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Arbeitserlaubnisse und Visa in Lesotho

Arbeitsgenehmigungen und Visabestimmungen

Erfahren Sie, wie Sie Arbeitsgenehmigungen und Visa für Mitarbeitende in Lesotho sponsern.

Lesotho work-permits-and-visas overview

Die Beschäftigung ausländischer Staatsangehöriger in Lesotho erfordert die Navigation durch den spezifischen Einwanderungsrahmen des Landes, welcher die Einreise, den Aufenthalt und die Arbeitserlaubnis für Nicht-Staatsbürger regelt. Dieses System ist darauf ausgelegt, den Arbeitsmarkt zu steuern und gleichzeitig die Einreise qualifizierter Fachkräfte und Investoren zu erleichtern, die zur Wirtschaft des Landes beitragen. Das Verständnis der verschiedenen Visakategorien und Arbeitserlaubnisanforderungen ist sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer entscheidend, um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen und einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.

Der Prozess beinhaltet typischerweise die Beantragung des entsprechenden Einreisevisums, gefolgt oder in Verbindung mit der Erteilung einer Arbeitserlaubnis oder einer Visakategorie, die Beschäftigung erlaubt. Die spezifischen Anforderungen und Verfahren können je nach Nationalität der Person, Art der Arbeit und beabsichtigter Aufenthaltsdauer variieren.

Gängige Visatypen für ausländische Arbeitskräfte

Während Touristen- und Geschäftsvisa Kurzaufenthalte erlauben, benötigen Personen, die in Lesotho arbeiten möchten, in der Regel eine spezielle Arbeitserlaubnis oder ein langfristiges Visum, das das Recht auf Beschäftigung gewährt. Die wichtigsten Kategorien für ausländische Arbeiter sind:

  • Employment Permit: Dies ist die primäre Genehmigung, die erforderlich ist, damit ausländische Staatsangehörige in Lesotho eine Beschäftigung aufnehmen können. Es ist in der Regel an ein konkretes Jobangebot eines in Lesotho ansässigen Arbeitgebers gebunden.
  • Investor Permit: Für Personen, die in Lesotho investieren, kann diese Erlaubnis den Aufenthalt und das Recht auf Arbeit innerhalb ihres eigenen registrierten Unternehmens gewähren.
  • Exceptional Skills Permit: Entwickelt für Personen mit spezialisierten Fähigkeiten oder Fachkenntnissen, die als vorteilhaft für Lesotho angesehen werden und für die zunächst keine traditionelle Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehung besteht.

Es ist wichtig zu beachten, dass die genaue Bezeichnung und die Anforderungen dieser Kategorien durch das Department of Immigration geändert werden können.

Voraussetzungen und Verfahren für die Arbeitserlaubnisbeantragung

Die Erlangung einer Arbeitserlaubnis in Lesotho umfasst einen detaillierten Antragsprozess, der in erster Linie vom sponsoring Arbeitgeber getrieben wird. Die allgemeinen Schritte und Anforderungen umfassen:

  1. Jobangebot: Der ausländische Staatsangehörige muss zunächst ein gültiges Jobangebot von einem in Lesotho registrierten und operierenden Unternehmen sichern.
  2. Arbeitgeber-Sponsoring: Der lesothische Arbeitgeber fungiert als Sponsor und ist verantwortlich für die Initiierung und Unterstützung des Antrags auf Arbeitserlaubnis. Er muss in der Regel nachweisen, dass die Position nicht durch einen qualifizierten Mosotho-National besetzt werden konnte.
  3. Dokumentensammlung: Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer müssen eine umfassende Dokumentenmenge zusammenstellen.
  4. Antragseinreichung: Der Antrag zusammen mit allen unterstützenden Dokumenten wird bei der zuständigen Regierungsbehörde eingereicht, üblicherweise beim Ministry of Home Affairs oder beim Department of Immigration.
  5. Bearbeitung und Genehmigung: Der Antrag unterliegt einer Prüfung. Bei Genehmigung wird die Arbeitserlaubnis ausgestellt.

Typischerweise erforderliche Dokumente vom Arbeitnehmer sind:

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Gültiger Reisepass mit ausreichender Gültigkeit
  • Passfoto
  • Kopien von Bildungsnachweisen und beruflichen Qualifikationen
  • Lebenslauf (CV)
  • Polizeiliches Führungszeugnis aus dem Heimatland und allen Aufenthaltsländern im vergangenen Jahr
  • Ärztliches Untersuchungszeugnis
  • Arbeitsvertrag oder Angebotsschreiben
  • Nachweis bisheriger Berufserfahrung

Erforderliche Dokumente vom Arbeitgeber sind üblicherweise:

  • Unternehmensregistrierungsdokumente
  • Steuerbescheinigung
  • Nachweis, dass lokale Bewerber angesprochen wurden (z.B. Stellenanzeigen)
  • Motivationsschreiben, in dem der Bedarf an der Einstellung eines ausländischen Staatsangehörigen erläutert wird
  • Details zur Stelle und zum angebotenen Gehalt

Die Bearbeitungszeiten für Arbeitserlaubnisse können erheblich variieren, abhängig vom Antragsvolumen und der Effizienz der zuständigen Behörde. Während Schätzungen variieren, sollten Antragsteller in der Regel mit einer Bearbeitungszeit von mehreren Wochen bis zu einigen Monaten rechnen. Gebühren fallen ebenfalls an und sind Änderungen unterworfen; sie variieren je nach Art der Erlaubnis und Dauer.

Wege zur permanenten Aufenthaltserlaubnis

Ausländische Staatsangehörige, die sich legal längere Zeit in Lesotho aufgehalten und gearbeitet haben, können die Bewerbung für eine permanente Aufenthaltserlaubnis in Betracht ziehen. Die genauen Kriterien und die erforderliche Dauer können variieren, beinhalten aber typischerweise:

  • Eine Mindestdauer des kontinuierlichen legalen Aufenthalts (oft mehrere Jahre) mit gültigen Arbeitserlaubnissen oder anderen langfristigen Visa.
  • Nachweis der Integration in die Gemeinschaft.
  • Nachweis finanzieller Stabilität und der Fähigkeit, sich selbst und Angehörige zu versorgen.
  • Ein sauberes Führungszeugnis.
  • Die Einhaltung aller Einwanderungsgesetze während des Aufenthalts.

Die permanente Aufenthaltserlaubnis gewährt das Recht, in Lesotho zu leben und zu arbeiten, ohne die Notwendigkeit, Arbeitserlaubnisse regelmäßig zu verlängern, vorausgesetzt, die rechtliche Situation wird aufrechterhalten.

Optionen für Angehörigenvisa

Ausländische Staatsangehörige mit gültigen Arbeitserlaubnissen oder langfristigen Visa in Lesotho können in der Regel für ihre unmittelbaren Familienmitglieder, meist Ehepartner und minderjährige Kinder, einen Angehörigenvisum beantragen.

Der Antragsprozess für Angehörigenvisa umfasst in der Regel:

  • Nachweis der gültigen Arbeitserlaubnis oder des Visums des Hauptbewerbers
  • Nachweis der Verwandtschaft (z.B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunden)
  • Gültige Reisepässe der Angehörigen
  • Passfoto
  • Ärztliche Untersuchungsberichte für Angehörige
  • Polizeiliche Führungszeugnisse für Angehörige ab einem bestimmten Alter
  • Nachweis, dass der Hauptbewerber seine Angehörigen finanziell unterstützen kann

Angehörigenvisa ermöglichen es Familienmitgliedern, in Lesotho mit dem Hauptvisa-Inhaber zu wohnen. Sie gewähren jedoch in der Regel nicht automatisch das Recht zu arbeiten. Angehörige, die arbeiten möchten, müssten in der Regel einen eigenen Arbeitserlaubnisantrag stellen.

Visa-Konformitätsverpflichtungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Die Einhaltung der Einwanderungsgesetze Lesothos ist eine gemeinsame Verantwortung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Verpflichtungen des Arbeitgebers:

  • Sicherstellen, dass alle ausländischen Mitarbeiter gültige Arbeitserlaubnisse und Visa besitzen, die für ihre Rolle geeignet sind.
  • Keine ausländischen Staatsangehörigen einstellen, die kein Recht auf Arbeit in Lesotho haben.
  • Die Behörde für Einwanderung über Änderungen im Status des Mitarbeiters informieren, wie z.B. Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Rollenwechsel oder Adressänderung.
  • Genau Buch führen über alle Einwanderungsdokumente der ausländischen Mitarbeiter.
  • Die Bedingungen und Vorgaben des Arbeitserlaubnis, einschließlich Berufsbezeichnung und Einsatzort, einhalten.
  • Gegebenenfalls bei Wohnraum, Transport oder anderen Wohlfahrtsfragen unterstützen, gemäß Arbeitsvertrag oder lokalen Vorschriften.

Pflichten der Arbeitnehmer:

  • Sicherstellen, dass ihre Arbeitserlaubnis und ihr Visum während der gesamten Beschäftigungszeit gültig bleiben.
  • Die Bedingungen ihres Visums und ihrer Arbeitserlaubnis einhalten, einschließlich ausschließlich für den sponsorgierenden Arbeitgeber und in der genehmigten Rolle zu arbeiten.
  • Keine Arbeiten oder unternehmerischen Tätigkeiten ausüben, die nicht durch die Erlaubnis gestattet sind.
  • Die zuständigen Behörden bei wesentlichen Änderungen informieren, z.B. Adresswechsel oder Familienstand.
  • Lesotho bei Ablauf der Erlaubnis verlassen, sofern diese nicht verlängert wird oder die Beschäftigung beendet ist, es sei denn, es wurde eine alternative legale Statusgenehmigung erworben.

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