Deutschland, als Europas größte Volkswirtschaft, ist ein äußerst attraktives Wirtschaftsstandort mit stabilem Rechtsrahmen, moderner Infrastruktur und einer qualifizierten Belegschaft. Die deutsche Wirtschaft steht vor einer erheblichen Fachkräftelücke, geschätzt werden jährlich 400.000 Fachkräfte benötigt, um kritische Stellen in verschiedenen Branchen wie IT, Ingenieurwesen, Gesundheitswesen und Handwerksberufen zu besetzen.
Für Arbeitgeber wird die Rekrutierung ausländischer Talente zunehmend zur Notwendigkeit, um Wachstum und Innovation aufrechtzuerhalten. Die Einstellung internationaler Mitarbeitender kann neue Fachkenntnisse und globale Perspektiven in Ihr Unternehmen bringen. Allerdings ist es entscheidend, den deutschen Visum- und Arbeitserlaubnisprozess zu kennen, um eine reibungslose und rechtssichere Einstellung zu gewährleisten.
Die deutschen Einwanderungsgesetze sind detailliert, und die Situation jedes ausländischen Mitarbeitenden (Nationalität, Rolle, Aufenthaltsdauer) bestimmt das benötigte Visum oder die Erlaubnis. Die Nichtbeachtung der richtigen Verfahren kann zu Verzögerungen, rechtlichen Problemen oder der Unfähigkeit des neuen Mitarbeiters führen, zu arbeiten. Dieser Leitfaden bietet eine umfassende, Schritt-für-Schritt-Übersicht für deutsche Arbeitgeber, wie man ausländische Mitarbeitende korrekt einstellt.
Wer braucht eine Arbeitserlaubnis in Deutschland?
Die Notwendigkeit eines deutschen Visums oder einer Arbeitserlaubnis für Ihren zukünftigen Mitarbeitenden hängt hauptsächlich von seiner Nationalität sowie der Dauer und dem Zweck seines Aufenthalts ab.
EU/EEA- und schweizerische Staatsangehörige: Bürger der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz haben das Recht auf freie Beweglichkeit. Sie benötigen kein Visum oder eine Arbeitserlaubnis, um in Deutschland zu leben und zu arbeiten. Sie können wie deutsche Staatsangehörige beschäftigt werden, wobei der einzige administrative Schritt die Anmeldung des Wohnsitzes beim Einwohnermeldeamt bei Umzug nach Deutschland ist.
Nicht-EU-Staatsangehörige (Drittstaatsangehörige): Personen, die keine EU/EEA/Schweizer sind, benötigen eine Erlaubnis, um in Deutschland zu leben und zu arbeiten. Für Aufenthalte über 90 Tage oder bei regulärer Beschäftigung sind ein Arbeitsvisum (nationales D-Visum) und eine anschließende Aufenthaltserlaubnis erforderlich. Für Arbeitszwecke stellt die Einreise nach Deutschland in der Regel eine Voraussetzung für eine Arbeitserlaubnis dar, selbst bei kurzen Aufenthalten.
Kurzfristige Einsätze und Geschäftsreisen: Für kurze Aufenthalte (bis zu 90 Tage) variieren die Anforderungen je nach Tätigkeit und Staatsangehörigkeit. Für Meetings oder Schulungen ohne Arbeitsvertrag können Schengen Geschäftsvisa oder visumfreier Eintritt gelten. Tätigkeiten, auch Projektarbeit, erfordern in der Regel eine Arbeitserlaubnis. Für kurzfristige Arbeiten bis zu 90 Tagen gelten spezielle Regelungen mit Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit.
Visa-freie Länder: Staatsangehörige aus Ländern wie den USA, Kanada, Australien und Japan können Deutschland bis zu 90 Tage visumfrei betreten. Wichtig ist, dass diese Personen zunächst als Touristen einreisen und dann eine Aufenthaltserlaubnis innerhalb Deutschlands beantragen können, wenn sie langfristig arbeiten möchten. Die Arbeit darf jedoch erst nach Erteilung der Aufenthaltserlaubnis legal aufgenommen werden.
Kurz- vs. Langzeitaufenthalte: Ein Aufenthalt über 90 Tage gilt als langfristig und erfordert ein deutsches nationales Visum, das zu einer Aufenthaltserlaubnis führt. Kurzaufenthalte (bis zu 90 Tagen) sind grundsätzlich nur bei bestimmten Szenarien, etwa Saisonarbeit oder Geschäftseinsätzen, erlaubt und erfordern ggf. eine Arbeitserlaubnis oder eine Mitteilung.
Überblick zu deutschen Arbeitsvisa-Typen für Arbeitgeber
Das deutsche Einwanderungssystem bietet eine Vielzahl von Visa- und Aufenthaltstiteln, die auf unterschiedliche Beschäftigungsverhältnisse zugeschnitten sind. Als deutscher Arbeitgeber ist es wesentlich, die richtige Visa-Kategorie für Ihre ausländischen Mitarbeitenden zu wählen, da jede spezifische Voraussetzungen und Zielrichtungen hat.
Im Folgenden eine Übersicht der wichtigsten deutschen Arbeitsvisa-Typen, die häufig von Arbeitgebern genutzt werden.
Standard-Arbeitsvisum für Deutschland
Das Standard-Arbeitsvisum, auch bekannt als Beschäftigungs- oder Work Permit für Fachkräfte, ist ein gängiger Weg für Nicht-EU-Bürger mit einem JOB in Deutschland, die keinen Anspruch auf die EU Blue Card haben. Es handelt sich um eine befristete Aufenthaltserlaubnis für Beschäftigungszwecke, die für Fachkräfte mit anerkanntem Berufsabschluss oder Hochschulabschluss gilt.
Der Ablauf besteht darin, dass der Kandidat bei einem deutschen Konsulat ein nationales D-Visum beantragt und bei Ankunft eine Aufenthaltserlaubnis für die Stelle erhält. Die Dauer entspricht dem Arbeitsvertrag, meist 1–4 Jahre, und ist verlängerbar. Nach mehreren Jahren (meistens vier) kann Anspruch auf eine unbefristete Niederlassungserlaubnis entstehen.
Dieses standardmäßige deutsche Arbeitserlaubnis benötigt in der Regel die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (ZAV). Diese prüft, ob die Beschäftigung des ausländischen Mitarbeiters den deutschen Arbeitsmarkt nicht negativ beeinflusst und die Arbeitsbedingungen denen in Deutschland entsprechen. Das im Jahr 2020 gegründete Fachkräfteeinwanderungsgesetz hat das "Arbeitsmarktprüfung" für qualifizierte Fachkräfte mit anerkannten Qualifikationen ausgesetzt, die Zustimmung der ZAV bleibt jedoch erforderlich.
EU Blue Card für Deutschland
Die EU Blue Card ist eine spezielle deutsche Aufenthaltserlaubnis für hochqualifizierte Fachkräfte, insbesondere bei Positionen mit hohen Gehältern. Als EU-Programm stellt jedes Land eigene Blue Cards aus, um Top-Talente anzuziehen. Für Deutschland müssen Kandidaten einen in Deutschland anerkannten Hochschulabschluss besitzen und ein Arbeitsverhältnis mit einem bestimmten Mindestgehalt aufweisen.
Ab 2025 beträgt die Gehaltsgrenze für die Blue Card in Deutschland €48.300 brutto jährlich. Für bestimmte Engpassberufe (z.B. IT, Ingenieurwesen, Gesundheitswesen) sowie für Absolventen oder spezialisierte IT-Fachkräfte gilt eine niedrigere Grenze von rund €43.759,80 (Stand 2025). Diese niedrigere Grenze soll die Einstellung in Berufen mit Arbeitskräftemangel erleichtern.
Die Blue Card wird meist für bis zu vier Jahre ausgestellt und bietet einen schnelleren Weg zur deutschen Niederlassungserlaubnis. Nach 33 Monaten (bzw. 21 Monaten bei B1-Sprachkenntnissen) kann eine Niederlassungserlaubnis beantragt werden. Blue-Card-Inhaber profitieren auch von intra-EU-Mobilität: Nach 18 Monaten können sie in andere EU-Länder wechseln. Für deutsche Arbeitgeber vereinfacht die Blue Card den Prozess deutlich, da sie die Arbeitsmarktprüfung der Bundesagentur für Arbeit umgeht.
Intra-Company-Transfer (ICT) in Deutschland
Deutschland setzt die EU-Richtlinie zu internen Firmenübertragungen (ICT) durch die sogenannte ICT-Karte um, die für die Entsendung von Nicht-EU-Mitarbeitenden innerhalb eines Konzerns vorgesehen ist. Diese Karte ist ideal für multinationale Unternehmen, die Personal für einen begrenzten Zeitraum nach Deutschland entsenden.
Die ICT-Karte gilt für Manager, Spezialisten und Trainees. Manager und Spezialisten können eine Aufenthaltserlaubnis bis zu drei Jahren erhalten, Trainees sind auf ein Jahr beschränkt. Eine bedeutende Voraussetzung ist, dass der Mitarbeitende im Ausland mindestens 6 Monate im Unternehmen tätig war, um interne Versetzungen innerhalb des bestehenden Personals abzudecken. Das deutsche Unternehmen und die ausländische Muttergesellschaft müssen eine Konzerbeziehung nachweisen.
Für die Beantragung benötigt das Unternehmen ein Zuweisungsschreiben vom Heimatunternehmen sowie eine Gastgebervereinbarung mit dem deutschen Unternehmen, in der Rolle, Gehalt und Dauer festgelegt sind. Die ICT-Route erfordert keinen Arbeitsmarkttest. Das Gehalt und die Arbeitsbedingungen in Deutschland müssen jedoch mit den örtlichen Standards vergleichbar sein. Die deutsche ICT-Karte erleichtert zudem die intra-EU-Mobilität.
Fach- und IT-Spezialisten-Visa für Deutschland
Deutschland erkennt, dass nicht alle Fachkräfte in die Blue Card-Kategorie passen, besonders im IT-Bereich oder in handwerklichen Berufen. Es gibt spezielle Visumwege für Fachspezialisten, darunter:
Facharbeiter mit Berufsabschluss: Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz erlaubt Personen mit einer anerkannten Berufsqualifikation (nicht Hochschulabschluss), eine Arbeitserlaubnis für Deutschland zu erhalten. Dies betrifft Techniker, Handwerksberufe und Pflegehilfskräfte. Es entspricht im Wesentlichen einer standardmäßigen Beschäftigungsgenehmigung, wobei ein Hochschulabschluss nicht immer notwendig ist, sofern eine ausländische Berufszertifizierung der deutschen Berufsbildung gleichwertig ist. Die Stelle muss ihrer Qualifikation entsprechen.
IT-Spezialist (erfahrene Fachkräfte ohne Hochschulabschluss): Für IT-Fachkräfte ohne formalen Abschluss, aber mit mindestens 3 Jahren Berufserfahrung in den letzten 7 Jahren, besteht die Möglichkeit, ohne Hochschulabschluss eine deutsche Arbeitserlaubnis zu erhalten, vorausgesetzt, die Stelle entspricht mindestens einem bestimmten Gehaltsniveau. Das derzeitige Gehaltslimit für IT-Fachkräfte liegt bei etwa €43.759,80 jährlich (Stand 2025). Sprachkenntnisse auf B1-Niveau werden in der Regel erwartet, außer es liegt eine Ausnahme vor.
Diese Visa erweitern die Talentbasis für deutsche Arbeitgeber, da ein fehlender Hochschulabschluss kein Hindernis mehr darstellt, wenn die beruflichen Qualifikationen entsprechend sind.
Jobseeker-Visum für Deutschland
Das deutsche Jobseeker-Visum ist kein Arbeitserlaubnis selbst, jedoch für Arbeitgeber relevant, weil es oft der erste Schritt für hoch motivierte Kandidaten ist, die eine Stelle in Deutschland suchen. Mit diesem Visum kann eine qualifizierte Person aus dem Nicht-EU-Ausland für bis zu 6 Monate nach Deutschland eintreten, um eine Stelle zu suchen. Während dieser Zeit können Netzwerkaufbau und Vorstellungsgespräche stattfinden.
Sobald sie eine Beschäftigung finden, muss das Visum in eine richtige deutsche Aufenthaltserlaubnis umgewandelt werden (z.B. Blue Card oder Standard-Arbeitsvisum). Während der Jobsuche dürfen sie in der Regel keiner regulären Arbeit nachgehen. Der Vorteil besteht darin, dass Kandidaten in Deutschland zu persönlichen Vorstellungsgesprächen vor Ort sein und nach Einstellung schnell wechseln können.
Voraussetzung für das Jobseeker-Visum ist in der Regel ein anerkannter Hochschulabschluss oder eine gleichwertige Qualifikation sowie ausreichende finanzielle Mittel (ca. €1.027 monatlich, insgesamt €6.162 für 6 Monate, Stand 2025). Deutschland plant zudem die Einführung der „Chancenkarte“, ein Punktesystem ähnlich einem Job-Portal, mit dem auch Teilzeitarbeit während der Jobsuche möglich ist.
Freelancer-/Selbstständigen-Visum für Deutschland
Nicht alle ausländischen Fachkräfte in Deutschland sind fest angestellt; einige arbeiten als unabhängige Auftragnehmer oder Freelancer. Deutschland bietet Visa für Selbstständige, darunter das Freiberufler-Visum (Freiberufler) und das Visum für Selbstständige/Unternehmer (Selbständiger). Diese sind relevant, falls Sie ausländische Talente in Deutschland engagieren oder wenn ein ausländischer Unternehmer ein Unternehmen gründet, das Dienstleistungen für Ihr Unternehmen anbietet.
Freiberufler-Visum: Dieses Visum ist für Personen in freien Berufen oder Projektarbeit (z.B. Künstler, Softwareentwickler, Berater), die keine feste Anstellung annehmen, geeignet. Antragsteller müssen ein tragfähiges freiberufliches Business nachweisen, z.B. durch Absichtserklärungen oder Verträge mit potenziellen deutschen Kunden sowie einen Arbeitsnachweis und einen Geschäftsplan vorlegen. Die deutschen Behörden prüfen, ob die Tätigkeit der deutschen Wirtschaft oder Kultur zugutekommt.
Selbständiger/Unternehmer-Visum: Für ausländische Gründer, die in Deutschland ein Unternehmen starten oder investieren, ist dieses Visum vorgesehen. Es erfordert einen Businessplan, Kapitalnachweise und den Nachweis wirtschaftlicher Vorteile für Deutschland, wie substanzielle Investitionen oder innovative Geschäftsideen, die Arbeitsplätze schaffen. Für Arbeitgeber bedeutet dies, sicherzustellen, dass die ausländischen Auftragnehmer die entsprechenden Visa für Selbstständigkeit oder Freelancer besitzen.
Saisonale Arbeitserlaubnisse in Deutschland
Falls Ihr Unternehmen in Branchen wie Landwirtschaft, Gartenbau, Gastgewerbe oder Tourismus tätig ist, benötigen Sie möglicherweise saisonale Arbeitskräfte während der Hochsaison. Deutschland erlaubt die Beschäftigung ausländischer Saisonarbeiter unter bestimmten Bedingungen. Diese Erlaubnisse sind meist kurzfristig, oft für einige Monate, geeignet für temporäre und zyklische Tätigkeiten wie Erntearbeit oder kurze Einsätze in Hotels.
Gemäß EU-Regeln können Drittstaatsangehörige bis zu 9 Monate innerhalb eines 12-Monats-Zeitraums für saisonale Arbeit zugelassen werden. Deutschland gewährt in der Regel bis zu 90 Tage innerhalb eines 180-Tage-Zeitraums, erweiterbar auf bis zu 6 Monate in besonderen Fällen. Die Beschäftigung ist zeitlich begrenzt und an eine bestimmte Saison gebunden.
Zur Einstellung eines saisonalen Arbeiters aus einem Nicht-EU-Land muss beim Bundesarbeitsministerium ein Antrag auf eine Saisonarbeitserlaubnis gestellt werden, inklusive Arbeitsvertrag, Tätigkeitsbeschreibung, Dauer und Lohn. Arbeitgeber müssen für angemessenen Wohnraum sorgen und dies den Behörden nachweisen. Saisonale Arbeiter müssen sozialversicherungspflichtig sein, und die Bezahlung muss mindestens dem Mindestlohn entsprechen sowie den Branchenstandards. Diese Erlaubnisse führen nicht automatisch zu einer langfristigen Aufenthaltserlaubnis; die Rückkehr nach Ablauf des Einsatzes wird erwartet.
Forschungs-Visum für Deutschland
Deutschland gilt als weltweites Forschungszentrum und bietet spezielle Aufenthaltstitel für Wissenschaftler und Forscher. Falls Sie in der Forschungs- und Entwicklungsbranche tätig sind, etwa in einem Forschungsinstitut, einer Universität oder im R&D-Bereich eines Unternehmens, und einen Forscher aus dem Ausland nach Deutschland holen, kann das Forschungs-Visum relevant sein.
Voraussetzung ist eine Zusage oder ein Arbeitsvertrag mit einer anerkannten Forschungseinrichtung in Deutschland. Das sogenannte Aufnahmevereinbarung ist eine formale Einladung, die das Forschungsvorhaben, Dauer und Ressourcen beschreibt. Die Institution verpflichtet sich oft, die Kosten für den Forscher zu tragen, falls dieser länger bleibt, was bei öffentlich geförderten Einrichtungen oder im öffentlichen Interesse entfallen kann.
Forschungsaufenthaltsgenehmigungen werden meist für mindestens ein Jahr ausgegeben und sind verlängerbar. Nach Abschluss der Forschung kann die Aufenthaltserlaubnis um bis zu 9 Monate verlängert werden, um eine qualifizierte Anschlussbeschäftigung in Deutschland zu finden. Ziel ist es, Talente in Deutschland zu halten.
Kriterien und Arbeitgeberanforderungen für jede deutsche Visa-Kategorie
Jeder deutsche Visa- oder Aufenthaltstitel hat spezifische Voraussetzungen für den ausländischen Kandidaten und oftmals auch für den Arbeitgeber. Diese Übersicht hebt die wichtigsten Zulassungskriterien sowie die Erwartungen an Arbeitgeber in den jeweiligen Szenarien hervor.
Voraussetzungen für das Standard-Arbeitsvisum in Deutschland
Der Kandidat muss eine Fachkraft mit Hochschulabschluss oder einem anerkannten Berufsabschluss sein, der nach deutschem Standard anerkannt ist. Das Jobangebot muss ihrer Qualifikation entsprechen. Einen festen Mindestlohn gibt es nicht, außer dem deutschen Mindestlohn; allerdings muss die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (ZAV) vorliegen, die sicherstellt, dass die Beschäftigung den deutschen Standards entspricht.
Arbeitgeber müssen einen detaillierten Arbeitsvertrag vorlegen und ggf. beim Anerkennungsverfahren der ausländischen Qualifikation unterstützen. Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz hat die Arbeitsmarktprüfung für qualifizierte Fachkräfte ausgesetzt, die Zustimmung der ZAV bleibt jedoch eine Empfehlung.
Voraussetzungen für die EU Blue Card in Deutschland
Der Kandidat benötigt einen anerkannten Hochschulabschluss (oder vergleichbare Hochschulqualifikation). Das Stellenangebot muss ein Bruttogehalt liefern, das mindestens der Blue-Card-Grenzschwelle entspricht, für 2025 derzeit €48.300 jährlich, oder bei Engpassberufen (€43.759,80). Das Arbeitsverhältnis muss mindestens 6 Monate dauern.
Arbeitgeber müssen ein Arbeitsvertrag oder ein verbindliches Stellenangebot vorlegen, das Gehalt und Arbeitszeit klar angibt und den aktuellen Mindestgehalt erfüllt. Es ist keine Zustimmung der Arbeitsagentur notwendig, wenn alle Blue-Card-Kriterien erfüllt sind, was den Prozess beschleunigt. Zudem ist eine ordnungsgemäße Anmeldung bei der Sozialversicherung sowie Lohnsteuerabzug erforderlich.
Voraussetzungen für die intra-Unternehmen-Entsendung (ICT) in Deutschland
Der Mitarbeitende muss vor der Entsendung mindestens 6 Monate außerhalb der EU bei Ihrem Unternehmen (bzw. der Konzerngesellschaft) gearbeitet haben. Das deutsche Unternehmen (Aufnahmegesellschaft) muss eine Zweigstelle oder Tochtergesellschaft des entsendenden Unternehmens sein.
Die Arbeitgeber müssen eine Zuweisungsschreiben vom Heimatunternehmen sowie eine Gastgebervereinbarung mit der deutschen Niederlassung vorlegen, in der Rolle, Dauer (bis zu 3 Jahre für Manager/Spezialisten) und Rückkehrabsicht festgelegt sind. Das Gehalt muss vergleichbar mit den deutschen Standards sein, und es besteht keine Notwendigkeit für eine separate Arbeitsmarktprüfung. Der Entsendeweg erleichtert auch die intra-EU-Mobilität.
Voraussetzungen für IT-Spezialisten-Visum
Der Kandidat muss nachweisen, dass er innerhalb der letzten 7 Jahre mindestens 3 Jahre relevante Berufserfahrung im IT-Bereich hat. Ein Hochschulabschluss ist nicht notwendig. Das Stellenangebot muss ein Mindestgehalt von circa €43.759,80 jährlich (2025) aufweisen. Deutschkenntnisse auf B1-Niveau werden in der Regel vorausgesetzt, wenn keine Ausnahmen vorliegen.
Der Arbeitgeber muss eine spezielle Erklärung (Declaration of Employment) für IT-Spezialisten ausfüllen, die bestätigen, dass die Stelle im IT- oder Kommunikationsektor liegt und das Gehalt stimmt. Der Arbeitsvertrag sollte das Gehalt explizit angeben. Es kann notwendig sein, eine fehlende deutsche Sprachfähigkeit zu rechtfertigen.
Voraussetzungen für Fachkräfte mit Berufsabschluss in Deutschland
Falls der Kandidat eine ausländische Berufsqualifikation besitzt, die relevant für die Stelle ist, muss diese in Deutschland anerkannt werden. Der Anerkennungsprozess kann mehrere Monate dauern. Das Ergebnis sollte mindestens eine Teilanerkennung oder Gleichwertigkeit mit der deutschen Berufsbildung sein.
Der Arbeitgeber unterstützt den Kandidaten beim Anerkennungsverfahren, z.B. durch Stellenbeschreibungen oder eine "Absichtserklärung" (Letter of Intent). Bei reglementierten Berufen (z.B. Pflege) ist eine gült
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