Arbeitgebersteuerpflichten
In Kolumbien navigieren Arbeitgeber verschiedene steuerliche Verpflichtungen für ihre Mitarbeiter und ihr Unternehmen.
Arbeitgeberpflichten: Einkommensteuer
- Körperschaftsteuer: Der Standard-Körperschaftsteuersatz beträgt 35 %. Ein Zuschlag von 3 %, was zu einem Gesamtsatz von 38 % führt, gilt für Finanzinstitute mit steuerpflichtigem Einkommen von mehr als 120.000 UVT (Unidad de Valor Tributario). Der UVT-Wert für 2025 ist COP 49.799. Daher liegt die Grenze bei COP 5.975.880.000.
- Fristen für die Körperschaftsteuer 2025: Große Steuerzahler, die bis zum 31. Dezember 2024 als solche eingestuft werden, mit einem Bruttoeinkommen von 92.000 UVT (COP 4.575.508.000) oder mehr, müssen in drei Raten einreichen und zahlen:
- Erste Rate: Zwischen dem 11. und 24. Februar 2025.
- Zweite Rate (und Steuererklärung): Zwischen dem 9. und 24. April 2025.
- Dritte Rate: Zwischen dem 11. und 25. Juni 2025.
- Quellensteuer: Arbeitgeber ziehen monatlich die Einkommensteuer von den Gehältern der Mitarbeiter ab. Der Steuersatz wird durch ein progressives System bestimmt, das von 0 % bis 39 % reicht. Einkommen bis zu 1.090 UVT (COP 54.280.910 ab 2025) sind von der Einkommensteuer befreit.
- Änderungen bei der Lohnsteuerabzug für 2025: Ab Februar 2025 wird die "Verfahren zwei"-Methode, die im Allgemeinen niedrigere Abzüge erlaubte, abgeschafft. Arbeitgeber müssen "Verfahren eins" verwenden, basierend auf dem tatsächlichen monatlichen Einkommen. Die Option, einen festen monatlichen Satz basierend auf dem Durchschnittseinkommen des Mitarbeiters der letzten 12 Monate zu verwenden, ist nicht mehr verfügbar.
Arbeitgeberpflichten: Sozialversicherung
- Sozialversicherungsbeiträge: Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer tragen zur Sozialversicherung bei, die Gesundheit, Rente und Arbeitsrisiken abdeckt.
- Gesundheitswesen: Arbeitgeber tragen 8,5 % des Gehalts des Mitarbeiters bei, während die Arbeitnehmer 4 % beitragen.
- Rente: Arbeitgeber tragen 12 % des Gehalts des Mitarbeiters bis zu einer Grenze von 25 Mal dem Mindestlohn bei.
- Lohnsteuer (Parafiscale Contributions): Arbeitgeber tragen in der Regel 9 % des gesamten monatlichen Gehalts bei, verteilt auf:
- Familienwohlfahrtsinstitut (ICBF): 3 %
- Nationale Lehrlingsdienst (SENA): 2 %
- Familienzuschussfonds (Caja de Compensación Familiar): 4 %
- Ausnahme bei Lohnsteuer: Arbeitgeber sind von den ICBF- und SENA-Beiträgen für Mitarbeiter befreit, die weniger als das Zehnfache des Mindestmonatsgehalts verdienen.
Weitere Arbeitgeberpflichten
- Elektronische Gehaltsabrechnung: Nach der Gehaltsabrechnung müssen Arbeitgeber innerhalb von zehn Tagen elektronische Gehaltsnachweise an die DIAN (Nationale Steuer- und Zollbehörde) übermitteln. Eine jährliche Einkommens- und Quellensteuerbescheinigung ist ebenfalls bis März des Folgejahres fällig.
- Jährliche Einkommensteuererklärung für Mitarbeiter: Mitarbeiter, die bestimmte Kriterien erfüllen, müssen eine jährliche Einkommensteuererklärung abgeben. Die Frist liegt zwischen August und Oktober, basierend auf den letzten beiden Ziffern der Steuer-Identifikationsnummer (NIT) des Mitarbeiters.
Lokale Steuern
Neben den nationalen Steuern müssen Arbeitgeber auch lokale Lohnsteuer zahlen, die je nach Region variieren.
Diese Informationen sind Stand Februar 5, 2025, und können Änderungen unterliegen.
Arbeitnehmersteuerabzüge
In Kolumbien sind Arbeitgeber dafür verantwortlich, verschiedene Steuern und Sozialversicherungsbeiträge von den Gehältern der Mitarbeiter einzubehalten. Diese Abzüge, zusammen mit den Arbeitgeberbeiträgen, finanzieren die Sozialversicherungsprogramme und stellen die Einhaltung der kolumbianischen Steuergesetze sicher.
Einkommensteuer
Die Einkommensteuer in Kolumbien wird mit einem progressiven System berechnet, was bedeutet, dass höher Verdienende höhere Sätze zahlen. Die Steuersätze reichen von 0 % bis 41 %. Der anwendbare Steuersatz hängt vom Einkommensniveau des Mitarbeiters ab. Die Steuer wird von jedem Gehalt basierend auf dem prognostizierten Jahresgehalt des Mitarbeiters einbehalten und ist bekannt als retención en la fuente.
Sozialversicherungsbeiträge
Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer tragen zum kolumbianischen Sozialversicherungssystem bei, das Gesundheitsversorgung, Renten, arbeitsbedingte Risiken und Familienzulagen abdeckt.
- Gesundheitsversorgung: Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer leisten Beiträge.
- Rentenversicherung: Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer leisten Beiträge. Ab Juli 2025 wird das Rentensystem Kolumbiens auf ein Multi-Säulen-Modell umgestellt, das alle Beitragszahler verpflichtet, zu Colpensiones (dem kolumbianischen öffentlichen Rentenverwalter) beizutragen. Einkommen über eine bestimmte Grenze müssen auch in eine private Rentenversicherung eingezahlt werden.
- Arbeitsrisiken (ARL): Arbeitgeber leisten Beiträge basierend auf dem Risikoniveau der Tätigkeit des Mitarbeiters.
- Familienzulage (Caja de Compensación Familiar): Arbeitgeber leisten Beiträge.
Weitere Abzüge und Befreiungen
- Befreites Einkommen: Bis zu 25 % des gesamten Jahresgehalts eines Mitarbeiters sind von der Einkommensteuer befreit, bis zu einer monatlichen Obergrenze. Ab dem 1. Januar 2025 beträgt die Obergrenze COP 3.278.268 monatlich und COP 39.341.210 jährlich, basierend auf der UVT (Steuerwert-Einheit) von COP 49.799.
- Abzüge: Bestimmte Abzüge können das zu versteuernde Einkommen reduzieren, einschließlich Beiträgen zu freiwilligen Rentenfonds, Wohnungsersparnissen (AFC), wohltätigen Spenden, Hypothekenzinsen und Gesundheitskosten. Es gibt Grenzen für diese Abzüge, und zusammen (einschließlich der 25 % befreiten Einkommen) dürfen diese 40 % des Nettoeinkommens des Mitarbeiters nicht übersteigen, begrenzt auf COP 5.561.054 monatlich und COP 66.730.660 jährlich für 2025. Diese Grenzen werden jährlich anhand der UVT angepasst.
- Dependents: Steuerpflichtige können einen Betrag für Dependents (Kinder unter 18, Kinder zwischen 18 und 25, die studieren, oder Kinder über 18 mit Behinderungen) bis zu einem Maximalwert abziehen. Für 2025 beträgt der maximale Abzug COP 1.593.568 monatlich, basierend auf der UVT von COP 49.799.
Verpflichtungen des Arbeitgebers
Arbeitgeber sind verantwortlich für:
- Einbehaltung: Die korrekte Berechnung und Einbehaltung der richtigen Beträge für Einkommensteuer und Sozialversicherung von den Gehältern der Mitarbeiter.
- Zahlung und Berichterstattung: Die einbehaltenen Beträge und Arbeitgeberbeiträge fristgerecht an die zuständigen Behörden zu zahlen.
- Einhaltung: Genau Buch zu führen und alle relevanten kolumbianischen Steuer- und Arbeitsgesetze einzuhalten.
Wichtige Überlegungen für 2025
- UVT: Die UVT für 2025 beträgt COP 49.799. Dieser Wert wird zur Berechnung vieler Steuer- und Sozialversicherungszahlen verwendet.
- Mindestlohnerhöhung: Der monatliche Mindestlohn ist auf COP 1.423.500 für 2025 gestiegen, was die Sozialversicherungsberechnungen beeinflusst.
- Steuerreform: Vorgeschlagene Steuerreformen, falls verabschiedet, könnten zukünftige Steuersätze und Abzüge beeinflussen. Bleiben Sie über legislative Änderungen informiert.
Hinweis: Diese Informationen basieren auf dem besten verfügbaren Wissen vom 5. Februar 2025 und können sich aufgrund legislativer Aktualisierungen oder regulatorischer Änderungen ändern. Es ist unerlässlich, einen Steuerfachmann zu konsultieren, um die aktuellsten Informationen und personalisierte Beratung zu erhalten.
Mehrwertsteuer
In Kolumbien ist die Mehrwertsteuer (MwSt.), bekannt als Impuesto sobre las ventas (IVA), eine Verbrauchssteuer, die auf die meisten Waren und Dienstleistungen erhoben wird.
MwSt.-Sätze
- Standardrate: 19 % (Gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen)
- Ermäßigte Rate: 5 % (Gilt für bestimmte Waren und Dienstleistungen wie bestimmte Lebensmittel, landwirtschaftliche Produkte und einige Versicherungsarten)
- Nullrate: 0 % (Gilt für Exporte, bestimmte Lebensmittel und Tourismuspakte für ausländische Besucher)
MwSt.-Registrierung
- Unternehmen: Keine Registrierungsschwelle. Registrierung ist erforderlich, wenn Waren verkauft, Dienstleistungen erbracht oder Waren importiert werden, unabhängig vom Umsatz.
- Einzelpersonen: Die Registrierung wird ausgelöst, wenn das Bruttoeinkommen in diesem oder im Vorjahr 3.500 UVT (Unidad de Valor Tributario) übersteigt. Die UVT für 2025 beträgt COP 49.799. Das bedeutet, dass die Schwelle für 2025 COP 174.296.500 ist.
- Nicht ansässige Anbieter digitaler Dienstleistungen: Keine Registrierungsschwelle. Ausländische Unternehmen, die digitale Dienstleistungen an kolumbianische Verbraucher erbringen, müssen sich für die MwSt registrieren. Ein Quellensteuer- scheme ist über Kreditkarten und Finanzinstitute verfügbar, wenn sie sich nicht registrieren.
MwSt.-Abgabe und -Zahlung
- Häufigkeit: Zwei-monatlich für große Steuerzahler (Bruttoeinkommen gleich oder größer als 92.000 UVT ab dem 31. Dezember 2024). Die genauen Fristen hängen von den letzten zwei Ziffern der NIT des Steuerpflichtigen ab und werden jährlich veröffentlicht.
- Formular: Formular 325 für ausländische Dienstleister muss elektronisch eingereicht werden.
- Elektronische Rechnungstellung: Pflicht für die meisten MwSt.-registrierten Steuerzahler seit November 2020.
MwSt.-Befreiungen
Verschiedene Waren und Dienstleistungen sind von der MwSt. befreit, darunter:
- Bestimmte medizinische Dienstleistungen
- Bildungsdienstleistungen
- Dienstleistungen im öffentlichen Finanzmanagement
- Internetzugang für bestimmte Bevölkerungsgruppen
- Bestimmte Versorgungsleistungen (Energie, Gas und Wasser)
- Medikamente
- Exporte
MwSt.-Einbehaltung
Einige Transaktionen erfordern, dass der Käufer einen Prozentsatz der MwSt. einbehält und an DIAN abführt. Dies gilt für Transaktionen mit Regierungsstellen, nicht ansässigen Anbietern und bestimmte Transaktionen im Rahmen des gemeinsamen MwSt.-Regimes. Der Standard-Quellensteuersatz beträgt 15 %.
Zusätzliche Verbrauchssteuern
Neben der MwSt. gilt eine separate Verbrauchssteuer für Restaurantdienstleistungen (8 %), Mobiltelefone (4 %) und Luxusgüter (16 %). Diese werden nicht als Teil des MwSt.-Regimes betrachtet.
Es ist wichtig, offizielle Quellen wie DIAN (Dirección de Impuestos y Aduanas Nacionales) für detaillierte und aktuelle Informationen zu konsultieren. Dieser Überblick ist Stand Februar 5, 2025, und kann Änderungen in den Vorschriften unterliegen.
Steuervorteile
Kolumbiens Steuerlandschaft entwickelt sich weiter und bringt Änderungen für Unternehmen und Einzelpersonen mit sich.
Körperschaftsteuer
- Allgemeiner Satz: Es gilt ein progressiver Körperschaftsteuersatz, der von 27 % bis 34 % reicht, basierend auf dem steuerpflichtigen Nettoeinkommen. Ziel ist es, die Steuerbelastung für kleine und mittlere Unternehmen zu verringern.
- Freihandelszonen: Industrielle Nutzer in Freihandelszonen (FTZs) sind im Allgemeinen mit einem Körperschaftsteuersatz von 20 % auf Einkünfte aus Exporten konfrontiert. Unternehmen, die im Jahr 2022 mindestens 60 % Umsatzwachstum im Vergleich zu 2019 verzeichnen, behalten den Satz von 20 % bis zum Steuerjahr 2025. Einkünfte aus nicht-exportbezogenen Tätigkeiten unterliegen jedoch dem regulären Körperschaftsteuersatz.
- Mindeststeuer: Eine neue Mindeststeuer von 15 % gilt für juristische Personen, die der Einkommensteuer unterliegen, sowie für Unternehmen in zollfreien Zonen. Bestimmte Einheiten, wie solche in Sonderwirtschaftszonen oder operierende unter Konzessionsvereinbarungen, sind davon befreit.
Einkommensteuer für Privatpersonen
- Höchstsatz: Der Höchstsatz für Einkommensteuer und gelegentliche Gewinne wurde erhöht. Ab dem 13. September 2024 gibt es einen Vorschlag, den höchsten Grenzsteuersatz für inländische Steuerresidenten von 39 % auf 41 % anzuheben, für diejenigen mit einem jährlichen steuerpflichtigen Einkommen von über ca. US$ 365.000 (31.000 Steuerpflichtigeinheiten). Die genauen in Kraft tretenden Sätze im Jahr 2025 hängen von der finalen Gesetzgebung ab.
- Freistellung für Erwerbseinkommen: 25 % des gesamten Erwerbseinkommens sind steuerfrei, bis zu einer Grenze von 790 UVT (Unidad de Valor Tributario) jährlich. Diese Freistellung gilt nach Berücksichtigung anderer Steuervergünstigungen.
- Ausländische Steueranrechnung: Es besteht ein Steuerkredit für im Ausland gezahlte Steuern auf ausländische Einkünfte, begrenzt auf die kolumbianische Steuerpflicht auf diese Einkünfte. Dieser Kredit steht sowohl natürlichen als auch juristischen Personen zur Verfügung, erfordert den Nachweis der ausländischen Steuerzahlung und kann unbegrenzt vorgetragen werden.
Vermögenssteuer
Die Schwelle für die Vermögenssteuer wurde von 72.000 UVT auf 40.000 UVT gesenkt, was die Steuerpflichtigenbasis erweitert. Es gab auch einen Vorschlag vom 17. September 2024, die persönliche Vermögenssteuer-Schwelle von ca. USD 836 Millionen auf USD 460 Millionen zu senken, was über 75.000 weitere Steuerzahler betrifft. Die tatsächliche Schwelle für 2025 hängt von der final genehmigten Gesetzgebung ab.
Mehrwertsteuer (MwSt)
- Online-Glücksspiel: Die MwSt gilt jetzt auch für Online-Glücksspieldienste.
- Verbrauchsteuer auf bestimmte Lebensmittel: Eine Verbrauchsteuer gilt für zucker- und natriumreiche, ultra-verarbeitete Lebensmittel, die Produktion, Import und Eigenverbrauch umfassen. Diese Steuer beträgt zunächst 10 %, steigt 2024 auf 15 % und ab 2025 auf 20 %.
- MwSt-Rückerstattung für Touristen: Ausländische Touristen können eine MwSt-Rückerstattung auf Einkäufe über 3 UVT beantragen, mit einer maximalen Rückerstattung von 200 UVT pro Antrag. Touristen müssen die gekauften Waren und entsprechenden elektronische Rechnungen bei der Abreise vorlegen. Beachten Sie, dass sich der Wert der UVT jährlich ändert (49.799 COP im Jahr 2025).
Umweltsteuern
Eine CO2-Steuer wurde eingeführt, um Umweltprojekte zu unterstützen. Sie betrifft verschiedene Kraftstoffe, einschließlich Benzin, Diesel und Kerosin (mit einem vorgeschlagenen Ausnahmetarif für den San Andrés-Archipel), sowie Kohle. Der Satz für 2025 hängt von den vorgeschlagenen Änderungen ab, um die Umsetzung zu beschleunigen, möglicherweise mit 75 % des vollen Satzes.
Weitere Steueranreize
Steueranreize sind für Investitionen in erneuerbare Energien und saubere Technologien verfügbar, wie in Gesetz 1715 von 2014 festgelegt. Zum Beispiel können Unternehmen eine Steuerermäßigung von 50 % auf verwandte Investitionen erhalten, wenn sie Energiewende-Anleihen kaufen. Ein Steuerkredit von 30 % ist ebenfalls für bestimmte Investitionen in wissenschaftliche, technologische oder berufliche Ausbildungsprojekte verfügbar.
Steuerverwaltung
- Elektronische Rechnungsstellung: Der Anreiz für die Nutzung elektronischer Rechnungen wurde erhöht. Es sind Änderungen vorgeschlagen, um dies weiter zu fördern, indem die Abzugsfähigkeit für Einkäufe, die durch elektronische Rechnungen unterstützt werden, erhöht wird.
- Vereinfachtes Steuersystem (RST): Das RST wurde ab 2025 abgeschafft, wodurch Steuerpflichtige auf traditionelle Systeme umgestellt werden.
Wichtiger Hinweis: Die kolumbianische Steuerlandschaft kann sich ändern. Steuergesetze und -vorschriften können angepasst werden, und spezifische Details können variieren. Es ist stets ratsam, einen Steuerfachmann für eine individuelle Beratung zu konsultieren. Diese Informationen sind aktuell bis zum 5. Februar 2025.