In Kolumbien navigieren Arbeitgeber durch verschiedene steuerliche Verpflichtungen für ihre Mitarbeiter und ihr Unternehmen.
Arbeitgeberpflichten: Einkommensteuer
- Körperschaftssteuer: Der Standardsteuersatz für Körperschaften beträgt 35 %. Eine Zusatzsteuer von 3 %, die zu einem Gesamtsatz von 38 % führt, gilt für Finanzinstitute mit einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 120.000 UVT (Unidad de Valor Tributario). Der UVT-Wert für 2025 beträgt COP 49.799. Somit liegt die Schwelle bei COP 5.975.880.000.
- Fristen 2025 für die Körperschaftssteuer: Großunternehmen, die als solche mit einem Bruttoeinkommen von 92.000 UVT (COP 4.575.508.000) oder mehr zum 31. Dezember 2024 eingestuft werden, müssen in drei Raten einreichen und zahlen:
- Erste Rate: Zwischen dem 11. und 24. Februar 2025.
- Zweite Rate (und Rückgabeeinreichung): Zwischen dem 9. und 24. April 2025.
- Dritte Rate: Zwischen dem 11. und 25. Juni 2025.
- Lohnsteuer: Arbeitgeber behalten monatlich Einkommensteuer von den Gehältern der Mitarbeiter ein. Der Steuersatz wird durch ein progressives System bestimmt, das von 0 % bis 39 % reicht. Einkommen bis zu 1.090 UVT (COP 54.280.910 für 2025) sind von der Einkommensteuer befreit.
- Änderungen bei der Lohnsteuerabführung für 2025: Ab Februar 2025 wird das "Verfahren zwei", das generell eine geringere Abführung ermöglichte, abgeschafft. Arbeitgeber müssen das "Verfahren eins" verwenden, das auf dem tatsächlichen monatlichen Einkommen basiert. Die Option, einen festen monatlichen Satz basierend auf dem durchschnittlichen Einkommen des Mitarbeiters der letzten 12 Monate zu verwenden, ist nicht mehr verfügbar.
Arbeitgeberpflichten: Soziale Sicherheit
- Beiträge zur sozialen Sicherheit: Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer leisten Beiträge zum Sozialversicherungssystem, das Gesundheit, Rente und Arbeitsrisiken abdeckt.
- Gesundheitsvorsorge: Arbeitgeber zahlen 8,5 % des Gehalts des Mitarbeiters, während Arbeitnehmer 4 % beitragen.
- Rente: Arbeitgeber zahlen 12 % des Gehalts des Mitarbeiters bis zu einer Obergrenze von 25-fachem Mindestlohn.
- Lohnnebenkosten (Parafiskalische Beiträge): Arbeitgeber zahlen in der Regel 9 % der gesamten monatlichen Gehaltsabrechnung, verteilt wie folgt:
- Instituto Colombiano de Bienestar Familiar (ICBF): 3 %
- Servicio Nacional de Aprendizaje (SENA): 2 %
- Caja de Compensación Familiar: 4 %
- Befreiung von Lohnnebenkosten: Arbeitgeber sind von ICBF- und SENA-Beiträgen für Arbeitnehmer befreit, die weniger als das zehnfache des monatlichen Mindestlohns verdienen.
Sonstige Arbeitgeberpflichten
- Elektronische Gehaltsabrechnungsberichterstattung: Nach der Bearbeitung der Gehaltsabrechnung müssen Arbeitgeber innerhalb von zehn Tagen elektronische Unterlagen zur Gehaltsabrechnung bei der DIAN (Nationale Steuer- und Zollbehörde) einreichen. Eine jährliche Einkommens- und Quellensteuerbescheinigung ist ebenfalls bis März des Folgejahres fällig.
- Jährliche Einkommensteuererklärung für Arbeitnehmer: Arbeitnehmer, die bestimmte Kriterien erfüllen, müssen eine jährliche Einkommensteuererklärung abgeben. Die Frist liegt zwischen August und Oktober, basierend auf den letzten beiden Ziffern der Steueridentifikationsnummer (NIT) des Arbeitnehmers.
Lokale Steuern
Zusätzlich zu den nationalen Steuern müssen Arbeitgeber auch lokale Lohnsteuern zahlen, die je nach spezifischer Region variieren.
Diese Informationen sind aktuell zum 5. Februar 2025 und können Änderungen unterliegen.
In Kolumbien sind Arbeitgeber dafür verantwortlich, verschiedene Steuern und Sozialversicherungsbeiträge vom Gehalt der Mitarbeiter einzubehalten. Diese Abzüge, zusammen mit den Beiträgen der Arbeitgeber, finanzieren die Sozialversicherungsprogramme und gewährleisten die Einhaltung des kolumbianischen Steuerrechts.
Einkommensteuer
Die Einkommensteuer in Kolumbien wird nach einem progressiven System berechnet, was bedeutet, dass Personen mit höherem Einkommen höhere Steuersätze zahlen. Die Steuersätze reichen von 0 % bis 41 %. Der anwendbare Steuersatz hängt vom Einkommen des Mitarbeiters ab. Die Steuer wird von jedem Gehaltsscheck basierend auf dem projizierten Jahreseinkommen des Mitarbeiters einbehalten und ist als retención en la fuente bekannt.
Sozialversicherungsbeiträge
Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer leisten Beiträge zum kolumbianischen Sozialversicherungssystem, das Gesundheitsversorgung, Renten, arbeitsbedingte Risiken und Familienzulagen abdeckt.
- Gesundheitsversorgung: Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer leisten Beiträge.
- Rente: Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer leisten Beiträge. Ab Juli 2025 wird das kolumbianische Rentensystem auf ein Mehrsäulenmodell umgestellt, das von allen Beitragszahlern erfordert, zu Colpensiones (der kolumbianischen öffentlichen Rentenverwaltung) beizutragen. Einkommen über einer bestimmten Schwelle muss auch einem privaten Rentenfonds zugeführt werden.
- Arbeitsbedingte Risiken (ARL): Arbeitgeber leisten Beiträge basierend auf dem Risikoniveau der Tätigkeit des Mitarbeiters.
- Familienzulage (Caja de Compensación Familiar): Arbeitgeber leisten Beiträge.
Andere Abzüge und Befreiungen
- Steuerfreies Einkommen: Bis zu 25 % des Gesamteinkommens eines Mitarbeiters sind von der Einkommensteuer befreit, bis zu einer monatlichen Obergrenze. Ab dem 1. Januar 2025 beträgt die Obergrenze monatlich COP 3,278,268 und jährlich COP 39,341,210, basierend auf der UVT (Tax Value Unit) von COP 49,799.
- Abzüge: Bestimmte Abzüge können das zu versteuernde Einkommen reduzieren, einschließlich Beiträge zu freiwilligen Rentenfonds, Wohnsparbüchern (AFC), Wohltätigkeitsspenden, Hypothekenzinsen und Gesundheitsausgaben. Es gibt Begrenzungen für diese Abzüge und insgesamt dürfen diese Abzüge (einschließlich des 25 % steuerfreien Einkommens) nicht 40 % des Nettoeinkommens des Mitarbeiters überschreiten, mit einer Obergrenze von COP 5,561,054 pro Monat und COP 66,730,660 pro Jahr für 2025. Diese Grenzwerte werden jährlich basierend auf der UVT angepasst.
- Unterhaltsberechtigte: Steuerpflichtige können einen Betrag für unterhaltsberechtigte Personen (Kinder unter 18 Jahren, Kinder zwischen 18 und 25 Jahren, die studieren, oder Kinder über 18 Jahren mit Behinderungen) bis zu einem Maximalwert abziehen. Für 2025 beträgt der maximale Abzug COP 1,593,568 pro Monat, basierend auf der UVT von COP 49,799.
Arbeitgeberpflichten
Arbeitgeber sind verantwortlich für:
- Einbehaltung: Die genaue Berechnung und Einbehaltung der korrekten Beträge für Einkommensteuer und Sozialversicherung vom Gehalt der Mitarbeiter.
- Zahlung und Berichterstattung: Die Zahlung der einbehaltenen Beträge und der Arbeitgeberbeiträge an die zuständigen Behörden bis zu den festgelegten Fristen.
- Einhaltung: Die Führung genauer Lohnunterlagen und Einhaltung aller relevanten kolumbianischen Steuer- und Arbeitsrechte.
Wichtige Überlegungen für 2025
- UVT: Die UVT für 2025 beträgt COP 49,799. Dieser Wert wird zur Berechnung vieler Steuer- und Sozialversicherungsbeträge verwendet.
- Erhöhung des Mindestlohns: Der monatliche Mindestlohn ist auf COP 1,423,500 für 2025 gestiegen, was sich auf die Berechnungen der Sozialversicherung auswirkt.
- Steuerreform: Vorgeschlagene Steuerreformen, falls sie umgesetzt werden, könnten sich auf zukünftige Steuersätze und Abzüge auswirken. Bleiben Sie über mögliche Gesetzesänderungen informiert.
Hinweis: Diese Informationen basieren auf dem bestmöglichen Wissenstand vom 5. Februar 2025 und können sich aufgrund gesetzlicher Änderungen oder regulatorischer Anpassungen ändern. Es ist wichtig, einen Steuerfachmann zu konsultieren, um die aktuellsten Informationen und individuelle Beratung zu erhalten.
In Kolumbien ist die Mehrwertsteuer (VAT), bekannt als Impuesto sobre las ventas (IVA), eine Verbrauchssteuer, die auf die meisten Waren und Dienstleistungen angewendet wird.
Mehrwertsteuersätze
- Standardsatz: 19% (Gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen)
- Ermäßigter Satz: 5% (Gilt für spezifische Waren und Dienstleistungen wie bestimmte Lebensmittel, landwirtschaftliche Güter und einige Versicherungen)
- Nullsatz: 0% (Gilt für Exporte, bestimmte Lebensmittel und Tourismus-Pakete für ausländische Besucher)
Mehrwertsteuerregistrierung
- Unternehmen: Keine Registrierungsschwelle. Eine Registrierung ist erforderlich, wenn Waren verkauft, Dienstleistungen erbracht oder Waren importiert werden, unabhängig vom Umsatz.
- Einzelpersonen: Eine Registrierung ist erforderlich, wenn das gesamte Bruttoeinkommen im aktuellen oder vorherigen Jahr 3.500 UVT (Unidad de Valor Tributario) übersteigt. Der UVT für 2025 beträgt COP 49.799. Dies bedeutet, dass die Schwelle für 2025 bei COP 174.296.500 liegt.
- Nichtansässige Anbieter von digitalen Dienstleistungen: Keine Registrierungsschwelle. Ausländische Unternehmen, die digitale Dienstleistungen an kolumbianische Verbraucher erbringen, müssen sich für die Mehrwertsteuer registrieren. Ein Umsatzsteuerabzugsverfahren steht über Kreditkarten- und Finanzinstitute zur Verfügung, falls sie sich nicht registrieren.
Mehrwertsteuererklärung und -zahlung
- Häufigkeit: Zweimonatlich für große Steuerzahler (Bruttoeinkommen von mindestens 92.000 UVT zum 31. Dezember 2024). Genaue Fristen hängen von den letzten zwei Ziffern der Steuernummer (NIT) des Steuerpflichtigen ab und werden jährlich veröffentlicht.
- Formular: Formular 325 für ausländische Dienstleister muss elektronisch eingereicht werden.
- Elektronische Rechnungsstellung: Seit November 2020 für die meisten mehrwertsteuerpflichtigen Steuerzahler obligatorisch.
Mehrwertsteuerbefreiungen
Verschiedene Waren und Dienstleistungen sind von der Mehrwertsteuer befreit, einschließlich:
- Bestimmte medizinische Dienstleistungen
- Bildungsdienstleistungen
- Öffentliche Finanzverwaltungsdienste
- Internetkonnektivität für bestimmte Zielgruppen
- Bestimmte Versorgungsleistungen (Energie, Gas und Wasser)
- Arzneimittel
- Exporte
Mehrwertsteuerabzug
Einige Transaktionen erfordern, dass der Käufer einen Prozentsatz der Mehrwertsteuer einbehält und an DIAN abführt. Dies gilt für Transaktionen mit Regierungsbehörden, nichtansässigen Verkäufern und bestimmte Transaktionen innerhalb des allgemeinen Mehrwertsteuersystems. Der Standardsatz für den Steuerabzug beträgt 15%.
Zusätzliche Verbrauchssteuern
Zusätzlich zur Mehrwertsteuer gilt eine separate Verbrauchssteuer für Restaurationsdienste (8%), Mobiltelefone (4%) und Luxusgüter (16%). Diese werden nicht als Teil des Mehrwertsteuersystems betrachtet.
Es ist wichtig, offizielle Quellen wie DIAN (Dirección de Impuestos y Aduanas Nacionales) für detaillierte und aktuelle Informationen zu konsultieren. Dieser Überblick ist aktuell per 5. Februar 2025 und kann Änderungen der Vorschriften unterliegen.
Kolumbiens Steuersystem entwickelt sich weiter und bringt Änderungen für Unternehmen und Privatpersonen mit sich.
Körperschaftssteuer
- Allgemeiner Satz: Ein progressiver Körperschaftssteuersatz ist in Kraft, der je nach steuerpflichtigem Nettoeinkommen von 27% bis 34% reicht. Dies zielt darauf ab, die Steuerbelastung für kleine und mittelständische Unternehmen zu verringern.
- Freihandelszonen: Industrielle Nutzer in Freihandelszonen (FTZs) unterliegen im Allgemeinen einem Körperschaftssteuersatz von 20% auf Einkünfte aus Exporten. Unternehmen, die 2022 im Vergleich zu 2019 einen Umsatzanstieg von mindestens 60% verzeichnen, behalten den 20%-Satz bis zum Steuerjahr 2025 bei. Einkünfte aus nicht-exportbezogenen Aktivitäten unterliegen jedoch dem regulären Körperschaftssteuersatz.
- Mindeststeuer: Eine neue Mindeststeuer von 15% gilt für juristische Personen, die der Einkommenssteuer unterliegen, sowie für Unternehmen in zollfreien Zonen. Bestimmte Unternehmen, wie solche in speziellen Wirtschaftsgebieten oder unter Konzessionsvereinbarungen, sind ausgenommen.
Einkommensteuer für Privatpersonen
- Maximale Rate: Der Höchstsatz für die Einkommensteuer und gelegentliche Gewinne von Privatpersonen wurde erhöht. Ab dem 13. September 2024 gibt es einen Vorschlag, den höchsten Grenzsteuersatz für steuerpflichtige Privatpersonen von 39% auf 41% zu erhöhen, für diejenigen mit einem jährlichen steuerpflichtigen Einkommen von über ca. 365.000 US-Dollar (31.000 Steuereinheiten). Die genauen Sätze, die 2025 gelten, hängen von der endgültigen Gesetzgebung ab.
- Steuerbefreiung für Arbeitseinkommen: 25% des gesamten Arbeitseinkommens sind bis zu einer Grenze von 790 UVT (Unidad de Valor Tributario) jährlich steuerfrei. Diese Befreiung gilt nach Berücksichtigung anderer Steuervorteile.
- Entlastung für ausländische Steuern: Ein Steuerkredit steht für im Ausland auf ausländische Quellen erzielte Einkünfte gezahlte Steuern zur Verfügung, begrenzt auf die kolumbianische Steuerschuld auf diese Einkünfte. Dieser Kredit steht sowohl privaten als auch juristischen Steuerpflichtigen zur Verfügung, erfordert einen Nachweis über die Zahlung der ausländischen Steuern und kann unbegrenzt vorgetragen werden.
Vermögenssteuer
Die Schwelle für die Vermögenssteuer wurde von 72.000 UVT auf 40.000 UVT gesenkt, wodurch die Steuerzahlerbasis erweitert wird. Es gab auch einen Vorschlag vom 17. September 2024, die Schwelle für die persönliche Vermögenssteuer von etwa USD 836 Millionen auf USD 460 Millionen zu senken, was über 75.000 weitere Steuerzahler betrifft. Die tatsächliche Schwelle für 2025 hängt von der endgültigen genehmigten Gesetzgebung ab.
Mehrwertsteuer (VAT)
- Online-Glücksspiele: VAT gilt jetzt für Online-Glücksspieldienste.
- Verbrauchssteuer auf bestimmte Lebensmittel: Eine Verbrauchssteuer gilt für zucker- und natriumreiche, ultra-verarbeitete Lebensmittelprodukte und umfasst deren Produktion, Import und Eigenverbrauch. Diese Steuer beträgt anfangs 10%, steigt 2024 auf 15% und ab 2025 auf 20%.
- VAT-Erstattung für Touristen: Ausländische Touristen können eine VAT-Erstattung für Einkäufe über 3 UVT beantragen, wobei ein Höchsterstattungsbetrag von 200 UVT pro Antrag gilt. Touristen müssen die gekauften Waren und die entsprechenden elektronischen Rechnungen bei der Abreise vorlegen. Der Wert der UVT ändert sich jährlich (49.799 COP in 2025).
Umweltsteuern
Eine Kohlenstoffsteuer wurde eingeführt, um Umweltprojekte zu unterstützen. Sie betrifft verschiedene Brennstoffe, darunter Benzin, Diesel und Flugbenzin (mit einer vorgeschlagenen Ausnahme für das Archipel San Andrés), sowie Kohle. Der Satz für 2025 wird von den vorgeschlagenen Änderungen zur Beschleunigung der Umsetzung abhängen und möglicherweise 75% des vollen Satzes betragen.
Weitere Steueranreize
Steueranreize stehen für Investitionen in erneuerbare Energien und saubere Technologien zur Verfügung, wie in Gesetz 1715 von 2014 festgelegt. Unternehmen können beispielsweise einen Steuerabzug von 50% für entsprechende Investitionen erhalten, wenn sie Energiewendeanleihen erwerben. Ein Steuergutschrift von 30% steht auch für bestimmte Investitionen in wissenschaftliche, technologische oder berufliche Ausbildungsprojekte zur Verfügung.
Steuerverwaltung
- Elektronische Rechnungsstellung: Der Anreiz zur Nutzung der elektronischen Rechnungsstellung wurde erhöht. Es gibt Vorschläge, diesen weiter zu fördern, indem der Abzug für Käufe, die durch elektronische Rechnungen belegt sind, erhöht wird.
- Vereinfachtes Steuersystem (RST): Das RST wurde ab 2025 abgeschafft, und die Steuerpflichtigen wechseln zu traditionellen Systemen.
Wichtiger Hinweis: Das kolumbianische Steuersystem unterliegt Änderungen. Steuergesetze und -vorschriften können geändert werden, und spezifische Details können variieren. Es wird immer empfohlen, sich für eine persönliche Beratung an einen Steuerfachmann zu wenden. Diese Informationen sind aktuell zum 5. Februar 2025.