Deutschland, als Europas größte Volkswirtschaft, ist ein äußerst attraktives Geschäftsziel mit stabilem Rechtsumfeld, fortschrittlicher Infrastruktur und einer qualifizierten Arbeitskraft. Die deutsche Wirtschaft steht vor einer erheblichen Fachkräftelücke, mit geschätzten 400.000 Fachkräften, die jährlich benötigt werden, um kritische Stellen in verschiedenen Sektoren zu besetzen, darunter IT, Ingenieurwesen, Gesundheitswesen und Handwerk.
Für Arbeitgeber wird die Rekrutierung ausländischer Talente zunehmend zur Notwendigkeit, um Wachstum und Innovation aufrechtzuerhalten. Die Einstellung internationaler Mitarbeitender kann neue Fachkenntnisse und globale Perspektiven in Ihr Unternehmen bringen. Allerdings ist die Navigation durch den deutschen Visa- und Arbeitserlaubnisprozess essenziell für eine reibungslose und regelkonforme Einstellung.
Deutsche Einwanderungsgesetze sind detailliert, und die Situation jedes ausländischen Mitarbeiters (Nationalität, Rolle, Aufenthaltsdauer) bestimmt das erforderliche Visum oder die Erlaubnis. Das Nichtbefolgen des richtigen Verfahrens kann zu Verzögerungen, rechtlichen Problemen oder der Unfähigkeit des neuen Mitarbeiters führen, zu arbeiten. Dieser Leitfaden bietet eine umfassende, Schritt-für-Schritt-Übersicht für deutsche Arbeitgeber, wie man ausländische Mitarbeitende korrekt einstellt.
Wer benötigt eine Arbeitserlaubnis in Deutschland?
Die Notwendigkeit eines deutschen Visums oder einer Arbeitserlaubnis für Ihren potenziellen Mitarbeitenden hängt hauptsächlich von seiner Nationalität sowie der Dauer und dem Zweck seines Aufenthalts ab.
EU/EEA- und Schweizer Staatsangehörige: Bürger der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz genießen das Recht auf Freizügigkeit. Sie benötigen kein Visum oder eine Arbeitserlaubnis, um in Deutschland zu leben und zu arbeiten. Sie können wie deutsche Staatsbürger beschäftigt werden, wobei der einzige administrative Schritt die Anmeldung des Wohnsitzes beim Einwohnermeldeamt bei Umzug nach Deutschland ist.
Nicht-EU-Staatsangehörige (Drittstaatsangehörige): Jede Person, die kein EU/EEA/Schweizer Bürger ist, benötigt eine Genehmigung, um in Deutschland zu leben und zu arbeiten. Für Aufenthalte länger als 90 Tage oder für reguläre Beschäftigung sind ein Arbeitsvisum (nationale D-Visum) und eine anschließende Aufenthaltserlaubnis erforderlich. Der Eintritt nach Deutschland zu Arbeitszwecken löst in der Regel die Notwendigkeit einer Arbeitserlaubnis aus, selbst bei kurzen Aufenthalten.
Kurzfristige Einsätze und Geschäftsreisen: Für kurze Aufenthalte (bis zu 90 Tage) variieren die Anforderungen je nach Tätigkeit und Staatsangehörigkeit. Geschäfts-Schengen-Visa oder visumfreier Eintritt können für Meetings oder Schulungen ohne Arbeitsvertrag gelten. Das Arbeiten oder Erbringen von Dienstleistungen, auch bei kurzfristigen Projektarbeiten, erfordert jedoch in der Regel eine Arbeitserlaubnis. Deutschland hat Regelungen für kurzfristige Arbeiten bis zu 90 Tagen, die eine Genehmigung der Bundesagentur für Arbeit erfordern.
Visumfreie Länder: Staatsangehörige aus Ländern wie den USA, Kanada, Australien und Japan können Deutschland bis zu 90 Tage visumfrei betreten. Wichtig ist, dass diese Personen Deutschland als Besucher betreten und dann eine Aufenthaltserlaubnis innerhalb Deutschlands beantragen können, wenn sie langfristig arbeiten möchten. Die Arbeit darf jedoch rechtlich erst nach Erteilung der Aufenthaltserlaubnis oder einer vorübergehenden Arbeitserlaubnis aufgenommen werden.
Kurz- vs. Langzeitaufenthalte: Jeder Aufenthalt über 90 Tage gilt als langfristig und erfordert ein deutsches nationales Visum, das zu einer Aufenthaltserlaubnis führt. Kurzaufenthalte (90 Tage oder weniger) für Beschäftigung sind grundsätzlich nur unter bestimmten Szenarien erlaubt, wie saisonale Arbeit oder Geschäftsaufträge, und erfordern oft eine Arbeitserlaubnis oder eine Mitteilung.
Übersicht der deutschen Arbeitsvisumtypen für Arbeitgeber
Das deutsche Einwanderungssystem bietet eine Reihe von Visa- und Aufenthaltserlaubnistypen, die auf unterschiedliche Beschäftigungssituationen zugeschnitten sind. Als deutscher Arbeitgeber ist es entscheidend, die richtige Visa-Kategorie für Ihren ausländischen Mitarbeitenden zu identifizieren, da jede spezifische Zwecke und Voraussetzungen hat.
Dieser Abschnitt gibt einen Überblick über die wichtigsten deutschen Arbeitsvisa, die Arbeitgeber häufig antreffen.
Standard-Arbeitsvisum für Deutschland
Das Standard-Arbeitsvisum, auch bekannt als Beschäftigungsvisum oder Arbeitserlaubnis für Fachkräfte, ist ein gängiger Weg für Nicht-EU-Bürger mit einem Jobangebot in Deutschland, die keinen Anspruch auf die EU Blue Card haben. Es handelt sich um eine temporäre Aufenthaltserlaubnis für Beschäftigungszwecke, die für qualifizierte Fachkräfte mit anerkanntem Berufsabschluss oder Hochschulabschluss gilt.
Der Prozess umfasst die Bewerbung des Kandidaten um ein nationales D-Visum bei einem deutschen Konsulat, und bei Ankunft die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für den Job. Die Dauer der Erlaubnis entspricht meist dem Arbeitsvertrag, in der Regel 1–4 Jahre, und ist verlängerbar. Nach mehreren Jahren (meistens vier) kann die Person eine deutsche Daueraufenthaltsgenehmigung beantragen.
Dieses deutsche Arbeitserlaubnis erfordert in der Regel die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (ZAV). Die Behörde stellt sicher, dass die Beschäftigung des ausländischen Mitarbeiters den lokalen Arbeitsmarkt nicht negativ beeinflusst und die Arbeitsbedingungen den deutschen Standards entsprechen. Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (2020) hat die "Arbeitsmarktprüfung" für qualifizierte Fachkräfte mit anerkannten Qualifikationen ausgesetzt, die Bundesagentur prüft jedoch weiterhin die Beschäftigungsbedingungen.
EU Blue Card für Deutschland
Die EU Blue Card ist eine spezielle deutsche Aufenthaltserlaubnis für hochqualifizierte Fachkräfte. Sie ist besonders relevant für Positionen mit hohen Gehältern. Als EU-weites Programm stellt jedes Land eigene Blue Cards aus, um Top-Talente anzuziehen. In Deutschland müssen Kandidaten einen in Deutschland anerkannten Hochschulabschluss besitzen und einen Arbeitsvertrag mit einem bestimmten Mindestgehalt vorweisen.
Ab 2025 liegt die Gehaltsgrenze für die Blue Card in Deutschland bei €48.300 brutto jährlich für die meisten Berufe. Eine niedrigere Grenze, etwa €43.759,80 im Jahr 2025, gilt für Berufe mit Fachkräftemangel (z.B. IT, Ingenieurwesen, Gesundheitswesen) sowie für Absolventen oder spezialisierte IT-Fachkräfte. Diese niedrigere Anforderung soll die Einstellung in Branchen mit Arbeitskräftemangel erleichtern und hochqualifizierten jüngeren Fachkräften den Einstieg erleichtern.
Die Blue Card wird in der Regel für bis zu vier Jahre ausgestellt und bietet einen schnelleren Weg zur deutschen Niederlassungserlaubnis, mit Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis nach 33 Monaten (oder 21 Monate mit B1-Deutschkenntnissen). Blue-Card-Inhaber profitieren auch von intra-EU-Mobilität; nach 18 Monaten können sie in andere EU-Länder wechseln. Für deutsche Arbeitgeber vereinfacht die Blue Card den Prozess, da sie die Arbeitsmarktprüfung der Bundesagentur für Arbeit umgeht.
Intra-Unternehmen-Transfer (ICT) Permit für Deutschland
Deutschland setzt die EU-Richtlinie für Intra-Konzern-Transfers (ICT) durch seine ICT-Karte um, die für Unternehmen gedacht ist, die Mitarbeiter außerhalb der EU von einer Auslandstochtergesellschaft in eine deutsche Niederlassung oder Tochtergesellschaft transferieren. Diese Erlaubnis ist ideal für multinationale Unternehmen, die bestehendes Personal für einen begrenzten Zeitraum nach Deutschland entsenden.
Die ICT-Erlaubnis ist für Manager, Spezialisten und Trainees verfügbar. Manager und Spezialisten können eine ICT-Aufenthaltserlaubnis für bis zu 3 Jahre erhalten, Trainees sind auf 1 Jahr beschränkt. Eine wichtige Voraussetzung ist, dass der Mitarbeitende mindestens 6 Monate vor dem Transfer beim Auslandseinsatz für das Unternehmen gearbeitet hat, um interne Bewegungen bestehender Mitarbeitender zu gewährleisten. Die deutsche Niederlassung und die ausländische Firma müssen eine Unternehmensbeziehung haben.
Für die Beantragung muss das Unternehmen ein Einsatzschreiben des Arbeitgebers im Heimatland sowie eine Gastgebervereinbarung mit der deutschen Einheit vorlegen, in der Rolle, Gehalt und Dauer des Transfers festgelegt sind. Der ICT-Weg erfordert keinen Arbeitsmarkt-Test. Das Gehalt und die Arbeitsbedingungen in Deutschland müssen jedoch mit den lokalen Standards vergleichbar sein. Die deutsche ICT-Erlaubnis erleichtert auch die intra-EU-Mobilität.
Fachkräfte- und IT-Spezialisten-Visa für Deutschland
Deutschland erkennt an, dass nicht alle Fachkräfte in die Blue Card-Kategorie passen, insbesondere in Bereichen wie IT oder Handwerk. Es gibt spezielle deutsche Visawege für Fachkräfte, darunter:
Fachkräfte mit Berufsbildung: Nach dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz können Personen mit einer anerkannten Berufsqualifikation (nicht Hochschulabschluss) eine Arbeitserlaubnis für Deutschland erhalten. Dies gilt für Techniker, Handwerksberufe und Pflegehilfskräfte. Es handelt sich im Wesentlichen um die Standard-Arbeitserlaubnis, wobei betont wird, dass ein Hochschulabschluss nicht immer erforderlich ist, wenn eine ausländische Fachkraftzertifizierung einer deutschen Berufsbildung entspricht. Das angebotene Stellenangebot muss mit der Qualifikation übereinstimmen.
IT-Spezialist (erfahrene Fachkräfte ohne Abschluss): Deutschland hat eine spezielle Regelung für IT-Fachkräfte ohne formalen Abschluss, aber mit umfangreicher Erfahrung. Wenn ein Kandidat mindestens 3 Jahre Berufserfahrung im IT-Bereich in den letzten 7 Jahren nachweisen kann, kann er sich für ein deutsches Visum für IT-Fachkräfte qualifizieren, ohne Hochschulabschluss, vorausgesetzt, er hat ein IT-Arbeitsangebot, das eine Mindestgehaltsgrenze erfüllt. Die aktuelle Gehaltsgrenze für dieses Visum liegt bei etwa €43.759,80 jährlich (Stand 2025). Deutschkenntnisse auf B1-Niveau werden in der Regel erwartet, es sei denn, es wird eine Ausnahme genehmigt.
Diese spezialisierten Visa erweitern den Talentpool für deutsche Arbeitgeber, indem sie sicherstellen, dass das Fehlen eines Hochschulabschlusses kein Hindernis für die Beschäftigung qualifizierter Fachkräfte oder erfahrener IT-Experten ist.
Deutsches Job-Seeker-Visum
Das deutsche Job-Seeker-Visum ist kein Arbeitserlaubnis selbst, aber für Arbeitgeber äußerst relevant, da es oft als erster Schritt für hoch motivierte Kandidaten dient, die eine Beschäftigung in Deutschland suchen. Dieses Visum erlaubt einer qualifizierten Person außerhalb der EU, bis zu 6 Monate nach Deutschland einzureisen, um eine Stelle zu suchen. Während dieser Zeit können sie Netzwerke knüpfen und Vorstellungsgespräche führen.
Sobald sie eine Beschäftigung sichern, müssen sie das Visum in eine ordnungsgemäße deutsche Aufenthaltserlaubnis (z.B. Blue Card oder Standard-Arbeitserlaubnis) umwandeln, bevor sie mit der Arbeit beginnen. Während des Jobsuch-Visums ist eine reguläre Beschäftigung in der Regel nicht erlaubt. Der Hauptvorteil besteht darin, Kandidaten die persönliche Anwesenheit in Deutschland für Vorstellungsgespräche zu ermöglichen und einen schnellen Übergang zur Beschäftigung nach Einstellung zu erleichtern.
Um für ein deutsches Job-Seeker-Visum zu qualifizieren, müssen Personen in der Regel einen anerkannten Hochschulabschluss oder eine gleichwertige Qualifikation besitzen und über ausreichende finanzielle Mittel verfügen (etwa €1.027 pro Monat, insgesamt €6.162 für sechs Monate, Stand 2025). Deutschland führt zudem ein "Chancenkarte"-Punktesystem ein, das ähnlich funktioniert, aber möglicherweise Teilzeitbeschäftigung während der Jobsuche erlaubt.
Deutsches Visum für Freiberufler/Selbständige
Nicht jeder ausländische Fachkraft in Deutschland wird ein traditioneller Arbeitnehmer sein; Arbeitgeber können auch unabhängige Auftragnehmer oder Freelancer beschäftigen. Deutschland bietet Visa für Selbstständige, darunter das Freiberufler-Visum (Freiberufler) und das Selbständiger/Unternehmer-Visum (Selbständiger). Diese sind relevant, wenn Sie ausländische Talente in Deutschland beschäftigen oder wenn ein ausländischer Unternehmer ein Unternehmen gründet, das Dienstleistungen für Ihr Unternehmen anbietet.
Freiberufler-Visum: Dieses Visum ist für Personen, die in freien Berufen oder projektbezogener Arbeit tätig sind, z.B. Künstler, Softwareentwickler oder Berater, die keine feste Anstellung annehmen. Antragsteller müssen eine tragfähige freiberufliche Tätigkeit nachweisen, meist durch Vorlage von Absichtserklärungen oder Verträgen mit potenziellen deutschen Kunden, ein Arbeitsportfolio und einen soliden Plan, um den Lebensunterhalt zu sichern. Deutsche Behörden prüfen, ob die Arbeit der deutschen Wirtschaft oder Kultur zugutekommt.
Selbständiger/Unternehmer-Visum: Dieses Visum ist für ausländische Staatsangehörige, die ein Unternehmen gründen oder in ein deutsches Unternehmen investieren. Es erfordert einen Businessplan, Kapitalnachweise und Nachweise über wirtschaftlichen Nutzen für Deutschland, z.B. durch substanzielle Investitionen oder eine innovative Geschäftsidee, die Arbeitsplätze schafft. Für Arbeitgeber ist es wichtig, sicherzustellen, dass ausländische Auftragnehmer die richtige freiberufliche/self-employed-Visa besitzen.
Saisonarbeitserlaubnisse in Deutschland
Wenn Ihr Unternehmen in Branchen wie Landwirtschaft, Gartenbau, Gastgewerbe oder Tourismus tätig ist, benötigen Sie möglicherweise saisonale Arbeitskräfte während der Hochsaison. Deutschland erlaubt die Beschäftigung von saisonalen Arbeitskräften aus Nicht-EU-Ländern unter bestimmten Bedingungen. Diese Erlaubnisse sind meist kurzfristig, oft für einige Monate, für grundsätzlich temporäre und zyklische Tätigkeiten wie Erntearbeit oder kurze Einsätze in Resorts.
Nach EU-Regeln können Drittstaatsangehörige für saisonale Arbeit bis zu 9 Monate innerhalb eines 12-Monats-Zeitraums zugelassen werden. Die deutsche Umsetzung erlaubt in der Regel bis zu 90 Tage innerhalb eines 180-Tage-Zeitraums, verlängerbar auf bis zu 6 Monate in besonderen Fällen. Die Beschäftigung ist zeitlich begrenzt und an eine Jahreszeit gebunden.
Um einen Nicht-EU-saisonalen Arbeiter einzustellen, müssen Arbeitgeber eine Arbeitserlaubnis bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen, inklusive Stellenbeschreibung, Dauer und Lohn. Arbeitgeber müssen für eine angemessene Unterkunft sorgen und Nachweise bei den Behörden vorlegen. Die Arbeiter müssen sozialversichert sein, und die Bezahlung muss mindestens dem Mindestlohn und branchenüblichen Sätzen entsprechen.
Diese Erlaubnisse führen nicht zu einer langfristigen Niederlassung. Die Arbeiter sollen nach Saisonende in ihre Heimat zurückkehren.
Forschungsvisum für Deutschland
Deutschland ist ein globales Forschungszentrum und bietet eine spezielle deutsche Aufenthaltserlaubnis für Wissenschaftler und Forscher. Wenn Sie als Arbeitgeber im Forschungs- und Entwicklungsbereich tätig sind, z.B. Forschungsinstitut, Universität oder F&E-Abteilung eines Unternehmens, und einen Forscher aus dem Ausland nach Deutschland holen, könnte das Forschungsvisum relevant sein.
Voraussetzung ist, dass der Forscher eine Gastgebervereinbarung oder einen Arbeitsvertrag mit einer anerkannten Forschungseinrichtung in Deutschland hat. Eine Gastgebervereinbarung ist eine formale Einladung, die das Forschungsprojekt, die Dauer und die bereitgestellten Ressourcen beschreibt. Die Institution verpflichtet sich oft, Kosten zu decken, falls der Forscher überzieht, was bei öffentlich geförderten Einrichtungen oder Projekten im öffentlichen Interesse entfallen kann.
Forschungsaufenthaltsgenehmigungen werden in der Regel für mindestens ein Jahr ausgestellt und können verlängert werden. Ein wichtiger Aspekt ist, dass nach Abschluss der Forschung die Möglichkeit besteht, die Erlaubnis um bis zu 9 Monate zu verlängern, um eine andere qualifizierte Beschäftigung in Deutschland zu suchen. Ziel ist es, Talente in Deutschland zu halten.
Voraussetzungen und Arbeitgeberanforderungen für jeden deutschen Visumtyp
Jedes deutsche Visum oder jede Aufenthaltserlaubnis hat spezifische Bedingungen für den ausländischen Kandidaten und in vielen Fällen auch für den Arbeitgeber. Diese Übersicht hebt die wichtigsten Zulassungskriterien für jede Kategorie hervor und beschreibt die Erwartungen an Arbeitgeber.
Voraussetzungen für das Standard-Arbeitsvisum in Deutschland
Für das deutsche Standard-Arbeitsvisum muss der Kandidat eine qualifizierte Fachkraft mit Hochschulabschluss oder einem anerkannten Berufsabschluss sein, der deutschen Standards entspricht. Das Jobangebot muss mit den Qualifikationen übereinstimmen. Es gibt keine festgelegte Mindestgehaltsgrenze (über den deutschen Mindestlohn hinaus), aber die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (ZAV) ist erforderlich, um die Beschäftigung zu genehmigen, um faire Arbeitsbedingungen sicherzustellen.
Arbeitgeber müssen einen detaillierten Arbeitsvertrag vorlegen und ggf. bei der Anerkennung ausländischer Qualifikationen unterstützen. Die Änderungen im Fachkräfteeinwanderungsgesetz haben die "Arbeitsmarktprüfung" für qualifizierte Stellen größtenteils ausgesetzt, aber die Arbeitgeber müssen die Qualifikationen des Kandidaten und die Stellenpassung nachweisen. Voraussetzungen sind ein detaillierter Arbeitsvertrag, Nachweise der Qualifikationen und eine wettbewerbsfähige Bezahlung. Eine ZAV-Zustimmung im Voraus wird empfohlen.
Voraussetzungen für die EU Blue Card in Deutschland
Für die deutsche EU Blue Card muss der Kandidat einen anerkannten Hochschulabschluss (oder vergleichbare höhere Bildung) besitzen. Das Jobangebot muss ein Bruttogehalt aufweisen, das mindestens dem Blue-Card-Grenzwert entspricht, der für 2025 bei €48.300 liegt, oder bei einer niedrigeren Grenze von €43.759,80 für Engpassberufe, Absolventen und IT-Fachkräfte. Das Arbeitsverhältnis muss mindestens 6 Monate bestehen.
Arbeitgeber müssen einen Vertrag oder ein verbindliches Jobangebot vorlegen, das Gehalt und Arbeitszeit klar angibt und den aktuellen Mindestgehalt erfüllt. Es ist keine Zustimmung der Arbeitsagentur erforderlich, wenn alle Blue-Card-Kriterien erfüllt sind, was den Prozess beschleunigt. Zudem müssen Arbeitgeber für die Blue Card eine ordnungsgemäße Sozialversicherung und Lohnsteuerabzug sicherstellen.
Voraussetzungen für die Intra-Unternehmen-Transfer (ICT) in Deutschland
Für die deutsche ICT-Erlaubnis muss der Mitarbeitende Manager, Spezialist oder Trainee sein, der mindestens 6 Monate vor dem Transfer bei Ihrem Unternehmen (oder einer verbundenen Firma außerhalb der EU) gearbeitet hat. Die deutsche Niederlassung muss eine Zweigstelle oder Tochtergesellschaft des entsendenden Unternehmens sein.
Voraussetzungen für Arbeitgeber: Sowohl das ausländische Unternehmen als auch die deutsche Niederlassung müssen Schreiben vorlegen, die die Entsendung bestätigen. Das Einsatzschreiben sollte Rolle, Dauer (bis zu 3 Jahre für Manager/Spezialisten) und Rück
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