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Arbeitserlaubnisse und Visa in Bosnien und Herzegowina

Arbeitsgenehmigungen und Visabestimmungen

Erfahren Sie, wie Sie Arbeitsgenehmigungen und Visa für Mitarbeitende in Bosnien und Herzegowina sponsern.

Bosnien und Herzegowina work-permits-and-visas overview

Bosnien and Herzegovina verfügt über ein strukturiertes System zur Verwaltung der Einreise und Beschäftigung von ausländischen Staatsbürgern. Personen, die im Land arbeiten möchten, benötigen in der Regel sowohl ein Visum für die Einreise als auch eine Arbeitserlaubnis, um legal beschäftigt zu sein. Der Prozess umfasst die Antragstellung bei den zuständigen Behörden, wobei häufig eine Sponsoring durch einen lokalen Arbeitgeber erforderlich ist. Das Verständnis der spezifischen Anforderungen und Verfahren ist sowohl für ausländische Arbeitnehmer als auch für die Unternehmen, die sie beschäftigen, entscheidend, um die Einhaltung der nationalen Vorschriften sicherzustellen.

Die Navigation durch die Einwanderungs- und Beschäftigungslandschaft in Bosnien und Herzegovina umfasst mehrere Schritte, angefangen bei der Identifizierung des geeigneten Visatyps bis hin zur Sicherstellung der erforderlichen Arbeitserlaubnis. Die Anforderungen können je nach Staatsangehörigkeit der Person, Art der Arbeit und geplanter Aufenthaltsdauer variieren. Die Einhaltung der festgelegten Verfahren und die Bereitstellung korrekter Dokumente sind wesentlich für einen reibungslosen Antragsprozess.

Gängige Visumtypen für ausländische Arbeiter

Ausländische Staatsbürger, die eine Beschäftigung in Bosnien und Herzegovina anstreben, benötigen in der Regel ein Langzeitvisum (Visa D). Dieser Visatyp ist für Personen vorgesehen, die länger als 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten bleiben wollen und ist oftmals eine Voraussetzung für die Erteilung einer vorübergehenden Aufenthaltserlaubnis auf Grundlage der Beschäftigung.

Während Visa D die primäre Kategorie für Langzeitaufenthalte im Zusammenhang mit Arbeit ist, gibt es weitere Visumtypen für kürzere Geschäftsbesuche oder spezifische Zwecke, die jedoch in der Regel keine Beschäftigung erlauben.

Visumtyp Zweck Maximale Aufenthaltsdauer Beschäftigung erlaubt?
Visa D Langfristiger Aufenthalt, einschließlich Beschäftigung > 90 Tage Ja (mit Erlaubnis)
Visa C Kurzfristiger Aufenthalt (Tourismus, Geschäftsreise) <= 90 Tage Nein

Anforderungen und Verfahren für die Beantragung der Arbeitserlaubnis

Der Erhalt einer Arbeitserlaubnis ist für die meisten ausländischen Staatsbürger, die legal in Bosnien und Herzegovina arbeiten möchten, verpflichtend. Der Prozess wird in der Regel vom Arbeitgeber im Namen des ausländischen Arbeitnehmers eingeleitet. Arbeitserlaubnisse werden üblicherweise für eine bestimmte Stelle bei einem bestimmten Arbeitgeber ausgestellt und besitzen eine begrenzte Gültigkeitsdauer, meist ein Jahr, mit Verlängerungsmöglichkeit.

Anspruchskriterien

Die Anspruchsberechtigung für eine Arbeitserlaubnis hängt oft von Faktoren ab wie:

  • Verfügbarkeit lokaler Arbeitskräfte für die betreffende Stelle.
  • Die Einhaltung der Arbeitsschutzgesetze durch den Arbeitgeber.
  • Qualifikationen und Erfahrung des ausländischen Staatsbürgers, die den Anforderungen der Stelle entsprechen.
  • Quotenbeschränkungen, die von der Regierung für ausländische Arbeitskräfte in bestimmten Sektoren oder insgesamt gesetzt wurden.

Antragsverfahren

Der Arbeitgeber reicht den Antrag auf Arbeitserlaubnis normalerweise bei der zuständigen kantonalen Arbeitsverwaltung oder der Agentur für Arbeit und Beschäftigung von Bosnien und Herzegovina ein. Nach Genehmigung der Arbeitserlaubnis kann der ausländische Staatsbürger einen Langzeitvisumantrag (Visa D) bei einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung von Bosnien und Herzegovina im Ausland stellen. Nach Ankunft in Bosnien und Herzegovina muss die Person eine vorübergehende Aufenthaltserlaubnis auf Grundlage der genehmigten Arbeitserlaubnis beantragen.

Erforderliche Dokumente

Die Dokumentationsanforderungen umfassen in der Regel:

  • Ausgefüllte Antragsformulare.
  • Gültiger Reisepass.
  • Nachweise über Qualifikationen (Abschlüsse, Zertifikate).
  • Arbeitsvertrag oder Stellenangebot.
  • Registrierungssubstrat des Arbeitgebers.
  • Nachweis, dass keine geeigneten lokalen Kandidaten gefunden wurden (oft erforderlich).
  • Medizinisches Attest.
  • Führungszeugnis.
  • Nachweis ausreichender finanzieller Mittel (manchmal für den Visumantrag notwendig).
  • Weitere Dokumente nach Aufforderung durch die Behörden.

Alle ausländischen Dokumente müssen in der Regel offiziell in eine der Amtssprachen Bosnien und Herzegovina (Bosnisch, Kroatisch oder Serbisch) übersetzt und legalisiert oder apostilliert werden.

Sponsoring-Anforderungen

Der Arbeitgeber fungiert als Sponsor für den Antrag auf Arbeitserlaubnis. Dabei muss die Notwendigkeit nachgewiesen werden, einen ausländischen Arbeitnehmer zu beschäftigen, und die Verpflichtung eingegangen werden, die Arbeitsgesetze einzuhalten, einschließlich der Zahlung eines Gehalts, das mit einem lokalen Arbeitnehmer in einer ähnlichen Position vergleichbar ist.

Bearbeitungszeiten und Gebühren

Die Bearbeitungszeiten können je nach Kanton und Komplexität des Falls variieren, liegen aber typischerweise bei mehreren Wochen bis zu einigen Monaten für die Arbeitserlaubnis. Die Visabearbeitung dauert ebenfalls unterschiedlich. Für beide, die Arbeitserlaubnis und das Visum, sowie für die anschließende temporäre Aufenthaltserlaubnis fallen Gebühren an. Die konkreten Gebühren können sich ändern und sollten bei den zuständigen Behörden oder diplomatischen Vertretungen erfragt werden.

Wege zum Daueraufenthalt

Nach legalem Aufenthalt in Bosnien und Herzegovina auf einer temporären Aufenthaltserlaubnis (oft auf Grundlage der Beschäftigung) für einen ununterbrochenen Zeitraum können ausländische Staatsbürger Anspruch auf einen Daueraufenthalt haben. Die erforderliche Dauer des ununterbrochenen rechtlichen Aufenthalts beträgt in der Regel fünf Jahre.

Zulassungskriterien für den Daueraufenthalt umfassen gewöhnlich:

  • Fünf Jahre ununterbrochener legaler Aufenthalt in Bosnien und Herzegovina.
  • Genügend finanzielle Mittel zur Selbst- und Familienunterstützung.
  • Kenntnisse einer der Amtssprachen.
  • Nachweis der Unterkunft.
  • Einwandfreies Führungszeugnis.

Der Antrag wird beim Ministerium für Sicherheit oder beim Dienst für Ausländerangelegenheiten eingereicht.

Visum für Angehörige

Ausländische Staatsbürger mit einer gültigen temporären Aufenthaltserlaubnis auf Grundlage der Beschäftigung in Bosnien und Herzegovina können in der Regel eine temporäre Aufenthaltserlaubnis für ihre unmittelbaren Familienmitglieder, einschließlich Ehepartner und Minderjährige, beantragen.

Der Antragsprozess für Angehörige erfordert in der Regel den Nachweis der Familienbeziehung (Heiratsurkunde, Geburtsurkunden), die gültige Aufenthaltserlaubnis des Hauptantragstellers, Nachweise über ausreichende finanzielle Mittel zur Unterstützung der Familie und Nachweise der Unterkunft. Angehörige erhalten in der Regel Aufenthaltstitel, die an die Gültigkeit des Hauptantragstellers gebunden sind. Die Aufenthaltstitel für Angehörige gewähren in der Regel kein automatisches Recht auf Arbeit; wer arbeiten möchte, muss möglicherweise eine eigene Arbeitserlaubnis beantragen.

Visum-Konformitätsverpflichtungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Die Einhaltung der Einwanderungs- und Arbeitsgesetze ist eine gemeinsame Verantwortung zwischen dem Arbeitgeber und dem ausländischen Arbeitnehmer.

Verpflichtungen des Arbeitgebers

Arbeitgeber sind verantwortlich für:

  • Das rechtzeitige Einholen der erforderlichen Arbeitserlaubnis, bevor der ausländische Arbeitnehmer seine Tätigkeit aufnimmt.
  • Sicherstellung, dass der ausländische Arbeitnehmer eine gültige Visum- und Aufenthaltserlaubnis besitzt.
  • Registrierung des Arbeitsvertrags bei den relevanten Behörden.
  • Zahlung an den ausländischen Arbeitnehmer entsprechend dem Arbeitsvertrag und den Arbeitsgesetzen.
  • Benachrichtigung der Behörden über Änderungen im Status des Mitarbeiters oder die Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
  • Führung von Aufzeichnungen im Zusammenhang mit der Beschäftigung und dem Einwanderungsstatus des ausländischen Mitarbeiters.

Verpflichtungen des Arbeitnehmers

Ausländische Arbeitnehmer sind verantwortlich für:

  • Das rechtzeitige Beantragen des erforderlichen Visums vor der Reise nach Bosnien und Herzegovina.
  • Beantragung einer temporären Aufenthaltserlaubnis bei Ankunft.
  • Einhaltung der Bedingungen ihres Visums, der Arbeitserlaubnis und der Aufenthaltserlaubnis.
  • Benachrichtigung der Behörden über Änderungen der persönlichen Umstände (z.B. Adresse).
  • Einhaltung der Gesetze und Vorschriften Bosnien und Herzegovinas.
  • Sicherstellung, dass ihre Genehmigungen während ihres Aufenthalts und der Beschäftigung gültig bleiben.

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