Employment Cost Calculator für Bosnien und Herzegowina
Berechnen Sie Ihre vollständigen Einstellungskosten für Bosnien und Herzegowina Mitarbeiter, einschließlich Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge, Mitarbeitervorteile und Managementgebühren. Dieser Gehaltsrechner bietet genaue Kostenschätzungen für den Arbeitgeber, um fundierte Einstellungsentscheidungen zu treffen.
Arbeitgebersteuerbeiträge
Steuerart | Satz (FBiH) | Satz (Republika Srpska) | Satz (Brčko Distrikt) | Basis |
---|---|---|---|---|
Renten- & Invaliditätsversicherung | 2,5% | 0% | 6% (wenn FBiH-Fonds gewählt) | Bruttogehalt |
Krankenversicherung | 2% | 0% | 6% | Bruttogehalt |
Arbeitslosenversicherung | 0,5% | 0% | Nicht spezifiziert | Bruttogehalt |
Naturkatastrophenfonds | 0,01% | N/A | N/A | Nettogehalt |
Hinweis: In der Republika Srpska zahlen Arbeitgeber in der Regel keine Sozialversicherungsbeiträge; diese trägt der Arbeitnehmer.
Anmeldung & Einhaltung der Vorschriften
- Arbeitgeber müssen die Sozialversicherungsbeiträge und die einbehaltene Einkommenssteuer monatlich berechnen und abführen.
- Die Frist für die monatlichen Zahlungen ist in der Regel der 10. oder 15. Tag des folgenden Monats.
- Jahresberichte, die das Gesamteinkommen, die Beiträge und die einbehaltenen Steuern zusammenfassen, müssen in der Regel bis Ende Februar oder März des folgenden Jahres eingereicht werden.
Einkommensteuerklassen
Einkommensbereich | Steuersatz |
---|---|
Alle Einkünfte | 10% |
Arbeitnehmerbeiträge
Abzugstyp | Satz (FBiH) | Satz (Republika Srpska) | Höchstbetrag |
---|---|---|---|
Renten- & Invaliditätsversicherung | 17,0% | 18,5% | Kein spezifischer Höchstbetrag erwähnt |
Krankenversicherung | 12,5% | 12,0% | Kein spezifischer Höchstbetrag erwähnt |
Arbeitslosenversicherung | 1,5% | 0,8% | Kein spezifischer Höchstbetrag erwähnt |
Kinderschutz | N/A | 1,7% | Kein spezifischer Höchstbetrag erwähnt |
Persönliche Freibeträge
- Grundlegender monatlicher persönlicher Freibetrag (abgezogen vom Bruttogehalt nach Sozialabgaben).
- Zusätzliche Freibeträge für anspruchsberechtigte Angehörige (z. B. nicht erwerbstätiger Ehepartner, Kinder).
- Abzüge für Zinsen auf Hypothekendarlehen und Prämien für Lebensversicherungen können möglich sein.