In Lesotho navigieren Arbeitgeber durch verschiedene Steuerpflichten, einschließlich PAYE, Quellensteuer und Steuer auf geldwerte Vorteile.
Arbeitgebersteuerpflichten in Lesotho
Das Steuersystem Lesothos schreibt mehrere Verpflichtungen für Arbeitgeber vor, die sich hauptsächlich auf die Lohnsteuern und die Einhaltung der Vorschriften der Lesotho Revenue Authority (LRA) konzentrieren.
Pay-As-You-Earn (PAYE)
- Abzug: Arbeitgeber ziehen PAYE von den Gehältern der Arbeitnehmer nach einem progressiven Steuersystem ab.
- Sätze: Die Steuersätze betragen 20% für Einkommen bis zu M69,120.00 pro Jahr und 30% für Einkommen über M69,120.00 zuzüglich eines festen Betrags von M13,824.00. Ein Steuerfreibetrag von M10,824.00 pro Jahr ist verfügbar.
- Fälligkeitsdatum: PAYE-Zahlungen sind am 15. eines jeden Monats nach Gehaltszahlung fällig.
Quellensteuer (WHT)
- Anwendbarkeit: Gilt für Zahlungen an ansässige und nicht ansässige Personen für bestimmte Dienstleistungen wie Vertragsarbeiten, technische Dienstleistungen.
- Sätze: Variieren je nach Art der Dienstleistung und Aufenthaltsstatus.
- Fälligkeitsdatum: WHT-Zahlungen sind am 15. eines jeden Monats fällig.
Steuer auf geldwerte Vorteile (FBT)
- Anwendbarkeit: Wird auf Arbeitgeber erhoben, die steuerpflichtige geldwerte Vorteile an Arbeitnehmer gewähren, mit Ausnahme von steuerbefreiten Arbeitgebern.
- Steuerpflichtige Vorteile: Leistungen wie Unterkunft, Schuldenerlasse, Darlehen können der FBT unterliegen.
- Fälligkeitsdatum: Vierteljährliche Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Ende jedes Quartals fällig.
Andere Arbeitgeberpflichten
- Registrierung: Arbeitgeber müssen sich bei der LRA für verschiedene Steuern registrieren.
- Einhaltung: Arbeitgeber müssen genaue Lohnunterlagen führen, rechtzeitig Steuererklärungen abgeben und jährlich Steuerbescheinigungen (Formular P16(b)) an Arbeitnehmer ausstellen.
- Einreichung der Steuererklärung: Die Frist für die Einreichung der jährlichen Steuererklärung und die endgültige PAYE-Zahlung ist der 30. Juni.
Arbeitnehmersteuern und -beiträge
Einkommenssteuer
Lesotho wendet ein progressives System der individuellen Einkommensteuer mit zwei Steuerklassen an:
- 20%: Auf jährliches Einkommen bis zu M69,120.00.
- 30%: Auf jährliches Einkommen über M69,120.00 zuzüglich eines festen Betrags von M13,824.00. Ein jährlicher nicht erstattbarer Steuerfreibetrag von M10,824.00 ist anwendbar.
- Steuerjahr: Das Steuerjahr in Lesotho läuft vom 1. Januar bis zum 31. Dezember.
- Strafen: Die Nichterfüllung steuerlicher Vorschriften kann zu Strafen führen.
- LRA-Ressourcen: Die Website der Lesotho Revenue Authority bietet ausführliche Informationen und Ressourcen für Arbeitgeber.
- Fachberatung: Die Konsultation eines Steuerberaters wird bei komplexen Situationen empfohlen.
Disclaimer: Diese Informationen dienen nur als allgemeine Orientierung und sind aktuell ab dem 5. Februar 2025. Es ist wichtig, sich für spezifische Ratschläge an einen qualifizierten Steuerberater zu wenden.
In Lesotho werden Arbeitnehmersteuerabzüge durch ein progressives Steuersystem mit festgelegten Sätzen, Schwellenwerten und zulässigen Abzügen festgelegt.
Steuersätze und Schwellenwerte
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Steuerjahr: 1. April bis 31. März
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Zu versteuerndes Einkommen: Einkommen über M4.400,00 pro Monat unterliegt der Steuer.
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Steuersätze:
- 20 % auf Einkommen von M4.400,01 bis zu M5.620,00 pro Monat.
- 30 % auf Einkommen über M5.620,00 pro Monat.
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Steuergutschrift: Eine nicht rückzahlbare Steuergutschrift von M920,00 pro Monat (M11.040,00 jährlich) wird angewendet. Wenn die Steuerschuld niedriger ist als diese Steuergutschrift, zahlt der Arbeitnehmer keine Einkommenssteuer.
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Beispiel: Ein Arbeitnehmer, der M6.000,00 monatlich verdient, hätte M480,00 mit 30 % besteuert, was zu M144,00 führt, und M1.220,00 mit 20 % besteuert, was zu M244,00 führt, insgesamt M388,00 vor der Gutschrift. Nach der Gutschrift beträgt die fällige Steuer M388,00 - M920,00. Da die Steuerschuld nicht negativ sein kann, ist keine Einkommenssteuer fällig.
Zulässige Abzüge
- Beiträge zu Rentenfonds: Beiträge zu genehmigten Rentenfonds sind bis zu 20 % des Bruttoeinkommens des Arbeitnehmers absetzbar.
Pay As You Earn (PAYE)
- Arbeitgeber sind verantwortlich für die Berechnung, den Abzug und die Abführung der PAYE-Steuer an die Lesotho Revenue Authority (LRA).
- PAYE wird basierend auf dem Gesamteinkommen des Arbeitnehmers, den anwendbaren Steuersätzen und den zulässigen Abzügen berechnet.
Zusätzliche Überlegungen
- Fringe Benefits Tax (FBT): Wenn ein Arbeitgeber am FBT-System teilnimmt, sind die in FBT enthaltenen Zusatzleistungen nicht Teil des zu versteuernden Einkommens des Arbeitnehmers. Andernfalls werden die an Arbeitnehmer gewährten Zusatzleistungen in ihr Einkommen einbezogen und unterliegen PAYE.
- Endvergütungen: Endvergütungen (Abfindung, Gratifikation, Zahlungen aus Superannuationfonds) sind von der Einkommensteuer befreit, wenn sie 25 % des während der Beschäftigung verdienten Grundgehalts nicht übersteigen und andere spezifische Kriterien erfüllen.
Stand vom 5. Februar 2025. Steuerregelungen und -sätze können sich ändern. Konsultieren Sie immer die neuesten offiziellen Quellen für die aktuellsten Informationen.
In Lesotho wird auf die meisten Waren und Dienstleistungen eine Mehrwertsteuer (MwSt) erhoben.
MwSt-Sätze
- Standardsatz: 15% (gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen)
- Ermäßigter Satz: 10% (speziell für Elektrizität)
- Nullsatz: 0% (für Exporte, Grundnahrungsmittel wie Maismehl, Brot, Milch und landwirtschaftliche Vorleistungen)
MwSt-Registrierung
- Grenzwert: Unternehmen mit einem steuerpflichtigen Jahresumsatz von LSL 850.000 (etwa 50.000 USD im Februar 2025) müssen sich für die MwSt registrieren lassen. Dies gilt für die vergangenen oder nächsten 12 Monate.
- Freiwillige Registrierung: Unternehmen unterhalb dieses Grenzwerts können sich freiwillig registrieren.
- Pflichtregistrierung: Auch wenn der Umsatz unter dem Grenzwert liegt, müssen sich Unternehmen mit einem Geschäftssitz in Lesotho, die jedoch Waren/Dienstleistungen im Ausland betreiben oder liefern, registrieren lassen. Es wird ein lokaler steuerlicher Vertreter sowie eine vorherige Registrierung für die Einkommensteuer benötigt.
- Registrierungsverfahren: Unternehmen müssen sich beim Kommissar der Revenue Services Lesotho (RSL) bewerben und erhalten nach der Genehmigung eine Steueridentifikationsnummer (TIN). Diese TIN folgt dem Format TN0000000-0.
MwSt-Erklärung und Zahlung
- Steuerzeitraum: In der Regel ein Kalendermonat, der am letzten Tag des Monats endet.
- Abgabefrist: MwSt-Erklärungen müssen innerhalb von 20 Tagen nach Ende des Steuerzeitraums eingereicht werden. Die Einreichung kann auf verschiedene Arten erfolgen:
- Physische Einreichung beim Lesotho Revenue Authority
- Online-Einreichung über die RSL Interim E-filing Solution.
- Zahlungsfrist: Die MwSt-Zahlung ist gleichzeitig mit der Einreichung der Erklärung fällig. Zahlungen können bei den Büros der Revenue Services Lesotho (RSL) in Maseru und bei verschiedenen Banken wie der Standard Lesotho Bank, Nedbank, FNB und Post Bank geleistet werden.
- Erforderliche Dokumentation: Zusammen mit der ausgefüllten MwSt-Erklärung müssen Sie einen detaillierten Plan von Einkäufen und Verkäufen, unterstützende Rechnungen und andere bezogene Transaktionsdokumente beifügen.
Von der MwSt befreite Waren und Dienstleistungen
Von der MwSt sind folgende Waren und Dienstleistungen befreit:
- Finanzdienstleistungen (bestimmte Arten, wie Lebensversicherungen und Zinsen)
- Personentransport
- Bildung
- Versicherungen
- Öffentliche Postdienste
- Unbebautes Land
- Wasser
- Medizinische und zahnärztliche Dienstleistungen (mit Ausnahme bestimmter Berufe wie Osteopathie)
- Vermietung von unbeweglichem Eigentum an Hersteller unter bestimmten Bedingungen
Es ist wichtig zu beachten, dass, obwohl diese Waren und Dienstleistungen von der MwSt befreit sind, dies nicht unbedingt andere damit verbundene Steuern oder Gebühren ausschließt.
Es ist wichtig, offizielle Quellen oder einen qualifizierten Steuerberater zu konsultieren, um die aktuellsten und spezifischen MwSt-Vorschriften in Lesotho zu erfahren. Die hier bereitgestellten Informationen basieren auf verfügbaren Quellen und gelten als akkurat Stand heute, dem 5. Februar 2025, können sich jedoch durch gesetzliche Updates oder andere Änderungen verändern. Weitere Informationen finden Sie in der Regel auf der Website der RSL oder anderen Regierungsseiten.
Die genaue Aufzeichnung aller Transaktionen ist für die Einhaltung der MwSt unerlässlich. Dazu gehört die Führung von Rechnungen, Quittungen und anderen unterstützenden Dokumenten im Zusammenhang mit Käufen und Verkäufen. Die Nutzung von Buchhaltungssoftware kann ebenfalls hilfreich sein, um MwSt-Verpflichtungen zu verfolgen.
Die Lesotho Revenue Authority (LRA) ist verantwortlich für die Umsetzung, Verwaltung und Durchsetzung von Steuergesetzen. Es ist ratsam, sich direkt an sie zu wenden oder einen in Lesotho ansässigen Steuerexperten zu konsultieren, um mit spezifischen MwSt-Szenarien oder Fragen umzugehen.
Lesotho bietet verschiedene Steueranreize, um Investitionen anzuziehen und das Wirtschaftswachstum zu fördern.
Unternehmenssteueranreize
- Reduzierter Körperschaftsteuersatz für Produktion und Landwirtschaft: Ein Körperschaftsteuersatz von 10% gilt für Gewinne aus Produktions- und Landwirtschaftsaktivitäten innerhalb Lesothos. Dies ist eine erhebliche Reduzierung im Vergleich zum Standardkörperschaftsteuersatz von 25% für andere Sektoren.
- Keine Steuern auf Exportproduktionseinkommen: 0% Steuer auf Einkommen, das durch den Export von gefertigten Waren außerhalb der Southern African Customs Union (SACU) erzielt wird. Dies fördert die exportorientierte Produktion und den internationalen Handel.
- Keine Quellensteuer auf Fertigungsdividenden: Von ansässigen Unternehmen an Gebietsfremde ausgeschüttete Dividenden aus Produktionseinkommen sind von der Quellensteuer befreit. Dies macht Lesotho zu einem attraktiven Standort für ausländische Investoren im Produktionssektor.
- Reduzierte Quellensteuer auf produktionsbezogene Dienstleistungen: Ein Quellensteuersatz von 15% gilt für Zahlungen für externe Management-/Technikgebühren, Zinsen und Lizenzgebühren, die mit Produktionsgewinnen in Verbindung stehen. Dies ist niedriger als die Standardquellensteuersätze für andere Sektoren.
- Abschreibungszulage für Bergbauinvestitionen: Eine 100%ige Abschreibungszulage ist für Investitionen in Bergbauausrüstung verfügbar, um Kapitalinvestitionen und Entwicklungen im Bergbausektor zu fördern.
Mehrwertsteuer (MwSt.) Anreize
- Nullsatz für Exporte: Exporte sind im Rahmen des MwSt.-Systems von Lesotho mit null Prozent besteuert, was die Wettbewerbsfähigkeit der Produkte Lesothos auf internationalen Märkten erhöht.
- MwSt.-Befreiung für Leitungswasser: Leitungswasser ist von der MwSt. befreit, was sowohl Unternehmen als auch Verbrauchern zugutekommt.
Weitere Anreize
- Ausbildungs- und Studienausgaben-Bonus: Ein Zuschuss von 25% ist für Ausbildungs- oder Hochschulausgaben verfügbar, um die Entwicklung der Arbeitskräfte und die Verbesserung von Fähigkeiten zu unterstützen.
- Reduzierte Stromtarife: Unternehmen profitieren von einem reduzierten Stromtarif von 8%, was die Betriebskosten senkt.
Einkommensteuer für Einzelpersonen
- Steuergutschrift: Ab dem 1. April 2024 beträgt die jährliche Steuergutschrift M11.040. Diese Gutschrift wird direkt von der berechneten Steuerschuld abgezogen und reduziert die Gesamtsteuerlast für Einzelpersonen.
- Steuerfreier Betrag: Die ersten M70.500 des jährlichen Einkommens werden mit 20% besteuert. Einkommen über diesem Betrag werden mit 30% besteuert.
Es ist wichtig zu beachten: Lesothos Steuergesetze und Vorschriften können sich ändern. Die hier bereitgestellten Informationen sind aktuell zum Stand vom 5. Februar 2025. Für die aktuellsten und umfassendsten Details konsultieren Sie bitte einen Steuerberater oder offizielle Regierungsquellen wie die Lesotho Revenue Authority (LRA) und die Lesotho National Development Corporation (LNDC). Zusätzliche Anreize und Programme könnten für spezifische Sektoren oder Regionen verfügbar sein, daher ist weitere Recherche zu empfehlen.