In Bosnien und Herzegowina navigieren Arbeitgeber durch ein vielschichtiges Steuersystem mit Beiträgen, die zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern aufgeteilt sind und in den einzelnen Entitäten leicht variieren.
Arbeitgebersteuerbeiträge in Bosnien und Herzegowina
Bosnien und Herzegowina besteht aus zwei Entitäten, der Föderation Bosnien und Herzegowina (FBiH) und der Republika Srpska (RS), sowie dem Brčko-Distrikt (BD), die jeweils über eigene Vorschriften verfügen. Die folgende Übersicht konzentriert sich auf die FBiH und RS als die Hauptbereiche der Arbeitgeberpflichten.
Föderation Bosnien und Herzegowina (FBiH)
- Sozialversicherung - Renten- und Invalidenversicherung: 6 % des Bruttogehalts des Arbeitnehmers.
- Sozialversicherung - Krankenversicherung: 4 % des Bruttogehalts des Arbeitnehmers.
- Sozialversicherung - Arbeitslosenversicherung: 0,5 % des Bruttogehalts des Arbeitnehmers.
- Naturkatastrophenfonds: 0,5 % des Nettogehalts des Arbeitnehmers.
- Wasserfonds: 0,01 % des Nettogehalts des Arbeitnehmers.
Ab dem 1. Januar 2025 profitieren Arbeitgeber zudem von einer vorübergehenden Befreiung für Leistungsprämien bis zu 200 BAM, die am 31. Dezember 2025 ausläuft. Es ist wichtig zu beachten, dass obwohl diese Prämie befreit ist, ihre Berechnung im Einklang mit der breiteren Gehaltsstruktur des Arbeitgebers stehen muss, die Arbeitsplatzvorschriften oder sektorspezifische Tarifabkommen umfassen kann.
Republika Srpska (RS)
In der Republika Srpska sind keine direkten Sozialversicherungsbeiträge von Arbeitgebern erforderlich. Der Arbeitnehmer trägt die vollen Kosten der Sozialversicherungsbeiträge, die Folgendes umfassen:
- Renten- und Invalidenversicherung: 18,5 % des Bruttogehalts des Arbeitnehmers
- Krankenversicherung: 12 % des Bruttogehalts des Arbeitnehmers
- Arbeitslosenversicherung: 0,6 % des Bruttogehalts des Arbeitnehmers
- Kinderschutz: 1,7 % des Bruttogehalts des Arbeitnehmers.
Körperschaftsteuer
Der Standard-Körperschaftsteuersatz in Bosnien und Herzegowina beträgt 10 % des Nettogewinns. Dieser gilt einheitlich für beide Entitäten (FBiH und RS) sowie den Brčko-Distrikt.
Lohnsteuern und Fristen
Arbeitgeber sind für die Einbehaltung der Einkommensteuer (pauschal 10 %) und der Sozialversicherungsbeiträge von den Gehältern der Arbeitnehmer verantwortlich. Der Zahlungstermin für diese einbehaltenen Steuern ist der 10. des Folgemonats.
Monatliche Einkommens- und Sozialversicherungssteuerberichte müssen mit den Gehaltszahlungen bei der Steuerbehörde eingereicht werden. Die Einreichungsfrist ist typischerweise bis zum Ende des Folgemonats. Republika Srpska hat jedoch eine leicht frühere Frist, den 10. jedes Monats. Diese Berichterstattung sollte auch mit vierteljährlichen Einreichungen, die am 20. des Monats nach jedem Quartal fällig sind, sowie der jährlichen Rückgabe, die bis zum 15. Februar des Folgejahres fällig ist, übereinstimmen.
Mehrwertsteuer (MwSt)
Der Standard-MwSt-Satz in Bosnien und Herzegowina beträgt 17 %. Derzeit sind keine ermäßigten MwSt-Sätze anwendbar.
Diese Informationen sind aktuell mit Stand vom 5. Februar 2025 und können sich aufgrund möglicher rechtlicher und regulatorischer Aktualisierungen ändern. Konsultieren Sie immer lokale Behörden oder Steuerberater für die neuesten Informationen.
In Bosnien und Herzegowina umfassen die Mitarbeitersteuerabzüge hauptsächlich die Einkommensteuer und Sozialversicherungsbeiträge, die je nach Gebiet (Föderation Bosnien und Herzegowina (FBiH) oder Republika Srpska (RS)) variieren.
Einkommensteuer
- FBiH: Eine pauschale Einkommensteuer von 10 % wird auf das Bruttoeinkommen erhoben, nachdem die Sozialversicherungsbeiträge und Freibeträge abgezogen wurden.
- RS: Eine pauschale Einkommensteuer von 10 % wird ebenfalls angewendet, ähnlich wie in der FBiH berechnet. Allerdings beträgt der nicht steuerpflichtige Teil des Gehalts KM 500.
Sozialversicherungsbeiträge
- Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer leisten Beiträge zur Sozialversicherung, die die Renten-/Invalidenversicherung und Krankenversicherung abdecken.
- Die Beiträge werden auf Basis des Bruttogehalts berechnet, wobei spezifische Prozentsätze je nach Gebiet und Beitragstyp variieren.
- FBiH und RS: folgen gebietsspezifischen Vorschriften für Sozialversicherung, wobei der Bezirk Brčko sich an den RS-Richtlinien für Renten orientiert.
Steuerabzüge und Freibeträge
- FBiH: Ein monatlicher Steuerfreibetrag von BAM 300 ist Standard, basierend auf der vom Finanzamt ausgestellten Steuerkarte. Zusätzliche Abzüge sind für Angehörige oder Zinsen auf Wohnungsbaudarlehen verfügbar.
- RS: Der Standardmonatliche Steuerfreibetrag beträgt BAM 200. Zusätzliche Abzüge können anwendbar sein, wie etwa für unterhaltsberechtigte Familienmitglieder. Es ist wichtig, den erhöhten nicht steuerpflichtigen Gehaltsteil auf KM 500 zu beachten.
Zusätzliche Überlegungen
- Steuerkarten: Arbeitnehmer erhalten Steuerkarten von der Steuerverwaltung, die ihre anwendbaren Abzüge umreißen.
- Vertragsupdates (RS): Arbeitgeber in RS sollten Arbeitsverträge aktualisieren, um das Bruttogehalt zu reflektieren und den nicht steuerbaren Teil sowie anwendbare Abzüge einzubeziehen. Nichteinhaltung führt zu Geldbußen.
- Gehaltsberechnung: Das Bruttogehalt umfasst das Grundgehalt plus Erhöhungen, die gesetzlich vorgeschrieben, in Tarifverträgen und individuellen Verträgen festgelegt sind. Dieser Bruttobetrag bildet die Grundlage für die Berechnung von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern. Die Erhöhung des nichtsteuerpflichtigen Teils zielt darauf ab, die Nettogehälter der Arbeitnehmer zu erhöhen.
Das Lohnsystem in Bosnien und Herzegowina spiegelt seine einzigartige politische Struktur wider, die in die Föderation Bosnien und Herzegowina (FBiH) und Republika Srpska (RS) sowie den Bezirk Brčko unterteilt ist. Jede Region hat ihre eigenen Gesetze zur Regelung von Beschäftigung, Besteuerung und Sozialversicherung.
Die offizielle Währung, die für die Lohnbuchhaltung verwendet wird, ist die Bosnien und Herzegowina Konvertible Mark (BAM). Die Standard-Lohnzahlungsfrequenz ist monatlich, und das Steuerjahr entspricht dem Kalenderjahr, das vom 1. Januar bis 31. Dezember läuft. Das üblicherweise verwendete Datumsformat ist TT/MM/JJJJ.
Häufige Abzüge
- Persönlicher Freibetrag: Ein grundlegender Abzug, der allen Arbeitnehmern zur Verfügung steht und dessen Betrag je nach Region variieren kann.
- Angehörige Familienmitglieder: Abzüge sind für Ehepartner, Kinder und unterhaltsberechtigte Eltern möglich, die bestimmte Kriterien erfüllen.
- Zinsen auf Wohnungsbaudarlehen: In bestimmten Fällen können die auf Wohnungsbaudarlehen gezahlten Zinsen vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden.
Arbeitgeberpflichten
Arbeitgeber in Bosnien und Herzegowina sind verantwortlich für das Abziehen der korrekten Steuern und Sozialversicherungsbeiträge von den Gehältern der Mitarbeiter und deren Abführung an die entsprechenden Behörden. Sie sind auch verpflichtet, die Arbeitsgesetze einzuhalten, einschließlich der Führung ordnungsgemäßer Arbeitsunterlagen, Bereitstellung obligatorischer Leistungen und Sicherstellung genauer Gehaltszahlungen. Besonders in RS sind die potenziellen Geldbußen bei Nichteinhaltung von Vertragsupdates zu beachten.
Fristen und Verfahren
Spezifische Fristen für die Abgabe von Steuererklärungen und die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen variieren je nach Gebiet und Art der Steuer/Beiträge. Arbeitgeber sind im Allgemeinen verpflichtet, monatliche Steuererklärungen abzugeben und Beiträge innerhalb festgelegter Zeitrahmen zu leisten. Detaillierte Informationen zu Fristen und Verfahren finden sich auf den Websites der zuständigen Steuerbehörden und Sozialversicherungsfonds der jeweiligen Region.
Stand heute, 5. Februar 2025, liefert dieser Überblick genaue Informationen zu den Mitarbeitersteuerabzügen in Bosnien und Herzegowina. Steuerlichen Gesetze und Vorschriften können jedoch Änderungen unterliegen. Es wird stets empfohlen, sich mit lokalen Steuer- und Rechtsfachleuten für die aktuellsten Informationen und individuelle Beratung in Verbindung zu setzen.
In Bosnien und Herzegowina folgt das Mehrwertsteuersystem (MwSt.) ab dem 5. Februar 2025 einem Standardsteuersatz von 17% für die meisten Waren und Dienstleistungen.
MwSt.-Registrierung
- Schwellenwert: Die Grenze für die MwSt.-Registrierung liegt bei BAM 100.000 (ca. €51.050) an jährlichen steuerpflichtigen Umsätzen. Dies gilt nur für inländische Unternehmen. Nicht ansässige Unternehmen müssen sich unabhängig vom Umsatz registrieren, wenn sie in Bosnien und Herzegowina steuerpflichtige Tätigkeiten ausüben.
- Freiwillige Registrierung: Unternehmen unterhalb der Schwelle können sich freiwillig registrieren und verpflichten sich damit zu einer MwSt.-Verpflichtung für mindestens 60 Monate.
- Nicht ansässige Unternehmen: Nicht ansässige Unternehmen müssen einen Steuervertreter bestellen.
MwSt.-Erklärung und Zahlung
- Frequenz: Monatlich
- Frist: Die MwSt.-Erklärung und Zahlung sind bis zum 10. des Monats nach dem Berichtszeitraum fällig.
- Erstattungen: Unverwendete Steuergutschriften können nach sechs Monaten erstattet werden. Registrierte Exporteure erhalten in der Regel Rückerstattungen innerhalb von 30 Tagen. Der Mindestbetrag für eine MwSt.-Rückerstattung für Nichtansässige beträgt BAM 200 pro Transaktion/Rechnung.
MwSt.-Sätze und Ausnahmen
- Regelsatz: 17% gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen.
- Null-Steuersatz-Lieferungen: Exporte, bestimmte internationale Transportdienstleistungen und spezifische Lieferungen wie Gold an die Zentralbank unterliegen dem Nullsteuersatz (was eine Erstattung der EingangsmwSt. ermöglicht).
- Steuerbefreite Lieferungen (keine EingangsmwSt.-Abzüge): Immobilien (außer beim ersten Verkauf neu errichteter Gebäude), bestimmte öffentliche Dienstleistungen (Gesundheitswesen, Bildung), Finanzdienstleistungen, Versicherungen, langfristige Wohnmietverträge (über 60 Tage) und Postdienste.
Spezielle Bestimmungen
- Digitale Dienstleistungen: Nicht ansässige Anbieter digitaler Dienstleistungen müssen sich registrieren, 17% MwSt. erheben und abführen.
- E-Rechnungsstellung: Auch wenn sie für B2B-Transaktionen noch nicht verpflichtend ist, wird erwartet, dass die E-Rechnungsstellung verpflichtend wird, wahrscheinlich im Einklang mit den EU-Standards.
Zusätzliche Hinweise
- Das MwSt.-Regime ist in ganz Bosnien und Herzegowina einheitlich.
- Vereinfachte MwSt.-Rechnungen sind zulässig, wenn sie die spezifisch erforderlichen Informationen enthalten.
Es ist wichtig, sich von einem Steuerberater individuell beraten zu lassen, um die MwSt.-Compliance in Bosnien und Herzegowina sicherzustellen, da sich die Vorschriften ändern können. Diese Informationen sind aktuell ab dem 5. Februar 2025.
Bosnien und Herzegowina bietet auf verschiedenen staatlichen Ebenen diverse Steueranreize an. Diese Anreize zielen hauptsächlich auf Investitionen, Beschäftigung und spezifische Sektoren ab.
Föderation Bosnien und Herzegowina (FBiH)
- Investitionsanreize:
- Eine 30%ige Reduzierung der Körperschaftsteuer für Investitionen in Produktionsequipment, die mehr als 50% des Gewinns der aktuellen Steuerperiode betragen und aus eigenen Mitteln des Unternehmens finanziert werden.
- Eine 50%ige Reduzierung der Körperschaftsteuer für Investitionen in Produktionsanlagen, die innerhalb von fünf Jahren mehr als 20 Millionen BAM betragen (davon mindestens 4 Millionen BAM im ersten Jahr) und aus eigenen Mitteln des Unternehmens finanziert werden. Dieser Anreiz gilt für fünf Jahre, und bei Nichterfüllung der Investitionskriterien muss die nicht gezahlte Steuer mit Strafen zurückgezahlt werden.
- Beschäftigungsanreiz: Eine doppelte Steuerabzugsfähigkeit bei Bruttolöhnen, die an neu eingestellte Vollzeitmitarbeiter gezahlt werden, mit Verträgen von mindestens 12 Monaten, sofern der Mitarbeiter in den letzten fünf Jahren nicht für das Unternehmen oder eine verbundene Einheit gearbeitet hat.
- Ausländische Steueranrechnung: Eine Anrechnung für Steuern, die im Ausland auf außerhalb der FBiH erzieltes Einkommen gezahlt wurden, bis zur Höhe der FBiH-Steuerpflicht auf dieses Einkommen.
Republika Srpska (RS)
- Investitionsanreiz: Eine Reduzierung der Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage für Investitionen in Anlagen und Ausrüstungen für registrierte Produktionsaktivitäten. Der konkrete Betrag der Reduzierung wird in den bereitgestellten Quellen nicht erwähnt.
- Beschäftigungsanreiz: Eine Reduzierung der Steuerbemessungsgrundlage für Unternehmen, die innerhalb eines Kalenderjahres 30 oder mehr zuvor arbeitslose Personen unbefristet einstellen. Die Reduzierung entspricht bis zur Höhe der für diese Mitarbeiter gezahlten Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge.
- Ausländische Steueranrechnung: Eine Anrechnung für Steuern, die in einem fremden Staat auf Einkommen gezahlt wurden, das auch in RS besteuert wird, abziehbar von der RS-Steuerschuld.
Distrikt Brčko
- Investitionsanreiz: Kompensation bis zur Höhe der gezahlten Gewinn- oder Einkommensteuer für neue Investitionen in Anlagevermögen, die während des Steuerjahres getätigt wurden. Der Unterschied zwischen Steuerbetrag und Investition kann nicht vorgetragen werden.
- Beschäftigungsanreiz: Eine Reduzierung der Steuerbemessungsgrundlage um den Bruttolohn, der an neue unbefristet beschäftigte Mitarbeiter gezahlt wird.
- Weitere Anreize: Der Distrikt Brčko bietet diverse Anreize wie Befreiungen von den Gebühren für Firmenschilder, Kompensation der Kosten für den Versorgungsanschluss, Rückerstattungen von Gebühren für die Erlangung von Standortbedingungen und Baugenehmigungen sowie Kompensation der Differenz zwischen Versorgungsgebühren für Unternehmen und Haushalte. Zusätzlich gibt es Kompensation für Mutterschaftsgehälter und finanzielle Unterstützung für die Einstellung von Arbeitnehmern mit Sekundär- oder Hochschulbildung (jeweils 5.000 BAM und 7.000 BAM).
- Körperschaftsteuersatz: Der Standard-Körperschaftsteuersatz beträgt in allen Jurisdiktionen 10%.
- Verlustvortrag: Verluste können bis zu fünf Jahre vorgetragen und mit zukünftigen Gewinnen verrechnet werden, wobei die ältesten Verluste zuerst verrechnet werden. Ein Verlustrücktrag ist nicht erlaubt.
- Dividenden: Dividenden von Unternehmen innerhalb derselben Steuerjurisdiktion sind steuerfrei.
- Kapitalgewinne: Kapitalgewinne werden im Allgemeinen zum Standard-Körperschaftsteuersatz (10%) besteuert.
Zukünftige Änderungen und Allgemeine Hinweise
Bosnien und Herzegowina modernisiert derzeit sein Steuersystem, mit Plänen zur Einführung verpflichtender E-Rechnungen und Echtzeit-Berichterstattung von Transaktionen, voraussichtlich im Jahr 2025. Es ist in drei Jurisdiktionen unterteilt (FBiH, RS und Distrikt Brčko), die jeweils ihre spezifischen Regelungen haben. Die hier bereitgestellten Informationen basieren auf verfügbaren Daten und können Änderungen unterliegen. Die Konsultation eines Steuerberaters wird für spezifische Situationen und aktuelle Informationen empfohlen.