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Belarus

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Entdecken Sie alles, was Sie über Belarus wissen müssen.

Arbeitgebersteuerverpflichtungen

In Belarus stehen Arbeitgeber vor verschiedenen steuerlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit Gehaltsabrechnungen, Sozialversicherung und anderen Beiträgen.

Arbeitgebersteuern

  • Sozialversicherungsbeiträge (SSC): Arbeitgeber zahlen 34 % des Bruttogehalts des Arbeitnehmers in den Sozialversicherungsfonds ein. Dies deckt Bereiche wie Renten, Gesundheitsversorgung und Sozialhilfeprogramme ab.
  • Arbeitsunfall- und Berufskrankheitenversicherung: Zusätzlich ist ein Beitrag zwischen 0,10 % und 1,00 % des Bruttogehalts des Arbeitnehmers für diese obligatorische Versicherung erforderlich, abhängig vom mit der Arbeit des Arbeitnehmers verbundenen Risikoniveau.
  • Körperschaftssteuer (CIT): Obwohl nicht direkt an die Arbeitnehmervergütung gebunden, unterliegen Arbeitgeber auch der Körperschaftssteuer. Der allgemeine Satz beträgt 18 % des Gewinns. Es gelten jedoch spezifische Sätze für bestimmte Einkommensarten oder Branchen, beispielsweise 12 % auf Dividenden und 9 % auf Einkommen aus Aktienverkäufen in belarussischen Unternehmen. Reduzierte Sätze sind für bestimmte Sektoren wie die Produktion hochentwickelter Produkte (10 %) und spezifische Aktivitäten in ausgewiesenen Regionen verfügbar.

Arbeitnehmersteuern und Abzüge

  • Einkommensteuer (PIT): Arbeitnehmer unterliegen einem einheitlichen Einkommensteuersatz von 13 % auf ihr Bruttoeinkommen. Es gibt einige Ausnahmen, wie z. B. einen reduzierten Satz von 9 % für Arbeitnehmer von Bewohnern des High Technology Park.
  • Sozialversicherungsbeiträge: Arbeitnehmer zahlen ebenfalls 1 % ihres Bruttogehalts in die Sozialversicherung ein.
  • Steuerabzüge und -gutschriften: Arbeitnehmer können Abzüge für bestimmte Ausgaben geltend machen, einschließlich Ausbildung, Versicherungsprämien (bis zu einem Limit) und immobilienbezogene Kosten. Monatliche steuerfreie Beträge sind ebenfalls verfügbar, abhängig vom Einkommensniveau, der Anzahl der Angehörigen und dem sozialen Verwundbarkeitsstatus.

Gehaltsabrechnungsverfahren

  • Gehaltsfrequenz: Die Gehaltsabrechnung erfolgt in der Regel monatlich.
  • Geschäftsjahr: Das Geschäftsjahr stimmt mit dem Kalenderjahr überein und läuft vom 1. Januar bis zum 31. Dezember.
  • Mindestlohn: Der Mindestlohn beträgt derzeit 3,91 BYN pro Stunde, was etwa 626 BYN pro Monat bei einer Standard-40-Stunden-Woche entspricht.
  • Bonuszahlungen: Obwohl üblich, sind Bonuszahlungen und das 13. Monatsgehalt gesetzlich nicht vorgeschrieben.
  • Fristen: Arbeitgeber sind verpflichtet, vierteljährliche PIT-Berichte bis zum 20. Tag des Monats nach dem Berichtsquartal einzureichen. Jährliche PIT-Erklärungen müssen bis zum 1. März des Folgejahres eingereicht werden, die Steuerzahlungen sind bis zum 15. Mai fällig.

Besteuerung von Nicht-Residenten

Nicht-residente Arbeitnehmer (die in einem Kalenderjahr weniger als 183 Tage in Belarus anwesend sind) unterliegen ebenfalls einem PIT von 13 %, bzw. 9 %, wenn sie von Bewohnern des High Technology Park beschäftigt werden, jedoch nur auf in Belarus erzieltes Einkommen. Sie sind von den obligatorischen Sozialversicherungsbeiträgen befreit.

Wichtige Überlegungen für Arbeitgeber

  • Genaues Führen von Aufzeichnungen: Gründliche Dokumentation ist entscheidend für die genaue Berechnung der Löhne, die Steuerberichterstattung und die Einhaltung der belarussischen Vorschriften.
  • Steueransässigkeit: Das Verständnis der Steueransässigkeitsregeln für sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer ist unerlässlich, insbesondere für internationale Unternehmen, die in Belarus tätig sind.
  • Währung: Alle Steuerzahlungen müssen in belarussischen Rubel (BYN) erfolgen.

Es ist wichtig zu beachten, dass diese Informationen aktuell bis zum 5. Februar 2025 sind und aufgrund von gesetzlichen Änderungen oder regulatorischen Anpassungen Änderungen unterliegen können. Eine Beratung mit einem lokalen Steuerfachmann wird empfohlen, um die aktuellsten und maßgeschneiderten Ratschläge zu erhalten.

Lohnsteuerabzüge

In Belarus umfassen Arbeitnehmersteuerabzüge hauptsächlich die Einkommenssteuer und Sozialversicherungsbeiträge.

Einkommenssteuer

  • Allgemeiner Satz: Der Standard-Einkommensteuersatz beträgt 13%.
  • Ermäßigte Sätze: Ein Satz von 9% gilt für Mitarbeiter von Unternehmen, die in High Technologies Park ansässig sind (obwohl er für die Jahre 2021-2022 vorübergehend 13% betrug). Ein Satz von 10% gilt für Personen, die in den Südostregionen der Region Mogilev bis zum 31. Dezember 2025 arbeiten.
  • Standardabzüge: Steuerresidenten können Standardabzüge geltend machen, um ihr zu versteuerndes Einkommen zu reduzieren. Diese umfassen BYN 93 (ca. USD 47 zum 5. Februar 2025) pro Monat für Einkommen bis zu BYN 563 (ca. USD 287) monatlich und BYN 27 (ca. USD 14) monatlich pro Kind unter 18 Jahren oder Abhängige. Diese Abzüge gelten normalerweise nur für Einkommen aus dem primären Arbeitsverhältnis. Zusätzliche soziale, sachliche und berufliche Abzüge können verfügbar sein. Diese erfordern die Einreichung einer Steuererklärung am Ende des Steuerzeitraums bei den Steuerbehörden.

Sozialversicherungsbeiträge

  • Mitarbeiterbeiträge: Mitarbeiter zahlen in der Regel 1% ihres Gehalts.
  • Arbeitgeberbeiträge: Arbeitgeber zahlen im Allgemeinen 34% des Bruttogehalts des Mitarbeiters, plus zusätzlich 0,10% bis 1,00% für Arbeitsunfall- und Berufskrankheitsversicherung. Dies umfasst 28% für Rentenversicherung und 6% für Sozialversicherung. Die Arbeitsunfallversicherung beträgt 0,6% des Gehalts, mit Multiplikatoren bis zu 1,5 für bestimmte Berufe.
  • Ausländische Staatsangehörige: Sozialversicherungsbeiträge sind für ausländische Mitarbeiter nicht obligatorisch. Sie können sich entscheiden, daran teilzunehmen, indem sie ihrem Arbeitgeber einen Antrag stellen.

Andere Steuern und Abzüge

  • Grundsteuer: Die jährlichen Steuersätze liegen zwischen 0,1% und 0,2% des Grundstückswerts.
  • Verlustvortrag: Unternehmen können steuerliche Verluste vollständig bis zu 10 Jahre vortragen. Sie können jedoch keine Verluste rücktragen, und Verluste aus Aktivitäten außerhalb von Belarus oder während eines Steuerbefreiungszeitraums sind nicht abzugsfähig.

Zusätzliche Informationen

  • Steuerjahr: Das Steuerjahr in Belarus läuft vom 1. Januar bis zum 31. Dezember.
  • Gehaltsfrequenz: Gehälter werden typischerweise monatlich ausgezahlt.

Es ist wichtig, offizielle Quellen zu konsultieren oder einen Steuerberater für die aktuellsten und personalisierten Informationen heranzuziehen. Die hier bereitgestellten Informationen sind auf dem Stand vom 5. Februar 2025 und können Änderungen unterliegen.

USt

In Belarus ist die Mehrwertsteuer (MwSt.) die primäre indirekte Steuer, die auf Konsumausgaben, Geschäftstransaktionen und Importe erhoben wird.

Mehrwertsteuersätze

  • Standardsatz: 20% gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen.
  • Ermäßigter Satz: 10% gilt für bestimmte Waren und Dienstleistungen, einschließlich bestimmter Lebensmittel, Kinderprodukte und medizinischer Artikel.
  • Erhöhter Satz: 26% gilt für Datentransferdienste. Dieser erhöhte Satz ist seit Mai 2022 in Kraft.
  • Nullsatz: Gilt für den Export von Waren und bestimmten Dienstleistungen.
  • Befreiungen: Bestimmte Waren und Dienstleistungen sind befreit, einschließlich finanzieller, bildungsbezogener, medizinischer, kultureller und wohnungsbezogener Dienstleistungen. Unternehmen, die befreite Lieferungen erbringen, können jedoch möglicherweise nicht die gesamte Vorsteuer zurückfordern.

Mehrwertsteuerregistrierung

  • Schwellenwert: Zum heutigen Datum gibt es in Belarus keinen Registrierungsschwellenwert für die Mehrwertsteuer. Alle Unternehmen, selbst solche mit nur einem Verkauf, müssen sich registrieren. Dies gilt sowohl für ansässige als auch für nicht ansässige Unternehmen.
  • Nicht-ansässiger E-Commerce: Ausländische E-Commerce-Unternehmen, die an belarussische Kunden verkaufen, müssen sich unabhängig von ihrem Verkaufsvolumen für die Mehrwertsteuer registrieren. Diese Anforderung trat im Juli 2022 in Kraft.
  • Registrierungsprozess: Der Registrierungsprozess erfolgt elektronisch.

Mehrwertsteuererklärung und Zahlung

  • Erklärungen: Mehrwertsteuererklärungen werden elektronisch über das Webportal des Finanzministeriums eingereicht.
  • Frequenz: Erklärungen werden monatlich für Importeure und bestimmte Kategorien von Unternehmen eingereicht, wie z.B. solche, die Telekommunikationsdienste verkaufen. Andere Unternehmen können wählen, ob sie monatlich oder vierteljährlich einreichen.
  • Frist: Erklärungen müssen innerhalb von 20 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums eingereicht werden.
  • Zahlung: Die Zahlung der Mehrwertsteuer ist innerhalb von 22 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums fällig. Diese Frist wird angepasst, wenn sie auf ein Wochenende oder einen Feiertag fällt.
  • Strafen: Es können Strafen für verspätete Einreichung und Zahlung verhängt werden.

Verbrauchssteuern

Belarus erhebt auch Verbrauchssteuern auf die Herstellung, den Import und Verkauf bestimmter Waren, einschließlich Alkohol, Tabak, Energieprodukte und bestimmter Kraftstoffe. Diese Steuern sind in der Regel feste Beträge pro steuerpflichtigem Artikel. Weitere Steuern umfassen die Glücksspielsteuer, eine Steuer auf Einkommen aus Lotterieaktivitäten und eine Steuer auf Einkommen aus Online-Spielen. Belarus hat auch Unternehmenssteuern mit einem Standardsatz von 20%. Diese Informationen sind aktuell zum heutigen Datum, dem 5. Februar 2025, und können sich in Zukunft ändern.

Steueranreize

Belarus bietet verschiedene Steueranreize, um das Wirtschaftswachstum zu stimulieren und Investitionen anzuziehen.

Anreize für Unternehmensteuer

  • Reduzierter Körperschaftsteuersatz: Unternehmen, die in Freien Wirtschaftszonen (FEZ) tätig sind, profitieren von einem reduzierten Körperschaftsteuersatz von 9%, verglichen mit dem Standardsatz von 18% (25% für Banken und Versicherungsgesellschaften). In Belarus gibt es sechs FEZ, die Steuer- und Nichtsteueranreize für ansässige Unternehmen bieten.
  • Steuerbefreiungen für Unternehmen, die behinderte Personen beschäftigen: Unternehmen, bei denen behinderte Personen über 50% der Gesamtbelegschaft ausmachen, sind vollständig von der Körperschaftsteuer befreit.
  • Steuerabzüge für Investitionen in soziale und sportliche Infrastruktur: Steuerpflichtige Gewinne können um Beträge reduziert werden, die in den Bau oder die Renovierung von Sportanlagen investiert oder an staatlich registrierte Einrichtungen gespendet werden, die im Bereich der öffentlichen Gesundheit, Bildung, Sozialdienste, Kultur und Sport tätig sind, bis zu einem Maximum von 10% der steuerpflichtigen Gewinne.
  • Steueranreize für Unternehmen in ländlichen Gebieten und Kleinstädten: Unternehmen in Kleinstädten (Einwohnerzahl unter 50.000) sind sieben Jahre ab Gründungsdatum von der Gewinnsteuer auf Einkünfte aus dem Verkauf selbst hergestellter Waren, Arbeiten und Dienstleistungen befreit. Bis zum 31. Dezember 2025 sind Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen in ländlichen Gebieten produzieren, von der Gewinnsteuer befreit.
  • Anreize für Elektrofahrzeuge: Anreize sind bis zum 31. Dezember 2025 für Elektrofahrzeuge verfügbar, obwohl die Einzelheiten variieren können.

Anreize für Einzelsteuern

  • Reduzierter Einkommenssteuersatz für Mitarbeiter von High-Technologies-Park: Mitarbeiter von Unternehmen, die im Park der Hochtechnologien (HTP) registriert sind, unterliegen einem reduzierten Einkommenssteuersatz von 9%.
  • Reduzierter Einkommenssteuersatz für die Region Mogilew: Personen, die in den südöstlichen Regionen der Region Mogilew arbeiten, werden bis zum 31. Dezember 2025 mit einem Satz von 10% besteuert.
  • Steuerabzüge für Einzelpersonen: Verschiedene Abzüge sind für Bildungsausgaben (für sich selbst und Angehörige), Versicherungsprämien (begrenzt) und wohnungsbezogene Ausgaben (Bau, Kauf oder Verkauf von Immobilien in Belarus) verfügbar.
  • Monatliche steuerfreie Beträge: Weitere Steuererleichterungen kommen in Form monatlicher steuerfreier Beträge: BYN 135 für Personen mit monatlichem Einkommen unter BYN 817, BYN 40 pro Kind/Abhängigen (BYN 65 für zwei oder mehr) und BYN 190 für sozial benachteiligte Steuerzahler (behinderte Personen, Veteranen, Katastrophenopfer).
  • Sonderregime für Nichtansässige: Nichtansässige, die weniger als 183 Tage im Jahr in Belarus verbringen, werden zu Standardsätzen besteuert, jedoch nur auf belarussische Einkünfte und sind von obligatorischen Sozialversicherungsbeiträgen befreit.

Weitere Investitionsanreize

  • Freie Wirtschaftszonen: FEZs bieten zahlreiche Anreize, darunter vereinfachte Vorschriften, gestraffte Verwaltungsverfahren und Befreiungen von bestimmten staatlichen Gebühren.
  • High-Technologies-Park (HTP): Unternehmen im HTP profitieren von steuerlichen Vorzugsbehandlungen, rechtlichen und administrativen Vorteilen sowie speziellen Bestimmungen für Kryptowährungen und ICOs.
  • Investitionsvereinbarungen: Investoren, die in prioritären Sektoren wie IT, Logistik und Maschinenbau durch Investitionsvereinbarungen mit der Regierung tätig sind, können von Landpachtanreizen und erleichterten Bauverfahren profitieren.
  • "Great Stone" China-Belarus Industriepark: Dieser Park bietet reduzierte Strom- und Erdgaspreise, vereinfachte Bauverfahren und beschleunigte Verwaltungsprozesse, insbesondere mit Fokus auf Elektronik, Pharmazeutika, Biomedizin, Chemie, Maschinenbau, Logistik, Big Data und F&E.
  • Bremino-Orsha Sonderwirtschaftszone: Diese SEZ, die sich auf Fertigung, E-Commerce, Logistik und F&E konzentriert, bietet eine Reihe von Anreizen, darunter staatliche finanzielle Unterstützung für mittelständische Unternehmen, vereinfachte Vorschriften für Bauvorhaben und Befreiungen von bestimmten staatlichen Gebühren.

Es ist wichtig zu beachten, dass Steuerregelungen Änderungen unterliegen. Dieser Überblick ist aktuell zum 5. Februar 2025, und eine Konsultation mit einem Steuerberater wird empfohlen, um die aktuellsten und individuell angepassten Anleitungen zu erhalten.