Die Navigation durch die Einwanderungslandschaft ist ein entscheidender Schritt für Unternehmen, die in Bangladesch ausländisches Talent beschäftigen möchten. Das Land hat Verfahren für ausländische Staatsangehörige etabliert, die innerhalb seiner Grenzen arbeiten, wohnen oder Geschäfte tätigen wollen. Diese Verfahren beinhalten die Beantragung des entsprechenden Visums, um das Land zu betreten, gefolgt von der Sicherung einer Arbeitserlaubnis, um legal beschäftigt zu sein.
Das System ist darauf ausgelegt, die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern zu regeln und die Einhaltung nationaler Arbeitsgesetze und Einwanderungspolitiken sicherzustellen. Arbeitgeber spielen eine bedeutende Rolle im Prozess, da sie oft den Employer of Record, den EOR, benötigen, um den ausländischen Staatsangehörigen zu sponsern und die Notwendigkeit der Einstellung ausländischer Fachkräfte nachzuweisen. Das Verständnis dieser Anforderungen ist wesentlich für einen reibungslosen und regelkonformen Onboarding-Prozess für internationale Mitarbeitende.
Gängige Visakategorien für ausländische Arbeitnehmer
Ausländische Staatsangehörige, die in Bangladesch arbeiten möchten, benötigen in der Regel bestimmte Visakategorien, um das Land vor der Beantragung einer Arbeitserlaubnis zu betreten. Die häufigste Visakategorie für Beschäftigungszwecke ist das 'E' (Employment)-Visum.
- E (Employment) Visum: Ausgestellt an ausländische Staatsangehörige, die nach Bangladesch kommen, um in Regierungs-, Halbgouvernement-, autonomen oder nichtstaatlichen Organisationen sowie in privaten Unternehmen, Industrieeinheiten und anderen Geschäften zu arbeiten.
- Zweck: Erlaubnis zur Einreise zum Zwecke der Aufnahme einer bestimmten Beschäftigung.
- Erstgültigkeit: Wird typischerweise für eine begrenzte Dauer ausgestellt, oft 3-6 Monate, und kann bei Ankunft und nach Sicherung einer Arbeitserlaubnis verlängert werden.
- Berechtigung: Erfordert ein bestätigtes Jobangebot von einer registrierten Einrichtung in Bangladesch und oft den Nachweis, dass lokale Fachkräfte für die Rolle nicht leicht verfügbar sind.
Andere Visakategorien könnten je nach Art der Arbeit oder des Aufenthalts relevant sein:
- B (Business) Visum: Für ausländische Staatsangehörige, die Bangladesch aus geschäftlichen Gründen besuchen, z. B. für Meetings, Investitionsmöglichkeiten oder Vertragsverhandlungen. Dieses Visum erlaubt keine Beschäftigung.
- PI (Private Investment) Visum: Für ausländische Investoren und deren Angehörige.
- NGO (Nichtregierungsorganisation) Visum: Für ausländische Staatsangehörige, die mit registrierten NGOs in Bangladesch arbeiten.
| Visakategorie | Hauptzweck | Typische Erstgültigkeit | Beschäftigung erlaubt? |
|---|---|---|---|
| E | Beschäftigung | 3-6 Monate | Ja |
| B | Business (Meetings, etc.) | 1-3 Monate | Nein |
| PI | Private Investition | Variabel | Für Investoren |
| NGO | NGO-Arbeit | Variabel | Ja (für NGOs) |
Anforderungen und Verfahren für die Beantragung der Arbeitserlaubnis
Die Sicherung einer Arbeitserlaubnis ist für ausländische Staatsangehörige, die in Bangladesch beschäftigt werden möchten, verpflichtend, auch wenn sie mit einem E-Visum eingereist sind. Die Arbeitserlaubnis wird von der Bangladesh Investment Development Authority (BIDA) oder den zuständigen Behörden wie der Export Processing Zones Authority (BEPZA) für EPZ-Gebiete ausgestellt.
Berechtigungskriterien:
- Der ausländische Staatsangehörige muss über spezielle Fähigkeiten oder Fachkenntnisse verfügen, die bei bangladeschischen Staatsangehörigen nicht leicht verfügbar sind.
- Das beschäftigende Unternehmen muss registriert und in Bangladesch operativ sein.
- Es gibt oft Quoten oder Beschränkungen hinsichtlich der Anzahl der ausländischen Contractors, die ein Unternehmen einstellen darf, abhängig vom Sektor und dem lokalen Beschäftigungsanteil.
Erforderliche Dokumentation:
Die Bewerbung erfordert in der Regel Dokumente sowohl vom Arbeitnehmer als auch vom Arbeitgeber.
- Vom Arbeitnehmer:
- Kopien des Reisepasses (mit gültigem Visum).
- Fotos.
- Kopien von Bildungs- und Berufszeugnissen.
- Lebenslauf (CV).
- Medizinisches Attest.
- Sicherheitsüberprüfungsbericht (kann erforderlich sein).
- Vom Arbeitgeber:
- Antragsformular an BIDA/BEPZA.
- Unternehmensregistrierungsdokumente (z. B. Gründungsurkunde, Satzung).
- Steuer-Identifikationsnummer (TIN) und Mehrwertsteuer-Registrierungsbescheinigung des Unternehmens.
- Beschluss des Vorstands, der die Beschäftigung des Contractor of Record autorisiert.
- Einstellungsbrief oder Arbeitsvertrag.
- Begründung für die Einstellung eines Contractor of Record (z. B. Nachweis, dass lokale Fachkräfte nicht verfügbar sind).
- Gehaltsstruktur und Beschäftigungsbedingungen.
- Liste der lokalen Mitarbeitenden.
- Empfehlungsschreiben des zuständigen Ministeriums oder der Regierungsbehörde (je nach Sektor).
Verfahren:
- Das beschäftigende Unternehmen in Bangladesch initiiert den Antrag auf Arbeitserlaubnis im Namen des Contractor of Record.
- Der Antrag sowie alle erforderlichen Dokumente werden bei BIDA oder der zuständigen Behörde eingereicht.
- Die Behörde prüft den Antrag, was die Überprüfung der Dokumente und die Bewertung des Bedarfs an ausländischer Expertise umfassen kann.
- Nach Genehmigung wird die Arbeitserlaubnis ausgestellt.
- Der Contractor of Record muss dann die Arbeitserlaubnis nutzen, um Visa-Erweiterungen und Aufenthaltserlaubnisse zu beantragen, falls ein längerer Aufenthalt erforderlich ist.
Gebühren und Bearbeitungszeiten:
- Gebühren: Die Gebühren für die Arbeitserlaubnis variieren je nach beantragter Dauer (typischerweise 1, 2 oder 3 Jahre). Die Gebühren sind Änderungen unterworfen und werden von der ausstellenden Behörde veröffentlicht.
- Bearbeitungszeiten: Die Bearbeitungszeiten können erheblich variieren, von einigen Wochen bis zu mehreren Monaten, abhängig von der Komplexität des Antrags, dem Volumen der Anträge und der Effizienz der zuständigen Behörde. Es ist ratsam, den Antrag frühzeitig vor dem geplanten Startdatum zu stellen.
Sponsoring-Anforderungen:
Das beschäftigende Unternehmen fungiert als Contractor of Record für den Antrag auf Arbeitserlaubnis. Dies beinhaltet die Verantwortung für die Aktivitäten des Contractors in Bangladesch und die Sicherstellung der Einhaltung der Einwanderungs- und Arbeitsgesetze. Der Arbeitgeber muss die erforderliche Dokumentation und Begründung für die Einstellung bereitstellen.
Wege zur dauerhaften Aufenthaltserlaubnis
Bangladesch verfügt für die meisten ausländischen Arbeitnehmer nicht über einen klar definierten oder üblichen Weg zur dauerhaften Aufenthaltserlaubnis, der ausschließlich auf langfristiger Beschäftigung basiert. Arbeitserlaubnisse werden typischerweise für bestimmte Zeiträume (meist 1-3 Jahre) ausgestellt und sind verlängerbar, solange die Beschäftigung andauert und der Bedarf an ausländischer Expertise besteht.
Eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis oder Staatsbürgerschaft wird im Allgemeinen nur unter bestimmten, begrenzten Umständen gewährt, z. B. bei bedeutenden Investitionen im Land oder bei Heirat mit einem bangladeschischen Staatsbürger, nicht nur durch längere Beschäftigungszeiten. Ausländische Mitarbeitende behalten ihren rechtlichen Status hauptsächlich durch die Verlängerung ihrer Arbeitserlaubnisse und zugehörigen Visa/ Aufenthaltserlaubnisse.
Optionen für Dependents Visa
Ausländische Staatsangehörige mit gültigen Arbeitserlaubnissen oder anderen langfristigen Visa (wie PI- oder NGO-Visa) in Bangladesch können in der Regel für ihre unmittelbaren Familienmitglieder Dependent Visa beantragen.
- Berechtigte Angehörige: In der Regel den Ehepartner und unverheiratete minderjährige Kinder.
- Visakategorie: Dependents erhalten typischerweise ein 'D' (Dependent)-Visum.
- Antragsverfahren: Der Antrag auf ein Dependent Visa wird in der Regel gleichzeitig mit oder nach dem Antrag des Hauptantragstellers auf Visa/Arbeitserlaubnis eingereicht. Das gültige Visum und die Arbeitserlaubnis des Hauptantragstellers sind Voraussetzungen.
- Erforderliche Dokumentation: Nachweis der Beziehung (Heiratsurkunde, Geburtsurkunden), Kopien des Reisepasses, Fotos sowie die Visa- und Arbeitserlaubnisdetails des Hauptantragstellers.
- Gültigkeit: Dependents Visa werden in der Regel für eine Dauer ausgestellt, die mit der Gültigkeit des Visums und der Arbeitserlaubnis des Hauptantragstellers übereinstimmt.
Inhaber eines Dependent Visa dürfen in Bangladesch in der Regel nicht arbeiten und müssen eine eigene Arbeitserlaubnis beantragen, wenn sie eine Beschäftigung aufnehmen möchten.
Visa-Konformitätsverpflichtungen für Arbeitgeber und Mitarbeitende
Die Einhaltung der Einwanderungs- und Arbeitsgesetze Bangladeschs ist sowohl für das Employer of Record als auch für den Contractor von Record und den EOR sowie für die Mitarbeitenden von entscheidender Bedeutung.
Verpflichtungen des Arbeitgebers:
- Sponsoring-Verantwortung: Der Arbeitgeber ist verantwortlich für den rechtlichen Status und die Aktivitäten des Contractor of Record in Bangladesch.
- Verwaltung von Arbeitserlaubnis & Visa: Sicherstellen, dass der Mitarbeiter eine gültige Arbeitserlaubnis und das entsprechende Visa/ Aufenthaltserlaubnis während der gesamten Beschäftigungsdauer besitzt. Dazu gehört auch die rechtzeitige Beantragung von Verlängerungen.
- Berichtswesen: Die relevanten Behörden (BIDA, Polizei, etc.) über die Beschäftigung des Contractor of Record, Änderungen im Beschäftigungsstatus und Abreisen informieren.
- Einhaltung der Arbeitsgesetze: Sicherstellen, dass die Beschäftigungsbedingungen des Contractor den bangladeschischen Arbeitsgesetzen entsprechen.
- Steuerliche Verpflichtungen: Sicherstellen, dass die Einkommenssteuerpflichten des Contractor in Bangladesch erfüllt werden.
- Unterstützung: Dem Contractor bei notwendigen Registrierungen (z. B. bei der Polizei) und anderen administrativen Anforderungen helfen.
Verpflichtungen des Mitarbeitenden:
- Einhaltung der Visabedingungen: Der Contractor muss die Bedingungen seines Visums und seiner Arbeitserlaubnis strikt einhalten, einschließlich der erlaubten Tätigkeiten und des Arbeitgebers.
- Registrierung: Bei Ankunft bei der örtlichen Polizei oder den zuständigen Behörden registrieren, falls erforderlich.
- Gültigen Status aufrechterhalten: Sicherstellen, dass Reisepass, Visum und Arbeitserlaubnis während des gesamten Aufenthalts und der Beschäftigungszeit gültig bleiben.
- Steuerliche Pflichten: Persönliche Einkommenssteuerpflichten in Bangladesch erfüllen.
- Abreise: Bangladesch bei Ablauf oder Stornierung des Visums und der Arbeitserlaubnis verlassen, sofern keine gültige Verlängerung oder neues Permit vorliegt.
Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen kann zu Strafen führen, einschließlich Geldstrafen, Abschiebung des Mitarbeitenden und rechtlichen Schritten gegen das Employer of Record.
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