Erfahren Sie mehr über die rechtlichen Prozesse für Mitarbeiterkündigung und Abfindung in Deutschland
In Deutschland sind spezifische Kündigungsfristen während der Beendigung des Arbeitsverhältnisses erforderlich, wie es das deutsche Arbeitsrecht vorschreibt. Diese Fristen sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgelegt und können durch Tarifverträge weiter verfeinert werden.
Das Bürgerliche Gesetzbuch (§ 622 BGB) legt die Mindestkündigungsfristen basierend auf der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers fest:
Es ist wichtig zu beachten, dass die Kündigungsfrist immer auf das Ende des Monats oder den 15. des Monats aufgerundet wird, je nachdem, was für den Arbeitnehmer vorteilhafter ist.
Ein Arbeitsvertrag kann eine längere Kündigungsfrist für den Arbeitgeber oder den Arbeitnehmer festlegen, die die gesetzlichen Mindestfristen überschreiten. Diese verlängerten Fristen dürfen jedoch nicht kürzer als die gesetzlichen Mindestfristen sein.
Die Kündigungsfrist beginnt in der Regel einen Tag, nachdem der Arbeitgeber die schriftliche Kündigung des Arbeitnehmers erhalten hat. Zum Beispiel, wenn ein Arbeitnehmer am 1. Mai ein Kündigungsschreiben einreicht und der Arbeitgeber es am 2. Mai erhält, beginnt die Kündigungsfrist am 3. Mai.
In Deutschland ist Abfindung, auch bekannt als Abfindung, für die meisten Arbeitnehmer kein gesetzlicher Anspruch. Es ist jedoch gängige Praxis, Abfindungen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses anzubieten, insbesondere nach einer vom Arbeitgeber initiierten Kündigung.
Abfindungen werden häufig in den folgenden Szenarien angeboten:
Betriebsbedingte Kündigungen: Unternehmen, die sich umstrukturieren, verkleinern oder verlagern, bieten oft Abfindungen an, um den Übergang für entlassene Mitarbeiter zu erleichtern. Ein Sozialplan kann mit dem Betriebsrat ausgehandelt werden, um die Abfindungsbedingungen in diesen Situationen formell festzulegen.
Vergleichsvereinbarungen: Um langwierige Rechtsstreitigkeiten nach einer Kündigung zu vermeiden, einigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer häufig auf einen außergerichtlichen Vergleich, der in der Regel ein Abfindungspaket umfasst.
Aufhebungsverträge: Wenn beide Parteien zustimmen, das Arbeitsverhältnis zu beenden, kann eine Abfindung Teil der ausgehandelten Bedingungen sein.
Es gibt keine festen Regeln für die Berechnung von Abfindungen in Deutschland. Die gängige Praxis ist jedoch:
Die "Halbmonatsregel": Abfindungen folgen oft einer Formel von einem halben Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr.
Faktoren, die die Höhe beeinflussen: Die Höhe der Abfindung kann durch das Alter des Arbeitnehmers, die Dauer der Betriebszugehörigkeit, die Unternehmensgröße, die Umstände der Kündigung und die Stärke des rechtlichen Anspruchs des Arbeitnehmers in einem Kündigungsstreit beeinflusst werden.
Obwohl kein allgemeiner Anspruch besteht, können bestimmte Fälle zu rechtlichen Ansprüchen auf Abfindung führen:
Verstoß gegen das Kündigungsschutzgesetz: Wenn ein Gericht feststellt, dass eine Kündigung sozial ungerechtfertigt war, kann es eine Abfindung als Entschädigung anordnen.
Abfindung nach einem Sozialplan oder Tarifvertrag: Abfindungsbedingungen können zwingend sein, wenn solche Vereinbarungen im Unternehmen bestehen.
Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Deutschland kann auf verschiedene Weise erfolgen. Die erste ist die ordentliche Kündigung, bei der ein Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der Kündigungsfrist beendet. Dies erfordert einen sozial gerechtfertigten Grund gemäß dem deutschen Kündigungsschutzgesetz.
Die zweite Art ist die außerordentliche Kündigung, auch bekannt als fristlose Kündigung oder Kündigung aus wichtigem Grund. Dies ermöglicht es sowohl dem Arbeitgeber als auch dem Arbeitnehmer, das Arbeitsverhältnis sofort und ohne Kündigungsfrist zu beenden, wenn ein schwerwiegender Verstoß gegen vertragliche Verpflichtungen vorliegt.
Die dritte Art ist der Aufhebungsvertrag, bei dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer einvernehmlich die Beendigung des Arbeitsverhältnisses vereinbaren.
Ein Arbeitgeber beendet das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der Kündigungsfrist, die gesetzlich oder im Arbeitsvertrag festgelegt ist. Der allgemeine Kündigungsschutz gemäß dem deutschen Kündigungsschutzgesetz gilt, was einen sozial gerechtfertigten Grund für die Kündigung erfordert.
Auch bekannt als fristlose Kündigung oder Kündigung aus wichtigem Grund. Sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer können das Arbeitsverhältnis sofort und ohne Kündigungsfrist beenden, wenn ein schwerwiegender Verstoß gegen vertragliche Verpflichtungen vorliegt. Strenge Bedingungen gelten, und in einigen Fällen können vorherige Abmahnungen erforderlich sein.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren einvernehmlich die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Die Bedingungen werden als Teil der Vereinbarung ausgehandelt.
Gemäß dem deutschen Kündigungsschutzgesetz muss eine ordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber sozial gerechtfertigt sein. Dazu gehören betriebsbedingte Gründe wie wirtschaftliche Schwierigkeiten, Umstrukturierungen, Outsourcing usw. Verhaltensbedingte Gründe wie schlechte Leistung, wiederholte Pflichtverletzungen, störendes Verhalten können ebenfalls Kündigungsgründe sein. Persönliche Gründe wie Langzeiterkrankung, Unfähigkeit zur Erfüllung der Aufgaben, Verlust wesentlicher Qualifikationen können ebenfalls zur Kündigung führen.
Wenn ein Betriebsrat existiert, muss der Arbeitgeber diesen vor der ordentlichen Kündigung konsultieren. Der Betriebsrat hat das Recht, der Kündigung zu widersprechen, aber seine Meinung ist nicht bindend.
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und den Grund enthalten. Wenn das Kündigungsschutzgesetz gilt, muss das Kündigungsschreiben angeben, dass die Arbeitnehmer eine dreiwöchige Frist haben, um eine Klage gegen die Kündigung einzureichen.
Arbeitnehmer haben drei Wochen ab Erhalt der Kündigung, um eine Klage gegen eine ungerechtfertigte Kündigung beim Arbeitsgericht einzureichen. Wenn die Kündigung für ungültig erklärt wird, besteht das Arbeitsverhältnis weiter.
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