Navigating the immigration landscape ist ein entscheidender Schritt für Unternehmen, die in Bangladesh ausländisches Talent beschäftigen möchten. Das Land hat Verfahren für ausländische Staatsangehörige etabliert, die darin bestehen, zu arbeiten, zu wohnen oder Geschäfte innerhalb seiner Grenzen zu tätigen. Diese Verfahren beinhalten die Einholung des geeigneten Visums für die Einreise in das Land, gefolgt von der Sicherung einer Arbeitserlaubnis, um legal tätig sein zu dürfen.
Das System ist darauf ausgelegt, den Eintritt und Aufenthalt von Ausländern zu regeln, um die Einhaltung der nationalen Arbeitsgesetze und Einwanderungspolitik zu gewährleisten. Arbeitgeber spielen eine bedeutende Rolle im Prozess, da sie oft den Employer of Record, den EOR, benötigen, um den ausländischen Staatsangehörigen zu sponsern und die Notwendigkeit der Einstellung ausländischer Fachkräfte nachzuweisen. Das Verständnis dieser Anforderungen ist essenziell für einen reibungslosen und rechtskonformen Onboarding-Prozess für internationale Mitarbeitende.
Gängige Visakategorien für ausländische Arbeitnehmer
Ausländische Staatsangehörige, die in Bangladesch arbeiten möchten, benötigen typischerweise bestimmte Visaarten, um vor der Beantragung einer Arbeitserlaubnis in das Land einzureisen. Die häufigste Visakategorie für Beschäftigungszwecke ist das 'E' (Employment)-Visum.
- E (Employment) Visa: Ausgestellt für ausländische Staatsangehörige, die nach Bangladesch kommen, um in Regierungs-, Halbregierungs-, autonomen oder nichtregierungsnahen Organisationen sowie in privaten Unternehmen, Industrieanlagen und anderen Betrieben zu arbeiten.
- Zweck: Ermöglicht die Einreise zum Zwecke der Aufnahme einer bestimmten Beschäftigung.
- Erstgültigkeit: Wird in der Regel für eine begrenzte Dauer von 3-6 Monaten ausgestellt, die bei Ankunft und durch Sicherung einer Arbeitserlaubnis verlängert werden kann.
- Voraussetzungen: Erforderlich ist ein bestätigtes Arbeitsangebot eines registrierten Unternehmens in Bangladesch sowie oft der Nachweis, dass lokale Expertise für die Position nicht leicht verfügbar ist.
Weitere Visaarten können je nach Art der Arbeit oder des Aufenthalts relevant sein:
- B (Business) Visa: Für ausländische Staatsangehörige, die Bangladesch aus geschäftlichen Gründen besuchen, z.B. für Meetings, die Erkundung von Investitionsmöglichkeiten oder Verhandlungen. Dieses Visum erlaubt keine Beschäftigung.
- PI (Private Investment) Visa: Für ausländische Investoren und deren Angehörige.
- NGO (Non-Governmental Organization) Visa: Für ausländische Staatsangehörige, die mit registrierten NGOs in Bangladesch arbeiten.
| Visa-Typ | Hauptzweck | Typische Erstgültigkeit | Beschäftigung Erlaubt? |
|---|---|---|---|
| E | Beschäftigung | 3-6 Monate | Ja |
| B | Business (Meetings etc.) | 1-3 Monate | Nein |
| PI | Private Investition | Variabel | Für Investoren |
| NGO | NGO-Arbeit | Variabel | Ja (für NGOs) |
Anforderungen und Verfahren für die Beantragung der Arbeitserlaubnis
Der Erhalt einer Arbeitserlaubnis ist für ausländische Staatsangehörige, die in Bangladesch beschäftigt werden möchten, verpflichtend, auch wenn sie mit einem E-Visum eingereist sind. Die Arbeitserlaubnis wird von der Bangladesh Investment Development Authority (BIDA) oder den entsprechenden Behörden wie der Export Processing Zones Authority (BEPZA) für EPZ-Gebiete ausgestellt.
Zulassungskriterien:
- Derdie ausländische Mitarbeiter** muss über spezialisierte Fähigkeiten oder Expertise verfügen, die in Bangladesch nicht leichter verfügbar sind.
- Das* beschäftigende Unternehmen** muss registriert und in Bangladesch operativ sein.
- Es gibt oft Quoten oder Beschränkungen hinsichtlich der Anzahl der ausländischen Mitarbeiter, die eine Firma einstellen darf, abhängig vom Sektor und der lokalen Beschäftigungsquote.
Erforderliche Dokumente:
Der Antrag umfasst in der Regel Dokumente sowohl vomvon der Arbeitnehmer** als auch vomvon der Arbeitgeber**.
- Vomvon der Arbeitnehmer:**
- Passkopien (mit gültigem Visum).
- Fotografien.
- Kopien von Bildungs- und Berufsabschlüssen.
- Lebenslauf (CV).
- Medizinisches Attest.
- Sicherheitsüberprüfungsbericht (kann erforderlich sein).
- Vomvon der Arbeitgeber:**
- Antragsformular an BIDA/BEPZA.
- Unternehmensregistrierungsdokumente (z.B. Gründungsurkunde, Satzung).
- Steuernummer (TIN) und Mehrwertsteuerregistrierungszertifikat des Unternehmens.
- Beschluss des Vorstands zur Beschäftigung desder ausländischen* Mitarbeiters*.
- Einstellungsbrief oder Arbeitsvertrag.
- Begründung für die Einstellung einesder ausländischen* Mitarbeiters* (z.B. Nachweis der Nichtverfügbarkeit lokaler Expertise).
- Gehaltsstruktur und Beschäftigungsbedingungen.
- Liste der lokalen Mitarbeitenden.
- Empfehlungsschreiben desder zuständigen Ministeriums oder Regierungsstelle (abhängig vom Sektor).
Verfahren für die Antragstellung:
- Dasdas beschäftigende Unternehmen in Bangladesch initiiert dasdas Verfahren zur Beantragung der Arbeitserlaubnis im Namen desder ausländischen* Mitarbeiters*.
- Derdie Antrag samt aller erforderlichen Unterlagen wird bei BIDA oder der zuständigen Behörde eingereicht.
- DieDie Behörde prüft denden Antrag, wobei die Dokumentenüberprüfung und die Bewertung des Bedarfs an ausländischer Expertise einbezogen werden können.
- Nach Genehmigung wird diedie Arbeitserlaubnis ausgestellt.
- Derdie ausländische* Mitarbeiter** muss anschließend die Arbeitserlaubnis nutzen, um Visa-Verlängerungen und Aufenthaltsgenehmigungen zu beantragen, falls eine längere Aufenthalt notwendig ist.
Gebühren und Bearbeitungszeiten:
- Gebühren: Die Antragstellungskosten für die Arbeitserlaubnis variieren je nach gewünschter Dauer (typischerweise 1, 2 oder 3 Jahre). Die Gebühren sind Änderungen unterworfen und werden von der ausstellenden Behörde veröffentlicht.
- Bearbeitungszeiten: Sie können erheblich variieren, von einigen Wochen bis zu mehreren Monaten, abhängig von der Komplexität des Antrags, der Antragsmenge und der Effizienz der zuständigen Behörde. Es ist ratsam, frühzeitig mit dem Verfahren zu beginnen.
Sponsoring-Anforderungen:
Dasdas beschäftigende Unternehmen fungiert als Sponsor für dendie Antragauf die Arbeitserlaubnis desder** ausländischen Mitarbeiters*. Dies umfasst die Verantwortung für die Aktivitäten desder Mitarbeiters* in Bangladesch und die Einhaltung der Einwanderungs- sowie Arbeitsgesetze. Derdie Arbeitgeber** muss die erforderlichen Unterlagen und die Begründung für die Einstellung vorlegen.
Wege zur dauerhaften Aufenthaltserlaubnis
Bangladesch verfügt für die meisten ausländischen Arbeitnehmer nicht über einen klar definierten oder üblichen Weg zur dauerhaften Aufenthaltserlaubnis allein durch langfristige Beschäftigung. Arbeitserlaubnisse werden in der Regel für bestimmte Laufzeiten (meist 1–3 Jahre) erteilt und sind verlängerbar, solange das Beschäftigungsverhältnis besteht und der Bedarf an ausländischer Expertise anhält.
Dauerhafte Aufenthaltserlaubnis oder Staatsbürgerschaft wird im Allgemeinen unter bestimmten, begrenzten Umständen gewährt, z.B. durch bedeutende Investitionen im Land oder Heirat mit einerb bangladeschischen Staatsbürger*in, und nicht ausschließlich durch längere Beschäftigungszeiten. Ausländische Arbeitnehmer behalten ihren Rechtsstatus vor allem durch die Verlängerung ihrer Arbeitserlaubnisse und zugehörigen Visa/Residenzgenehmigungen.
Optionen für Dependent Visa
Ausländische Staatsangehörige, die gültige Arbeitserlaubnisse oder andere langfristige Visa (wie PI oder NGO-Visa) in Bangladesch besitzen, können in der Regel für ihre unmittelbaren Familienangehörigen Dependent Visa beantragen.
- Anspruchsberechtigte Angehörige: In der Regel dendie Ehepartnerin und unverheiratete nacheheliche* Kinder.
- Visa-Art: Angehörige erhalten in der Regel ein 'D' (Dependent)-Visum.
- Verfahren: Dasdas Antragsverfahren für ein Dependent-Visa wird normalerweise gleichzeitig mit oder nach dem Hauptantragstellerin für dasdas Visa/ diedie Arbeitserlaubnis eingereicht. Das gültige Visa und die Arbeitserlaubnis desder Hauptantragstellersin sind Voraussetzungen.
- Erforderliche Unterlagen: Nachweis der Beziehung (Ehezertifikat, Geburtsurkunden), Passkopien, Fotografien sowie die Visa- und Arbeitserlaubnisangaben desder Hauptantragstellersin.
- Gültigkeit: Dependent-Visa werden in der Regel für eine Dauer ausgestellt, die mit der Gültigkeit desder Visa und der Arbeitserlaubnis desder Hauptantragstellersin übereinstimmt.
Inhaberinnen eineseines* Dependent-Visa dürfen üblicherweise nicht in Bangladesch auf Basis desder Dependent-Visa arbeiten und müssen eine eigene Arbeitserlaubnis beantragen, wenn sie eine Beschäftigung aufnehmen möchten.
Visa-Konformitätsanforderungen für Arbeitgeber und Mitarbeitende
Die Einhaltung der Einwanderungs- und Arbeitsgesetze Bangladeschs ist sowohl für dasdas beschäftigende Unternehmen als auch für dendie ausländischen* Mitarbeiters** essenziell.
Pflichten desdes Arbeitgebers:**
- Sponsorship-Verantwortung: Dasdas Unternehmen ist verantwortlich für dendie Rechtstatus und die Aktivitäten desder** ausländischen Mitarbeiters* in Bangladesch.
- Verwaltung von Arbeitserlaubnis & Visa: Sicherstellen, dass derdie Mitarbeitende** während der gesamten Beschäftigungsdauer eine gültige Arbeitserlaubnis sowie dasdas passende Visa/ diedie Aufenthaltserlaubnis hat. Das schließt rechtzeitige Erneuerungen ein.
- Berichterstattung: Information an die zuständigen Behörden (BIDA, Polizei, etc.) über die Beschäftigung, Änderungen im Beschäftigungsstatus und das Verlassen des Landes.
- Einhaltung der Arbeitsgesetze: Sicherstellen, dass die Beschäftigungsbedingungen desder Mitarbeitersin mit den bangladeschischen Arbeitsgesetzen übereinstimmen.
- Steuerliche Anforderungen: Sicherstellen, dass die Einkommenssteuerpflichten desder Mitarbeitersin in Bangladesch erfüllt werden.
- Unterstützung: Unterstützung bei notwendigen Anmeldungen (z.B. bei der örtlichen Polizeidienststelle) und anderen administrativen Erfordernissen.
Pflichten desder Mitarbeitenden:**
- Einhaltung der Visa-Bedingungen: Derdie ausländische* Mitarbeiter** muss die Bedingungen seinesihres Visums und seinerihrer Arbeitserlaubnis strikt befolgen, inklusive Arbeitstyp und Arbeitgeber.
- Registrierung: Bei der Ankunft bei der örtlichen Polizeistation oder den zuständigen Stellen registrieren, falls erforderlich.
- Aufrechterhaltung des gültigen Status: Sicherstellen, dass Pass, Visum und Arbeitserlaubnis während des gesamten Aufenthalts und der Beschäftigungszeit gültig bleiben.
- Steuerliche Pflichten: Personal Income Tax in Bangladesch erfüllen.
- Abreise: Bangladesch nach Ablauf oder Stornierung desder Visums und derder Arbeitserlaubnis verlassen, es sei denn, eine gültige Verlängerung oder neue Genehmigung wird beantragt.
DieNichteinhaltung dieser Pflichten kann zu Strafen führen, einschließlich Bußgeldern, Abschiebung desder* Mitarbeitersin und rechtlichen Schritten gegen dasdas beschäftigende Unternehmen.
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