Personalkostenrechner für Bosnien und Herzegowina
Berechnen Sie Ihre vollständigen Einstellungskosten für Bosnien und Herzegowina-Mitarbeiter, einschließlich Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge, Mitarbeiterleistungen und Verwaltungsgebühren. Dieser Gehaltsrechner liefert genaue Arbeitgeberkostenschätzungen für fundierte Einstellungsentscheidungen.
Personalkosten berechnen
Bosnien und Herzegowina
Beschäftigungskosten-Aufschlüsselung
Wählen Sie ein Land aus und geben Sie ein Gehalt ein, um die Aufschlüsselung der Beschäftigungskosten anzuzeigen.
Arbeitgebersteuerbeiträge
Steuerart | Satz (FBiH) | Satz (Republika Srpska) | Satz (Brčko Distrikt) | Basis |
---|---|---|---|---|
Renten- & Invaliditätsversicherung | 2,5% | 0% | 6% (wenn FBiH-Fonds gewählt) | Bruttogehalt |
Krankenversicherung | 2% | 0% | 6% | Bruttogehalt |
Arbeitslosenversicherung | 0,5% | 0% | Nicht spezifiziert | Bruttogehalt |
Naturkatastrophenfonds | 0,01% | N/A | N/A | Nettogehalt |
Hinweis: In der Republika Srpska zahlen Arbeitgeber in der Regel keine Sozialversicherungsbeiträge; diese trägt der Arbeitnehmer.
Anmeldung & Einhaltung der Vorschriften
- Arbeitgeber müssen die Sozialversicherungsbeiträge und die einbehaltene Einkommenssteuer monatlich berechnen und abführen.
- Die Frist für die monatlichen Zahlungen ist in der Regel der 10. oder 15. Tag des folgenden Monats.
- Jahresberichte, die das Gesamteinkommen, die Beiträge und die einbehaltenen Steuern zusammenfassen, müssen in der Regel bis Ende Februar oder März des folgenden Jahres eingereicht werden.
Einkommensteuerklassen
Einkommensbereich | Steuersatz |
---|---|
Alle Einkünfte | 10% |
Arbeitnehmerbeiträge
Abzugstyp | Satz (FBiH) | Satz (Republika Srpska) | Höchstbetrag |
---|---|---|---|
Renten- & Invaliditätsversicherung | 17,0% | 18,5% | Kein spezifischer Höchstbetrag erwähnt |
Krankenversicherung | 12,5% | 12,0% | Kein spezifischer Höchstbetrag erwähnt |
Arbeitslosenversicherung | 1,5% | 0,8% | Kein spezifischer Höchstbetrag erwähnt |
Kinderschutz | N/A | 1,7% | Kein spezifischer Höchstbetrag erwähnt |
Persönliche Freibeträge
- Grundlegender monatlicher persönlicher Freibetrag (abgezogen vom Bruttogehalt nach Sozialabgaben).
- Zusätzliche Freibeträge für anspruchsberechtigte Angehörige (z. B. nicht erwerbstätiger Ehepartner, Kinder).
- Abzüge für Zinsen auf Hypothekendarlehen und Prämien für Lebensversicherungen können möglich sein.