Personalkostenrechner für Kolumbien
Berechnen Sie Ihre gesamten Einstellungskosten für Mitarbeitende in Kolumbien, einschließlich Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge, Mitarbeiterleistungen und Verwaltungsgebühren. Dieser Gehaltsrechner liefert präzise Arbeitgeberkostenschätzungen für fundierte Einstellungsentscheidungen.
Personalkosten berechnen
Kolumbien
Personalkostenaufstellung
Wählen Sie ein Land aus und geben Sie ein Gehalt ein, um die Kostenaufstellung der Beschäftigung zu sehen.
Arbeitgebersteuerbeiträge
Steuerart | Satz (Arbeitgeberbeitrag) | Basis |
---|---|---|
Rente | 12% | Monatliches Gehalt |
Gesundheit | 8,5% | Monatliches Gehalt |
Berufliche Risiken (ARL) | 0,522% - 6,96% (je nach Risiko) | Arbeitnehmergehalt (bis zu 25-faches des monatlichen Mindestlohns begrenzt) |
Parafiskale Beiträge (SENA, ICBF, Familienausgleichskasse) | 4% oder 9% (Ausnahmen können für Gehälter unter 10-fachem Mindestlohn gelten) | Arbeitnehmergehalt |
Anmeldung & Einhaltung der Vorschriften
- Sozialversicherungs- und parafiskale Beiträge sind monatlich über das PILA-System fällig; Fristen variieren je nach Steueridentifikationsnummer des Arbeitgebers (NIT).
- Einkommensteuerabzug (Retención en la Fuente) muss monatlich bei DIAN gemeldet und bezahlt werden; Fristen variieren je nach NIT des Arbeitgebers.
- Jährliche Informationsmeldungen (Medios Magnéticos), die Zahlungen und Abzüge detailliert aufzeigen, sind in der Regel in den ersten Monaten nach dem Steuerjahr fällig.
Einkommensteuerklassen
Einkommensbereich (UVT) | Steuersatz |
---|---|
0 - 1.090 | 0% |
1.090 - 1.700 | 19% |
1.700 - 4.100 | 28% |
31.000 und mehr | 39% |
(UVT-Wert beträgt COP 49.799)
Arbeitnehmerbeiträge
Abzugsart | Satz | Obergrenze |
---|---|---|
Sozialversicherung | 10% | |
Rentenbeiträge | 4% | Arbeitnehmer, die über vier Mindestlöhne verdienen, leisten zusätzlich 1% zum Renten-Solidaritätsfonds. |
Gesundheitsbeiträge | 4% |
Persönliche Freibeträge
- Hypothekenzinsen, die in Kolumbien gezahlt werden: bis zu 1.200 UVT jährlich.
- Gesundheitskosten für Steuerpflichtigen, Ehepartner und Kinder: bis zu 16 UVT monatlich.
- Abzugsbetrag für Angehörige: 10% des Bruttolohns, bis zu 32 UVT monatlich.