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Urlaubs- und Abwesenheitsrichtlinien

Verstehen Sie die Urlaubsansprüche der Mitarbeitenden und deren Richtlinien in Belarus

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Verwaltung von Mitarbeitendenurlaub und Urlaubsansprüchen in Belarus

Die Verwaltung von Mitarbeitendenurlaub und Urlaubsansprüchen ist ein wesentlicher Aspekt der Compliance und der Mitarbeitendenzufriedenheit bei Tätigkeiten in Belarus. Das Landesarbeitsrecht legt spezifische Anforderungen für verschiedene Arten von Urlaub fest, um sicherzustellen, dass Mitarbeitende ausreichend Erholung, Freizeit für private Angelegenheiten und Unterstützung bei bedeutenden Lebensereignissen erhalten. Das Verständnis dieser Vorschriften ist für ausländische Unternehmen, die Mitarbeitende in Belarus beschäftigen, unabhängig davon, ob direkt oder über einen Employer of Record, unerlässlich.

Die Einhaltung der belarussischen Urlaubsbestimmungen umfasst die Regelungen zu jährlichem bezahltem Urlaub, Feiertagen, Krankheitsurlaub sowie verschiedenen Formen von Eltern- und Sonderurlaub. Diese Ansprüche sind darauf ausgelegt, die Rechte der Mitarbeitenden zu schützen und ein stabiles Arbeitsumfeld zu fördern. Die Einhaltung dieser Standards ist nicht nur eine rechtliche Verpflichtung, sondern auch entscheidend für eine gute Mitarbeitendenbeziehung und operative Kontinuität.

Jährlicher Urlaub

In Belarus haben Mitarbeitende grundsätzlich Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub. Die Mindestdauer für den grundlegenden Jahresurlaub beträgt 24 Kalendertage. Bestimmte Kategorien von Mitarbeitenden, wie diejenigen, die in Gefahrenzuständen oder bestimmten Berufsgruppen arbeiten, können Anspruch auf verlängerten Jahresurlaub haben, der zusätzlich zum Grundurlaub gewährt wird.

Der Jahresurlaub wird typischerweise für das Arbeitsjahr gewährt, das am Tag beginnt, an dem der Mitarbeitende beim Arbeitgeber begonnen hat. Der Urlaub kann in Teilen genommen werden, aber mindestens ein Teil muss mindestens 14 Kalendertage umfassen. Der Urlaubstermin wird üblicherweise zwischen dem Arbeitgeber und den Mitarbeitenden vereinbart und in einem Urlaubsplan dokumentiert, der vom Arbeitgeber genehmigt wird. Nicht genutzter Urlaub kann in einigen Fällen auf das nächste Arbeitsjahr übertragen oder bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgezahlt werden, vorbehaltlich der im Arbeitsgesetzbuch festgelegten Bedingungen.

Feiertage

In Belarus werden im Laufe des Jahres mehrere Feiertage begangen. Diese Tage sind in der Regel arbeitsfrei und bezahlt. Falls ein öffentlicher Feiertag auf ein Wochenende fällt, wird der freie Tag in der Regel auf den nächsten Arbeitstag verschoben.

Hier die wichtigsten Feiertage in Belarus:

Datum Feiertag
1. Januar Neujahr
2. Januar Neujahrsfeiertag
7. Januar Orthodoxes Weihnachten
8. März Frauentag
21. April Radonitsa
1. Mai Tag der Arbeit
9. Mai Tag des Sieges
3. Juli Unabhängigkeitstag
7. November Tag der Oktoberrevolution
25. Dezember Katholisches Weihnachten

Bitte beachten Sie, dass die offiziellen Termine für freie Tage, falls sie auf Wochenenden fallen, bis zu ihrem offiziellen Bekanntwerden näher am Datum bekannt gegeben werden.

Krankheitsurlaub

Mitarbeitende in Belarus haben Anspruch auf bezahlten Krankheitsurlaub, wenn sie vorübergehend arbeitsunfähig sind aufgrund von Krankheit oder Verletzung. Für den Erhalt des Krankengeldes muss der Mitarbeitende ein ärztliches Attest (Bestätigung vorübergehender Arbeitsunfähigkeit) von einer medizinischen Einrichtung vorlegen.

Das Krankengeld wird auf Basis des durchschnittlichen Einkommens des Mitarbeiters sowie der Dauer der Erkrankung berechnet. Für die ersten 12 Kalendertage der Erkrankung beträgt das Krankengeld in der Regel 80 % des durchschnittlichen Tagesverdienstes. Ab dem 13. Kalendertag erhält der Mitarbeitende in der Regel 100 % des durchschnittlichen Tagesverdienstes. Es gibt Höchstgrenzen für den Anspruch auf Krankengeld. Der Arbeitgeber ist für die Zahlung des Krankengeldes verantwortlich, welches anschließend vom staatlichen Sozialversicherungsfonds erstattet wird.

Elternzeit

Belarus gewährt umfassende Elternzeitansprüche, vor allem für Mütter, aber auch mit Regelungen für Väter und Adoptiveltern.

  • Mutterschaftsurlaub: Schwangere Mitarbeitende haben Anspruch auf Mutterschaftsurlaub, der in der Regel aus 70 Kalendertagen vor der Geburt und 56 Kalendertagen nach der Geburt besteht (86 Tage bei komplizierter Geburt oder Mehrlingsgeburt). Dieser Urlaub ist vollständig auf Basis des durchschnittlichen Einkommens bezahlt und durch die soziale Versicherung gedeckt.
  • Betreuungsurlaub: Nach dem Mutterschaftsurlaub haben entweder Elternteil (Mutter oder Vater) oder eine andere betreuende Person Anspruch auf Betreuungsurlaub, bis das Kind das Alter von drei Jahren erreicht. Dieser Urlaub ist unbezahlt, aber die betreuende Person erhält eine staatliche Zuwendung. Die Stelle bleibt während dieses Zeitraums erhalten.
  • Vaterschaftsurlaub: Während dieser nicht ein gesetzlich standardisierter, separater bezahlter Urlaub wie der Mutterschaftsurlaub ist, können Väter ggf. den oben genannten Betreuungsurlaub in Anspruch nehmen. Einige Arbeitgeber bieten auch kurze bezahlte oder unbezahlte Freistellungen rund um die Geburt an.
  • Adoptionsurlaub: Mitarbeitende, die ein Kind adoptieren, haben ebenfalls Anspruch auf Urlaub, ähnlich wie bei Mutterschafts- und Betreuungsurlaub, um das adoptierte Kind zu versorgen.

Andere Arten von Urlaub

Neben den Hauptkategorien sieht das belarussische Arbeitsgesetzbuch verschiedene weitere Urlaubsarten vor, um den spezifischen Bedürfnissen der Mitarbeitenden gerecht zu werden:

  • Studienurlaub: Mitarbeitende, die eine Ausbildung in Berufs-, Sekundar- oder Hochschulen absolvieren, können in Absprache mit dem Arbeitgeber bezahlten oder unbezahlten Urlaub erhalten, um an Lehrveranstaltungen teilzunehmen, Prüfungen abzulegen oder Diplomarbeiten vorzubereiten und zu verteidigen. Dauer und Vergütung hängen vom Bildungstyp und der Leistung des Mitarbeitenden ab.
  • Urlaub aus familiären Gründen und anderen wichtigen Gründen: Mitarbeitende können für kurzfristige unbezahlte Urlaubsansprüche aus privaten Gründen wie Heirat, Geburt eines Kindes oder Tod naher Angehöriger Urlaub erhalten. Die Dauer ist in der Regel begrenzt.
  • Trauerurlaub: Obwohl oft unter "Urlaub aus familiären Gründen" zusammengefasst, haben Mitarbeitende im Allgemeinen Anspruch auf einige Tage unbezahlten Urlaub im Falle des Todes eines nahen Angehörigen.
  • Sabbatical: Das Konzept eines längeren bezahlten Sabbaticals ist im Belarus kein gesetzlich vorgesehenes Recht, kann aber in Tarifverträgen oder individuellen Arbeitsverträgen vereinbart werden.
  • Unbezahlter Urlaub: Zusätzlich zu den spezifischen Arten des unbezahlten Urlaubs können Mitarbeitende auf Antrag unbezahlten Urlaub für andere Gründe beantragen, vorbehaltlich der Zustimmung des Arbeitgebers. Die Gesamtdauer des unbezahlten Urlaubs, der auf Wunsch des Mitarbeitenden gewährt wird, ist in der Regel begrenzt.

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