Belarus bietet ausländischen Fachkräften eine einzigartige Landschaft mit einer wachsenden Wirtschaft und strategischer Lage. Die Navigation durch das Arbeitsgenehmigungs- und Visasystem ist entscheidend für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, um die Einhaltung der Vorschriften und einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten. Das Verständnis der verschiedenen Visatypen, Antragsverfahren und Compliance-Verpflichtungen ist entscheidend für einen erfolgreichen internationalen Einsatz in Belarus. Dieser Leitfaden bietet einen umfassenden Überblick über die belarussische Arbeitsgenehmigungs- und Visalandschaft im Jahr 2025 und bietet wertvolle Einblicke für Arbeitgeber und ausländische Staatsangehörige, die nach Möglichkeiten im Land suchen.
Häufige Visatypen für ausländische Arbeitnehmer
Mehrere Visatypen richten sich an ausländische Arbeitnehmer in Belarus, abhängig von Zweck und Dauer ihres Aufenthalts. Die häufigsten sind:
- Geschäftsvisum (Typ B): Für kurzfristige Geschäftsreisen, Konferenzen und Verhandlungen. Es erlaubt keine Beschäftigung.
- Arbeitsvisum (Typ D): Erforderlich für ausländische Staatsangehörige, die unter einem Arbeitsvertrag in Belarus arbeiten möchten. Es wird in der Regel für die Dauer der Arbeitserlaubnis ausgestellt.
- Studentenvisum (Typ C): Für Personen, die an Bildungseinrichtungen in Belarus eingeschrieben sind. Es kann unter bestimmten Bedingungen begrenzte Arbeitsmöglichkeiten bieten.
- Privatvisum (Typ E): Ausgestellt für persönliche Besuche, einschließlich des Besuchs von Familie und Freunden. Es erlaubt keine Beschäftigung.
Visumtyp | Zweck | Dauer | Arbeit erlaubt? |
---|---|---|---|
Geschäftlich (B) | Kurzfristige Geschäftsreisen, Konferenzen | Bis zu 90 Tage | Nein |
Arbeit (D) | Beschäftigung unter Vertrag | Bis zur Arbeitserlaubnis | Ja |
Student (C) | Studium an belarussischen Bildungseinrichtungen | Bis zur Studiendauer | Begrenzt |
Privat (E) | Persönliche Besuche | Bis zu 90 Tage | Nein |
Anforderungen und Verfahren zur Beantragung einer Arbeitserlaubnis
Der Erhalt einer Arbeitserlaubnis ist eine Voraussetzung für die meisten ausländischen Staatsangehörigen, die in Belarus eine Beschäftigung suchen. Der Arbeitgeber leitet in der Regel den Antragsprozess im Namen des ausländischen Mitarbeiters ein. Wichtige Anforderungen und Verfahren umfassen:
- Arbeitgeberakkreditierung: Der Arbeitgeber muss in Belarus registriert und akkreditiert sein, um ausländische Arbeitnehmer einzustellen.
- Stellenregistrierung: Der Arbeitgeber muss die Stellenanzeige bei den lokalen Arbeitsbehörden registrieren, um nachzuweisen, dass keine geeigneten belarussischen Kandidaten verfügbar sind.
- Einreichung von Dokumenten: Der Arbeitgeber muss ein umfassendes Antragsdossier einreichen, einschließlich:
- Reisepasskopie des ausländischen Mitarbeiters
- Bildungsabschlüsse und Berufserfahrungsnachweise
- Arbeitsvertrag
- Ärztliches Attest
- Führungszeugnis
- Nachweis der Zahlung der Staatsgebühr
- Erteilung der Arbeitserlaubnis: Wenn der Antrag genehmigt wird, wird die Arbeitserlaubnis ausgestellt, die es dem ausländischen Staatsangehörigen ermöglicht, ein Arbeitsvisum zu erhalten.
- Registrierung: Der Mitarbeiter muss das Visum bei der lokalen Migrationsbehörde registrieren.
Schritt | Beschreibung | Verantwortung |
---|---|---|
1. Arbeitgeberakkreditierung | Arbeitgeber registriert sich bei den zuständigen Behörden, um berechtigt zu sein, ausländische Staatsangehörige einzustellen. | Arbeitgeber |
2. Stellenregistrierung | Arbeitgeber reicht Stelleninformationen bei den lokalen Arbeitsdiensten ein, um nachzuweisen, dass kein qualifizierter lokaler Kandidat verfügbar ist. | Arbeitgeber |
3. Einreichung von Dokumenten | Sammlung und Einreichung der erforderlichen Unterlagen wie Reisepasskopien, Bildungsnachweise, Arbeitsvertrag, medizinische und strafrechtliche Freigaben. | Arbeitgeber & Arbeitnehmer |
4. Erteilung der Arbeitserlaubnis | Regierungsbehörden erteilen die Arbeitserlaubnis nach erfolgreicher Prüfung des Antrags. | Regierung |
5. Registrierung | Mitarbeiter registriert ihr Visum bei der lokalen Migrationsbehörde nach Genehmigung. | Arbeitnehmer |
Bearbeitungszeiten: Der Antragsprozess für eine Arbeitserlaubnis dauert in der Regel 1-2 Monate.
Gebühren: Die Staatsgebühr für eine Arbeitserlaubnis variiert, liegt jedoch in der Regel bei etwa 50-100 belarussischen Rubel.
Zulassungskriterien:
- Ausländische Staatsangehörige müssen die erforderlichen Qualifikationen und Erfahrungen für die Stelle besitzen.
- Sie dürfen keine Bedrohung für die nationale Sicherheit oder die öffentliche Gesundheit darstellen.
- Sie müssen einen gültigen Reisepass haben und die belarussischen Einwanderungsgesetze einhalten.
Wege zur dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung
Ausländische Staatsangehörige, die legal in Belarus gelebt und gearbeitet haben, können nach einer bestimmten Zeit für eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung in Frage kommen. Die Standardanforderungen umfassen:
- Rechtmäßiger Aufenthalt: Ununterbrochener Aufenthalt in Belarus für mindestens 7 Jahre.
- Ausreichende Mittel: Nachweis ausreichender finanzieller Ressourcen zur Unterstützung von sich selbst und etwaigen Angehörigen.
- Wohnraum: Angemessene Wohnverhältnisse.
- Sprachkenntnisse: Bestehen eines belarussischen Sprachtests.
- Gutes Verhalten: Kein Strafregister oder Verstöße gegen belarussisches Recht.
Der Antragsprozess beinhaltet die Einreichung eines detaillierten Antragsdossiers bei den lokalen Migrationsbehörden, einschließlich Nachweisen über Aufenthalt, finanzielle Stabilität und Sprachkenntnisse.
Optionen für ein Abhängigkeitsvisum
Familienmitglieder von ausländischen Arbeitnehmern mit einem gültigen Arbeitsvisum können ein Abhängigkeitsvisum beantragen, um sich ihnen in Belarus anzuschließen. Berechtigte Angehörige sind in der Regel Ehepartner und minderjährige Kinder. Die Anforderungen für ein Abhängigkeitsvisum umfassen:
- Nachweis der Beziehung zum Hauptvisuminhaber (Heiratsurkunde, Geburtsurkunde).
- Kopie der Arbeitserlaubnis und des Visums des Hauptvisuminhabers.
- Nachweis ausreichender finanzieller Ressourcen zur Unterstützung der Angehörigen.
- Krankenversicherung.
Visum-Compliance-Verpflichtungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer haben spezifische Compliance-Verpflichtungen, um die Einhaltung der belarussischen Einwanderungsgesetze sicherzustellen.
Verpflichtungen des Arbeitgebers:
- Sicherstellen, dass alle ausländischen Mitarbeiter gültige Arbeitserlaubnisse und Visa haben.
- Überwachung der Ablaufdaten von Arbeitserlaubnissen und Visa und rechtzeitige Einleitung von Verlängerungsprozessen.
- Meldung von Änderungen im Beschäftigungsstatus des ausländischen Mitarbeiters an die Migrationsbehörden.
- Einhaltung der Arbeitsgesetze und Vorschriften bezüglich der Beschäftigung ausländischer Staatsangehöriger.
Verpflichtungen des Arbeitnehmers:
- Einhaltung der Bedingungen ihrer Arbeitserlaubnis und ihres Visums.
- Registrierung ihres Visums bei den lokalen Migrationsbehörden innerhalb des angegebenen Zeitrahmens.
- Information der Behörden über Änderungen ihrer persönlichen Daten oder ihres Beschäftigungsstatus.
- Einhaltung der belarussischen Gesetze und Vorschriften.
Verpflichtung | Arbeitgeber | Arbeitnehmer |
---|---|---|
Gültige Genehmigungen und Visa | Sicherstellen, dass alle ausländischen Mitarbeiter die korrekten und gültigen Dokumente haben | Einhaltung der Visabedingungen und -konditionen |
Überwachung der Ablaufdaten | Verfolgung und Verwaltung von Verlängerungsprozessen im Voraus | Verfolgung der Ablaufdaten von Visum und Genehmigung |
Meldung von Änderungen | Information der Migrationsbehörden über Beschäftigungsänderungen | Benachrichtigung der Behörden über Änderungen des persönlichen oder Beschäftigungsstatus |
Einhaltung der Arbeitsgesetze | Einhaltung aller relevanten Arbeitsgesetze bezüglich ausländischer Arbeitnehmer | Einhaltung aller belarussischen Gesetze und Vorschriften |
Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen kann zu Geldstrafen, Abschiebung und anderen Sanktionen führen.