Arbeitgebersteuerpflichten
In Bosnien und Herzegowina navigieren Arbeitgeber durch ein mehrschichtiges Steuersystem, bei dem Beiträge zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern aufgeteilt sind und sich zwischen den Entitäten leicht unterscheiden.
Arbeitgebersteuerbeiträge in Bosnien und Herzegowina
Bosnien und Herzegowina besteht aus zwei Entitäten, der Federation of Bosnia and Herzegovina (FBiH) und der Republika Srpska (RS), sowie dem Brčko District (BD), jede mit eigenen Vorschriften. Die folgende Übersicht konzentriert sich auf die FBiH und RS als die primären Bereiche der Arbeitgeberpflichten.
Federation of Bosnia and Herzegovina (FBiH)
- Sozialversicherung - Renten- und Invaliditätsversicherung: 6% des Bruttogehalts des Arbeitnehmers.
- Sozialversicherung - Krankenversicherung: 4% des Bruttogehalts des Arbeitnehmers.
- Sozialversicherung - Arbeitslosenversicherung: 0,5% des Bruttogehalts des Arbeitnehmers.
- Naturkatastrophenfonds: 0,5% des Nettogehalts des Arbeitnehmers.
- Wasserfonds: 0,01% des Nettogehalts des Arbeitnehmers.
Ab dem 1. Januar 2025 profitieren Arbeitgeber außerdem von einer temporären Befreiung bei Leistungsboni bis zu 200 BAM, die am 31. Dezember 2025 ausläuft. Es ist wichtig zu beachten, dass dieser Bonus zwar befreit ist, seine Berechnung jedoch mit der breiteren Gehaltsstruktur übereinstimmen muss, die vom Arbeitgeber festgelegt wird und Arbeitsplatzregeln oder sektorenspezifische Kollektivvereinbarungen umfassen kann.
Republika Srpska (RS)
In der Republika Srpska sind keine direkten Sozialversicherungsbeiträge von Arbeitgebern erforderlich. Der Arbeitnehmer trägt die gesamten Kosten der Sozialversicherungsbeiträge, die umfassen:
- Renten- und Invaliditätsversicherung: 18,5% des Bruttogehalts des Arbeitnehmers
- Krankenversicherung: 12% des Bruttogehalts des Arbeitnehmers
- Arbeitslosenversicherung: 0,6% des Bruttogehalts des Arbeitnehmers
- Kinderschutz: 1,7% des Bruttogehalts des Arbeitnehmers.
Körperschaftsteuer
Der standardmäßige Körperschaftsteuersatz in Bosnien und Herzegowina beträgt 10% des Nettogewinns. Dies gilt einheitlich für beide Entitäten (FBiH und RS) und den Brčko District.
Lohnsteuer und Fristen
Arbeitgeber sind verantwortlich für die Einbehaltung der Einkommensteuer (10% Flat Rate) und der Sozialversicherungsbeiträge vom Gehalt der Arbeitnehmer. Der Zahlungstermin für diese einbehaltenen Steuern ist der 10. des Folgemonats.
Monatliche Einkommens- und Sozialversicherungssteuerberichte sind beim Finanzamt einzureichen, zeitgleich mit den Gehaltszahlungen. Die Frist für die Einreichung ist in der Regel bis zum Ende des folgenden Monats. Republika Srpska hat jedoch eine etwas frühere Frist am 10. jedes Monats. Diese Berichte sollten auch mit vierteljährlichen Einreichungen übereinstimmen, die am 20. des Monats nach jedem Quartal fällig sind, sowie mit der jährlichen Steuererklärung, die bis zum 15. Februar des Folgejahres eingereicht werden muss.
Mehrwertsteuer (MwSt)
Der Standard-MwSt-Satz in Bosnien und Herzegowina beträgt 17%. Derzeit sind keine reduzierten MwSt-Sätze anwendbar.
Diese Informationen sind aktuell bis zum 5. Februar 2025 und können sich aufgrund potenzieller rechtlicher und regulatorischer Änderungen ändern. Konsultieren Sie stets lokale Behörden oder Steuerberater für die neuesten Informationen.
Arbeitnehmersteuerabzüge
In Bosnien und Herzegovina umfassen die Steuerrückzüge für Arbeitnehmer hauptsächlich die Einkommensteuer und Sozialversicherungsbeiträge, die je nach Entität (Federacija Bosne i Hercegovine (FBiH) oder Republika Srpska (RS)) variieren.
Einkommensteuer
- FBiH: Es wird eine Pauschalsteuer von 10 % auf Bruttoeinkommen nach Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen und Zulagen erhoben.
- RS: Es wird ebenfalls eine Pauschalsteuer von 10 % angewendet, die ähnlich wie bei FBiH berechnet wird. Der nicht steuerpflichtige Anteil des Gehalts beträgt jedoch KM 500.
Sozialversicherungsbeiträge
- Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer leisten Beiträge zur Sozialversicherung, die Renten-/Invaliditäts- und Krankenversicherung abdecken.
- Die Beiträge werden auf den Bruttolohn berechnet, wobei die spezifischen Prozentsätze je nach Entität und Beitragstyp variieren.
- FBiH und RS: folgen den entitätsspezifischen Vorschriften für die Sozialversicherung, wobei der Brčko-Distrikt sich an die Richtlinien der RS für Renten anpasst.
Steuerliche Abzüge und Zulagen
- FBiH: Ein monatlicher Steuerrückzug von BAM 300 ist Standard, basierend auf der vom Finanzamt ausgestellten Steuermarke. Zusätzliche Abzüge sind für Dependents oder Hypothekenzinsen möglich.
- RS: Der standardmäßige monatliche Steuerrückzug beträgt BAM 200. Zusätzliche Abzüge können gelten, z. B. für abhängige Familienmitglieder. Es ist wichtig, den erhöhten nicht steuerpflichtigen Gehaltsanteil auf KM 500 zu beachten.
Zusätzliche Überlegungen
- Steuermarken: Arbeitnehmer erhalten Steuermarken vom Finanzamt, die ihre geltenden Abzüge aufzeigen.
- Vertragsaktualisierungen (RS): Arbeitgeber in RS sollten Arbeitsverträge aktualisieren, um das Bruttogehalt widerzuspiegeln, einschließlich des nicht steuerpflichtigen Anteils und der anwendbaren Abzüge. Nichteinhaltung führt zu Geldstrafen.
- Gehaltsermittlung: Das Bruttogehalt umfasst das Grundgehalt plus Erhöhungen, die gesetzlich, durch Kollektivverträge und individuelle Verträge festgelegt sind. Dieser Bruttobetrag bildet die Grundlage für Sozialversicherungs- und Steuerberechnungen. Die Erhöhung des nicht steuerpflichtigen Anteils soll die Nettogehälter der Arbeitnehmer erhöhen.
Allgemeine Informationen zum Gehaltswesen in Bosnien und Herzegovina
Das Gehaltsystem von Bosnien und Herzegovina spiegelt seine einzigartige politische Struktur wider, die in die Federation of Bosnia and Herzegovina (FBiH) und Republika Srpska (RS) sowie den Brčko-Distrikt unterteilt ist. Jede Entität verfügt über eigene Gesetze, die Beschäftigung, Besteuerung und Sozialversicherung regeln.
Die offizielle Währung für das Gehaltswesen ist der Bosnien und Herzegovina Convertible Mark (BAM). Die standardmäßige Gehaltsfrequenz ist monatlich, und das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr, das vom 1. Januar bis zum 31. Dezember läuft. Das Datumsformat, das üblicherweise verwendet wird, ist TT/MM/JJJJ.
Häufige Abzüge
- Persönlicher Freibetrag: Ein Grundabzug, der allen Arbeitnehmern zur Verfügung steht und dessen Höhe je nach Entität variieren kann.
- Dependents: Abzüge sind für Ehepartner, Kinder und abhängige Eltern unter bestimmten Kriterien erlaubt.
- Hypothekenzinsen: In bestimmten Fällen können aufgenommene Hypothekenzinsen vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden.
Verpflichtungen des Arbeitgebers
Arbeitgeber in Bosnien und Herzegovina sind dafür verantwortlich, die korrekten Steuern und Sozialversicherungsbeiträge von den Gehältern der Arbeitnehmer abzuziehen und an die entsprechenden Behörden abzuführen. Sie müssen außerdem die Arbeitsgesetze einhalten, einschließlich der Führung ordnungsgemäßer Beschäftigungsaufzeichnungen, der Bereitstellung obligatorischer Leistungen und der Gewährleistung korrekter Gehaltszahlungen. Es ist erwähnenswert, dass bei Nichteinhaltung insbesondere in RS bei Vertragsaktualisierungen Geldstrafen drohen.
Fristen und Verfahren
Spezifische Fristen für die Steuererklärung und die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge variieren je nach Entität und Steuer-/Beitragsart. Arbeitgeber sind im Allgemeinen verpflichtet, monatliche Steuererklärungen einzureichen und Beiträge innerhalb der festgelegten Fristen zu leisten. Detaillierte Informationen zu Fristen und Verfahren sind auf den Websites der jeweiligen Steuerbehörden und Sozialversicherungsträger innerhalb jeder Entität verfügbar.
Bis heute, den 5. Februar 2025, bietet dieser Überblick genaue Informationen zu den Steuerrückzügen für Arbeitnehmer in Bosnien und Herzegovina. Steuerrecht und Vorschriften können sich jedoch ändern. Es wird stets empfohlen, sich mit lokalen Steuer- und Rechtsexperten abzusprechen, um die aktuellsten Informationen und individuelle Beratung zu erhalten.
Mehrwertsteuer
In Bosnien und Herzegowina folgt das Mehrwertsteuersystem (VAT) einem Standardsteuersatz von 17 % für die meisten Waren und Dienstleistungen ab dem 5. Februar 2025.
VAT Registrierung
- Schwelle: Die VAT-Registrierungsschwelle liegt bei BAM 100.000 (ca. €51.050) an jährlichen steuerpflichtigen Lieferungen. Dies gilt nur für ansässige Unternehmen. Nicht-ansässige Unternehmen müssen sich unabhängig vom Umsatz registrieren, wenn sie steuerpflichtige Tätigkeiten in Bosnien und Herzegowina ausüben.
- Freiwillige Registrierung: Unternehmen unterhalb der Schwelle können sich freiwillig registrieren, mit einer Verpflichtung zur VAT-Verantwortung für mindestens 60 Monate.
- Nicht-ansässige Unternehmen: Nicht-ansässige Unternehmen müssen einen fiskalischen Vertreter ernennen.
VAT Anmeldung und Zahlung
- Häufigkeit: Monatlich
- Frist: Die VAT-Erklärung und Zahlung sind bis zum 10. des Monats nach dem Berichtszeitraum fällig.
- Rückerstattungen: Nicht genutzte Steuervergünstigungen können nach sechs Monaten rückerstattet werden. Registrierte Exporteure erhalten Rückerstattungen in der Regel innerhalb von 30 Tagen. Der minimale VAT-Rückerstattungsanspruch für Nicht-ansässige beträgt BAM 200 pro Transaktion/Rechnung.
VAT Sätze und Befreiungen
- Standardrate: 17 % gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen.
- Null-Rated Lieferungen: Exporte, bestimmte internationale Transportdienstleistungen und spezielle Lieferungen wie Gold an die Zentralbank sind null-rated (Vorsteuerabzug möglich).
- Befreite Lieferungen (Kein Vorsteuerabzug): Immobilien (außer beim ersten Verkauf von neu gebautem Eigentum), bestimmte öffentliche Dienstleistungen (Gesundheitswesen, Bildung), Finanzdienstleistungen, Versicherungen, langfristige Wohnungsvermietungen (über 60 Tage) und Postdienste.
Spezifische Bestimmungen
- Digitale Dienste: Nicht-ansässige Anbieter digitaler Dienste müssen sich registrieren, 17 % VAT erheben und abführen.
- E-Rechnungen: Obwohl noch nicht für B2B-Transaktionen verpflichtend, wird erwartet, dass E-Rechnungen verpflichtend werden, wahrscheinlich im Einklang mit EU-Standards.
Weitere Hinweise
- Das VAT-Regime ist in ganz Bosnien und Herzegowina einheitlich.
- Vereinfachte VAT-Rechnungen sind zulässig, wenn sie bestimmte erforderliche Angaben enthalten.
Es ist wichtig, einen Steuerfachmann zu konsultieren, um eine persönliche Beratung zur VAT-Konformität in Bosnien und Herzegowina zu erhalten, da sich die Vorschriften ändern können. Diese Informationen sind aktuell ab dem 5. Februar 2025.
Steuervorteile
Bosnien und Herzegowina bietet verschiedene Steueranreize auf unterschiedlichen Regierungsebenen. Diese Anreize richten sich hauptsächlich an Investitionen, Beschäftigung und bestimmte Sektoren.
Federation of Bosnia and Herzegovina (FBiH)
- Investitionsanreize:
- Eine 30%ige Reduzierung der Körperschaftsteuer für Investitionen in Produktionseinrichtungen, die 50% des Gewinns des aktuellen Steuerzeitraums übersteigen, finanziert durch die eigenen Vermögenswerte des Unternehmens.
- Eine 50%ige Reduzierung der Körperschaftsteuer für Investitionen in Produktionsanlagen, die in fünf Jahren BAM 20 Millionen übersteigen (mit mindestens BAM 4 Millionen im ersten Jahr), finanziert durch die eigenen Vermögenswerte des Unternehmens. Dieser Anreiz gilt für fünf Jahre, und das Nicht-Erreichen der Investitionskriterien führt zur Rückzahlung der unbezahlten Steuer mit Strafen.
- Beschäftigungsanreiz: Eine doppelte Steuerabsetzung bei Bruttogehältern, die an neu eingestellte Vollzeitbeschäftigte unter Verträgen von mindestens 12 Monaten gezahlt werden, vorausgesetzt, der Mitarbeiter hat in den letzten fünf Jahren nicht für das Unternehmen oder eine verbundene Einheit gearbeitet.
- Ausländischer Steuerkredit: Ein Kredit für im Ausland gezahlte Steuern auf Einkommen, das außerhalb von FBiH erzielt wurde, bis zur Höhe der FBiH-Ertragsteuerpflicht für dasselbe Einkommen.
Republika Srpska (RS)
- Investitionsanreiz: Eine Reduzierung der Körperschaftsteuerbasis für Investitionen in Anlagen und Ausrüstung für registrierte Produktionsaktivitäten. Der genaue Betrag der Reduzierung wird in den bereitgestellten Quellen nicht genannt.
- Beschäftigungsanreiz: Eine Reduzierung der Steuerbasis für Unternehmen, die 30 oder mehr zuvor arbeitslose Arbeiter unbefristet während eines Kalenderjahres einstellen. Die Reduzierung entspricht bis zu der Höhe der Einkommensteuer und Sozialversicherungsbeiträge, die für diese Mitarbeiter gezahlt wurden.
- Ausländischer Steuerkredit: Ein Kredit für in einem fremden Staat gezahlte Steuern auf Einkommen, das auch in RS steuerpflichtig ist, abziehbar von der RS-Steuerschuld.
Brčko District
- Investitionsanreiz: Entschädigung bis zur Höhe der gezahlten Gewinn- oder Einkommenssteuer für neue Investitionen in Anlagegüter, die im Steuerjahr getätigt wurden. Die Differenz zwischen Steuerbetrag und Investition kann nicht vorgetragen werden.
- Beschäftigungsanreiz: Eine Reduzierung der Steuerbasis um den Betrag des Bruttogehalts, das an neue unbefristete Mitarbeiter gezahlt wird.
- Weitere Anreize: Der Brčko District bietet verschiedene Anreize wie Befreiungen von Versorgungskosten für Unternehmensbeschilderungen, Entschädigungen für Anschlusskosten, Rückerstattungen für Gebühren zur Erlangung von Standortbedingungen und Baugenehmigungen sowie Entschädigungen für die Differenz zwischen Geschäfts- und Haushaltsversorgungspreisen. Zusätzlich gibt es Entschädigungen für Mutterschaftsurlaub und finanzielle Unterstützung bei der Einstellung von Arbeitern mit Sekundar- oder Hochschulbildung (BAM 5.000 bzw. BAM 7.000).
Allgemeine Steuerinformationen für Unternehmen in Bosnien und Herzegowina
- Körperschaftsteuersatz: Der Standard-Körperschaftsteuersatz beträgt 10% in allen Jurisdiktionen.
- Verlustvortrag: Verluste können bis zu fünf Jahre vorgetragen und mit zukünftigen Gewinnen verrechnet werden, wobei die ältesten Verluste zuerst ausgeglichen werden. Verlustvortrag ist nicht erlaubt.
- Dividenden: Dividenden, die von Unternehmen innerhalb derselben Steuerjurisdiktion erhalten werden, sind steuerfrei.
- Kapitalgewinne: Kapitalgewinne werden im Allgemeinen mit dem Standard-Körperschaftsteuersatz (10%) besteuert.
Kommende Änderungen und Allgemeine Hinweise
Bosnien und Herzegowina befindet sich in der Steuermodernisierung, mit Plänen, verpflichtende E-Rechnungen und Live-Meldungen von Transaktionen einzuführen, wahrscheinlich ab 2025. Es ist in drei Jurisdiktionen (FBiH, RS und Brčko District) unterteilt, die jeweils ihre eigenen Vorschriften haben. Die hier bereitgestellten Informationen basieren auf verfügbaren Daten und können Änderungen unterliegen. Es wird empfohlen, einen Steuerberater für spezifische Situationen und aktuelle Informationen zu konsultieren.