Erfahren Sie mehr über Richtlinien für Fernarbeit en flexibele werkregelingen in Japan
Während es kein einzelnes Gesetz gibt, das die Telearbeit regelt, bieten mehrere Vorschriften und Richtlinien einen Rahmen. Zum Beispiel legt das Arbeitsnormengesetz (LSA) (Gesetz Nr. 49 von 1947) grundlegende Arbeitszeitregelungen und Ruhezeiten fest (Artikel 39, 41). Es gilt für Arbeitszeiten unabhängig vom Standort, auch wenn es Telearbeit nicht ausdrücklich anspricht.
Die Telearbeitsrichtlinien (2018) des Ministeriums für Gesundheit, Arbeit und Wohlfahrt (MHLW) fördern die Einführung von Telearbeit und skizzieren bewährte Verfahren für das Management von Arbeitszeiten und die Sicherheit der Arbeitsumgebung. Die Modellvereinbarungen für Telearbeit (2018) des MHLW bieten einen Ausgangspunkt für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, um klare Bedingungen für Telearbeitsvereinbarungen festzulegen.
Die MHLW-Richtlinien betonen die Verantwortung der Arbeitgeber, auch für Telearbeiter eine sichere Arbeitsumgebung zu gewährleisten (z.B. ergonomische Bewertungen) und Maßnahmen zur Vermeidung von Arbeitssucht zu ergreifen (z.B. Pausen fördern). Das LSA und die MHLW-Richtlinien heben die Rechte der Arbeitnehmer auf angemessene Arbeitszeiten hervor, auch bei Telearbeit, und auf die Trennung von Arbeit außerhalb der festgelegten Arbeitszeiten.
Eine robuste Internetverbindung ist entscheidend für den Erfolg der Telearbeit in Japan. Japan verfügt über eine gut entwickelte landesweite Internetinfrastruktur mit leicht verfügbaren Hochgeschwindigkeitsverbindungen. Sichere Videokonferenzplattformen, Instant-Messaging-Anwendungen und Projektmanagement-Software sind unerlässlich für eine effektive Kommunikation und Zusammenarbeit in Remote-Teams. Arbeitgeber könnten erwägen, wesentliche Ausrüstung wie Laptops und Headsets bereitzustellen oder Zuschüsse dafür anzubieten, je nach Rolle und Verhandlungen innerhalb individueller Vereinbarungen.
Die Entwicklung einer formellen Telearbeitsrichtlinie, die Kriterien für die Berechtigung, Erwartungen, Kommunikationsprotokolle und Methoden zur Leistungsbewertung umreißt, schafft einen strukturierten Rahmen für Telearbeitsvereinbarungen. Schulungen zu Telearbeitswerkzeugen und Zeitmanagementtechniken rüsten die Mitarbeiter für den Erfolg bei der Telearbeit aus. Klare Leistungserwartungen festzulegen und regelmäßige Leistungsüberprüfungen durchzuführen, stellt sicher, dass Telearbeiter produktiv und engagiert bleiben. Ein Gefühl der Zugehörigkeit und Verbundenheit trotz physischer Distanz zu fördern, ist wichtig. Regelmäßig geplante virtuelle Teammeetings und die Förderung informeller Online-Interaktionen können helfen, eine positive Arbeitskultur aufrechtzuerhalten.
Arbeitgeber sollten sich der potenziellen Herausforderungen bewusst sein, denen Mitarbeiter in Bezug auf die Work-Life-Balance in einer Telearbeitsumgebung gegenüberstehen könnten. Telearbeit kann zu Gefühlen der Isolation führen. Arbeitgeber können Ressourcen und Unterstützungsprogramme anbieten, um das Wohlbefinden der Mitarbeiter zu fördern.
Teilzeitarbeit wird in Japan durch das Arbeitsnormengesetz (LSA) anerkannt, das Mindestlohnanforderungen und Ruhezeiten für Teilzeitarbeiter festlegt. Das LSA schreibt keine spezifischen Erstattungen für Teilzeitarbeiter vor. Arbeitsverträge können jedoch festlegen, ob Arbeitgeber notwendige Ausrüstung bereitstellen oder Zuschüsse für den Internetzugang basierend auf den Arbeitsanforderungen gewähren. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können auch Erstattungen für bestimmte Ausgaben wie Internetzugang je nach Arbeitsanforderungen und der Art der Teilzeitstelle aushandeln.
Es gibt keine spezifischen gesetzlichen Regelungen für Gleitzeitvereinbarungen in Japan. Das LSA legt jedoch die Standardarbeitszeiten fest. Erstattungen für Ausrüstung oder Internetzugang in einer Gleitzeitvereinbarung würden vom Arbeitgeber basierend auf der spezifischen Rolle und den im Arbeitsvertrag festgelegten Verantwortlichkeiten bestimmt.
Das japanische Arbeitsrecht behandelt Job Sharing nicht ausdrücklich. Arbeitgeber können jedoch solche Vereinbarungen durch Verträge mit zwei oder mehr Arbeitnehmern treffen. Dies würde die Aufteilung der Verantwortlichkeiten und Arbeitslast einer Vollzeitstelle beinhalten. Erstattungspolitiken für Ausrüstung oder Internetzugang wären wahrscheinlich ähnlich wie bei Teilzeitstellen, möglicherweise mit einigen Anpassungen je nach Job Sharing-Vereinbarung und den jedem Arbeitnehmer zugewiesenen Verantwortlichkeiten.
Viele Unternehmen in Japan haben interne Richtlinien bezüglich flexibler Arbeitsvereinbarungen, die weitere Details zu Ausrüstung, Ausgaben und Anspruchskriterien enthalten können. In gewerkschaftlich organisierten Arbeitsplätzen könnten Vereinbarungen mit Gewerkschaften flexible Arbeitsvereinbarungen und mögliche Erstattungen beeinflussen.
In Japan setzt das Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten (APPI) (2003) die Grundlage für den Datenschutz, einschließlich der Notwendigkeit einer Einwilligung zur Erhebung personenbezogener Daten und der Verpflichtung zur Umsetzung geeigneter Sicherheitsmaßnahmen. Dies gilt auch für die Verarbeitung von Mitarbeiterdaten durch Arbeitgeber.
Die Telework-Richtlinien (2018) des Ministeriums für Gesundheit, Arbeit und Wohlfahrt (MHLW) sind unverbindliche Richtlinien, die die Bedeutung der Datensicherheit bei Telearbeitsvereinbarungen betonen und spezifische Maßnahmen wie Datenverschlüsselung und Zugangskontrollen empfehlen.
Da sich die rechtliche Landschaft weiterentwickelt, werden klar definierte Arbeitsverträge für Fernarbeiter immer wichtiger. Diese Verträge sollten Datenschutz- und Privatsphäreüberlegungen beinhalten, einschließlich:
Arbeitgeber müssen gegenüber Fernarbeitern transparent sein, welche Daten erhoben werden, zu welchem Zweck die Daten verarbeitet werden und wie die Daten verwendet werden. Dies steht im Einklang mit den Prinzipien des APPI. Sie müssen auch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen umsetzen, um personenbezogene Daten vor unbefugtem Zugriff, Offenlegung, Änderung oder Zerstörung zu schützen. Dies kann Verschlüsselung, Zugangskontrollen und Sicherheitsschulungen für Mitarbeiter umfassen. Arbeitgeber sollten nur die minimal notwendigen Daten für legitime Geschäftszwecke im Zusammenhang mit der Fernarbeitsvereinbarung erheben und verarbeiten.
Fernarbeiter in Japan haben bestimmte Rechte in Bezug auf ihre personenbezogenen Daten:
Mitarbeiter haben auch die Verantwortung, etablierte Sicherheitsprotokolle zu befolgen, starke Passwörter zu verwenden und verdächtige Aktivitäten zu melden, um Datenschutzverletzungen zu verhindern.
Zu den Best Practices für sichere Fernarbeit gehört es, die Mitarbeiter zu ermutigen, separate Arbeits- und persönliche Geräte und Konten zu verwenden, sensible Daten zu verschlüsseln, starke Zugangskontrollen zu Daten und Systemen zu implementieren, klare Verfahren zur Meldung von Datenschutzverletzungen oder vermuteten Datenschutzverletzungen zu etablieren und Schulungen zu den besten Praktiken der Datensicherheit, zur Identifizierung von Phishing-Versuchen und zum richtigen Umgang mit sensiblen Informationen anzubieten.
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