In Japan haben Arbeitgeber verschiedene Steuerpflichten im Zusammenhang mit Lohnabrechnungen, Sozialversicherung und anderen Abgaben.
Lohnsteuern & Abzug
- Einkommensteuer: Das japanische Einkommensteuersystem ist progressiv und reicht im Jahr 2025 von 5% bis 45%, zuzüglich eines Zuschlags von 2,1% basierend auf der berechneten Einkommensteuer. Nichtansässige werden mit einem festen Satz von 20,42% besteuert. Arbeitgeber ziehen monatlich die Einkommensteuer ein und überweisen sie bis zum 10. des folgenden Monats. Jahresendabrechnungen und Berichterstattung müssen bis zum 31. Januar erfolgen. Ab dem 1. Januar 2026 wird es eine Erhöhung des Grundfreibetrags für die Einkommensteuer und des garantierten Mindestbetrags für Einkommensabzüge geben, und neue Sonderabzüge für bestimmte Angehörige werden eingeführt. Insbesondere wird der Grundfreibetrag von JPY 480.000 auf JPY 580.000 für diejenigen steigen, die jährlich weniger als JPY 23,5 Millionen verdienen.
- Lokale Einwohnersteuer: Arbeitgeber ziehen auch die lokale Einwohnersteuer basierend auf dem Einkommen des Mitarbeiters aus dem Vorjahr ein. Die Gemeinde benachrichtigt die Arbeitgeber über den Jahresbetrag, der dann monatlich einbehalten wird (in der Regel von Juni des laufenden Jahres bis Mai des folgenden Jahres) und bis zum 10. jeden Monats überwiesen wird. Bei Arbeitnehmern, die aufgrund ihrer jährlichen lokalen Steuerbeträge für eine Steuererstattung in Frage kommen, wird die Erstattung in der Regel berücksichtigt, und Abzüge werden normalerweise von Juli des laufenden Jahres bis Mai des folgenden Jahres vorgenommen, wobei der Juni ausgelassen wird.
- Sozialversicherung: Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich die Sozialversicherungsbeiträge. Die Arbeitgeberbeiträge liegen je nach Beitragssatz der örtlichen Präfektur zwischen 16,62% und 26,74% des Gehalts des Arbeitnehmers. Diese Beiträge decken Krankenversicherung, Rente, Arbeitslosenversicherung und Unfallversicherung ab.
Verbrauchssteuer (Ähnlich der Mehrwertsteuer/UST)
- Verbrauchssteuer: Ähnlich wie eine Mehrwertsteuer (MWST) oder eine Güter- und Dienstleistungssteuer (GST), erhebt Japan eine Verbrauchssteuer auf die meisten Waren und Dienstleistungen. Der allgemeine Satz beträgt 10%, mit einem reduzierten Satz von 8% für bestimmte Lebensmittel, Getränke (ausgenommen Restaurantkäufe und Alkohol) und einige Zeitungabonnements. Exporte und Dienstleistungen für Nichtansässige sind mit null Prozent besteuert. Das Qualified Invoice System (QIS), das ab Oktober 2023 in Kraft tritt, erfordert eine spezielle Rechnungsstellung für die Geltendmachung von Vorsteuerabzügen.
- Einreichung und Zahlung: Verbrauchssteuererklärungen werden in der Regel jährlich bis Ende Februar eingereicht, mit möglichen Verlängerungen. Vorläufige Erklärungen können monatlich, vierteljährlich (Mai, August, November) oder jährlich bis Ende August erforderlich sein, abhängig von der Unternehmensgröße und früheren Steuerbeträgen.
Weitere Arbeitgeberpflichten
- Neues Büro/Unternehmensgründung/Schließung/Umzug: Unternehmen, die mit einer Gehaltsabrechnung beginnen, müssen innerhalb eines Monats eine "Mitteilung über die Einrichtung einer Gehaltsauszahlungsstelle" einreichen. Eine ähnliche Mitteilung ist bei einem Büroumzug, einer Unternehmensschließung oder wenn keine Mitarbeiter mehr beschäftigt werden, erforderlich.
- Jahresend-Steueranpassungen/Meldungen: Einkommensteuerberichte müssen bis zum 31. Januar bei den Steuerbehörden eingereicht und den Mitarbeitern ausgestellt werden.
Es ist wichtig zu beachten, dass diese Informationen auf den heute, dem 5. Februar 2025, verfügbaren Daten basieren und sich aufgrund rechtlicher Updates oder anderer Änderungen ändern können. Eine Beratung mit Steuerfachleuten oder Rechtsberatern wird für spezifische Situationen dringend empfohlen.
Im Jahr 2025 führt Japans Einkommensteuersystem mehrere wesentliche Änderungen bei den Abzügen ein, die sich auf Steuerzahler mit Wohnsitz auswirken.
Abzüge
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Grundabzug: Erhöht auf maximal JPY 580.000, zuvor JPY 480.000. Der Betrag des Grundabzugs beginnt zu sinken, wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen 23,5 Millionen Yen übersteigt, und verringert sich schließlich auf 0. Er sinkt auf 480.000 Yen, wenn Ihr gesamtes zu versteuerndes Einkommen zwischen 23,5 Millionen und 24 Millionen Yen liegt. Er sinkt auf 320.000 Yen, wenn Ihr gesamtes zu versteuerndes Einkommen zwischen 24 Millionen und 24,5 Millionen Yen liegt. Er sinkt auf 160.000 Yen, wenn Ihr gesamtes zu versteuerndes Einkommen zwischen 24,5 Millionen und 25 Millionen Yen liegt. Wenn Ihr gesamtes zu versteuerndes Einkommen über 25 Millionen Yen liegt, beträgt der Abzugsbetrag null.
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Einkommensabzug für Arbeitnehmer: Der Mindestabzug steigt von JPY 550.000 auf JPY 650.000. Der Abzug wird basierend auf Einkommensstufen berechnet und ist auf JPY 1,95 Millionen begrenzt. Die Berechnung erfolgt wie folgt:
- Bis zu JPY 1.625.000: JPY 650.000
- JPY 1.625.001 - JPY 1.800.000: 40% des Erwerbseinkommens - JPY 100.000 (mindestens JPY 650.000)
- JPY 1.800.001 - JPY 1.900.000: 30% des Erwerbseinkommens + JPY 80.000
- JPY 1.900.001 - JPY 3.600.000: 30% des Erwerbseinkommens + JPY 80.000
- JPY 3.600.001 - JPY 6.600.000: 20% des Erwerbseinkommens + JPY 440.000
- JPY 6.600.001 - JPY 8.500.000: 10% des Erwerbseinkommens + JPY 1.100.000
- Über JPY 8.500.000: JPY 1.950.000
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Abzug für Unterhaltsberechtigte: Ein neuer Abzug von JPY 630.000 wird für Unterhaltsberechtigte im Alter von 19-22 Jahren mit einem Einkommen von bis zu JPY 1,5 Millionen eingeführt. Dieser Abzug verringert sich allmählich, wenn das Einkommen der unterhaltsberechtigten Person JPY 1,5 Millionen übersteigt.
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Beiträge zur Sozialversicherung: Voll abzugsfähig.
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Medizinische Ausgaben: Abzugsfähig mit Einschränkungen. Die Ausgaben sind unabhängig von ihrem Zahlungsort absetzbar.
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Wohltätigkeitsspenden: Abzugsfähig für bestimmte Wohltätigkeitsorganisationen, hauptsächlich in Japan, mit Einschränkungen. Der Abzug ist im Allgemeinen auf 40% des Einkommens abzüglich JPY 2.000 beschränkt, für Spenden, die JPY 2.000 übersteigen.
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Lebensversicherungspolicen: Bis zu einem bestimmten Limit abziehbar für Prämien, die an japanische Agenturen in lokaler Währung gezahlt werden. Auch Erdbebenversicherungsprämien sind bis zu einem Limit abzugsfähig.
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Hypotheken und Renovierungen: Abzüge im Zusammenhang mit diesen Maßnahmen werden bis 2025 für Personen mit unterhaltsberechtigten Kindern verlängert.
Steuererklärungsfristen und Anforderungen
- Die Frist für die endgültige Einkommensteuerzahlung ist der 15. März des Folgejahres.
- Personen mit einem Einkommen über JPY 20 Millionen, mehreren Arbeitsplätzen, Nichtwohnsitzstatus, ein Nebeneinkommen über JPY 200.000, Kapitalgewinnen aus Aktien oder ausländischer aktienbasierter Vergütung müssen unabhängig von der Quellensteuer eine Steuererklärung abgeben. Die lokalen Steuern werden jährlich von den lokalen Finanzämtern berechnet.
Sonstiges
- Die individuellen Einkommensteuersätze bleiben 2025 gleich, jedoch können bestimmte Steuerzahler mit Wohnsitz die notwendigen Bedingungen und Kriterien erfüllen, um Steuergutschriften und Abzüge zu nutzen, einige davon sind oben beschrieben und einige werden hier beschrieben: Steuerkredit für Wohnungsbaukredite, Steuerkredit für Renovierungen und Abzug für Lebensversicherungspolicen. Diese Steuersätze sind in mehrere Stufen unterteilt, die von 5% für Einkommen bis zu 1.950.000 Yen, 10% für Einkommen zwischen 1.950.001 und 3.300.000 Yen, 20% für Einkommen zwischen 3.300.001 und 6.950.000 Yen bis hin zu 45% für Einkommen über 40 Millionen Yen reichen.
- Im Bereich der Ruhestandsbezüge ist hervorzuheben, dass überlappende Dienstzeiten nun von der Berechnung des Ruhestandseinkommensabzugs für Zahlungen ausgeschlossen sind, die am oder nach dem 1. Januar 2026 erfolgen.
Diese Informationen sind aktuell bis zum 5. Februar 2025 und können sich ändern. Konsultieren Sie immer einen Steuerfachmann für individuelle Beratung.
Verbrauchssteuer in Japan
Die Konsumsteuer in Japan (vergleichbar mit Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer) ist eine Abgabe von 10% auf die meisten Waren und Dienstleistungen, mit einem ermäßigten Satz von 8% für bestimmte Artikel. Unternehmen, die die Schwelle für steuerpflichtige Verkäufe überschreiten, müssen sich registrieren und Steuererklärungen einreichen, während diejenigen unterhalb der Schwelle sich freiwillig registrieren können. Ein neues System für qualifizierte Rechnungen gilt ab dem 1. Oktober 2023 und beeinflusst den Vorsteuerabzug. Ab dem 1. Januar 2025 sind auch nicht ansässige App-Stores in das Konsumsteuersystem einbezogen. Zukünftige Änderungen bezüglich der Steuererstattungen für ausländische Besucher sind für das Haushaltsjahr 2026 geplant.
Konsumsteuersätze
- Standardsatz: 10% (7,8% national, 2,2% lokal) gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen.
- Ermäßigter Satz: 8% (6,24% national, 1,76% lokal) gilt für:
- Lebensmittel und Getränke (ausschließlich Restaurantbesuche und alkoholische Getränke)
- Zeitungsabonnements (mindestens zweimal wöchentlich veröffentlicht, allgemeine Themen abdeckend).
Registrierungsschwelle
- Unternehmen mit steuerpflichtigen Verkäufen von über 10.000.000 JPY in der Basisperiode (zwei Jahre vor dem Steuerjahr) müssen sich für die Konsumsteuer registrieren.
- Unternehmen unterhalb der Schwelle können sich freiwillig registrieren und müssen mindestens zwei Jahre registriert bleiben.
- Neue Unternehmen (außer Tochtergesellschaften großer Konzerne) sind unabhängig vom Umsatz zwei Jahre von der Registrierung befreit, können sich jedoch für das System entscheiden.
Einreichung und Zahlung
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Steuerpflichtiger Zeitraum: In der Regel ein Jahr, mit Optionen für kürzere Zeiträume (monatlich oder vierteljährlich) unter bestimmten Umständen.
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Fristen für die Einreichung:
- Gesellschaften: Innerhalb von zwei Monaten nach Ende des Geschäftsjahres.
- Einzelpersonen/Selbstständige: 31. März des Folgejahres.
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Zwischenberichterstattung und Zahlungen können basierend auf der Steuerverpflichtung des Vorjahres erforderlich sein.
Steuerbefreite Waren und Dienstleistungen
- Verkauf/Vermietung von Grundstücken (außer bestimmte kurzfristige Vermietungen)
- Vermietung von Wohngebäuden
- Zins- und Depositenzinsen
- Versicherungsprämien
- Medizinische Dienstleistungen, die von der Sozialversicherung gedeckt sind
- Öffentliche Dienstleistungen
- Wertpapiertransfers (außer Golfclubmitgliedschaften)
- Briefmarken und Steuerstempel.
System für qualifizierte Rechnungen (QIS)
- Wirksam ab dem 1. Oktober 2023.
- Erfordert von registrierten qualifizierten Ausstellern (QIIs) die Ausstellung qualifizierter Rechnungen mit ihrer QII-Nummer.
- Vorsteuerabzug ist im Allgemeinen nur mit qualifizierten Rechnungen möglich.
- Wirksam ab dem 1. April 2025.
- Belegt digitale Plattformbetreiber mit der Konsumsteuerpflicht für bestimmte über ihre Plattformen getätigte Verkäufe.
- Anpassung an die OECD-Empfehlungen zur Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer bei Online-Verkäufen.
Steuererstattungen für ausländische Besucher (Wirksam im Haushaltsjahr 2026)
- Umstellung von Abzügen im Geschäft auf ein Erstattungssystem bei der Abreise.
- Abschaffung von Mindest- und Höchstausgabenlimits.
- Vereinfachte Verpackungsregeln für Verbrauchsgüter.
- Erstattungen werden von der Zollbehörde an Flughäfen bei der Abreise innerhalb von 90 Tagen nach dem Kauf abgewickelt.
Nachfolgend finden Sie einen Überblick über die japanischen Steueranreize für 2025. Bitte beachten Sie, dass die Informationen ab dem heutigen Stand, 5. Februar 2025, aktuell sind, jedoch Änderungen vorbehalten sind. Konsultieren Sie stets einen Steuerfachmann, um die aktuellsten Details zu erhalten.
Steueranreize für Unternehmen
- Regionale Investitionsförderungsmaßnahme: Diese Maßnahme bietet spezielle Abschreibungen oder Steuergutschriften für Kapitalinvestitionen in ausgewiesenen Gebieten. Die erforderliche Investition wurde auf JPY 100 Millionen erhöht. Die Sondersatz-Abschreibungen für Maschinen, Ausrüstungen und Einrichtungsgegenstände wurden auf 35% (vormals 40%) reduziert. Eine neue „Super“-Steuermaßnahme bietet 50% Sonderabschreibung oder eine 5% Steuergutschrift für Investitionen über JPY 1 Milliarde in bestimmten Branchen.
- Resource Recycling Investment Promotion: Neue Maßnahmen bieten eine 35% Sonderabschreibung für Investitionen im Zusammenhang mit Recycling, wirksam ab 1. Februar 2025 bis 31. März 2028, vorbehaltlich der Genehmigung.
- KMU-Geschäftsförderungsteueranreiz: Gebäude gelten nun als förderfähige Vermögenswerte für diesen Anreiz, der KMUs ermutigt, deren Umsatz über JPY 10 Milliarden hinausgeht. Der reduzierte Körperschaftsteuersatz von 15% für KMUs wird mit Ausnahmen für zwei Jahre beibehalten. KMUs mit einem zu versteuernden Einkommen von mehr als JPY 1 Milliarde unterliegen einem Satz von 17%.
- Open Innovation-Steueranreiz: Unternehmen, die in Start-ups investieren, können 25% ihrer Aktienkaufbeträge abziehen. Große Unternehmen müssen JPY 100 Millionen oder mehr kaufen, während kleine Unternehmen JPY 10 Millionen oder mehr in Start-up-Aktien investieren müssen.
- Erhöhungszuschlag zur Verteidigungsfähigkeiten: Ein neuer 4%iger Zuschlag auf das Körperschaftsteuerergebnis (nach Abzug von JPY 5 Millionen), wirksam ab 1. April 2026, soll den effektiven Körperschaftsteuersatz um ungefähr 1 Prozentpunkt erhöhen.
Steueranreize für Einzelpersonen
- Erhöhung des Grundfreibetrags der Einkommensteuer: Der Grundfreibetrag der Einkommensteuer wird auf JPY 100.000 für alle Einkommensklassen erhöht. Zusätzliche Freibeträge stehen für Personen mit unterhaltspflichtigen Kindern ab dem Einkommensjahr 2025 zur Verfügung. Die einkommensabhängigen Grundfreibeträge sind:
- Weniger als JPY 23.500.000: JPY 580.000
- JPY 23.500.000 bis JPY 24.000.000: JPY 480.000
- JPY 24.000.000 bis JPY 24.500.000: JPY 320.000
- JPY 24.500.000 bis JPY 25.000.000: JPY 160.000
- Wohnbezogene Abzüge: Hypotheken- und Hausrenovierungsabzüge für Personen mit unterhaltspflichtigen Kindern werden bis 2025 verlängert.
- Angel Tax System: Die Reinvestitionsfrist im Rahmen des Angel Tax Systems, das individuelle Risikokapitalanleger unterstützt, wird auf maximal zwei Jahre verlängert und ein Rücktragssystem eingeführt.
- NISA (Nippon Individual Savings Account): Zum Zweck der Investitionsförderung werden Verbesserungen an NISA vorgenommen, darunter die Erhöhung der Obergrenze für die Mindesthandelseinheit für ETFs im regulären Anlagebereich.
- Spenden an Bildungseinrichtungen: Einzelpersonen, die an genehmigte Bildungseinrichtungen spenden, können zwischen Steuergutschriften (auf 25% der Einkommensteuer begrenzt) oder Einkommensabzügen (auf 40% des Bruttoeinkommens des Vorjahres begrenzt) wählen.
Weitere Steueranreize
- Ausländische Einkommenssteuervergütung: Japanische Unternehmen können eine Steuervergütung gegen Körperschafts- und Bewohnsteuer für gezahlte ausländische Einkommensteuern beanspruchen.
- Forschungs- und Entwicklungssteuergutschrift: Diese nicht rückzahlbare Gutschrift wird als Prozentsatz der F&E-Ausgaben berechnet (zwischen 1% und 14%), begrenzt auf 25% der Körperschaftssteuerverbindlichkeit vor Abzügen (potenziell auf 45% unter spezifischen Bedingungen erhöht).
- Finanzielles Start-up-Unterstützungsprogramm: Dieses Programm bietet finanzielle Unterstützung von bis zu JPY 20.000.000 (70% der genehmigten Rechnungen) für die Gründung von Vermögensverwaltungsgeschäften oder Finanzprofibüros in Japan. Das Programm endet am 31. März 2025.
Diese Informationen dienen nur zur allgemeinen Orientierung und stellen keine professionelle Steuerberatung dar. Die Konsultation eines Steuerberaters ist für genaue und personalisierte Ratschläge unerlässlich.