Kostenrechner für Beschäftigungskosten in Bangladesch
Berechnen Sie Ihre vollständigen Einstellungskosten für Bangladesch-Mitarbeiter, einschließlich Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge, Mitarbeiterleistungen und Verwaltungsgebühren. Dieser Gehaltsrechner liefert genaue Schätzungen der Arbeitgeberkosten für fundierte Einstellungsentscheidungen.
Personalkosten berechnen
Aufschlüsselung der Beschäftigungskosten
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Arbeitgebersteuerbeiträge
| Steuerart | Satz | Basis |
|---|---|---|
| Pay As You Earn (PAYE) / Steuerabzug an der Quelle (TDS) auf Gehälter | Progressiv (0% - 30%) | Steuerpflichtiges Einkommen des Arbeitnehmers |
| Provident Fund (PF) | 10% (Gleichzeitiger Beitrag) | Grundgehalt des Mitarbeiters |
| Workers' Profit Participation Fund (WPPF) | 5% | Nettogewinn des Unternehmens vor Steuern (wenn die Kriterien erfüllt sind) |
Einreichung & Compliance
- Arbeitgeber müssen eine e-TIN-Nummer besitzen und sicherstellen, dass alle Mitarbeiter eine haben.
- Abgezogener PAYE/TDS muss innerhalb von 7 Tagen nach Monatsende an das National Board of Revenue (NBR) abgeführt werden.
- Beiträge zum Workers' Profit Participation Fund sind innerhalb von neun Monaten nach Abschluss jedes Geschäftsjahres fällig.
In Bangladesch sind Arbeitgeber dafür verantwortlich, die Einkommensteuer von den Gehältern der Arbeitnehmer abzuziehen und an das National Revenue Board (NBR) abzuführen.
Mitarbeitersteuerabzüge
Ein Teil des Einkommens aus Beschäftigung, bis zu BDT 450.000 oder ein Drittel des gesamten Beschäftigungseinkommens, je nachdem, was weniger ist, ist steuerfrei. Einkünfte aus Employee Share Schemes (der faire Marktwert zum Zeitpunkt des Empfangs minus der Anschaffungskosten) sind im Jahr des Empfangs steuerpflichtig. Geschenke von einem Ehepartner, Eltern oder Kind sind steuerfrei, wenn sie sowohl in der Steuererklärung des Schenkenden als auch in der des Empfängers deklariert werden; andere Geschenke sind steuerpflichtig.
Steuersätze und -stufen (ab 1. Januar 2026)
- Bis BDT 375.000: 0%
- Nächste 300.000: 10%
- Nächste 400.000: 15%
- Nächste 500.000: 20%
- Nächste 2.000.000: 25%
- Über BDT 3.575.000: 30%
Steuerfreie Grenzen für bestimmte Kategorien
- Steuerpflichtige Frauen: BDT 425.000
- Ältere Steuerpflichtige (65 Jahre und älter): BDT 425.000
- Menschen mit Behinderungen: BDT 500.000
- Gazelierte Freiheitskämpfer: BDT 525.000
Quellensteuerabzug (TDS)
Arbeitgeber sind dafür verantwortlich, die Steuer an der Quelle von den Gehältern der Arbeitnehmer gemäß den geltenden Steuersätzen abzuziehen. Dies erfordert die Berechnung des geschätzten jährlichen steuerpflichtigen Einkommens, die Bestimmung des anwendbaren durchschnittlichen Steuersatzes und das Abziehen des Steuerbetrags in jeder Gehaltsperiode. Die einbehaltene Steuer muss vom Arbeitgeber beim NBR eingezahlt werden. Für andere TDS-Kategorien, wie Zahlungen an Auftragnehmer, Honorare für Fachleute, Tantiemen und andere, gelten spezifische Raten und Limitationen.
Investitionszulage
Es steht eine Investitionszulage zur Verfügung, die eine Steuerreduktion von 15 % des förderfähigen Investitionsbetrags gewährt. Die Zulage wird auf den niedrigeren Wert von tatsächlich investiertem Betrag, 20 % des gesamten steuerpflichtigen Einkommens oder BDT 10.000.000 berechnet. Qualifizierende Investitionen umfassen Prämien für Lebensversicherungen (bis zu 10 % des Nennwerts), Beiträge zu Pensionsfonds, bestimmte zugelassene Anleihen oder Aktien sowie Spenden an bestimmte Organisationen.
Zulagen und Leistungen
Medizinische Ausgaben sind im Allgemeinen steuerpflichtig. Eine Ausnahme bildet die Steuerbefreiung für medizinische Ausgaben, die vom Arbeitgeber (ohne Anteil der Anteilseigner-Geschäftsführer) für Herz-, Nieren-, Augen-, Leber- oder Krebschirurgie gezahlt werden. Verschiedene Zulagen und Leistungen können Arbeitgeber gewähren und unterliegen je nach Art und spezifischer Regelung der Besteuerung.
Einreichung und Fristen
Arbeitgeber müssen die TDS abziehen und an das NBR abführen. Auch jährliche Einkommensteuererklärungen für Einzelpersonen sind erforderlich, wobei die Fristen und Verfahren vom NBR festgelegt werden. Darüber hinaus haben Unternehmen möglicherweise einen Körperschaftsteuersatz von 20 % für börsennotierte Unternehmen, die mehr als 10 % ihrer Aktien über einen Börsengang angeboten haben. Unternehmen im Bereich Kohlekraftwerke oder anderer Energiesektoren haben unterschiedliche und zunehmend reduzierte Befreiungen.
Informationen sind zum 13. Februar 2026 aktuell und können sich abhängig von Gesetzesänderungen und Regelungen durch das NBR ändern.



