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Lesotho

Steuerpflichten Detailliert

Erfahren Sie mehr über die Steuerpflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Lesotho

Steuerpflichten des Arbeitgebers

Arbeitgeber haben in Lesotho mehrere Steuerverpflichtungen. Eine davon ist das Pay-As-You-Earn (PAYE) System. Arbeitgeber sind dafür verantwortlich, PAYE von den Gehältern der Mitarbeiter einzubehalten und es bis zum 15. des folgenden Monats an die Lesotho Revenue Authority (LRA) abzuführen. PAYE ist ein progressives Steuersystem, was bedeutet, dass höhere Verdiener einen höheren Prozentsatz ihres Einkommens als Steuer zahlen.

Abgabe zur Förderung der beruflichen Fähigkeiten (SDL)

Arbeitgeber mit einer jährlichen Gehaltsabrechnung von mehr als M500.000 sind zur Zahlung der Abgabe zur Förderung der beruflichen Fähigkeiten (SDL) verpflichtet. Die SDL wird mit 1% der gesamten Gehaltsabrechnung berechnet und muss monatlich an die LRA abgeführt werden.

Steuer auf Sachleistungen (FBT)

Arbeitgeber müssen die Steuer auf Sachleistungen für bestimmte den Mitarbeitern gewährte Vorteile berechnen und einbehalten. Zu diesen Vorteilen können die Nutzung von Firmenfahrzeugen, Wohnungszuschüsse und mehr gehören.

Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung

Derzeit gibt es keine obligatorischen Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitgeber in Lesotho. Arbeitgeber können jedoch private Renten- oder Versicherungsoptionen für ihre Mitarbeiter anbieten.

Aufzeichnungen und Berichterstattung

Arbeitgeber sind verpflichtet, genaue Aufzeichnungen über die Gehälter der Mitarbeiter, Abzüge und Steuerabführungen zu führen.

Wichtiger Hinweis

Steuergesetze können sich ändern. Für die aktuellsten Informationen zu den Steuerpflichten der Arbeitgeber in Lesotho ist es wichtig, sich mit der Lesotho Revenue Authority (LRA) oder einem qualifizierten Steuerberater in Verbindung zu setzen.

Steuerabzüge für Arbeitnehmer

In Lesotho ist das Pay-As-You-Earn (PAYE) Steuersystem in Betrieb. Das bedeutet, dass Ihr Arbeitgeber die Einkommensteuer von Ihrem Gehalt einbehält, bevor Sie es erhalten. Die PAYE-Sätze sind progressiv, sodass höhere Verdiener einen höheren Prozentsatz zahlen.

Nationales Rentensystem (NPS)

Alle Arbeitnehmer in Lesotho sind verpflichtet, 10 % ihres Bruttogehalts zum Nationalen Rentensystem beizutragen. Dieser Beitrag zielt darauf ab, Rentenleistungen bereitzustellen.

Nationaler Krankenversicherungsfonds (NHIF)

Ein Abzug von 1 % des Bruttogehalts eines Arbeitnehmers wird für den Nationalen Krankenversicherungsfonds (NHIF) vorgenommen. Dieser Fonds ist darauf ausgelegt, den Zugang zu öffentlichen Gesundheitsdiensten zu gewährleisten.

Steuer auf Sachleistungen (FBT)

Wenn Sie bestimmte Leistungen von Ihrem Arbeitgeber erhalten, wie z.B. ein Firmenwagen, Wohnungszuschuss usw., könnten Sie der Steuer auf Sachleistungen unterliegen.

Zusätzliche Abzüge

Es gibt weitere Abzüge, die auf Ihr Gehalt angewendet werden können. Wenn Sie beispielsweise Mitglied einer Gewerkschaft sind, kann Ihr Arbeitgeber Gewerkschaftsbeiträge von Ihrem Gehalt abziehen. Sie können auch freiwillige Beiträge zu Rentenfonds oder anderen Sparplänen leisten, und diese können von Ihrem Gehalt abgezogen werden.

Mehrwertsteuer

Mehrwertsteuer (MwSt.), oder Value Added Tax, in Lesotho ist eine Verbrauchssteuer, die auf die Lieferung von Waren und Dienstleistungen erhoben wird. Der Standard-MwSt.-Satz in Lesotho beträgt 15%, und er wird in jeder Stufe der Lieferkette erhoben, wobei die Unternehmen die Kosten letztendlich an den Endverbraucher weitergeben.

MwSt.-Registrierung

Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als M850.000 sind verpflichtet, sich bei der Lesotho Revenue Authority (LRA) für die MwSt. zu registrieren. Eine freiwillige Registrierung ist jedoch auch für Unternehmen mit einem geringeren Umsatz möglich.

Steuerpflichtige Dienstleistungen

Die meisten in Lesotho erbrachten Dienstleistungen unterliegen der MwSt. Dazu gehören professionelle Dienstleistungen wie Buchhaltung, Rechtsberatung und Beratung, Telekommunikationsdienste, Transportdienste, Gastgewerbe- und Tourismusdienste sowie Baudienstleistungen.

Steuerbefreite Dienstleistungen

Bestimmte Dienstleistungen sind in Lesotho von der MwSt. befreit. Dazu gehören Finanzdienstleistungen, Bildungsdienstleistungen, medizinische und Gesundheitsdienstleistungen sowie Grundnahrungsmittel, die mit einem Nullsatz besteuert werden.

Importierte Dienstleistungen

Auf importierte Dienstleistungen wird ebenfalls MwSt. erhoben, wenn sie in Lesotho genutzt oder verbraucht werden. Der Importeur der Dienstleistung ist für die Zahlung der MwSt. verantwortlich.

MwSt.-Rechnungsstellung

MwSt.-registrierte Unternehmen müssen für alle steuerpflichtigen Lieferungen von Dienstleistungen Steuerrechnungen ausstellen. Die Steuerrechnung muss bestimmte Informationen enthalten, wie das Rechnungsdatum und die Rechnungsnummer, den Namen und die Adresse des Lieferanten, die MwSt.-Registrierungsnummer, den Namen und die Adresse des Kunden, eine Beschreibung der gelieferten Dienstleistungen und den Betrag der erhobenen MwSt.

MwSt.-Erklärungen und Zahlungen

MwSt.-registrierte Unternehmen müssen monatlich MwSt.-Erklärungen bei der LRA einreichen. Die MwSt.-Erklärung muss die Ausgangs-MwSt. des Unternehmens (auf Verkäufe erhoben) und die Eingangs-MwSt. (auf Einkäufe gezahlt) angeben. Wenn die Ausgangs-MwSt. die Eingangs-MwSt. übersteigt, muss das Unternehmen die Differenz an die LRA zahlen. Umgekehrt, wenn die Eingangs-MwSt. die Ausgangs-MwSt. übersteigt, kann das Unternehmen Anspruch auf eine MwSt.-Rückerstattung haben.

Steuervergünstigungen

Fertigungsunternehmen und Unternehmen, die sich mit kommerzieller Landwirtschaft in Lesotho beschäftigen, genießen einen reduzierten Körperschaftsteuersatz (CIT) von 10%, im Gegensatz zum Standardsteuersatz von 25%. Dieser signifikante Steuervorteil ist einer von vielen Anreizen, die darauf abzielen, das Unternehmenswachstum und Investitionen in diesen Sektoren zu stimulieren.

Abzüge für Ausbildungskosten

Unternehmen können 125% der Ausgaben abziehen, die für die Ausbildung oder tertiäre Bildung eines von dem Unternehmen beschäftigten Lesotho-Bürgers anfallen. Dieser Anreiz fördert Investitionen in die Kompetenzentwicklung der lokalen Arbeitskräfte.

Abschreibung von Anlaufkosten

Unternehmen dürfen Anlaufkosten über einen bestimmten Zeitraum abschreiben, was in den ersten Betriebsjahren eine Steuererleichterung bietet.

Zollfreie Einfuhr von Rohstoffen und Investitionsgütern

Fertigungsunternehmen können von der zollfreien Einfuhr von Rohstoffen und Investitionsgütern profitieren, die im Produktionsprozess verwendet werden. Dies reduziert die Inputkosten und erhöht die Wettbewerbsfähigkeit.

Exportanreize

Lesotho hat verschiedene Handelsabkommen, die seinen Exporten bevorzugten Marktzugang bieten. Dazu gehören zollfreier Zugang zu Mitgliedsländern der Südafrikanischen Zollunion (SACU), zollfreier Zugang zu Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein durch das SACU-EFTA-Freihandelsabkommen sowie zollfreier Zugang zum US-Markt im Rahmen des African Growth and Opportunity Act (AGOA).

Anreize der Lesotho National Development Corporation (LNDC)

Die LNDC bietet zusätzliche Anreize, darunter Fabrikräume zu subventionierten Preisen, finanzielle Unterstützung, ungehinderten Zugang zu Devisen und eine Exportfinanzierungseinrichtung.

Wichtige Hinweise

Steueranreize unterliegen spezifischen Zulassungskriterien und können erfordern, dass Unternehmen bestimmte Bedingungen erfüllen. Es ist wichtig, sich mit der Lesotho Revenue Authority (LRA) und der Lesotho National Development Corporation (LNDC) in Verbindung zu setzen, um die aktuellsten Informationen zu Steueranreizen und deren Qualifikationsanforderungen zu erhalten.

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