Erfahren Sie mehr über Richtlinien für Fernarbeit en flexibele werkregelingen in Deutschland
Deutschlands rechtlicher Rahmen für Fernarbeit (mobile Arbeit) entwickelt sich noch. Derzeit gibt es kein einheitliches, umfassendes Gesetz, das die Fernarbeit in Deutschland regelt. Bestehende Vorschriften und Gerichtsurteile beeinflussen jedoch die Praktiken der Fernarbeit.
Die deutsche Regierung erwägt derzeit einen Entwurf des Mobile-Arbeit-Gesetzes, der, falls er verabschiedet wird:
Für eine erfolgreiche Umsetzung der Fernarbeit sollten Arbeitgeber in Deutschland die folgende technologische Infrastruktur berücksichtigen:
Auch in Abwesenheit eines umfassenden rechtlichen Rahmens haben Arbeitgeber in Deutschland bestimmte Verantwortlichkeiten gegenüber Fernarbeitnehmern:
Flexible Arbeitsregelungen gibt es in verschiedenen Formen, jede mit ihren eigenen einzigartigen Merkmalen und rechtlichen Überlegungen.
Mitarbeiter können zustimmen, eine reduzierte Anzahl von Stunden pro Woche im Vergleich zu einer standardmäßigen Vollzeitstelle zu arbeiten. Teilzeitarbeit wird in der Regel durch die Bedingungen des Arbeitsvertrags geregelt, der die Arbeitszeiten, die anteilige Vergütung basierend auf dem Vollzeitgehalt und die Anspruchsberechtigung für Leistungen festlegen sollte. Das Sozialgesetzbuch (SGB) regelt die Sozialversicherungsbeiträge für Teilzeitbeschäftigte.
Diese Regelung ermöglicht es den Mitarbeitern, ihre Arbeitszeiten innerhalb eines festgelegten Zeitrahmens flexibel zu gestalten. Beispielsweise könnte ein Mitarbeiter Kernarbeitszeiten im Büro (z.B. 10:00 Uhr - 16:00 Uhr) haben und die Flexibilität, seine Start- und Endzeiten innerhalb vordefinierter Grenzen anzupassen. Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) legt Mindestarbeitszeitanforderungen und Überstundenvergütungsregelungen fest, die auch bei Gleitzeitregelungen gelten.
Zwei oder mehr Personen können sich die Aufgaben einer einzigen Vollzeitstelle teilen. Jeder Jobsharer hätte einen definierten Satz von Stunden und Aufgaben, die in einem gemeinsamen Arbeitsvertrag festgelegt sind. Es gibt keine spezifischen gesetzlichen Regelungen für Jobsharing, aber allgemeine Grundsätze des Vertragsrechts gelten.
Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung für Arbeitgeber in Deutschland, Ausrüstung bereitzustellen oder Ausgaben der Mitarbeiter zu erstatten. Einige Arbeitgeber könnten jedoch diese Leistungen im Rahmen einer flexiblen Arbeitsvereinbarung anbieten.
Arbeitgeber können sich entscheiden, Laptops, Headsets oder andere notwendige Arbeitsgeräte bereitzustellen. In diesem Fall sollten die Bedingungen für die Bereitstellung der Ausrüstung und die Verantwortung des Mitarbeiters für die Ausrüstung in einer schriftlichen Vereinbarung klar festgelegt werden.
Die Erstattung von Ausgaben kann nach Ermessen des Arbeitgebers angeboten werden. Eine klare Kostenerstattungspolitik, die erstattungsfähige Ausgaben, Antragsverfahren und etwaige geltende Grenzen festlegt, wäre sowohl für Arbeitgeber als auch für Mitarbeiter von Vorteil.
Die Allgemeine Datenschutzverordnung (DSGVO) Deutschlands ist ein zentrales rechtliches Rahmenwerk, das für alle Organisationen gilt, die personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeiten, einschließlich Remote-Mitarbeitern. Die DSGVO betont die Verantwortung des Arbeitgebers, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu implementieren, um die Daten der Mitarbeiter zu schützen, die in einem Remote-Arbeitsumfeld verarbeitet werden.
Weitere wichtige Vorschriften umfassen das Telekommunikationsgesetz (TKG), das die Datenübertragung und Telekommunikation regelt und sichere Remote-Zugriffsprotokolle für mobiles Arbeiten beeinflusst. Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) kann ebenfalls eine Rolle spielen, wenn im Unternehmen ein Betriebsrat existiert, da dieser Mitbestimmungsrechte in Bezug auf die für Remote-Arbeitsregelungen implementierten Datenschutzmaßnahmen haben kann.
Arbeitgeber in Deutschland haben die gesetzliche Verantwortung, die Daten der Mitarbeiter, einschließlich der Remote-Mitarbeiter, zu schützen. Wichtige Verpflichtungen umfassen die Datenminimierung, die Implementierung geeigneter Datensicherheitsmaßnahmen, Transparenz und Information sowie die Identifizierung einer Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung gemäß den DSGVO-Vorschriften.
Auch in einem Remote-Arbeitsumfeld behalten Mitarbeiter bestimmte Datenschutzrechte gemäß der DSGVO. Dazu gehören das Recht auf Zugang zu ihren beim Arbeitgeber gespeicherten personenbezogenen Daten und das Recht, Korrekturen zu verlangen, falls erforderlich, sowie unter bestimmten Umständen das Recht auf Löschung (Recht auf Vergessenwerden).
Sowohl Arbeitgeber als auch Mitarbeiter können proaktive Schritte unternehmen, um Datensicherheitsrisiken in einem Remote-Arbeitsumfeld zu minimieren. Dazu gehören die Bereitstellung eines sicheren Remote-Zugriffs auf Unternehmenssysteme und -daten, die Verschlüsselung sensibler Daten, die Schulung von Remote-Mitarbeitern in Datensicherheitsbest Practices, die Etablierung klarer Datenverwendungsrichtlinien, die Förderung regelmäßiger Backups und die Einrichtung klarer Kanäle, über die Mitarbeiter verdächtige Aktivitäten oder potenzielle Datenverletzungen melden können.
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