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Bosnien und Herzegowina

Richtlinien zur Kündigung und Abfindung

Erfahren Sie mehr über die rechtlichen Prozesse für Mitarbeiterkündigung und Abfindung in Bosnien und Herzegowina

Kündigungsfrist

In Bosnien und Herzegowina unterscheiden sich die Kündigungsfristen für Arbeitnehmer leicht zwischen der Föderation Bosnien und Herzegowina (FBiH) und der Republika Srpska aufgrund ihrer separaten Arbeitsgesetze.

Föderation Bosnien und Herzegowina (FBiH)

Das Arbeitsgesetz der FBiH regelt die Kündigungsfristen in der FBiH.

  • Mindestkündigungsfristen:
    • Arbeitgeber an Arbeitnehmer: Mindestens 14 Tage.
    • Arbeitnehmer an Arbeitgeber: Mindestens 7 Tage.
  • Maximale Kündigungsfristen:
    • Arbeitgeber an Arbeitnehmer: Maximal 3 Monate.
    • Arbeitnehmer an Arbeitgeber: Maximal 1 Monat.
  • Kollektivverträge und interne Regelungen: Kündigungsfristen können in Kollektivverträgen oder internen Unternehmensregelungen festgelegt werden, sofern sie die gesetzlich festgelegten Mindest- und Höchstgrenzen einhalten.
  • Probezeit: Wenn im Arbeitsvertrag eine Probezeit vorgesehen ist, beträgt die Mindestkündigungsfrist für sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer 7 Tage.

Republika Srpska

Die Republika Srpska hat ihr eigenes Arbeitsgesetz, das die Kündigungsfristen festlegt.

  • Mindestkündigungsfristen:
    • Arbeitgeber an Arbeitnehmer: Mindestens 30 Tage.
    • Arbeitnehmer an Arbeitgeber: Mindestens 15 Tage.
  • Keine maximale Kündigungsfrist definiert: Das Arbeitsgesetz der Republika Srpska legt keine maximale Kündigungsfrist fest. Gerichte können jedoch übermäßig lange Kündigungsfristen als unangemessen betrachten.
  • Kollektivverträge und interne Regelungen: Ähnlich wie in der FBiH können Kollektivverträge oder interne Regelungen Kündigungsfristen festlegen, solange sie die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllen.

Abfindung

In Bosnien und Herzegowina (BiH), das in zwei Einheiten unterteilt ist: die Föderation Bosnien und Herzegowina (FBiH) und die Republika Srpska (RS), können Abfindungsregelungen aufgrund ihrer individuellen Arbeitsgesetze variieren.

Allgemeine Grundsätze der Abfindung

Mitarbeiter mit unbefristeten Arbeitsverträgen und einer Mindestdauer von zwei Jahren ununterbrochener Beschäftigung beim selben Arbeitgeber haben in der Regel Anspruch auf eine Abfindung bei Kündigung durch den Arbeitgeber. Eine Kündigung aus Gründen, die im Verantwortungsbereich des Mitarbeiters liegen, wie z.B. ein schwerwiegender Verstoß gegen Pflichten, kann jedoch den Anspruch auf Abfindung ausschließen. Die Abfindung wird auf Basis des durchschnittlichen Monatsgehalts der letzten drei Monate der Beschäftigung berechnet.

Abfindung in der Föderation Bosnien und Herzegowina (FBiH)

In der FBiH bildet das Arbeitsgesetz der Föderation Bosnien und Herzegowina die rechtliche Grundlage für Abfindungen. Die Mindestabfindung beträgt ein Drittel des durchschnittlichen Monatsgehalts für jedes Dienstjahr, mit einer maximalen Abfindung von sechs durchschnittlichen Monatsgehältern. Kollektivverträge und Arbeitsverträge können höhere Abfindungsbeträge festlegen.

Abfindung in der Republika Srpska (RS)

In der RS bildet das Arbeitsgesetz der Republika Srpska die rechtliche Grundlage für Abfindungen. Die Regelungen sind ähnlich wie in der FBiH, mit möglichen geringfügigen Abweichungen in den detaillierten Berechnungen basierend auf spezifischen Kollektivverträgen oder Arbeitsverträgen.

Zusätzliche Überlegungen

Abfindungen können auch bei Renteneintritt unter bestimmten Umständen zahlbar sein. Abfindungsansprüche können bei unfreiwilliger Kündigung aufgrund wirtschaftlicher Umstände, die den Arbeitgeber betreffen, erweitert werden. Einige Branchen könnten branchenspezifische Abfindungsregelungen innerhalb von Kollektivverträgen haben.

Für die aktuellsten und fallspezifischen Informationen ist es immer am besten, die relevanten Arbeitsgesetze Ihrer Einheit (FBiH oder RS), branchenspezifische Kollektivverträge, Ihren Arbeitsvertrag und einen qualifizierten Arbeitsrechtsanwalt in Bosnien und Herzegowina zu konsultieren.

Kündigungsprozess

In Bosnien und Herzegowina kann die Beendigung des Arbeitsverhältnisses in drei Haupttypen kategorisiert werden: Beendigung im gegenseitigen Einvernehmen, Beendigung durch den Arbeitnehmer und Beendigung durch den Arbeitgeber.

Beendigung im Gegenseitigen Einvernehmen

Dies ist die einfachste Form der Beendigung, bei der der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber einvernehmlich beschließen, den Vertrag zu beenden.

Beendigung durch den Arbeitnehmer

In diesem Fall kündigt der Arbeitnehmer.

Beendigung durch den Arbeitgeber

Der Arbeitgeber beendet den Vertrag. Dies unterliegt strengeren Regeln, um sicherzustellen, dass Arbeitnehmer vor willkürlicher Entlassung geschützt sind.

Wichtige Grundsätze für die Beendigung durch den Arbeitgeber

Arbeitgeber in Bosnien und Herzegowina müssen sich an diese wichtigen Grundsätze halten, wenn sie Arbeitnehmer entlassen:

Gründe für die Beendigung

  • Wirtschaftliche, Technische oder Organisatorische Gründe: Dazu gehören Umstrukturierungen, technologische Veränderungen oder Arbeitsmangel.
  • Unfähigkeit oder Mangel an Qualifikationen des Arbeitnehmers: Dies bezieht sich auf die Unfähigkeit, die festgelegten Arbeitsleistungs- oder Qualifikationsstandards zu erfüllen.
  • Verletzung der Arbeitspflichten: Dies ist in den Arbeitsgesetzen, Tarifverträgen oder Arbeitsverträgen definiert.

Schriftform

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und die Gründe für die Entlassung klar angeben.

Konsultations- und Auswahlkriterien (falls zutreffend)

Im Falle von Massenentlassungen müssen Arbeitgeber möglicherweise Konsultationsverfahren befolgen und objektive Auswahlkriterien festlegen.

Weitere Wichtige Punkte

  • Probezeiten: Arbeitnehmer in der Probezeit haben einen schwächeren Kündigungsschutz.
  • Diskriminierung: Die Kündigung darf nicht auf diskriminierenden Gründen wie Geschlecht, Rasse, Religion usw. basieren.
  • Anfechtung der Kündigung: Unrechtmäßige Kündigungen können vor Arbeitsgerichten angefochten werden.

Bitte beachten Sie, dass spezifische Details zwischen der Föderation Bosnien und Herzegowina (FBiH) und der Republika Srpska (RS) leicht variieren können.

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