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MaledivenSteuerpflichten Detailliert

Erfahren Sie mehr über die Steuerpflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Malediven

Steuerpflichten des Arbeitgebers

In den Malediven stehen Arbeitgeber vor verschiedenen steuerlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Vergütung von Angestellten und anderen geschäftlichen Aktivitäten.

Arbeitgeber Lohnsteuereinbehalt (EWT)/PAYE

  • Arbeitgeber behalten monatlich Einkommenssteuer von den Gehältern der Mitarbeiter ein und überweisen diese an die Maldives Inland Revenue Authority (MIRA). Dies ist als Pay As You Earn (PAYE) bekannt.
  • Der Einbehalt wird auf den Bruttolohn nach Abzug der Beiträge der Mitarbeiter zum maledivischen Rentenpensionsschema (MRPS) berechnet.
  • Alle geldlichen und nicht-geldlichen Vorteile (sofern nicht steuerbefreit) sind in die Vergütung zur Berechnung des EWT einzubeziehen.
EWT-Sätze für 2025 (Monatliche Gehaltsklassen)
  • MVR 0 - 60.000: 0%
  • MVR 60.001 - 100.000: 5,5%
  • MVR 100.001 - 150.000: 8%
  • MVR 150.001 - 200.000: 12%
  • MVR 200.001 und mehr: 15%
EWT-Abgabefrist und Zahlungsfrist
  • Die Rückmeldungen und Zahlungen für Januar 2025 sind bis zum 16. Februar 2025 fällig. Dies folgt dem allgemeinen monatlichen Abgabe- und Zahlungsschema.

Sozialversicherungsbeiträge

  • Arbeitgeber leisten einen Beitrag von 7% des pensionsfähigen Lohns des Mitarbeiters zum MRPS.

Waren- und Dienstleistungssteuer (GST)

  • Unternehmen, die einen bestimmten steuerpflichtigen Einkommensschwellenwert überschreiten, müssen sich registrieren und die GST einziehen.
  • Die aktuellen GST-Sätze sind 6% Standardrate und 12% für bestimmte Waren und Dienstleistungen, wobei die Tourismusindustrie ab dem 1. Januar 2024 einen GST-Satz von 16% haben wird.

Umweltsteuer

  • Gilt für touristische Unterkünfte (6 USD pro Nacht). Obwohl dies nicht direkt eine Arbeitgeberverpflichtung ist, sind Unternehmen im Tourismussektor für die Einziehung und Abführung dieser Steuer verantwortlich.

Weitere für Unternehmen in den Malediven relevante Steuern

  • Unternehmensgewinnsteuer (BPT): 15% auf Gewinne, die 500.000 MVR für Unternehmen und andere Einheiten überschreiten. Banken unterliegen einem BPT-Satz von 25% auf Gewinne.
  • Quellensteuer (WHT): 10% auf Zahlungen an Nichtansässige, einschließlich Auftragnehmer und für Versicherungsprämien.
  • Zollgebühr: Variiert von 0% bis 100% des Wertes der importierten Waren.

Es ist wichtig zu beachten, dass diese Informationen auf den verfügbaren Ressourcen vom 5. Februar 2025 basieren und aufgrund von gesetzlichen Aktualisierungen Änderungen unterliegen können. Eine Beratung mit einem Steuerberater oder das Heranziehen offizieller MIRA-Ressourcen wird immer für aktuelle Anleitungen empfohlen.

Steuerabzüge für Arbeitnehmer

In den Malediven drehen sich die Steuerabzüge für Arbeitnehmer hauptsächlich um die Einkommenssteuer, die verschiedene Aspekte wie Steuersätze, Fristen und zulässige Abzüge umfasst.

Einkommenssteuer

Ab 2025 folgt die Malediven einem progressiven Einkommenssteuersystem mit unterschiedlichen Steuersätzen, die auf den Einkommensstufen basieren. Arbeitnehmer unterliegen der Quellensteuer, bei der der Arbeitgeber die Steuer direkt vom Gehalt des Arbeitnehmers abzieht und an die Maldives Inland Revenue Authority (MIRA) abführt.

  • Steuersätze: Diese werden auf das jährliche zu versteuernde Einkommen angewendet. Während die genauen Sätze für 2025 möglicherweise nicht sofort verfügbar sind, dient 2023 als Beispiel, wo sie von 0% für Einkommen bis MVR 720.000 bis zu 15% für Einkommen über MVR 2.400.000 reichten. Diese werden für monatliche Abzüge im Rahmen des Pay-As-You-Earn (PAYE)-Systems aufgeteilt.

  • Abzüge: Bestimmte arbeitsbezogene Ausgaben sind im Allgemeinen nicht vom Arbeitseinkommen abziehbar. Bestimmte Abzüge sind jedoch zulässig:

    • Zakat-Zahlungen: Zahlungen nach dem islamischen Prinzip der Zakat sind abziehbar.
    • Pensionsbeiträge: Beiträge zum Maldives Retirement Pension Scheme (MRPS) sind abziehbar.
    • Lebensversicherungsprämien: Abzüge sind unter bestimmten Bedingungen möglich.
    • Wohltätigkeitsspenden: Spenden an staatlich genehmigte Institutionen oder Wohltätigkeitsorganisationen sind bis zu 5% des zu versteuernden Einkommens abziehbar.
    • Zinsen auf Darlehen: Abziehbar bis zu 6% pro Jahr.
  • Fristen: Die Rückgabe und Zahlung der Quellensteuer der Arbeitnehmer sind am 16. des Folgemonats fällig (zum Beispiel ist die Rückgabe für Januar am 16. Februar fällig). Es ist wichtig, dass Arbeitgeber diese Fristen einhalten, um Strafen zu vermeiden.

  • Jahresendausgleich: Während das PAYE-System im Allgemeinen die endgültige Steuerschuld abdeckt, können Arbeitnehmer eine jährliche Steuererklärung für Anpassungen einreichen, falls erforderlich. Dies ermöglicht die Berücksichtigung von Abzügen, die im Laufe des Jahres nicht berücksichtigt wurden.

Andere relevante Steuern und Abgaben

  • Waren- und Dienstleistungssteuer (GST): Ab dem 5. Februar 2025 beträgt der standardmäßige GST-Satz 6%, mit spezifischen Sätzen für bestimmte Sektoren. Für den Tourismussektor liegt er derzeit bei 16% und soll ab dem 1. Juli 2025 auf 17% steigen. In Cafés innerhalb von touristischen Einrichtungen verkaufte Waren und Dienstleistungen (ausschließlich für Mitarbeiter) unterliegen ab dem 5. November 2024 einem GST von 8%.
  • Umweltsteuer: Diese Steuer gilt für Touristen, die in bestimmten Einrichtungen übernachten.
  • Sozialversicherungsbeiträge: Arbeitgeber zahlen 7% des rentenfähigen Gehalts des Arbeitnehmers.

Es ist wichtig zu beachten, dass sich Steuerregelungen ändern können, daher ist es unerlässlich, sich über die neuesten Informationen von der MIRA auf dem Laufenden zu halten, um eine genaue Einhaltung zu gewährleisten. Ab dem 5. Februar 2025 spiegelt diese Zusammenfassung die verfügbaren Informationen wider. Es wird empfohlen, einen Steuerberater zu konsultieren, um personalisierte Beratung zu erhalten.

Mehrwertsteuer

Die Malediven erheben ein doppeltes System der Goods and Services Tax (GST), das die Allgemeine GST (GGST) und die Tourismus-GST (TGST) umfasst.

Allgemeine GST (GGST)

  • Satz: Derzeit 8 %, anwendbar auf alle Waren und Dienstleistungen, die nicht spezifisch unter die TGST fallen.
  • Registrierungsschwelle: Unternehmen müssen sich für die GGST registrieren, wenn ihr Jahresumsatz MVR 1 Million übersteigt. Eine freiwillige Registrierung ist für Unternehmen mit Umsätzen zwischen MVR 500.000 und MVR 1 Million möglich. Importeure und Exporteure müssen sich unabhängig vom Umsatz registrieren.
  • Einreichung und Zahlung: Monatlich oder vierteljährlich (für Umsätze von weniger als MVR 1 Million monatlich), fällig am 28. des folgenden Monats oder Quartals.
  • Ausnahmen: Bestimmte lebensnotwendige Waren (z.B. Reis, Zucker, Mehl, bestimmte Gemüsesorten) sind mit 0 % GST besteuert. Ausgenommene Waren und Dienstleistungen umfassen Bildungsdienstleistungen von registrierten Institutionen, Gesundheitsdienstleistungen von registrierten Anbietern und bestimmte staatlich bereitgestellte Wohnmöglichkeiten.

Tourismus-GST (TGST)

  • Satz: Derzeit 16 %, Anstieg auf 17 % am 1. Juli 2025. Gilt für Waren und Dienstleistungen, die von Touristenresorts, Hotels, Gästehäusern und verwandten Unternehmen (Tauchschulen, Spas usw.), Reisebüros und im inländischen Luftverkehr an Nicht-Malediver erbracht werden.
  • Registrierungsschwelle: Keine Schwelle; alle Unternehmen im Tourismussektor müssen sich registrieren.
  • Einreichung und Zahlung: Ähnlich wie bei der GGST.

Zuletzt Änderungen und zukünftige Updates

  • Zielprinzip (ab 1. Juli 2025): Die Malediven wechseln vom Ursprungsprinzip zum Zielprinzip für die GST, was ausländische Tourismusanbieter und digitale Plattformen betrifft.
  • Mitarbeitercafés (gültig ab 5. November 2024): Waren und Dienstleistungen, die in Cafés verkauft werden, die ausschließlich Mitarbeiter von touristischen Einrichtungen bedienen, unterliegen der 8 % GGST.
  • Umweltsteuer (gültig ab 1. Januar 2025): Erhöhte Sätze für die Umweltsteuer gelten, mit Ausnahmen für Kinder unter zwei Jahren.

Allgemeine Informationen zur GST in den Malediven

Die GST wurde 2011 auf den Malediven eingeführt, um das Steuersystem zu modernisieren. Das System zielt darauf ab, die Steuerbemessungsgrundlage zu erweitern und Einnahmen für staatliche Dienstleistungen und Entwicklungsprojekte zu generieren. Es ist wichtig, dass Unternehmen, die auf den Malediven tätig sind oder dorthin verkaufen, die Besonderheiten von sowohl GGST als auch TGST verstehen, um die Einhaltung sicherzustellen. Die Maldives Inland Revenue Authority (MIRA) ist die Verwaltungsbehörde für Steuerangelegenheiten und bietet auf ihrer Website detaillierte Informationen und Ressourcen an.

Steuervergünstigungen

Die Malediven bieten verschiedene Steueranreize, die sich in erster Linie auf die Anziehung ausländischer Investitionen und die Förderung spezifischer Sektoren wie Tourismus und Sonderwirtschaftszonen (SEZs) konzentrieren.

Steueranreize für Sonderwirtschaftszonen (SEZs)

Das Gesetz für Sonderwirtschaftszonen (Gesetz Nr. 24/2014) gewährt Anreize für Investitionen in ausgewiesenen SEZs. Diese Zonen richten sich an verschiedene Sektoren, darunter Industriegebiete, Tourismus, Umschlaghäfen, Gesundheitswesen, Bildung, Technologie, erneuerbare Energien, Ernährungssicherheit und Gasexploration. Im Allgemeinen ist eine Mindestinvestition von 100.000.000 USD erforderlich, wobei je nach Sektor spezifische Zuweisungsanforderungen bestehen. Zu den Anreizen können gehören:

  • Befreiung von Einfuhrzöllen auf Materialien, die für die Entwicklung der SEZs verwendet werden
  • Befreiung von der Einkommensteuer
  • Befreiung von der Waren- und Dienstleistungssteuer (GST)
  • Befreiung von Steuern auf Grundstücksverkäufe und -käufe
  • Befreiung von der Quellensteuer
  • Steuererleichterungen und Steuergutschriften
  • Freie Rückführung von Kapital und Gewinnen

Steuer- und Mietkonzessionen für die Entwicklung des abgelegenen Tourismus

Ab dem 14. Januar 2025 plant die Malediven, Steuer- und Mietlandkonzessionen anzubieten, um Tourismusinvestitionen in weniger entwickelten Regionen zu stimulieren. Die Details zu den spezifischen Konzessionen und den Zulassungskriterien sind noch nicht finalisiert, da derzeit Änderungen der Tourismusgesetze und -vorschriften im Gange sind. Diese Anreize zielen darauf ab, die typischerweise mit der Entwicklung abgelegener Gebiete verbundenen niedrigen Renditen auf Investitionen zu adressieren.

Steueränderungen im Tourismussektor im Jahr 2025

Mehrere Steueranpassungen, die die Tourismusbranche betreffen, treten 2025 in Kraft:

  • Erhöhung der Tourismusgüter- und Dienstleistungssteuer (TGST): Der TGST-Satz wird ab dem 1. Juli 2025 von 16% auf 17% erhöht.
  • Erhöhung der Ökosteuer: Ab dem 1. Januar 2025 wird die Ökosteuer verdoppelt:
    • Resorts und Hotels (50+ Zimmer): 12 USD pro Person und Nacht
    • Hotels und Gästehäuser (49 Zimmer oder weniger): 6 USD pro Person und Nacht
    • Kinder unter zwei Jahren sind ausgenommen.
  • Neue Regel für Einnahmen in Fremdwährung: Der Tourismussektor ist nun verpflichtet, alle Einnahmen in Fremdwährung bei lokalen Banken einzuzahlen.

Allgemeine Steuerinformationen

  • Körperschaftssteuer: Der Körperschaftssteuersatz auf den Malediven beträgt 15%. Es sind mehrere Abzüge verfügbar, wie zum Beispiel Zakat-Zahlungen, Beiträge zum Rentenpensionsplan der Malediven, Spenden an genehmigte Wohltätigkeitsorganisationen (bis zu 5% des zu versteuernden Einkommens) und Zinsen auf Darlehen (bis zu 6% pro Jahr). Internationale Transportunternehmen, die keine Einwohner sind, werden mit einem niedrigeren Satz von 2% besteuert.

  • Einkommensteuer: Ein progressives Steuersystem gilt für persönliche Einkommen. Die Sätze reichen je nach Einkommensstufen von 0% bis 15%. Ähnliche Abzüge wie bei der Körperschaftssteuer gelten.

  • Ausländischer Steuerkredit: Es gibt einen ausländischen Steuerkredit für im Ausland gezahlte Steuern, auch ohne ein Doppelbesteuerungsabkommen (DTAA). Der Kredit ist auf den niedrigeren der im Ausland gezahlten Steuer oder der auf dieses Einkommen fälligen maledivischen Steuer begrenzt. Die Malediven haben ein DTAA mit den Vereinigten Arabischen Emiraten.

  • Quellensteuer: Die Quellensteuer gilt für spezifische Zahlungen, die von auf den Malediven tätigen Unternehmen an Nichtansässige zu Sätzen von 5% oder 10% geleistet werden.

Hinweis: Diese Informationen sind aktuell ab dem 5. Februar 2025 und können aufgrund laufender Gesetzgebungsverfahren oder zukünftiger Änderungen Änderungen unterliegen. Es wird empfohlen, offizielle Regierungsquellen oder Steuerfachleute zu konsultieren, um die aktuellsten Informationen zu erhalten.

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