Beendigung
In Belarus, the termination of employment is governed by the Labour Code of the Republic of Belarus. It is important for both employers and employees to understand the legal framework surrounding this issue.
Lawful Grounds for Dismissal
Employers cannot terminate an employee's contract at will. Dismissal must be based on specific, legally valid grounds. These include:
- Mutual Agreement: Both the employer and employee agree to terminate the employment relationship.
- Expiration of a Fixed-Term Contract: The contract reaches its agreed-upon end date.
- Initiative of the Employee or Employer: Either party can terminate the contract, provided they have a valid reason and follow the stipulated notice procedures.
- Employee Transfer: The employee agrees to a transfer to another employer or an elective position.
- Circumstances Beyond the Control of Parties: This includes events like liquidation of the company or force majeure (unforeseen circumstances).
The Labour Code also specifies other grounds for dismissal, such as the employee's refusal to relocate or accept changes to working conditions, repeated failure to fulfill job duties, absenteeism without valid reason, appearance at work intoxicated, theft or disclosure of trade secrets, and violation of occupational safety rules.
Notice Requirements
The employer must provide a written notice of termination in advance in most cases. The length of the notice period varies based on the circumstances:
- Mutual Agreement: The notice period can be determined by the parties involved.
- Employer-Initiated Termination: Typically a minimum of one month's notice.
- Employee-Initiated Termination: At least two weeks' notice is usually required.
Severance Pay
Employees dismissed under certain circumstances are entitled to severance pay. The amount of severance pay generally depends on the reason for termination and the length of the employee's service. If the dismissal is due to reasons such as company liquidation, staff reduction, or the employee's inability to perform their duties, a severance payment of at least three average monthly salaries is mandated. Employment contracts and collective bargaining agreements may provide for more favorable terms for employees, including longer notice periods or more generous severance packages.
Diskriminierung
Das belarussische Recht bietet nur begrenzten Schutz gegen Diskriminierung. Die primären geschützten Merkmale umfassen Geschlecht, Nationalität, Rasse, Sprache, Religion, sozialen Ursprung und Eigentumsstatus. Allerdings fehlen Merkmale wie sexuelle Orientierung, Geschlechtsidentität, Behinderung und Alter in diesen geschützten Kategorien.
Begrenzte Abhilfemechanismen
Belarus verfügt nicht über ein umfassendes Antidiskriminierungsgesetz, das klare Abhilfemechanismen für Opfer von Diskriminierung bieten würde. Personen, die Diskriminierung erfahren, müssen sich auf allgemeine Bestimmungen im Arbeitsgesetzbuch der Republik Belarus oder im Zivilgesetzbuch der Republik Belarus stützen, die weniger robuste Schutzmaßnahmen bieten. Zudem gibt es keine unabhängige Regierungsstelle oder Ombudsperson, die speziell für die Bearbeitung von Diskriminierungsbeschwerden zuständig ist.
Minimale Arbeitgeberpflichten
Arbeitgeber in Belarus haben nur sehr wenige gesetzlich vorgeschriebene Verantwortlichkeiten, um Diskriminierung am Arbeitsplatz zu verhindern oder zu bekämpfen. Das Arbeitsgesetzbuch enthält einige allgemeine Bestimmungen zur Gleichbehandlung, diese sind jedoch nicht klar definiert oder durchgesetzt.
Bedeutende Lücken und Herausforderungen
Das Fehlen eines umfassenden Antidiskriminierungsgesetzes und die begrenzten Abhilfemechanismen schaffen ein herausforderndes Umfeld für Personen, die Diskriminierung in Belarus erfahren. LGBTQ+ Personen sind besonders anfällig für Diskriminierung und Hassverbrechen, ohne rechtlichen Schutz gegen Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung oder Geschlechtsidentität. Personen mit Behinderungen sehen sich ebenfalls erheblichen Diskriminierungen und einem Mangel an Zugang zu Chancen und Dienstleistungen gegenüber.
Arbeitsbedingungen
In Belarus wurden Vorschriften bezüglich Arbeitszeiten, Ruhezeiten und ergonomischer Anforderungen festgelegt, um ein grundlegendes Niveau des Wohlbefindens der Arbeitnehmer zu gewährleisten. Diese Standards sind im Arbeitsgesetzbuch der Republik Belarus festgehalten.
Arbeitszeiten
Die typische Arbeitswoche in Belarus beträgt 40 Stunden, mit maximal 8 Stunden pro Tag. Überstunden sind geregelt und erfordern die Zustimmung des Arbeitnehmers, außer in bestimmten Fällen. Überstunden sind auf maximal 40 Stunden pro Monat begrenzt. Teilzeitbeschäftigungen mit kürzeren Arbeitswochen sind ebenfalls legal.
Ruhezeiten
Arbeitnehmer haben Anspruch auf eine ununterbrochene Mindestruhezeit von 11 Stunden zwischen den Arbeitstagen. Das Gesetz schreibt eine Mittagspause von mindestens 30 Minuten innerhalb des Arbeitstages vor. Einige Arbeitgeber bieten je nach Unternehmenspolitik längere Pausen an. Alle Arbeitnehmer haben Anspruch auf mindestens einen Ruhetag pro Woche, in der Regel am Sonntag.
Ergonomische Anforderungen
Das Arbeitsgesetzbuch und verwandte Vorschriften legen einige allgemeine Prinzipien für ergonomische Sicherheit am Arbeitsplatz fest. Allerdings können spezifische Details und Durchsetzungsmechanismen je nach Branche variieren. Arbeitgeber sind verantwortlich für die Bereitstellung eines sicheren Arbeitsumfelds, das das Risiko von Unfällen und Verletzungen minimiert. Ergonomische Überlegungen für Arbeitsplätze, wie z.B. richtige Sitzgelegenheiten und Beleuchtung, werden empfohlen, sind jedoch nicht in allen Fällen ausdrücklich vorgeschrieben.
Es ist wichtig zu beachten, dass einige Branchen strengere Arbeitsbedingungen in separaten Branchenregelungen festgelegt haben können.
Gesundheit und Sicherheit
Belarus verfügt über einen umfassenden Satz von Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften, die zum Schutz der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz entwickelt wurden.
Arbeitgeberpflichten
Das belarussische Recht legt eine bedeutende Verantwortung auf Arbeitgeber, um eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung zu gewährleisten. Das Gesetz über Arbeitsschutz von 2008 bildet die Grundlage für diese Verpflichtungen. Hier sind einige wichtige Pflichten des Arbeitgebers:
- Risikoabschätzung und -management: Arbeitgeber müssen Gefahren am Arbeitsplatz identifizieren und bewerten und Kontrollmaßnahmen zur Minimierung der Risiken umsetzen.
- Bereitstellung sicherer Ausrüstung und Arbeitspraktiken: Arbeitgeber sind verpflichtet, persönliche Schutzausrüstung (PSA) bereitzustellen und sicherzustellen, dass sichere Arbeitspraktiken etabliert und eingehalten werden.
- Schulung und Unterweisung: Arbeitnehmer müssen eine angemessene Schulung zu Gesundheits- und Sicherheitsverfahren erhalten, die spezifisch für ihre Arbeitsrollen sind.
- Medizinische Untersuchungen: Arbeitgeber sind verantwortlich für die Organisation obligatorischer medizinischer Untersuchungen für Arbeitnehmer, insbesondere in gefährlichen Berufen.
- Unfalluntersuchung und -meldung: Jegliche Arbeitsunfälle oder arbeitsbedingte Krankheiten müssen vom Arbeitgeber untersucht und den zuständigen Behörden gemeldet werden.
Arbeitnehmerrechte
Arbeitnehmer in Belarus haben eine Reihe von Rechten in Bezug auf Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz:
- Recht auf eine sichere Arbeitsumgebung: Arbeitnehmer haben das Recht, in einer sicheren Umgebung zu arbeiten, die frei von unnötigen Risiken für ihre Gesundheit und ihr Wohlbefinden ist.
- Recht auf Schulung und Information: Arbeitnehmer haben das Recht, Schulungen zu Gesundheits- und Sicherheitsverfahren zu erhalten und über potenzielle Gefahren im Zusammenhang mit ihrer Arbeit informiert zu werden.
- Recht, unsafe work zu verweigern: Arbeitnehmer haben das Recht, Arbeiten abzulehnen, die ihrer Meinung nach eine ernsthafte Bedrohung für ihre Gesundheit und Sicherheit darstellen.
- Recht, Verstöße zu melden: Arbeitnehmer können Verstöße gegen Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften ihrem Arbeitgeber oder den zuständigen Behörden melden.
Durchsetzungsbehörden
Das Ministerium für Arbeit und sozialen Schutz der Republik Belarus ist die primäre Regierungsbehörde, die für die Durchsetzung der Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften am Arbeitsplatz verantwortlich ist. Sie führen Inspektionen durch, untersuchen Unfälle und halten Arbeitgeber für Verstöße verantwortlich.
Die Gewerkschaften der Republik Belarus spielen ebenfalls eine Rolle bei der Vertretung der Rechte der Arbeitnehmer auf Gesundheit und Sicherheit. Belarus unterhält ein nationales System zur Standardisierung der Anforderungen an die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz.