriierungskosten des Contractor.

Bearbeitungszeiten und Gebühren

Die Bearbeitungszeiten für EOR- und Aufenthaltserlaubnisse in Mali können erheblich variieren, abhängig vom Antragsvolumen, der Vollständigkeit der eingereichten Akte und den involvierten Regierungsstellen. Schätzungen reichen von mehreren Wochen bis zu einigen Monaten.

Gebühren für EOR- und Aufenthaltserlaubnisse können sich ändern und hängen vom jeweiligen Typ und der Dauer ab. Antragsteller sollten die Gebühren vor Ort bei den entsprechenden Behörden oder einem lokalen Experten erfragen. Konkrete Gebührenzahlen müssen bei Antragstellung bestätigt werden.

Wege zur unbefristeten Aufenthaltserlaubnis

Die unbefristete Aufenthaltserlaubnis in Mali wird meist nach einer rechtmäßigen Verfügung von ausländischen Contractors, die für einen längeren Zeitraum im Land residieren, oft mehrere Jahre, die auf erneuerbaren Langzeit- und Aufenthaltserlaubnissen basieren, die mit Beschäftigung oder anderen gültigen Gründen für einen langfristigen Aufenthalt verbunden sind, erteilt. Die genaue Dauer und die spezifischen Kriterien variieren, aber das Nachweisen eines kontinuierlichen legalen Residenzstatus, stabiler Beschäftigung und Integration in die malische Gesellschaft sind entscheidend. Das Verfahren erfordert die Einreichung einer Akte bei den entsprechenden Einwanderungsbehörden, die auf Basis der Dauer und Art des Aufenthalts die Anspruchsberechtigung prüft.

Optionen für Dependents Visa

Contractors, die über gültige Arbeitserlaubnisse und Aufenthaltserlaubnisse in Mali verfügen, können in der Regel ihre unmittelbaren Familienangehörigen sponsorieren, damit sie zu ihnen ziehen. Das direkte Familienmitglied umfasst in der Regel einen Ehepartner und unterhaltsberechtigte Kinder.

Antrag auf Dependents Visa

Der Prozess für Angehörige umfasst in der Regel:

  • Der primäre Contractor, der die Arbeitserlaubnis hält, beantragt für seine Familienangehörigen dependent visas/residency permits.
  • Nachweis der familiären Beziehung (z. B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunden).
  • Nachweis ausreichender finanzieller Mittel zur Unterstützung der Angehörigen.
  • Nachweis einer angemessenen Unterkunft für die Familie in Mali.
  • Dependents müssen möglicherweise medizinische Untersuchungen durchlaufen und polizeiliche Führungszeugnisse vorlegen.

Dependents visa sind in der Regel an die Gültigkeit des Contractor of Record gebunden. Dependents haben oft Einschränkungen bei der Möglichkeit zu arbeiten, häufig ist eine eigene work permit erforderlich, wenn sie eine Anstellung anstreben.

Verpflichtungen zur Visa-Konformität

Sowohl Employer of Record als auch Contractors haben in Mali erhebliche Compliance-Verpflichtungen. Die Einhaltung ist entscheidend, um Strafen zu vermeiden, einschließlich Geldstrafen, Abschiebung oder Betriebsstörungen.

Verpflichtungen des Employer of Record

  • Sponsoring-Verantwortung: Der Employer of Record ist verantwortlich für die Einleitung und Unterstützung des Antrags auf EOR.
  • Rechtmäßige Beschäftigung: Sicherstellung, dass der Contractor nur in der im Work Permit genehmigten Position und unter den Bedingungen arbeitet.
  • Aufzeichnungspflichten: Führen genauer Aufzeichnungen über den Status des Contractors hinsichtlich Immigration, EOR und Aufenthaltserlaubnis.
  • Benachrichtigungen: Information an die zuständigen Behörden bei Änderungen im Status des Contractors, z. B. Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder Adressänderungen.
  • Einhaltung der Arbeitsgesetze: Sicherstellung, dass der Contractor gemäß den malischen Arbeitsgesetzen beschäftigt wird, einschließlich Gehalt, Arbeitszeit und Sozialversicherungsbeiträgen.
  • Repatriierung: In einigen Fällen trägt der Employer of Record die Kosten für die Rückführung des Contractors bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder Ablauf der Genehmigungen.

Verpflichtungen des Contractors

  • Einhaltung der Bedingungen des Work Permit: Der Contractor darf nur in der autorisierten Beschäftigung tätig sein und rechtmäßig im Land residieren.
  • Aufrechterhaltung eines gültigen Status: Sicherstellung, dass alle Visas, EOR und Aufenthaltserlaubnisse gültig bleiben, und rechtzeitige Erneuerung.
  • Mitführen von Ausweisen: Ständig gültigen Ausweis, einschließlich der Aufenthaltserlaubnis, bei sich führen.
  • Meldung von Änderungen: Behörden über Änderungen der persönlichen Umstände informieren, z. B. Adresse.
  • Einhaltung aller Gesetze: Befolgung aller malischen Gesetze und Vorschriften.

Die Nichtbeachtung dieser Verpflichtungen kann für Employer of Record und Contractors schwerwiegende Folgen haben. Offene Kommunikation und sorgfältige Dokumentation sind für die erfolgreiche Verwaltung ausländischer Contractors in Mali unerlässlich.

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