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IndonesienSteuerpflichten Detailliert

Erfahren Sie mehr über die Steuerpflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Indonesien

Steuerpflichten des Arbeitgebers

In Indonesien haben Arbeitgeber verschiedene steuerliche Verpflichtungen im Zusammenhang mit Gehaltsabrechnungen, der Körperschaftssteuer und der Mehrwertsteuer (MwSt).

Arbeitgebersteuern

  • Körperschaftssteuer (CIT): Der CIT-Satz in Indonesien beträgt derzeit 22%. Es wird erwartet, dass dieser Satz bis 2026 bei 22% bleibt.
  • Mehrwertsteuer (MwSt): Ab dem 1. Januar 2025 beträgt der Standard-MwSt-Satz 12%, erhöht von zuvor 11%. Ein MwSt-Satz von 0% gilt für Exporte von Waren und Dienstleistungen. MwSt wird auf die meisten Verkäufe von Waren und Dienstleistungen innerhalb Indonesiens erhoben.
  • Einkommensteuer der Arbeitnehmer (Artikel 21/PPh Pasal 21): Arbeitgeber müssen die Einkommensteuer von den Gehältern der Mitarbeiter einbehalten. Der Steuersatz ist progressiv und basiert auf dem Jahreseinkommen des Mitarbeiters. Die Zahlung ist bis zum 10. des Folgemonats fällig, und die Meldung muss bis zum 20. des Folgemonats erfolgen. Die jährliche Einkommensteuererklärung (1721) ist bis zum 20. Januar des Folgejahres fällig.
  • Sozialversicherung (BPJS Ketenagakerjaan): Arbeitgeber leisten Beiträge zu mehreren Programmen, die Arbeitsunfälle, Todesfälle, Alter und Renten abdecken. Die Beitragssätze und Gehaltsobergrenzen variieren je nach Programm.
  • Krankenversicherung (BPJS Kesehatan): Arbeitgeber zahlen 4% des Gehalts des Arbeitnehmers für die nationale Krankenversicherung, mit einem maximalen Beitrag basierend auf der aktuellen Gehaltsobergrenze. Die Zahlung ist bis zum 10. des aktuellen Monats fällig.

Globale Mindeststeuer

  • Indonesien hat Regelungen im Einklang mit der globalen Mindeststeuer der OECD von 15% eingeführt, die multinationale Unternehmen (MNEs) mit einem jährlichen konsolidierten Umsatz von 750 Millionen € oder mehr betreffen. Dazu gehören die Regelung zur Einkommensinklusion (IIR), die nationale Mindestzuschlagssteuer (DMTT) und die Regelung für unterbesteuerte Zahlungen (UTPR). Die Einreichungen im Zusammenhang mit der globalen Mindeststeuer müssen innerhalb von 15 Monaten nach Ende des Geschäftsjahres erfolgen, mit einer Verlängerung auf 18 Monate für das erste Jahr.

Steueramnestie-Programm

  • Ein Steueramnestie-Programm ermöglicht es Unternehmen, zuvor nicht deklarierte Einkommen oder Vermögenswerte mit reduzierten Strafen offenzulegen.

Andere Steuern

  • Quellensteuer: Arbeitgeber müssen die Steuer auf bestimmte Zahlungen an Einwohner und Nicht-Einwohner einbehalten, wie Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren. Die Sätze variieren je nach Wohnsitzstatus des Empfängers (Einwohner oder Nicht-Einwohner).

Diese Informationen sind aktuell per 5. Februar 2025 und können Änderungen unterliegen. Es ist wichtig, sich mit einem Steuerfachmann zu beraten, um die aktuellsten Informationen und spezifische Ratschläge für Ihre Situation zu erhalten.

Steuerabzüge für Arbeitnehmer

Indonesische Arbeitnehmerabzüge umfassen verschiedene Faktoren wie Einkommen, Familienstand und Angehörige.

Einkommensteuer (PPh 21)

Die individuelle Einkommensteuer, bekannt als PPh 21, ist eine progressive Steuer, was bedeutet, dass Besserverdienende höhere Prozentsätze zahlen. Ab 2025 gelten folgende Sätze:

  • Bis zu IDR 50 Millionen: 5%
  • IDR 50 Millionen - IDR 250 Millionen: 15%
  • IDR 250 Millionen - IDR 500 Millionen: 25%
  • Über IDR 500 Millionen: 30%

Nicht zu versteuerndes Einkommen (PTKP)

Dies ist die Einkommensgrenze, unterhalb derer keine Steuer anfällt. Laut den verfügbaren Daten aus den Vorjahren (2024 und früher) beträgt die PTKP:

  • Single Person: IDR 54.000.000 jährlich
  • Verheiratete Person: IDR 58.500.000 jährlich (zusätzlich IDR 4.500.000 für den Ehepartner)
  • Jedes unterhaltsberechtigte Kind (bis zu 3): Zusätzlich IDR 4.500.000 jährlich pro Kind

Bitte beachten Sie, dass diese Zahlen auf den neuesten verfügbaren Daten basieren, und es wird empfohlen, sich bei den offiziellen indonesischen Steuerbehörden über die aktuellsten PTKP-Beträge für 2025 zu informieren.

Abzüge

Mehrere Abzüge können das zu versteuernde Einkommen reduzieren:

  • Berufsausgaben: 5% des Bruttoeinkommens aus Beschäftigung, begrenzt auf IDR 6.000.000 pro Jahr. Dies deckt beruflich bedingte Ausgaben ab.
  • Pensionsbeiträge: Informationen zu spezifischen Arbeitnehmerpensionsbeiträgen für 2025 sind nicht verfügbar. Frühere Informationen deuten jedoch auf einen möglichen Abzug von 1% des Bruttoeinkommens hin, begrenzt auf IDR 90.776 pro Monat. Es ist wichtig, die aktuellen Vorschriften zu überprüfen, um genaue Abzugsbeträge zu erhalten.

Sozialversicherungsbeiträge

Arbeitgeber sind dafür verantwortlich, zu mehreren Sozialversicherungsprogrammen beizutragen:

  • Krankenversicherung (BPJS Kesehatan): Der Arbeitgeberbeitrag beträgt etwa 4% des Gehalts des Arbeitnehmers, bis zu einem Höchstbetrag (bisher IDR 480.000, exakter Betrag für 2025 unbestätigt).
  • Unfallversicherung (JKK): Die Sätze variieren je nach Risikoniveau.
  • Todesfallversicherung (JKM): Ein kleiner Prozentsatz des Gehalts des Arbeitnehmers.
  • Altersrente (JHT): 2% des Gehalts des Arbeitnehmers (Anteil des Arbeitnehmers). Der Arbeitgeber trägt einen zusätzlichen Prozentsatz bei. Die gesamten Arbeitgeberbeiträge werden allgemein auf zusätzliche 10,24% - 11,74% geschätzt.

Es ist wichtig zu beachten, dass Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung Teil der Arbeitnehmervergütung sind, jedoch nicht in deren Nettogehalt enthalten sind.

Steuerverwaltung

  • Steuerliche Identifikationsnummer (NPWP): Alle Steuerzahler, einschließlich Arbeitnehmer, benötigen eine NPWP, um Steuererklärungen einzureichen.
  • Einbehaltung: Arbeitgeber behalten die Einkommensteuer monatlich ein und zahlen sie an das Finanzamt.
  • Jährliche Steuererklärung: Ansässige Arbeitnehmer müssen bis zum 31. März des Folgejahres eine jährliche Steuererklärung einreichen.

Sachbezüge (BIK)

Bisher nicht steuerpflichtig, werden viele Sachleistungen nun in das zu versteuernde Einkommen einbezogen. Ausnahmen sind unter anderem:

  • Speisen und Getränke, die allen Arbeitnehmern zur Verfügung gestellt werden
  • Leistungen für Arbeitnehmer in abgelegenen Gebieten
  • Leistungen zur Sicherheit, Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer (z. B. Uniformen, Sicherheitsausrüstung)
  • Vom Staat finanzierte Leistungen

Weitere Überlegungen

  • Doppelbesteuerungsabkommen: Indonesien hat Doppelbesteuerungsabkommen mit verschiedenen Ländern, die die steuerlichen Verpflichtungen für ausländische Arbeitnehmer betreffen.
  • Nichtansässige: Nichtansässige Arbeitnehmer werden zu einem Pauschalsatz von 20% auf einkommensabhängige Einkünfte aus Indonesien besteuert. Sie sind nicht verpflichtet, sich für eine NPWP zu registrieren oder eine jährliche Erklärung einzureichen, da die Steuer durch Einbehaltung endgültig abgewickelt wird.

Diese Informationen spiegeln den Stand vom 5. Februar 2025 wider und können sich mit Aktualisierungen der Vorschriften ändern. Konsultieren Sie die indonesische Generaldirektion für Steuern oder einen Steuerfachmann, um die aktuellsten Details zu erhalten.

Mehrwertsteuer

In Indonesien ist die Mehrwertsteuer (Value Added Tax, VAT) eine Verbrauchssteuer, die auf die meisten Waren und Dienstleistungen angewendet wird.

Mehrwertsteuersätze

  • Normalsatz: 12 % (ab dem 1. Januar 2025). Während der Normalsatz 12 % beträgt, wird bis zum 1. Februar 2025 ein effektiver Satz von 11 % auf bestimmte Waren und Dienstleistungen angewendet.
  • Luxusgüter: 12 %, angewendet auf den gesamten Verkaufspreis ab dem 1. Februar 2025. Beispiele umfassen Kraftfahrzeuge, Wohnsitze mit einem Preis von mindestens IDR 30 Milliarden, Privatflugzeuge und bestimmte Schusswaffen.
  • Exporte: 0 %
  • Regulierte Subventionierte Waren (z.B. Mehl, Speiseöl): Eine Mehrwertsteuervergünstigung von 1 % kann angewendet werden.

Mehrwertsteuerregistrierung

  • Pflichtgrenze für Registrierung: IDR 4,8 Milliarden Jahresumsatz.
  • Freiwillige Registrierung: Unternehmen unterhalb der Schwelle können sich freiwillig registrieren.
  • Nicht Ansässige Unternehmen: Müssen einen lokalen Steuervertreter benennen.
  • Kleine Unternehmer (Unternehmen mit einem Bruttojahresumsatz aus Waren oder Dienstleistungen, der IDR 4,8 Milliarden nicht überschreitet): Können sich freiwillig registrieren, sind aber nicht dazu verpflichtet.

Mehrwertsteueranmeldung und -zahlung

  • Häufigkeit: Monatlich
  • Frist: Ende des Monats nach dem steuerpflichtigen Zeitraum.
  • Methode: Elektronisch über zertifizierte Agenten (e-Faktur). Papieranmeldungen sind für Unternehmen mit weniger als 25 Transaktionen oder unter IDR 400 Millionen an monatlicher Mehrwertsteuerverpflichtung erlaubt.
  • Zahlung: Fällig vor Einreichung der Mehrwertsteuererklärung.

Mehrwertsteuerbefreiungen

  • Grundlegende Waren und Dienstleistungen: Befreite Waren umfassen bestimmte Grundnahrungsmittel (Reis, Eier, Milch, Obst, Fleisch, Zucker, Sojabohnen, Salz) und einige Rohstoffe (Erdgas, Erdöl, Kohle, Gold-, Eisen- und Kupfererz). Befreite Dienstleistungen umfassen religiöse Dienstleistungen, Unterhaltung, Hotelunterkünfte, Parken, Catering, Kunst, Bildung, Medizin und Gesundheit, öffentlicher Transport und Finanzdienstleistungen.
  • Weitere: Besondere Befreiungen gelten auch für Waren im Zusammenhang mit maritimen Aktivitäten, Waren für Projekte, die durch Auslandshilfe finanziert werden, und für solche, die in Freihandelszonen importiert oder geliefert werden, sowie für bestimmte Geschäftstätigkeiten in Freihandelszonen.

Mehrwertsteuerrückerstattung für Touristen

Touristen können Rückerstattungen der Mehrwertsteuer für in registrierten Geschäften während ihres Aufenthalts gekaufte Waren beantragen. Spezifische Verfahren gelten.

Steuervergünstigungen

Indonesien bietet eine Reihe von Steueranreizen, um Investitionen anzuziehen und das Wirtschaftswachstum zu fördern. Diese Anreize richten sich an bestimmte Sektoren, Regionen und Aktivitäten und bieten sowohl inländischen als auch ausländischen Unternehmen Möglichkeiten.

Steueranreize in Indonesien

Ab dem 5. Februar 2025 stehen in Indonesien mehrere Steueranreize zur Verfügung. Diese Anreize können sich ändern, daher wird empfohlen, sich mit Steuerfachleuten zu beraten, um die aktuellsten Informationen zu erhalten.

Steuervergünstigung

  • Vollständige Befreiung: Eine 100%ige Befreiung von der Körperschaftsteuer (CIT) für 5-20 Jahre, gefolgt von einer 50%igen Reduktion für zwei Jahre, ist für große Investitionen in strategischen Sektoren verfügbar. Dies umfasst Investitionen von mindestens IDR 10 Milliarden in ausgewiesenen Geschäftszweigen, wobei die Dauer der Befreiung je nach Sektor variiert. Zu den förderfähigen Sektoren können Öl und Gas, Luftfahrt, Pharmazie, Robotik, Landwirtschaft und digitale Wirtschaftsfelder wie Hosting und Datenverarbeitung gehören.
  • Teilweise Befreiung: Investitionen zwischen IDR 100 Milliarden und IDR 500 Milliarden können sich für eine 50%ige Steuervergünstigung für fünf Jahre qualifizieren, gefolgt von einer 25%igen Reduktion für zwei Jahre.

Steuervergünstigungen

  • Einkommensreduzierung: Bis zu 30% Reduzierung des zu versteuernden Einkommens auf die Gesamtinvestition über sechs Jahre, mit 5% pro Jahr.
  • Dividenden-Quellensteuer: Ein reduzierter Satz von 10% auf Dividenden, die an nichtansässige Steuerpflichtige gezahlt werden, oder niedriger basierend auf Doppelbesteuerungsabkommen.
  • Förderfähige Sektoren: Dies gilt für Sektoren wie Textilien und Bekleidung, Pharmazie, Geothermie, Palmölproduktion, Eisen und Stahl, Automobil, Kosmetik und Kohlevergasung.

Investitionszulage

  • Eine 60%ige Reduzierung des zu versteuernden Einkommens auf den investierten Betrag über sechs Jahre (10% jährlich) ist für inländische Steuerpflichtige und Unternehmen verfügbar, die bestimmte Beschäftigungskriterien erfüllen.
  • Dieser Anreiz unterstützt hauptsächlich die Textil- und Bekleidungsindustrie.

Sonderwirtschaftszonen (SEZs)

  • 100% CIT-Reduktion für Investitionen, die IDR 100 Milliarden übersteigen, für zehn Jahre, gefolgt von einer 50%igen Reduktion für zwei Jahre. Diese können in ausgewiesenen Zonen wie Nusantara, der neuen Hauptstadt Indonesiens, auftreten.
  • Befreiung von der Quellensteuer auf förderfähige Einkünfte während des Konzessionszeitraums (z. B. Mieteinnahmen).

Anreize für Nusantara (Neue Hauptstadt)

  • Bis zu 100% CIT-Befreiung für 10-30 Jahre für Investitionen von mindestens IDR 10 Milliarden. Die Dauer hängt vom spezifischen Sektor ab. Finanzinstitute, die vor 2035 investieren, können bis zu 25 Jahre Befreiung genießen, während diejenigen, die vor 2045 investieren, bis zu 20 Jahre erhalten können.
  • Zusätzliche Anreize sind in der Verordnung des Finanzministers Nummer 28 von 2024 (PMK-28) detailliert. Dies kann eine Supersteuerabzug für bestimmte Aktivitäten und von der Regierung getragene Einkommensteuer für Arbeitnehmer umfassen.

Meeres- und Fischereiindustrie

  • 30% Abschlag auf das Nettoeinkommen basierend auf dem Gesamtinvestitionswert.
  • Beschleunigte Abschreibung für materielle Vermögenswerte und Amortisation für immaterielle Vermögenswerte.
  • 10% Einkommenssteuerreduktion auf Dividenden (möglicherweise niedriger mit einem Doppelbesteuerungsabkommen).

Prioritätssektoren

  • 50% CIT-Reduktion für Investitionen zwischen IDR 100 Milliarden und IDR 500 Milliarden für fünf Jahre.
  • 100% CIT-Reduktion für Investitionen über IDR 500 Milliarden für 5-20 Jahre.
  • Zulassungskriterien: arbeits- oder kapitalintensiv, Teil eines nationalen Projekts, exportorientiert, umfasst Pionierindustrien, nutzt fortschrittliche Technologie oder führt F&E-Aktivitäten durch.

Anwendungsprozesse

Anträge auf Anreize werden in der Regel über das Online Single Submission (OSS) System eingereicht. Einzelheiten zur Berechtigung, den erforderlichen Unterlagen und den Genehmigungsverfahren können sektorspezifisch sein und sollten von Fall zu Fall recherchiert werden. Spezifische Vorschriften wie PMK-28 für Nusantara bieten weitere Anleitungen zu Anwendungen und Berichtspflichten. Die Beratung von Steuer- und Rechtsfachleuten für spezifische Branchenanforderungen ist entscheidend.

Allgemeine Steuerinformationen für Einzelpersonen

Indonesien erhebt eine Einkommensteuer für Einzelpersonen bei Wohnsitz auf Basis eines progressiven Steuersatzes. Steueransässige können bestimmte Abzüge und Gutschriften in Anspruch nehmen, einschließlich solcher für Angehörige, berufliche Unterstützung und Pensionsbeiträge. Ausländische Steuervergütungen sind ebenfalls verfügbar. Indonesien hat keine Vermögenssteuer, jedoch müssen Einzelpersonen ihre Vermögenswerte und Verbindlichkeiten melden. Bestimmte Ausnahmen können bestehen, wie jene, die für bestimmte ausländische Diplomaten, Militärpersonal und Vertreter internationaler Organisationen gelten.

Mehrwertsteuer (VAT)

Ab 2025 beträgt der Standard-Mehrwertsteuersatz 12%. Bestimmte Waren und Dienstleistungen bleiben steuerfrei, wie Grundnahrungsmittel wie Reis, Fleisch, Fisch, Eier, Gemüse und Milch. Luxuswaren und Luxusdienstleistungen unterliegen jedoch der Mehrwertsteuer. Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (MSMEs) und bestimmte Sektoren wie Bildung und Gesundheitswesen können ebenfalls für Mehrwertsteueranreize in Frage kommen.

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