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Verlassen in Bosnien und Herzegowina

Urlaubs- und Abwesenheitsrichtlinien

Verstehen Sie die Urlaubsansprüche der Mitarbeitenden und deren Richtlinien in Bosnien und Herzegowina

Bosnien und Herzegowina leave overview

Verwaltung von Mitarbeiterurlaub und Urlaubsansprüchen in Bosnien und Herzegowina

Die Verwaltung von Mitarbeiterurlaub und Urlaubsansprüchen ist ein entscheidender Aspekt für die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und die Zufriedenheit der Mitarbeitenden bei der Tätigkeit in Bosnien und Herzegowina. Das Verständnis der spezifischen Vorschriften, die verschiedene Arten von Urlaub regeln — vom Jahresurlaub bis hin zu Krankheit, Elternzeit und anderen Freistellungsarten — ist für Arbeitgeber unerlässlich, um ihre gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen und ihre Belegschaft effektiv zu unterstützen.

Das Arbeitsrecht in Bosnien und Herzegowina bietet einen Rahmen für den Arbeitnehmerurlaub, in dem Mindestansprüche und -bedingungen festgelegt sind. Diese Regelungen zielen darauf ab, das Wohlbefinden der Mitarbeitenden zu schützen und notwendige Erholungszeiten bei Krankheit, besonderen Lebensereignissen und sonstigen Situationen bereitzustellen. Die Einhaltung dieser Standards ist entscheidend für einen reibungslosen Ablauf und die Aufrechterhaltung einer positiven Beschäftigungsbeziehung im Land.

Jahresurlaub

Arbeitnehmer in Bosnien und Herzegowina haben Anspruch auf einen Mindestbetrag an bezahltem Jahresurlaub. Die genaue Dauer wird gesetzlich festgelegt und kann auf Basis von Faktoren wie Betriebszugehörigkeit, Arbeitsbedingungen und Qualifikation der Mitarbeitenden erhöht werden, wie in Tarifverträgen oder Arbeitsverträgen festgelegt.

  • Der Mindestumfang des Jahresurlaubs beträgt in der Regel 20 Arbeitstage pro Kalenderjahr.
  • Bestimmte Kategorien von Mitarbeitenden, etwa solche, die unter schwierigen Bedingungen arbeiten oder Behinderungen haben, können Anspruch auf zusätzliche Tage haben.
  • Der Jahresurlaub wird grundsätzlich in einem ununterbrochenen Zeitraum genommen, kann aber auch zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt werden, vorausgesetzt, ein Teil dauert mindestens 12 Arbeitstage.
  • Mitarbeitende sind in der Regel verpflichtet, ihren Jahresurlaub im Kalenderjahr zu nehmen, wobei unter bestimmten Bedingungen eine Übertragung eines Teils des nicht genommenen Urlaubs auf das folgende Jahr möglich ist.
  • Während des Jahresurlaubs haben Mitarbeitende Anspruch auf eine Vergütung in Höhe ihres regulären Gehalts.

Gesetzliche Feiertage

Bosnien und Herzegowina beobachtet im Laufe des Jahres mehrere gesetzliche Feiertage. Mitarbeitende haben grundsätzlich Anspruch auf bezahlte Freistellung an diesen Tagen. Falls ein Mitarbeitender an einem Feiertag arbeiten muss, steht ihm in der Regel eine erhöhte Vergütung oder ein Ausgleichstag zu.

Hier sind die gesetzlichen Feiertage, die üblicherweise in Bosnien und Herzegowina im Jahr 2026 beobachtet werden:

Datum Feiertag
1. Januar Neujahr
2. Januar Neujahrsfeiertag
1. März Unabhängigkeitstag
1. Mai Tag der Arbeit
2. Mai Tag der Arbeit (Zweiter Tag)
21. November Tag des Dayton-Friedensabkommens
25. November Tag der Staatsgründung

Hinweis: Einige Feiertage können spezifisch für eine der beiden Entitäten (Federation of BiH oder Republika Srpska) oder den Brčko-Distrikt sein. Auch religiöse Feiertage (wie Eid al-Fitr, Eid al-Adha, orthodoxes Weihnachtsfest, orthodoxes Osterfest, katholisches Weihnachten, katholisches Osterfest) werden je nach religiöser Zugehörigkeit berücksichtigt. Mitarbeitende haben in der Regel Anspruch auf bezahlte Freistellung an diesen Tagen gemäß ihrem religiösen Kalender.

Krankheitstage

Mitarbeitende, die vorübergehend arbeitsunfähig sind aufgrund von Krankheit oder Verletzung, haben Anspruch auf Krankentage. Die Dauer und die Vergütung der Krankentage sind gesetzlich sowie durch Sozialversicherungsbestimmungen geregelt.

  • Bei kurzfristigen Krankheiten übernimmt die Regelung des ersten Krankheitszeitraums in der Regel der Arbeitgeber (z. B. die ersten 42 Tage).
  • Nach diesem Zeitraum werden die Kosten üblicherweise vom zuständigen Krankenversicherungsträger übernommen.
  • Die Höhe des Krankengeldes ist meist ein Prozentsatz des durchschnittlichen Gehalts des Mitarbeitenden, oft zwischen 70 % und 90 %, abhängig von der Dauer des Krankheitsabschnitts und den spezifischen Vorschriften der jeweiligen Entität oder des Distrikts.
  • Ein Arztzeugnis ist notwendig, um die Arbeitsunfähigkeit zu belegen.
  • Es gibt keine gesetzliche Obergrenze für die Gesamtdauer der Krankentage, allerdings kann eine längerfristige Erkrankung zu einer Überprüfung der Arbeitsfähigkeit durch ein medizinisches Gremium führen.

Elternzeit

Bosnien und Herzegowina bietet verschiedene Arten von Elternzeit, um Mitarbeitende bei der Betreuung eines neugeborenen Kindes zu unterstützen, einschließlich Mutterschafts-, Vaterschafts- und Adoptionsurlaub.

  • Mutterschaftszeit: Weibliche Mitarbeitende haben Anspruch auf Mutterschaftszeit, die in der Regel 28 Tage vor dem voraussichtlichen Geburtstermin beginnt und insgesamt ein Jahr (12 Monate) dauert. In bestimmten Fällen kann dieser Zeitraum verlängert werden. Während der Mutterschaftszeit erhalten Mitarbeitende meist eine Entschädigung, die in der Regel vom Krankenversicherungsträger gezahlt wird und sich am durchschnittlichen Gehalt orientiert.
  • Vaterschaftszeit: Obwohl die reguläre Vaterschaftszeit nicht so umfassend geregelt ist wie die Mutterschaftszeit, können Väter eine kurze bezahlte Freistellung rund um die Geburt des Kindes erhalten, oft einige Tage, abhängig von Tarifverträgen oder internen Unternehmensrichtlinien.
  • Adoptionsurlaub: Mitarbeitende, die ein Kind adoptieren, haben ebenfalls Anspruch auf Freistellung, vergleichbar in Dauer und Bedingungen mit der Mutterschaftszeit, um das adoptierte Kind zu betreuen.

Weitere Arten von Urlaub

Neben den primären Urlaubsarten können Mitarbeitende in Bosnien und Herzegowina Anspruch auf andere Formen der Freistellung haben, wenn besondere Umstände vorliegen:

  • Trauerurlaub: Mitarbeitende sind in der Regel für einige Tage im Falle des Todes eines nahen Familienmitglieds freigestellt und erhalten entsprechende Bezahlung.
  • Studienurlaub: Mitarbeitende, die eine Weiterqualifikation im Zusammenhang mit ihrer Arbeit anstreben, können bezahlten oder unbezahlten Urlaub für Prüfungen oder Studienzwecke erhalten, meist geregelt durch Tarifverträge oder interne Richtlinien.
  • Urlaub für Blutspende: Mitarbeitende, die Blut spenden, haben meist Anspruch auf bezahlten Urlaub am Tag der Spende.
  • Unbezahlter Urlaub: Mitarbeitende können unbezahlten Urlaub aus persönlichen Gründen beantragen, sofern dies die Zustimmung des Arbeitgebers findet. Die Bedingungen und Dauer sind meist durch interne Vorschriften oder gegenseitige Vereinbarungen geregelt.
  • Sabbatical: Ein Sabbatical ist kein gesetzlich festgelegter Anspruch, kann aber von einigen Arbeitgebern als Teil ihres Leistungspakets oder durch individuelle Vereinbarungen angeboten werden.

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