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Malediven

Arbeitszeiten und Überstundenregelungen

Verstehen Sie die Gesetze, die die Arbeitszeiten und Überstunden regeln in Malediven

Reguläre Arbeitszeiten

In den Malediven regelt das Arbeitsgesetz die Standardarbeitszeiten für Arbeitnehmer. Die Standardarbeitswoche ist auf 48 Stunden begrenzt, was maximal 8 Arbeitsstunden pro Tag von Sonntag bis Donnerstag bedeutet.

Bestimmte Kategorien von Arbeitnehmern sind von den Bestimmungen über die Standardarbeitszeiten ausgenommen. Dazu gehören Personen, die in Notfällen arbeiten, auf Seefahrzeugen oder Flugzeugen tätig sind, religiöse Beamte und Personen im Bereitschaftsdienst.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Arbeitswoche auf den Malediven von Sonntag bis Donnerstag verläuft. Daher gelten Freitag und Samstag als Ruhetage, und Arbeitnehmer können nicht verpflichtet werden, während dieser Zeit ohne zusätzliche Vergütung zu arbeiten.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Malediven klare Vorschriften bezüglich der Standardarbeitszeiten haben, um sicherzustellen, dass Arbeitnehmer nicht überarbeitet werden und ausreichende Ruhezeiten haben. Diese Vorschriften sind entscheidend für die Aufrechterhaltung einer gesunden und produktiven Belegschaft.

Überstunden

In den Malediven regelt das Arbeitsgesetz die Vorschriften und die Vergütung für Überstunden, die von Arbeitnehmern geleistet werden.

Überstunden fallen an, wenn die Arbeitszeit die Standardarbeitswoche von 48 Stunden überschreitet. Überstundenarbeit kann jedoch nicht einseitig vom Arbeitgeber durchgesetzt werden. Die Zustimmung des Arbeitnehmers, die möglicherweise im Arbeitsvertrag festgelegt ist, ist erforderlich, bevor die Standardarbeitszeit überschritten wird.

Das Arbeitsgesetz der Malediven schreibt eine Vergütung für Überstunden vor, wobei der Satz je nach Arbeitstag variiert. Überstunden, die an Wochentagen geleistet werden, werden mit dem 1,25-fachen des regulären Stundenlohns des Arbeitnehmers vergütet. Überstunden, die an Freitagen, Feiertagen oder an einem festgelegten Ruhetag geleistet werden, werden mit dem 1,5-fachen des regulären Stundenlohns des Arbeitnehmers vergütet.

Beispielsweise hätte ein Arbeitnehmer auf den Malediven, der einen regulären Stundenlohn von MVR 10 verdient und 2 Stunden Überstunden an einem Mittwoch arbeitet, Anspruch auf MVR 25. Dies wird wie folgt berechnet: Überstundenvergütung = (Regulärer Stundenlohn x Überstundensatz x Anzahl der Überstunden) = (MVR 10/Stunde x 1,25 x 2 Stunden) = MVR 25.

Es gibt Ausnahmen von diesen Regeln für bestimmte Berufe, die im Arbeitsgesetz aufgeführt sind, wie Notfallpersonal, Seeleute und religiöse Beamte, die möglicherweise andere Überstundenregelungen haben. Darüber hinaus sind Arbeitgeber verpflichtet, genaue Aufzeichnungen über die Arbeitszeiten der Arbeitnehmer, einschließlich Überstunden, zu führen, um eine ordnungsgemäße Vergütung sicherzustellen.

Ruhepausen und Pausen

In den Malediven legt das Arbeitsgesetz die Mindestansprüche für Ruhezeiten und Pausen für Arbeitnehmer fest.

Es gibt zwei Arten von obligatorischen Pausen, die durch das Gesetz vorgeschrieben sind:

  • Essenspause: Arbeitgeber müssen den Arbeitnehmern nach jeweils fünf aufeinanderfolgenden Arbeitsstunden eine mindestens 30-minütige Pause gewähren. Diese Pausenzeit ist nicht in den Arbeitsstunden des Arbeitnehmers enthalten und muss bezahlt werden.

  • Gebetspause: Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf eine 15-minütige Pause während jeder Gebetszeit, sofern dies die Arbeit nicht stört. Wenn diese spezielle Gebetspause nicht gewährt wird, muss eine alternative 15-minütige Pause alle vier Arbeitsstunden angeboten werden.

Bestimmte Kategorien von Arbeitnehmern können abweichende Pausenregelungen haben, wie in ihren Arbeitsverträgen gemäß Abschnitt 34(a) des Gesetzes vereinbart.

Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, diese Mindestpausenanforderungen einzuhalten. Arbeitnehmer, die glauben, dass ihre Pausenrechte verletzt werden, können Unterstützung von der Arbeitsbeziehungsbehörde auf den Malediven suchen.

Nachtschicht- und Wochenendregelungen

In den Malediven legt das Arbeitsgesetz spezifische Vorschriften für Nachtschichten und Wochenendarbeit fest, um eine faire Behandlung und Entlohnung unter diesen Arbeitsbedingungen sicherzustellen.

Nachtarbeit wird als jede Arbeit definiert, die zwischen 19:00 Uhr und 6:00 Uhr ausgeführt wird. Die Vorschriften umfassen:

  • Nachtschichtzulage: Arbeitgeber müssen den Arbeitnehmern eine Nachtschichtzulage zusätzlich zu ihrem regulären Lohn zahlen. Die genaue Höhe dieser Zulage ist im Gesetz nicht festgelegt und kann in Arbeitsverträgen ausgehandelt werden.

  • Verkürzte Arbeitszeiten: Nachtschichtarbeiter haben Anspruch auf einen kürzeren Arbeitstag im Vergleich zu den regulären Arbeitszeiten. Das Gesetz gibt keine genaue Reduktion vor, lässt jedoch Raum für Verhandlungen in Arbeitsverträgen.

  • Gesundheit und Sicherheit: Arbeitgeber sind verpflichtet, die Gesundheit und Sicherheit der Nachtschichtarbeiter zu priorisieren. Dies kann die Bereitstellung ausreichender Beleuchtung und den Zugang zu medizinischen Einrichtungen umfassen, falls erforderlich.

Während das Gesetz Wochenendarbeit nicht ausdrücklich verbietet, legt es Vorschriften für Situationen fest, in denen Arbeitnehmer an ihren festgelegten Ruhetagen (typischerweise Freitag und Samstag) arbeiten müssen:

  • Wochenend-Überstundenvergütung: Arbeitnehmer, die an Wochenenden arbeiten, haben Anspruch auf Überstundenvergütung in Höhe von mindestens dem Eineinhalbfachen ihres regulären Lohns.

  • Alternativer Ruhetag: Wenn möglich, sollten Arbeitgeber den Arbeitnehmern, die an Wochenenden arbeiten, einen Ersatzruhetag während der Woche gewähren.

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