Arbeitgebersteuerpflichten
In Japan haben Arbeitgeber verschiedene steuerliche Verpflichtungen im Zusammenhang mit Gehaltsabrechnung, Sozialversicherung und anderen Beiträgen.
Payroll Taxes & Withholding
- Einkommensteuer: Das japanische Einkommensteuersystem ist progressiv, mit Steuersätzen von 5 % bis 45 % für 2025, plus einem Zuschlag von 2,1 % basierend auf der berechneten Einkommensteuer. Nicht-Residente werden mit einem Pauschalsatz von 20,42 % besteuert. Arbeitgeber ziehen die Einkommensteuer monatlich ein und überweisen sie bis zum 10. des folgenden Monats. Jahressteuerliche Anpassungen und Meldungen sind bis zum 31. Januar fällig. Ab dem 1. Januar 2026 wird der Grundfreibetrag für die Einkommensteuer erhöht sowie der minimal garantierte Betrag für Einkommensabzüge, und es werden neue Sonderabzüge für bestimmte Verwandte eingeführt. Insbesondere wird der Grundfreibetrag von JPY 480.000 auf JPY 580.000 steigen für diejenigen, die unter JPY 23,5 Millionen jährlich verdienen.
- Lokale Einwohnersteuer: Arbeitgeber ziehen auch die lokale Einwohnersteuer basierend auf dem Einkommen des Mitarbeiters im Vorjahr ein. Die Gemeinde informiert die Arbeitgeber über den Jahresbetrag, der dann monatlich (in der Regel von Juni des laufenden Jahres bis Mai des folgenden Jahres) einbehalten und bis zum 10. jedes Monats überwiesen wird. Für Mitarbeiter, die aufgrund ihres jährlichen lokalen Steuerbetrags Anspruch auf eine Steuerermäßigung haben, wird diese in der Regel berücksichtigt, und Abzüge werden typischerweise von Juli des laufenden Jahres bis Mai des folgenden Jahres vorgenommen, wobei Juni übersprungen wird.
- Sozialversicherung: Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich die Beiträge zur Sozialversicherung. Die Arbeitgeberbeiträge liegen je nach Beitragssatz der jeweiligen Präfektur zwischen 16,62 % und 26,74 % des Gehalts des Mitarbeiters. Diese Beiträge decken Krankenversicherung, Rente, Arbeitslosenversicherung und Unfallversicherung für Arbeitnehmer ab.
Consumption Tax (Ähnlich wie VAT/GST)
- Verbrauchssteuer: Ähnlich wie eine Mehrwertsteuer (VAT) oder Goods and Services Tax (GST) erhebt Japan eine Verbrauchssteuer auf die meisten Waren und Dienstleistungen. Der allgemeine Satz beträgt 10 %, mit einem ermäßigten Satz von 8 % für bestimmte Lebensmittel, Getränke (ohne Restaurantkäufe und Alkohol) und einige Zeitungsabonnements. Exporte und Dienstleistungen an Nicht-Residente sind nullbesteuert. Das Qualified Invoice System (QIS), das ab Oktober 2023 gilt, erfordert eine spezifische Rechnungsstellung für die Geltendmachung von Vorsteuerabzügen.
- Abgabe und Zahlung: Die Verbrauchssteuererklärungen werden in der Regel jährlich bis Ende Februar eingereicht, mit möglichen Fristverlängerungen. Vorläufige Erklärungen können monatlich, vierteljährlich (Mai, August, November) oder jährlich bis Ende August erforderlich sein, abhängig von der Unternehmensgröße und den vorherigen Steuerbeträgen.
Weitere Verpflichtungen des Arbeitgebers
- Neuer Büro-/Geschäftsbeginn/-schließung/-umzug: Unternehmen, die mit einer Gehaltsabrechnung beginnen, müssen innerhalb eines Monats eine "Mitteilung über die Einrichtung eines Gehaltszahlungsbüros" einreichen. Eine ähnliche Mitteilung ist erforderlich bei Büroumzug, Geschäftsaufgabe oder wenn keine Mitarbeiter mehr beschäftigt werden.
- Jahressteuerliche Anpassungen/Meldungen: Einkommenssteuerberichte müssen den Steuerbehörden vorgelegt und den Mitarbeitern bis zum 31. Januar ausgestellt werden.
Es ist wichtig zu beachten, dass diese Informationen auf den verfügbaren Daten bis heute, den 5. Februar 2025, basieren und sich aufgrund rechtlicher Aktualisierungen oder anderer Änderungen ändern können. Die Konsultation von Steuerfachleuten oder Rechtsberatern wird für spezifische Situationen dringend empfohlen.
Arbeitnehmersteuerabzüge
Im Jahr 2025 führt das japanische Einkommensteuersystem mehrere wichtige Änderungen ein, die Abzüge betreffen und die ansässigen Steuerzahler beeinflussen.
Abzüge
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Grundfreibetrag: Erhöht auf maximal JPY 580.000, zuvor JPY 480.000. Der Betrag des Grundfreibetrags beginnt zu sinken, wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen 23,5 Millionen Yen übersteigt, und sinkt schließlich auf 0. Es sinkt auf 480.000 Yen, wenn Ihr gesamtes zu versteuerndes Einkommen zwischen 23,5 Millionen und 24 Millionen Yen liegt. Es sinkt auf 320.000 Yen, wenn Ihr gesamtes zu versteuerndes Einkommen zwischen 24 Millionen und 24,5 Millionen Yen liegt. Es sinkt auf 160.000 Yen, wenn Ihr gesamtes zu versteuerndes Einkommen zwischen 24,5 Millionen und 25 Millionen Yen liegt. Wenn Ihr gesamtes zu versteuerndes Einkommen über 25 Millionen Yen liegt, beträgt der Abzugsbetrag null.
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Arbeitseinkommen-Abzug: Der Mindestabzug steigt von JPY 550.000 auf JPY 650.000. Der Abzug wird anhand von Einkommensklassen berechnet und ist auf JPY 1,95 Millionen begrenzt. Die Berechnung erfolgt wie folgt:
- Bis zu JPY 1.625.000: JPY 650.000
- JPY 1.625.001 - JPY 1.800.000: 40% des Arbeitseinkommens - JPY 100.000 (Mindest JPY 650.000)
- JPY 1.800.001 - JPY 1.900.000: 30% des Arbeitseinkommens + JPY 80.000
- JPY 1.900.001 - JPY 3.600.000: 30% des Arbeitseinkommens + JPY 80.000
- JPY 3.600.001 - JPY 6.600.000: 20% des Arbeitseinkommens + JPY 440.000
- JPY 6.600.001 - JPY 8.500.000: 10% des Arbeitseinkommens + JPY 1.100.000
- Über JPY 8.500.000: JPY 1.950.000
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Abzug für Dependents: Für Dependents im Alter von 19-22 Jahren mit Einkommen bis zu JPY 1,5 Millionen wird ein neuer Abzug von JPY 630.000 eingeführt. Dieser Abzug verringert sich allmählich, wenn das Einkommen des Dependents JPY 1,5 Millionen übersteigt.
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Sozialversicherungsbeiträge: Vollständig abziehbar.
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Medizinische Ausgaben: Abziehbar mit Einschränkungen. Ausgaben sind unabhängig vom Zahlungsort abziehbar.
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Wohltätigkeitsspenden: Für bestimmte Wohltätigkeitsorganisationen, hauptsächlich in Japan, abziehbar, mit Einschränkungen. Der Abzug ist im Allgemeinen auf 40% des Einkommens begrenzt, abzüglich JPY 2.000, für Spenden, die 2.000 JPY übersteigen.
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Lebensversicherungspolicen: Bis zu einem bestimmten Limit abziehbar für Prämien, die an japanische Agenturen in lokaler Währung gezahlt werden. Erdbebenversicherungsprämien sind ebenfalls bis zu einem Limit abziehbar.
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Hypotheken und Hausrenovierungen: Abzüge im Zusammenhang mit diesen werden bis 2025 für Personen mit dependents verlängert.
Steuererklärungsfristen und Anforderungen
- Der Termin für die letzte Einkommensteuerzahlung ist der 15. März des Folgejahres.
- Personen mit Einkommen über JPY 20 Millionen, mehreren Jobs, Nicht-Residenten-Status, Nebeneinkünften über JPY 200.000, Kapitalgewinnen aus Aktien oder ausländischer Aktienbasierter Vergütung müssen eine Steuererklärung einreichen, unabhängig von der Quellensteuer. Die lokalen Steuern werden jährlich von den örtlichen Steuerämtern berechnet.
Sonstiges
- Die Einkommensteuersätze bleiben 2025 gleich, jedoch können Steuervergünstigungen und Abzüge von bestimmten ansässigen Steuerzahlern in Anspruch genommen werden, die die notwendigen Voraussetzungen und Kriterien erfüllen, einige davon sind oben beschrieben, andere werden hier erläutert: Steuervergünstigung für Hypothekendarlehen, Steuervergünstigung für Hausrenovierungen und Abzug für Lebensversicherungspolicen. Diese Steuersätze sind in mehrere Brackets unterteilt, von 5% für Einkommen bis zu 1.950.000 Yen, 10% für Einkommen zwischen 1.950.001 und 3.300.000 Yen, 20% für Einkommen zwischen 3.300.001 und 6.950.000 Yen, und bis zu 45% für Einkommen über 40 Millionen Yen.
- Im Bereich der Renteneinkommen ist hervorzuheben, dass sich überlappende Dienstperioden ab dem 1. Januar 2026 nun aus der Berechnung des Renteneinkommensabzugs für Zahlungen ausschließen.
Diese Informationen sind Stand Februar 5, 2025, und können Änderungen unterliegen. Konsultieren Sie stets einen Steuerfachmann für individuelle Beratung.
Mehrwertsteuer
Japans Verbrauchssteuer (ähnlich wie VAT/GST) ist eine 10% Abgabe auf die meisten Waren und Dienstleistungen, mit einem ermäßigten Satz von 8% für bestimmte Artikel. Unternehmen, die die steuerpflichtige Umsatzschwelle überschreiten, müssen sich registrieren und Steuererklärungen einreichen, während diejenigen unterhalb der Schwelle sich freiwillig registrieren können. Ein neues Qualified Invoice System ist seit dem 1. Oktober 2023 in Kraft, was Auswirkungen auf Vorsteuerabzüge hat. Ab dem 1. Januar 2025 werden nicht ansässige App-Stores in das Consumption Tax-Regime einbezogen. Zukünftige Änderungen bezüglich Steuererstattungen für ausländische Besucher sind für das Haushaltsjahr 2026 geplant.
Consumption Tax Rates
- Standard Rate: 10% (7,8% national, 2,2% lokal) gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen.
- Reduced Rate: 8% (6,24% national, 1,76% lokal) gilt für:
- Lebensmittel und Getränke (ohne Restaurantbesuche und alkoholische Getränke)
- Zeitungsabonnements (mindestens zweimal wöchentlich veröffentlicht, allgemeine Themen).
Registrierungsschwelle
- Unternehmen mit steuerpflichtigen Umsätzen über JPY 10.000.000 im Basiszeitraum (zwei Jahre vor dem Steuerjahr) müssen sich für Consumption Tax registrieren.
- Unternehmen unterhalb der Schwelle können sich freiwillig registrieren und mindestens zwei Jahre registriert bleiben.
- Neue Unternehmen (außer Tochtergesellschaften großer Konzerne) sind für zwei Jahre befreit, unabhängig vom Umsatz, können aber in das System eintreten.
Anmeldung und Zahlung
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Steuerpflichtiger Zeitraum: In der Regel ein Jahr, mit Optionen für kürzere Perioden (monatlich oder quartalsweise) unter bestimmten Umständen.
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Fristen für die Einreichung:
- Kapitalgesellschaften: Innerhalb von zwei Monaten nach Ende des Geschäftsjahres.
- Einzelpersonen / Einzelunternehmer: 31. März des Folgejahres.
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Zwischenabschlüsse und Zahlungen können je nach Steuerschuld des Vorjahres erforderlich sein.
Steuerbefreite Waren und Dienstleistungen
- Verkauf/Verleih von Land (ohne bestimmte kurzfristige Vermietungen)
- Vermietung von Wohngebäuden
- Darlehenszinsen und Einlagenforderungen
- Versicherungsprämien
- Medizinische Leistungen, die durch Sozialversicherung abgedeckt sind
- Öffentliche Dienstleistungen
- Wertpapierübertragungen (ohne Golfclub-Mitgliedschaften)
- Briefmarken und Revenue Stamps.
Qualified Invoice System (QIS)
- Ab dem 1. Oktober 2023 in Kraft.
- Erfordert registrierte Qualified Issuers (QII), um qualifizierte Rechnungen mit ihrer QII-Nummer auszustellen.
- Vorsteuerabzug ist im Allgemeinen nur mit qualifizierten Rechnungen möglich.
Plattformbesteuerung
- Ab dem 1. April 2025 in Kraft.
- Verlegt die Consumption Tax-Verantwortung auf digitale Plattformbetreiber für bestimmte Verkäufe, die über ihre Plattformen getätigt werden.
- Orientiert sich an OECD-Empfehlungen für VAT/GST bei Online-Verkäufen.
Steuererstattungen für ausländische Besucher (ab dem Haushaltsjahr 2026)
- Übergang von In-Store-Abzügen zu einem Rückerstattungssystem am Abreisetag.
- Entfernung von Mindest- und Höchstausgabenlimits.
- Vereinfachte Verpackungsregeln für Verbrauchsgüter.
- Rückerstattungen werden bei der Ausreise durch den Zoll am Flughafen innerhalb von 90 Tagen nach Kauf abgewickelt.
Steuervorteile
Ein Überblick über die japanischen Steueranreize für 2025 wird unten bereitgestellt. Bitte beachten Sie, dass die nachfolgenden Informationen zum heutigen Datum, dem 5. Februar 2025, aktuell sind, jedoch Änderungen bei den Vorschriften vorbehalten sind. Konsultieren Sie stets einen Steuerfachmann für die neuesten Details.
Corporate Tax Incentives
- Regional Investment Promotion Tax Measure: Diese Maßnahme bietet Sonderabschreibungen oder Steueranreize für Kapitalinvestitionen in ausgewiesenen Gebieten. Die erforderliche Investitionssumme wurde auf JPY 100 Millionen erhöht. Die Sonderabschreibungsraten für Maschinen, Geräte und Einrichtungsgegenstände sind auf 35 % reduziert (zuvor 40 %). Eine neue "Super"-Steuermessung bietet 50 % Sonderabschreibung oder einen 5 %-Steueranreiz für Investitionen über JPY 1 Milliarde in bestimmten Branchen.
- Resource Recycling Investment Promotion: Neue Maßnahmen gewähren eine 35 %-Sonderabschreibung für Investitionen im Zusammenhang mit Ressourcenrecycling, gültig ab dem 1. Februar 2025 bis zum 31. März 2028, vorbehaltlich der Genehmigung.
- SME Business Enhancement Tax Incentive: Gebäude sind nun als förderfähige Vermögenswerte inbegriffen, um KMUs zu ermutigen, die einen Umsatz von über JPY 10 Milliarden anstreben. Der reduzierte Körperschaftsteuersatz von 15 % für KMUs bleibt für zwei Jahre bestehen, mit Ausnahmen. KMUs mit steuerpflichtigem Einkommen über JPY 1 Milliarde werden mit einem Satz von 17 % besteuert.
- Open Innovation Tax Incentive: Unternehmen, die in Startups investieren, können 25 % ihrer Anteilskäufe absetzen. Große Unternehmen müssen JPY 100 Millionen oder mehr erwerben, während kleine Unternehmen JPY 10 Millionen oder mehr in Startup-Anteile investieren müssen.
- Defense Capabilities Enhancement Surtax: Eine neue 4 %-Surtax auf die Körperschaftsteuer (nach Abzug von JPY 5 Millionen), wirksam ab dem 1. April 2026, wird voraussichtlich die effektive Körperschaftsteuer um etwa 1 Prozentpunkt erhöhen.
Individual Tax Incentives
- Erhöhung des Grundfreibetrags bei der Einkommensteuer: Der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer wird auf JPY 100.000 für alle Einkommensklassen erhöht. Zusätzliche Abzüge sind für Personen mit abhängigen Kindern ab dem Einkommenjahr 2025 verfügbar. Die einkommensabhängigen Grundfreibeträge sind:
- Weniger als JPY 23.500.000: JPY 580.000
- JPY 23.500.000 bis JPY 24.000.000: JPY 480.000
- JPY 24.000.000 bis JPY 24.500.000: JPY 320.000
- JPY 24.500.000 bis JPY 25.000.000: JPY 160.000
- Home-Related Deductions: Hypotheken- und Renovierungsabzüge für Personen mit abhängigen Kindern werden bis 2025 verlängert.
- Angel Tax System: Die Reinvestitionsfrist im Rahmen des Angel Tax Systems, das einzelne Venture-Capital-Investoren unterstützt, wird auf maximal zwei Jahre verlängert, mit Einführung eines Carry-Back-Rückerstattungssystems.
- NISA (Nippon Individual Savings Account): Verbesserungen bei NISA zur Steigerung des Komforts, um Investitionen zu fördern. Dazu gehört die Erhöhung des oberen Limits für die Mindesthandelseinheit bei ETFs innerhalb des regulären Investitionsrahmens.
- Spenden an Bildungseinrichtungen: Personen, die anerkannte Bildungseinrichtungen spenden, können zwischen Steuerkrediten (bis zu 25 % der Einkommensteuer) oder Einkommenabzügen (bis zu 40 % des Bruttoeinkommens des Vorjahres) wählen.
Other Tax Incentives
- Foreign Income Tax Credit: Japanische Unternehmen können eine Steueranrechnung gegen Körperschafts- und Einwohnersteuern für im Ausland gezahlte Steuern geltend machen.
- R&D Tax Credit: Dieser nicht rückzahlbare Steueranreiz wird als Prozentsatz der F&E-Ausgaben berechnet (zwischen 1 % und 14 %), begrenzt auf 25 % der Körperschaftsteuer vor Steuergutschriften (unter bestimmten Bedingungen möglicherweise auf 45 % erhöht).
- Financial Start-Up Support Program: Dieses Programm bietet finanzielle Unterstützung bis zu JPY 20.000.000 (70 % der genehmigten Rechnungen) für die Gründung von Asset-Management-Unternehmen oder Finanzfachbüros in Japan. Das Programm endet am 31. März 2025.
Diese Informationen dienen nur der allgemeinen Orientierung und stellen keine professionelle Steuerberatung dar. Die Konsultation eines Steuerberaters ist für eine genaue und individuelle Beratung unerlässlich.