Kostenrechner für Beschäftigungskosten in Japan
Berechnen Sie Ihre vollständigen Einstellungskosten für Japan-Mitarbeiter, einschließlich Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge, Mitarbeiterleistungen und Verwaltungsgebühren. Dieser Gehaltsrechner liefert genaue Schätzungen der Arbeitgeberkosten für fundierte Einstellungsentscheidungen.
Personalkosten berechnen
Aufschlüsselung der Beschäftigungskosten
Wählen Sie ein Land aus und geben Sie ein Gehalt ein, um die Kostenaufstellung der Beschäftigung anzuzeigen.
Arbeitgebersteuerbeiträge
| Steuerart | Rate (Arbeitgeberanteil) | Basis |
|---|---|---|
| Krankenversicherung | 4,99 %–6,57 % (variiert je nach Präfektur und Alter des Mitarbeiters) | Standardmonatliche Vergütung (bis zu JPY 1.390.000) |
| Arbeitnehmer-Rentenversicherung | 9,15 % | Standardmonatliche Vergütung (bis zu JPY 650.000) |
| Arbeitslosenversicherung | 0,90 % (allgemeines Geschäft) | Gesamtlohn des Mitarbeiters |
| Arbeitnehmerunfallversicherung | Variiert nach Branchenart (z. B. 0,25 % bis 8,8 %) | Gesamtlohn des Mitarbeiters |
Anmeldung & Einhaltung der Vorschriften
- Monatliche Quellensteuerüberweisung: Fällig bis zum 10. Tag des folgenden Monats. Für Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern ist eine halbjährliche Zahlung möglich (Juli 10 für Jan-Jun; 20. Jan für Juli-Dez).
- Monatliche Sozialversicherungsbeiträge: Fällig bis zum letzten Tag des folgenden Monats.
- Jahresabschlussprüfung & Lohnsteuerbescheinigungen: Arbeitgeber nehmen im Dezember die Jahresabschlusssteueranpassung für Mitarbeiter vor. Die Lohnsteuerbescheinigungen müssen den Mitarbeitern ausgestellt und bis zum 31. Januar des Folgejahres bei der Steuer- / kommunalen Behörde eingereicht werden.
Im Jahr 2026 führt das japanische Einkommensteuersystem mehrere wichtige Änderungen ein, die Abzüge betreffen und sich auf in Japan ansässige Steuerzahler auswirken.
Abzüge
-
Grundfreibetrag: Erhöht auf maximal JPY 620.000, im Vergleich zu JPY 580.000. Der Betrag des Grundfreibetrags beginnt zu sinken, wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen 23,5 Millionen Yen übersteigt, und sinkt schließlich auf 0. Er reduziert sich auf 480.000 Yen, wenn Ihr gesamtes zu versteuerndes Einkommen zwischen 23,5 Mio. und 24 Mio. Yen liegt. Es sinkt auf 320.000 Yen, wenn Ihr gesamtes zu versteuerndes Einkommen zwischen 24 Mio. und 24,5 Mio. Yen liegt. Es sinkt auf 160.000 Yen, wenn Ihr gesamtes zu versteuerndes Einkommen zwischen 24,5 Mio. und 25 Mio. Yen liegt. Über 25 Millionen Yen beträgt der Abzugsbetrag null.
-
Abzug für Erwerbseinkommen: Der Mindestabzug steigt von JPY 650.000 auf JPY 690.000. Der Abzug wird anhand von Einkommensgruppen berechnet und ist auf JPY 1,95 Millionen begrenzt. Die Berechnung erfolgt wie folgt:
- Bis JPY 1.900.000: JPY 690.000
- JPY 1.900.001 - JPY 3.600.000: 30 % des Erwerbseinkommens + JPY 80.000
- JPY 3.600.001 - JPY 6.600.000: 20 % des Erwerbseinkommens + JPY 440.000
- JPY 6.600.001 - JPY 8.500.000: 10 % des Erwerbseinkommens + JPY 1.100.000
- Über JPY 8.500.000: JPY 1.950.000
-
Abzug für Dependents: Es wird ein neuer Abzug in Höhe von JPY 630.000 für Dependents im Alter von 19-22 Jahren mit einem Einkommen bis zu JPY 1,5 Millionen eingeführt. Dieser Abzug verringert sich allmählich, wenn das Einkommen des Dependents die JPY 1,5 Millionen übersteigt.
-
Sozialversicherungsbeiträge: Vollständig absetzbar.
-
Krankheitskosten: Abzugsfähig mit Einschränkungen. Ausgaben sind unabhängig davon absetzbar, wo sie bezahlt wurden.
-
Charity-Spenden: Abzugsfähig für bestimmte Wohltätigkeitsorganisationen, hauptsächlich in Japan, mit Einschränkungen. Der Abzug ist im Allgemeinen auf 40 % des Einkommens begrenzt, abzüglich JPY 2.000, für Beiträge, die 2.000 JPY übersteigen.
-
Lebensversicherungsprämien: Bis zu einem bestimmten Limit absetzbar, für Prämien, die an japanische Agenturen in lokaler Währung gezahlt wurden. Auch Prämien für Erdbebenversicherungen sind bis zu einem Limit absetzbar.
-
Hypothekendarlehen und Hausrenovierung: Abzüge im Zusammenhang mit diesen werden bis 2026 verlängert, für Personen mit dependents.
Fristen und Anforderungen für die Steuererklärung
- Die Frist für die endgültige Einkommenssteuerzahlung ist der 15. März des Folgejahres.
- Personen mit Einkommen über JPY 20 Millionen, mehreren Jobs, Nichtansässigkeit, Nebeneinkünften über JPY 200.000, Kapitalgewinnen bei Aktien oder ausländischer aktienbasierter Vergütung müssen eine Steuererklärung abgeben, unabhängig von Quellensteuerabzügen. Lokale Steuern werden jährlich von den örtlichen Steuerämtern berechnet.
Sonstiges
- Die Einkommensteuersätze für Einzelpersonen bleiben im Jahr 2026 gleich; jedoch können bestimmte in Japan ansässige Steuerzahler, die die erforderlichen Voraussetzungen und Kriterien erfüllen, Steuervergünstigungen und Abzüge in Anspruch nehmen, von denen einige oben beschrieben wurden, und einige werden hier erläutert: Steuervergünstigung für Hauskredite, Steuervergünstigung für Hausrenovierungen und Abzug für Lebensversicherungsprämien. Diese Steuersätze sind in mehrere Stufen unterteilt, von 5 % für Einkommen bis zu 1.950.000 Yen, 10 % für Einkommen zwischen 1.950.001 und 3.300.000 Yen, 20 % für Einkommen zwischen 3.300.001 und 6.950.000 Yen, und bis zu 45 % für Einkommen über 40 Millionen Yen.
- Im Bereich der Renteneinkünfte ist hervorzuheben, dass nun Überschneidungsperioden des Dienstverhältnisses bei der Berechnung des Renteneinkommensabzugs für Zahlungen ab dem 1. Januar 2026 ausgeschlossen sind.
Diese Informationen sind aktuell bis zum 17. Februar 2026 und können Änderungen unterliegen. Konsultieren Sie stets einen Steuerexperten für eine individuelle Beratung.



