Verwaltung der Urlaubsansprüche von Mitarbeitenden in Bangladesch erfordert ein klares Verständnis der Arbeitsgesetze und -vorschriften des Landes. Diese Richtlinien sind darauf ausgelegt, das Wohlbefinden der Mitarbeitenden zu gewährleisten und die notwendige Freizeit für Erholung, Krankheit, familiäre Verpflichtungen und nationale Feiertage bereitzustellen. Die Einhaltung dieser Vorschriften ist für Unternehmen, die in Bangladesch tätig sind, entscheidend, um faire Arbeitspraktiken aufrechtzuerhalten und potenzielle rechtliche Probleme zu vermeiden.
Das Arbeitsrecht in Bangladesch legt spezifische Mindestanforderungen für verschiedene Arten von Urlaub fest, darunter Jahresurlaub, Krankheitsurlaub und Mutterschaftsurlaub. Während das Gesetz die Grundlage bildet, können Arbeitgeber auch großzügigere Urlaubsleistungen im Rahmen ihres Mitarbeitervergütungspakets anbieten. Das Verständnis dieser gesetzlichen Mindeststandards ist der erste Schritt bei der Entwicklung konformer und wettbewerbsfähiger Urlaubsrichtlinien für Ihre Belegschaft in Bangladesch.
Jahresurlaub
Mitarbeitende in Bangladesch haben Anspruch auf Jahresurlaub nach einer bestimmten Beschäftigungsdauer. Der konkrete Anspruch variiert je nach Art der Einrichtung, in der die Mitarbeitenden tätig sind.
- Fabrikarbeiter: Anspruch auf einen Tag Jahresurlaub für jeweils achtzehn Tage Arbeit im vorangegangenen Zwölfmonatszeitraum. Für Jugendliche (unter 18 Jahren) ist es ein Tag für jeweils fünfzehn Tage Arbeit.
- Arbeitende in Geschäften, Handels- und Gewerbeanlagen (ohne Fabriken): Anspruch auf einen Tag Jahresurlaub für jeweils achtzehn Tage Arbeit im vorangegangenen Zwölfmonatszeitraum.
- Teepflanzarbeiter: Anspruch auf einen Tag Jahresurlaub für jeweils zweiundzwanzig Tage Arbeit im vorangegangenen Zwölfmonatszeitraum. Für Jugendliche gilt ein Tag für jeweils achtzehn Tage Arbeit.
- Zeitungsmitarbeitende: Anspruch auf einen Tag Jahresurlaub für jeweils elf Tage Arbeit im vorangegangenen Zwölfmonatszeitraum.
Der Urlaub kann bis zu einer bestimmten Grenze angesammelt werden, in der Regel nicht mehr als die in den vorherigen zwölf Monaten erworbenen Urlaubstage. Mitarbeitende erhalten allgemein ihren durchschnittlichen Tageslohn für den Zeitraum ihres Jahresurlaubs.
Öffentliche Feiertage
Bangladesch beobachtet im Laufe des Jahres mehrere staatliche Feiertage. Mitarbeitende haben in der Regel Anspruch auf bezahlten Urlaub an diesen Tagen. Die genauen Termine einiger Feiertage, insbesondere religiöser Feiertage, können sich jährlich leicht unterscheiden, abhängig von Mondbeobachtungen. Für 2026 werden folgende öffentliche Feiertage erwartet:
| Feiertag | Erwartetes Datum (2026) |
|---|---|
| Shaheed Day (Internationaler Tag der Muttersprache) | 21. Februar |
| Geburtstag von Bangabandhu Sheikh Mujibur Rahman & Tag der Kinder | 17. März |
| Unabhängigkeitstag | 26. März |
| Eid-ul-Fitr (ca.) | 20. - 22. März |
| Bengali-Neujahr (Pohela Boishakh) | 14. April |
| Maifeiertag | 1. Mai |
| Buddha Purnima | 1. Mai |
| Eid-ul-Adha (ca.) | 27. - 29. Mai |
| Aschura | 25. Februar |
| Nationaler Trauertag | 15. August |
| Janmashtami | 15. August |
| Eid-e-Miladunnabi (ca.) | 13. Februar |
| Durga Puja (Bijoya Dashami) | 20. Oktober |
| Tag des Sieges | 16. Dezember |
| Weihnachten | 25. Dezember |
Hinweis: Die Daten religiöser Feiertage sind ungefähr und unterliegen der Sichtung des Mondes.
Neben diesen staatlichen Feiertagen haben Mitarbeitende auch Anspruch auf bezahlte Wochenfeiertage, die je nach Regelung der Einrichtung ein oder zwei Tage pro Woche betragen können.
Krankheitsurlaub
Mitarbeitende in Bangladesch haben Anspruch auf Krankheitsurlaub mit Bezahlung. Der Anspruch variiert je nach Art der Einrichtung.
- Fabrikarbeiter: Anspruch auf 14 Tage Krankheitsurlaub mit vollem Gehalt pro Jahr.
- Arbeitende in Geschäften, Handels- und Gewerbeanlagen (ohne Fabriken): Anspruch auf 14 Tage Krankheitsurlaub mit vollem Gehalt pro Jahr.
- Teepflanzarbeiter: Anspruch auf 14 Tage Krankheitsurlaub mit vollem Gehalt pro Jahr.
- Zeitungsmitarbeitende: Anspruch auf 14 Tage Krankheitsurlaub mit vollem Gehalt pro Jahr.
Der Krankheitsurlaub wird in der Regel nach Vorlage eines ärztlichen Attests eines registrierten Arztes gewährt. Nicht genutzte Krankheitsurlaubstage werden in der Regel nicht angesammelt.
Elternzeit
Die Regelungen zur Elternzeit konzentrieren sich hauptsächlich auf Mutterschaftsurlaub in Bangladesch.
Mutterschaftsurlaub
Weibliche Mitarbeitende haben Anspruch auf Mutterschaftsurlaub mit vollem Gehalt.
- Anspruch: 16 Wochen (112 Tage) Mutterschaftsurlaub.
- Zeitpunkt: Dieser Urlaub kann teilweise vor und teilweise nach der Geburt genommen werden.
- Anspruchsvoraussetzung: Eine Mitarbeitende muss mindestens sechs Monate unmittelbar vor dem Geburtstermin beim Arbeitgeber beschäftigt gewesen sein, um Anspruch auf Mutterschaftsleistungen zu haben.
- Vergütung: Mitarbeitende haben Anspruch auf Mutterschaftsleistungen in Höhe ihres durchschnittlichen Tageslohns.
Vaterschaftsurlaub
Es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Vaterschaftsurlaub nach dem Arbeitsrecht in Bangladesch. Einige Arbeitgeber bieten jedoch Vaterschaftsurlaub als Unternehmensleistung an, sind dazu aber gesetzlich nicht verpflichtet.
Adoptionsurlaub
Das Arbeitsrecht in Bangladesch enthält derzeit keine spezifischen Regelungen für Adoptionsurlaub.
Andere Urlaubstypen
Während Jahres-, öffentliche, Krankheits- und Mutterschaftsurlaub die wichtigsten gesetzlichen Ansprüche darstellen, können weitere Urlaubsarten je nach Unternehmenspolitik oder besonderen Umständen gewährt werden, obwohl sie gesetzlich nicht universell vorgeschrieben sind:
- Kurzurlaub: Wird häufig für unvorhergesehene dringende persönliche Angelegenheiten gewährt. Während es im Hauptarbeitsgesetz für alle Sektoren keine explizite Definition gibt, ist es gängige Praxis und manchmal in bestimmten Regeln oder Dienstvorschriften geregelt.
- Beileidsurlaub: Urlaub im Todesfall eines nahen Familienmitglieds. Dies basiert in der Regel auf der Unternehmenspolitik und nicht auf gesetzlicher Verpflichtung.
- Studienurlaub: Urlaub für Mitarbeitende zur Weiterbildung oder Ausbildung. Dies liegt meist im Ermessen des Arbeitgebers und kann bezahlt oder unbezahlt sein.
- Sabbatical: Längerer Urlaub, der Mitarbeitenden nach langer Dienstzeit gewährt wird, häufig für persönliche Entwicklung oder Erholung. Dies hängt vollständig von der Unternehmenspolitik ab.
Arbeitgeber sollten klare Richtlinien für diese und andere Urlaubsarten in ihren Mitarbeiterrichtlinien oder Verträgen festlegen, um Transparenz und Konsistenz zu gewährleisten.
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