Die Navigation durch die Komplexität der internationalen Beschäftigung erfordert ein umfassendes Verständnis der lokalen Arbeitsgesetze, insbesondere in Bezug auf Arbeitszeiten und Arbeitnehmeransprüche. In Deutschland stellt das Arbeitszeitgesetz (Arbeitszeitgesetz - ArbZG) den grundlegenden rechtlichen Rahmen dar, der regelt, wie lange Arbeitnehmer arbeiten dürfen, wann sie pausieren müssen und wie Überstunden geregelt sind. Dieses Gesetz soll die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer gewährleisten, indem es klare Grenzen und Anforderungen für Arbeitgeber festlegt.
Die Einhaltung des ArbZG ist für alle Arbeitgeber, die in Deutschland tätig sind, verpflichtend, unabhängig davon, ob sie inländische oder internationale Unternehmen sind. Das Verständnis dieser Vorschriften ist entscheidend für die rechtliche Konformität, die faire Behandlung der Arbeitnehmer und die Vermeidung potenzieller Bußgelder. Die folgenden Abschnitte erläutern die wichtigsten Aspekte des deutschen Arbeitszeitrechts, die für 2026 relevant sind.
Standardarbeitszeiten und Arbeitswoche
Das Arbeitszeitgesetz in Deutschland legt Grenzen für die maximale tägliche und wöchentliche Arbeitszeit fest. Die gesetzliche reguläre Arbeitszeit basiert auf einem Durchschnitt über einen bestimmten Zeitraum.
- Maximale tägliche Arbeitszeit: Die allgemeine Regel ist maximal 8 Stunden pro Arbeitstag.
- Verlängerung der Tagesstunden: Die tägliche Arbeitszeit kann auf bis zu 10 Stunden verlängert werden, jedoch nur, wenn der Durchschnitt der Arbeitszeit über einen Zeitraum von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen 8 Stunden pro Arbeitstag nicht überschreitet.
- Standardarbeitswoche: Obwohl das Gesetz keine konkrete Anzahl von Tagen vorschreibt, basiert eine typische Vollzeit-Arbeitswoche auf 5 Tagen, was zu einer regulären Wochenarbeitszeit von 40 Stunden führt (5 Tage * 8 Stunden/Tag).
Die tatsächlichen vertraglichen Arbeitszeiten für einen Arbeitnehmer werden häufig in einem individuellen Arbeitsvertrag oder einer relevanten Tarifvereinbarung festgelegt, dürfen jedoch gesetzlich die im ArbZG festgelegten Grenzen nicht überschreiten.
Überstundenregelungen und Vergütung
Überstunden entstehen, wenn ein Arbeitnehmer über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit oder die gesetzlichen Tages-/Wochenlimits hinaus arbeitet. Das ArbZG erlaubt die Verlängerung der täglichen Arbeitszeit unter bestimmten Bedingungen, wie oben erwähnt (bis zu 10 Stunden täglich, Durchschnitt 8 Stunden über 6 Monate/24 Wochen).
- Definition: Überstunden sind im Allgemeinen jede Arbeit, die über die im Arbeitsvertrag oder in der Tarifvereinbarung vereinbarten normalen täglichen oder wöchentlichen Arbeitszeiten hinausgeht, sofern sie innerhalb der gesetzlichen Maximalzeiten bleibt.
- Vergütung: Das ArbZG schreibt nicht explizit eine bestimmte Überstundenvergütung vor. Es verlangt jedoch, dass Arbeitnehmer für Überstunden angemessen entlohnt werden. Diese Vergütung kann in Form von:
- Zusätzlicher Bezahlung: Häufig zu einem höheren Satz als der reguläre Stundenlohn. Überstunden-Zuschläge sind oft in Tarifvereinbarungen oder individuellen Arbeitsverträgen geregelt. Übliche Zuschläge variieren zwischen 25% und 50% des Grundlohns, insbesondere für Arbeit an Sonn- und Feiertagen oder nachts.
- Freizeit: Gewährung von entsprechender Freizeit, um die geleisteten Überstunden auszugleichen. Diese muss innerhalb eines festgelegten Zeitraums erfolgen, typischerweise innerhalb des Durchschnittszeitraums (6 Monate oder 24 Wochen).
Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass Überstunden ordnungsgemäß erfasst und entsprechend den geltenden Vereinbarungen und gesetzlichen Vorgaben vergütet werden.
Pausen und Ruhezeiten
Die Gewährleistung ausreichender Pausen ist ein wesentlicher Bestandteil des Arbeitszeitgesetzes. Das Gesetz schreibt bestimmte Pausen während des Arbeitstages und Mindestruhezeiten zwischen den Schichten vor.
- Pausen während des Arbeitstags: Arbeitnehmer haben Anspruch auf Pausen, die sich nach der Dauer ihrer Arbeitszeit richten. Diese Pausen sind unbezahlt und müssen in bestimmten Abschnitten genommen werden.
| Arbeitsdauer | Mindestauszahlungsanspruch |
|---|---|
| Mehr als 6 Stunden | 30 Minuten |
| Mehr als 9 Stunden | 45 Minuten |
Pausen können in Abschnitte von mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Die erste Pause muss spätestens nach 6 Stunden Arbeitszeit genommen werden.
- Tägliche Ruhezeit: Nach Beendigung ihrer täglichen Arbeit müssen Arbeitnehmer eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden einhalten, bevor sie wieder mit der Arbeit beginnen.
- Ausnahmen bei der täglichen Ruhezeit: In bestimmten Branchen (z. B. Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Gastronomie, Transport) kann die tägliche Ruhezeit unter bestimmten Bedingungen um bis zu eine Stunde verkürzt werden (auf 10 Stunden), vorausgesetzt, die Reduktion wird durch eine Verlängerung einer anderen Ruhezeit auf mindestens 12 Stunden innerhalb eines Kalendermonats oder vier Wochen ausgeglichen.
Nacht- und Wochenendarbeit
Besondere Regelungen gelten für Arbeiten während der Nachtstunden sowie an Sonntagen oder Feiertagen.
- Nachtarbeit: Nachtzeit ist die Zeit zwischen 23 Uhr und 6 Uhr (bzw. 22 Uhr und 5 Uhr für Bäcker und Konditoren).
- Grenzen: Die durchschnittliche Arbeitszeit für Nachtarbeiter darf 8 Stunden pro 24-Stunden-Periode über einen Zeitraum von einem Kalendermonat oder vier Wochen nicht überschreiten. Nachtarbeiter haben außerdem Anspruch auf regelmäßige gesundheitliche Kontrollen.
- Vergütung: Nachtarbeit berechtigt Arbeitnehmer meist zu einer angemessenen Vergütung, entweder durch eine angemessene Anzahl bezahlter freier Tage oder einen entsprechenden monetären Zuschlag auf den Bruttolohn. Die genaue Summe wird häufig durch Tarifverträge oder Arbeitsverträge geregelt.
- Arbeit an Sonntagen und Feiertagen: Arbeiten an Sonntagen und Feiertagen ist in Deutschland grundsätzlich untersagt.
- Ausnahmen: Es bestehen zahlreiche Ausnahmen für bestimmte Branchen und Tätigkeiten, bei denen Arbeit notwendig ist (z. B. Notfalldienste, Krankenhäuser, Restaurants, Transport).
- Vergütung: Arbeitnehmer, die an Sonntagen arbeiten, müssen innerhalb von zwei Wochen einen Ausgleichstag erhalten. Für Arbeit an Feiertagen muss innerhalb von acht Wochen ein Ersatzruhetag gewährt werden. Monetäre Zuschläge für Sonntags- und Feiertagsarbeit sind ebenfalls üblich, meist höher als bei Nachtarbeit und in der Regel durch Tarifverträge oder Verträge geregelt.
Verpflichtungen zur Arbeitszeitaufzeichnung
Arbeitgeber in Deutschland sind gesetzlich verpflichtet, die Arbeitszeit zu erfassen, um die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes sicherzustellen.
- Erfassung der Überstunden: Traditionell forderte das ArbZG, dass Arbeitgeber alle Arbeitszeiten, die die reguläre tägliche Arbeitszeit überschreiten (also Überstunden), dokumentieren.
- Umfassende Aufzeichnung: Nach einer wegweisenden Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und deren Bestätigung durch das Bundesarbeitsgericht (BAG) sind Arbeitgeber heute im Allgemeinen verpflichtet, ein System zur Erfassung des Beginns, Endes und der Dauer der täglichen Arbeitszeit der Arbeitnehmer, einschließlich Überstunden, einzuführen. Die konkrete Methode der Aufzeichnung (z. B. elektronische Zeiterfassung, Software, manuelle Listen) ist gesetzlich nicht strikt vorgeschrieben, das System muss jedoch objektiv, zuverlässig und zugänglich sein.
- Zweck: Diese Aufzeichnungspflicht dient dem Schutz der Arbeitnehmer, indem sichergestellt wird, dass maximale Arbeitszeiten und Mindestruhezeiten eingehalten werden.
- Umsetzung: Die konkreten Details der umfassenden Aufzeichnungspflicht befinden sich noch in der laufenden Gesetzgebung in Deutschland, aber die grundlegende Verpflichtung der Arbeitgeber, die Arbeitszeit zu erfassen, ist bereits etabliert.
Die genaue und konforme Erfassung der Arbeitszeit ist eine entscheidende Verantwortung der Arbeitgeber in Deutschland und wird regelmäßig von den zuständigen Behörden überprüft.
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