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Steuern in Malediven

Detaillierte Steuerpflichten

Informieren Sie sich über Steuervorschriften für Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Malediven.

Malediven taxes overview

Navigating the complexities of employer and employee taxation in the Maldives requires a clear understanding of local regulations and compliance requirements. The Maldivian tax system primarily involves income tax on individuals and businesses, alongside mandatory social security contributions. Employers play a crucial role in this system by correctly calculating, withholding, and remitting taxes and contributions on behalf of their employees, ensuring adherence to the laws set forth by the Maldives Inland Revenue Authority (MIRA) and the Maldives Pension Administration Office.

Für das Jahr 2025 müssen Arbeitgeber, die in den Malediven tätig sind, sich ihrer Verpflichtungen hinsichtlich Lohnsteuer und Einkommenssteuerabzug voll bewusst sein. Ebenso müssen Arbeitnehmer verstehen, wie ihr Einkommen besteuert wird und welche Abzüge oder Freibeträge für sie gelten können. Eine ordnungsgemäße Verwaltung dieser Verantwortlichkeiten ist für die rechtliche Einhaltung und einen reibungslosen Geschäftsablauf unerlässlich.

Arbeitgebersteuerpflichten

Arbeitgeber auf den Malediven haben spezifische Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Besteuerung ihrer Belegschaft und der Sozialversicherung. Die primären vom Arbeitgeber getragenen Kosten im Zusammenhang mit der Gehaltsabrechnung sind die Beiträge zum Maldives Pension Scheme.

  • Maldives Pension Scheme Contribution: Arbeitgeber sind verpflichtet, Beiträge zu dem obligatorischen Pensionsplan für alle berechtigten Arbeitnehmer zu leisten. Der Beitragssatz wird als Prozentsatz des Bruttogehalts des Arbeitnehmers festgelegt.
    • Beitragssatz des Arbeitgebers: 7 % des Bruttogehalts
    • Beitragssatz des Arbeitnehmers: 7 % des Bruttogehalts (vom Arbeitgeber einbehalten)
    • Berechnungsgrundlage: Bruttogehalt, das das Grundgehalt und andere Zulagen umfasst.
    • Zahlung: Beiträge sowohl des Arbeitgebers als auch des Arbeitnehmers müssen monatlich an das Maldives Pension Administration Office abgeführt werden.

Es wird keine separate "Lohnsteuer" auf die gesamte Gehaltsabrechnung über den Pensionsbeitrag hinaus erhoben, abgesehen von der administrativen Belastung durch die Einkommenssteuerabzüge.

Einkommenssteuerabzug

Arbeitgeber sind verantwortlich für den Abzug der Einkommenssteuer von den Gehältern und Löhnen ihrer Mitarbeiter basierend auf den in den Malediven anwendbaren progressiven Steuersätzen. Dies ist ein Pay As You Earn (PAYE)-System.

  • Steuerpflichtiges Einkommen: Die Einkommenssteuer wird auf das Gesamteinkommen einer Person erhoben, das Gehalt, Löhne, Zulagen, Boni und andere beschäftigungsbezogene Vorteile umfasst.
  • Berechnung des Abzugs: Arbeitgeber müssen die monatliche Einkommenssteuer anhand des annualisierten monatlichen Einkommens des Mitarbeiters und der geltenden Steuerklassen berechnen.
  • Steuersätze für 2025: Die Einkommenssteuersätze sind progressiv, das bedeutet, höhere Einkommensstufen werden mit höheren Sätzen besteuert. Die folgenden jährlichen Einkommensgrenzen und Raten gelten:
Jährliches zu versteuerndes Einkommen (MVR) Monatliches zu versteuerndes Einkommen (MVR) Steuersatz (%)
Bis zu 60.000 Bis zu 5.000 0
60.001 bis 100.000 5.001 bis 8.333,33 5
100.001 bis 150.000 8.333,34 bis 12.500 10
150.001 bis 200.000 12.500,01 bis 16.666,67 15
Über 200.000 Über 16.666,67 20

Arbeitgeber müssen die Gesamtsumme der von allen Mitarbeitern einbehaltenen Einkommenssteuer monatlich an MIRA abführen.

Steuerliche Abzüge und Freibeträge für Mitarbeiter

Das maledivische Steuersystem bietet bestimmte Freibeträge, die das steuerpflichtige Einkommen einer Person verringern.

  • Persönlicher Freibetrag: Alle inländischen Personen haben Anspruch auf einen Standard-Freibetrag. Für 2025 sind die ersten MVR 60.000 des Jahresgehalts (entspricht MVR 5.000 pro Monat) steuerfrei. Dieser wird automatisch in die Steuerklassen und Abzugsberechnungen eingerechnet.
  • Andere Abzüge: Im Allgemeinen gibt es nur begrenzte spezifische Abzüge für Arbeitnehmer auf den Malediven. Das Steuersystem basiert hauptsächlich auf der Schwelle des persönlichen Freibetrags. Abzüge für spezifische Ausgaben wie medizinische Kosten oder Bildungskosten sind keine Standardmerkmale der Einkommensteuerberechnung für Arbeitnehmer.

Steuerliche Einhaltung und Meldefristen

Arbeitgeber müssen strenge Fristen einhalten für die Abführung der einbehaltenen Steuern und Pensionsbeiträge sowie für die Einreichung der erforderlichen Berichte.

  • Monatliche Zahlungen: Sowohl die von den Arbeitnehmern einbehaltene Einkommenssteuer als auch die Beiträge des Arbeitgebers/Arbeitnehmers zur Sozialversicherung müssen bis zum 15. Tag des Folgemonats an MIRA bzw. das Pensionsamt gezahlt werden. Beispielsweise müssen Steuern und Beiträge für Januar bis zum 15. Februar gezahlt sein.
  • Monatliche Meldungen: Arbeitgeber sind in der Regel verpflichtet, monatliche Abzugsübersichten bei MIRA einzureichen, in denen die gezahlten Einkünfte und die einbehaltenen Steuern für jeden Mitarbeiter detailliert aufgeführt sind.
  • Jährliche Meldung: Arbeitgeber müssen bis zum 30. Juni des Folgejahres eine jährliche Ausgleichserklärung bei MIRA einreichen, die die Gesamteinkünfte und die abgeführten Steuern für alle Mitarbeiter im vorherigen Steuerjahr (1. Januar bis 31. Dezember) zusammenfasst. Ebenso sind sie verpflichtet, den Mitarbeitern eine jährliche Einkommens- und Steuerbescheinigung auszustellen.

Versäumnisse bei diesen Fristen können zu Strafen und Zinsbelastungen führen.

Besondere Überlegungen für ausländische Arbeitnehmer und Unternehmen

Ausländische Einzelpersonen, die in den Malediven arbeiten, und ausländische Unternehmen, die dort tätig sind, haben spezifische steuerliche Implikationen.

  • Steueransässigkeit: Die Steuerpflicht eines Individuums in den Malediven hängt von dessen Ansässigkeitsstatus ab. Im Allgemeinen gilt eine Person als steuerlich ansässig, wenn sie sich mehr als 183 Tage in einem Zeitraum von 12 Monaten in den Malediven aufhält. Ansässige werden auf ihr weltweites Einkommen besteuert, während Nichtansässige in der Regel nur auf Einkommen aus Quellen in den Malediven besteuert werden. Arbeitgeber müssen den Ansässigkeitsstatus ausländischer Arbeitnehmer für den Abzug korrekt bestimmen.
  • Einkommen aus den Malediven: Einkünfte aus einer in den Malediven ausgeübten Beschäftigung gelten als in den Malediven ansässiges Einkommen, unabhängig vom Standort des Arbeitgebers oder des Zahlorts. Dieses Einkommen unterliegt der maledivischen Einkommenssteuer.
  • Doppelbesteuerungsabkommen: Die Malediven haben mit mehreren Ländern Doppelbesteuerungsabkommen (DTAAs) abgeschlossen. Diese Abkommen können die steuerliche Behandlung ausländischer Arbeitnehmer beeinflussen und möglicherweise Entlastungen bei doppelter Besteuerung bieten. Arbeitgeber sollten die Bestimmungen eines etwaigen DTAA bei der Verwaltung der Gehaltsabrechnung für Mitarbeiter aus Vertragsländern berücksichtigen.
  • Ausländische Unternehmen: Ein ausländisches Unternehmen kann in den Malediven steuerpflichtig sein, wenn es eine dauerhafte Betriebsstätte (PE) im Land etabliert. Während die Körperschaftsteuer vom Einkommen unabhängig ist, kann das Vorhandensein einer PE die gesamtschuldnerische Steuerlast der Firma beeinflussen und den Status als Arbeitgeber im maledivischen Steuersystem bestimmen. Ausländische Unternehmen, die Mitarbeiter auf den Malediven beschäftigen, auch ohne eine PE, sind weiterhin verpflichtet, sich als Employer of Record für die Einkommensteuerabzüge und Pensionsbeiträge zu registrieren.

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