Rivermate Logo
Flag of Bosnien und Herzegowina

Arbeitserlaubnisse und Visa in Bosnien und Herzegowina

Arbeitsgenehmigungen und Visabestimmungen

Erfahren Sie, wie Sie Arbeitsgenehmigungen und Visa für Mitarbeitende in Bosnien und Herzegowina sponsern.

Bosnien und Herzegowina work-permits-and-visas overview

Bosnien und Herzegovina verfügt über ein strukturiertes System zur Verwaltung der Einreise und Beschäftigung von ausländischen Staatsangehörigen. Personen, die beabsichtigen, im Land zu arbeiten, benötigen in der Regel sowohl ein Visum für die Einreise als auch eine Arbeitserlaubnis, um legal beschäftigt zu werden. Der Prozess umfasst Anträge bei den zuständigen Behörden, wobei häufig eine Sponsoring durch einen lokalen Arbeitgeber erforderlich ist. Das Verständnis der spezifischen Anforderungen und Verfahren ist sowohl für ausländische Arbeitnehmer als auch für die Unternehmen, die sie beschäftigen, entscheidend, um die Einhaltung der nationalen Vorschriften sicherzustellen.

Die Navigation durch die Einwanderungs- und Beschäftigungslandschaft in Bosnien und Herzegovina beinhaltet mehrere Schritte, beginnend mit der Identifizierung des geeigneten Visumtyps und der Sicherung der notwendigen Arbeitserlaubnis. Die Anforderungen können je nach Nationalität des Einzelnen, der Art der Arbeit und der geplanten Aufenthaltsdauer variieren. Die Einhaltung der vorgegebenen Verfahren und die Vorlage korrekter Dokumente sind wesentlich für einen reibungslosen Antragsprozess.

Gängige Visumtypen für ausländische Arbeiter

Ausländische Staatsangehörige, die eine Beschäftigung in Bosnien und Herzegovina suchen, benötigen in der Regel ein Langzeitvisum (Visa D). Dieser Visumtyp ist für Personen vorgesehen, die planen, länger als 90 Tage innerhalb eines sechsmonatigen Zeitraums zu bleiben und ist oft eine Voraussetzung für die Erteilung einer temporären Aufenthaltserlaubnis aufgrund von Arbeit.

Während Visa D die primäre Kategorie für längerfristige Aufenthalte im Zusammenhang mit Arbeit ist, existieren andere Visumtypen für kürzere Geschäftsreisen oder spezielle Zwecke, die jedoch in der Regel keine Beschäftigung erlauben.

Visumtyp Zweck Maximale Aufenthaltsdauer Beschäftigung erlaubt?
Visa D Langfristiger Aufenthalt, inklusive Beschäftigung > 90 Tage Ja (mit Erlaubnis)
Visa C Kurzfristiger Aufenthalt (Tourismus, Geschäftsreise) <= 90 Tage Nein

Anforderungen und Verfahren für die Beantragung der Arbeitserlaubnis

Der Erhalt einer Arbeitserlaubnis ist für die meisten ausländischen Staatsangehörigen, die legal in Bosnien und Herzegovina arbeiten möchten, obligatorisch. Der Prozess wird in der Regel vom Arbeitgeber im Namen des ausländischen Arbeitnehmers eingeleitet. Arbeitserlaubnisse werden üblicherweise für einen bestimmten Job bei einem bestimmten Arbeitgeber ausgestellt und besitzen eine begrenzte Gültigkeitsdauer, oft ein Jahr, die verlängert werden kann.

Anspruchsvoraussetzungen

Die Anspruchsberechtigung für eine Arbeitserlaubnis hängt oft von Faktoren ab wie:

  • Verfügbarkeit von lokalen Arbeitskräften für die Position.
  • Die Einhaltung der Arbeitsgesetze durch den Arbeitgeber.
  • Die Qualifikationen und Erfahrungen des ausländischen Staatsangehörigen, die den Anforderungen des Jobs entsprechen.
  • Quotenbegrenzungen, die von der Regierung für ausländische Arbeitskräfte in bestimmten Sektoren oder insgesamt festgelegt wurden.

Antragsverfahren

Der Arbeitgeber reicht in der Regel den Antrag auf Arbeitserlaubnis bei der entsprechenden kantonalen Arbeitsagentur oder der Agentur für Arbeit und Beschäftigung von Bosnien und Herzegovina ein. Nach Genehmigung der Arbeitserlaubnis kann der ausländische Staatsangehörige einen Langzeitvisumantrag (Visa D) bei einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung von Bosnien und Herzegovina im Ausland stellen. Bei Ankunft in Bosnien und Herzegovina muss die Person eine temporäre Aufenthaltserlaubnis auf Basis der genehmigten Arbeitserlaubnis beantragen.

Erforderliche Dokumente

Die Dokumentationsanforderungen umfassen in der Regel:

  • Ausgefüllte Antragsformulare.
  • Gültiger Reisepass.
  • Nachweise über Qualifikationen (Diplome, Zertifikate).
  • Arbeitsvertrag oder Jobangebot.
  • Registrierungsdokumente des Arbeitgebers.
  • Nachweis, dass keine geeigneten lokalen Kandidaten gefunden wurden (oft erforderlich).
  • Medizinisches Attest.
  • Polizeiliches Führungszeugnis.
  • Nachweis ausreichender finanzieller Mittel (manchmal für den Visumantrag erforderlich).
  • Weitere Dokumente nach Aufforderung der Behörden.

Alle ausländischen Dokumente müssen in eine der offiziellen Landessprachen von Bosnien und Herzegovina (Bosnisch, Kroatisch oder Serbisch) offiziell übersetzt und legalisiert oder apostilliert werden.

Sponsoring-Anforderungen

Der Arbeitgeber fungiert als Sponsor für den Antrag auf Arbeitserlaubnis. Dabei muss die Notwendigkeit nachgewiesen werden, einen ausländischen Arbeitnehmer einzustellen, und es müssen Verpflichtungen zur Einhaltung der Arbeitsvorschriften, einschließlich der Zahlung eines vergleichbaren Gehalts wie bei einem lokalen Arbeitnehmer in einer ähnlichen Position, eingegangen werden.

Bearbeitungszeiten und Gebühren

Die Bearbeitungszeiten können je nach Kanton und Komplexität des Falls variieren, liegen aber typischerweise bei mehreren Wochen bis zu einigen Monaten für die Arbeitserlaubnis. Die Bearbeitungszeiten für Visa sind ebenfalls unterschiedlich. Gebühren fallen sowohl für den Antrag auf Arbeitserlaubnis als auch für den Visumantrag sowie für die anschließende temporäre Aufenthaltserlaubnis an. Die genauen Gebühren können sich ändern und sollten bei den zuständigen Behörden oder diplomatischen Vertretungen erfragt werden.

Wege zur unbefristeten Aufenthaltserlaubnis

Nach legalem Aufenthalt in Bosnien und Herzegovina mit einer temporären Aufenthaltserlaubnis (oft aufgrund von Beschäftigung) über einen ununterbrochenen Zeitraum kann ein ausländischer Staatsangehöriger berechtigt werden, einen Antrag auf unbefristeten Aufenthalt zu stellen. Die erforderliche Dauer des ununterbrochenen legalen Aufenthalts beträgt in der Regel fünf Jahre.

Zu den Anspruchskriterien für eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis gehören meist:

  • Fünf Jahre ununterbrochener legaler Aufenthalt in Bosnien und Herzegovina.
  • Ausreichende finanzielle Mittel zur Selbstversorgung und für Angehörige.
  • Kenntnisse einer der Amtssprachen.
  • Nachweis über eine Unterkunft.
  • Führungszeugnis ohne Vorstrafen.

Der Antrag wird beim Ministerium für Sicherheit oder beim Dienst für Ausländerangelegenheiten eingereicht.

Optionen für Visum für Angehörige

Ausländische Staatsangehörige, die im Besitz einer gültigen temporären Aufenthaltserlaubnis auf Grundlage der Beschäftigung in Bosnien und Herzegovina sind, können in der Regel eine temporäre Aufenthaltserlaubnis für ihre unmittelbaren Familienmitglieder, einschließlich Ehepartner und minderjährige Kinder, beantragen.

Der Antragsprozess für Angehörige erfordert in der Regel den Nachweis der Familienbeziehung (Heiratsurkunde, Geburtsurkunden), die gültige Aufenthaltserlaubnis des Hauptantragstellers, Nachweis ausreichender finanzieller Mittel zur Unterstützung der Familie sowie Nachweis der Unterkunft. Angehörige erhalten in der Regel Aufenthaltserlaubnisse, die an die Gültigkeit der Erlaubnis des Hauptantragstellers gebunden sind. Angehörigen-Erlaubnisse gewähren in der Regel kein automatisches Recht auf Arbeit; sofern Angehörige arbeiten möchten, müssen sie ggf. eine eigene Arbeitserlaubnis beantragen.

Verpflichtungen zur Visum-Compliance für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Die Einhaltung der Einwanderungs- und Arbeitsgesetze ist eine gemeinsame Verantwortung von Arbeitgeber und ausländischem Arbeitnehmer.

Verpflichtungen des Arbeitgebers

Arbeitgeber sind verantwortlich für:

  • Die rechtzeitige Beschaffung der erforderlichen Arbeitserlaubnis, bevor der ausländische Staatsangehörige mit der Arbeit beginnt.
  • Sicherstellung, dass der ausländische Staatsangehörige eine gültige Visum- und Aufenthaltserlaubnis besitzt.
  • Registrierung des Arbeitsvertrags bei den zuständigen Behörden.
  • Zahlung des Arbeitnehmers gemäß Arbeitsvertrag und Arbeitsgesetzen.
  • Meldung an die Behörden bei Änderungen im Status des Mitarbeiters oder bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
  • Führung der Aufzeichnungen im Zusammenhang mit der Beschäftigung und dem Einwanderungsstatus des ausländischen Mitarbeiters.

Verpflichtungen des Mitarbeiters

Ausländische Arbeitnehmer sind verantwortlich für:

  • Die Beschaffung des erforderlichen Visums vor Reiseantritt nach Bosnien und Herzegovina.
  • Antrag auf eine temporäre Aufenthaltserlaubnis bei der Ankunft.
  • Einhaltung der Bedingungen ihres Visums, der Arbeitserlaubnis und der Aufenthaltserlaubnis.
  • Meldung an die Behörden bei Änderungen der persönlichen Umstände (z. B. Adresse).
  • Einhaltung der Gesetze und Vorschriften von Bosnien und Herzegovina.
  • Sicherstellung, dass ihre Erlaubnisse während ihres Aufenthalts und ihrer Beschäftigung gültig bleiben.

Gewinnen Sie Top-Talente in Bosnien und Herzegowina durch unsere Employer of Record-Dienstleistung.

Vereinbaren Sie einen Termin mit unseren EOR-Experten, um mehr darüber zu erfahren, wie wir Ihnen in Bosnien und Herzegowina helfen können.

martijn
terry
lucas
sonia
james
harvey
daan

Vereinbaren Sie einen Termin mit unseren EOR-Experten, um mehr darüber zu erfahren, wie wir Ihnen in Bosnien und Herzegowina helfen können.

Von mehr als 1.000 Unternehmen weltweit geschätzt

G24.9/5 on G2
Trustpilot4.8/5 on Trustpilot
Capterra4.8/5 on Capterra
Google4.6/5 on Google
Martijn
Daan
Harvey

Bereit, Ihr globales Team zu erweitern?

Demo buchen