Die Navigation im Einwanderungslandscape ist ein entscheidender Schritt für Unternehmen, die in Bangladesch ausländisches Talent einstellen möchten. Das Land hat Verfahren für ausländische Staatsangehörige etabliert, die innerhalb seiner Grenzen arbeiten, wohnen oder Geschäfte tätigen möchten. Diese Verfahren umfassen die Beantragung des entsprechenden Visums für die Einreise, gefolgt von der Sicherung einer Arbeitserlaubnis, um legal beschäftigt zu sein.
Das System ist darauf ausgelegt, die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern zu regeln und die Einhaltung der nationalen Arbeitsgesetze und Einwanderungspolitiken sicherzustellen. Arbeitgeber spielen eine bedeutende Rolle im Prozess, müssen häufig den foreign national sponsern und die Notwendigkeit der Einstellung ausländischer Fachkräfte nachweisen. Das Verständnis dieser Voraussetzungen ist essenziell für einen reibungslosen und regelkonformen Onboarding-Prozess für internationale Mitarbeitende.
Gängige Visaarten für ausländische Arbeiter
Ausländische Staatsangehörige, die in Bangladesch arbeiten möchten, benötigen in der Regel bestimmte Visaarten, um vor der Beantragung einer Arbeitserlaubnis in das Land einzureisen. Die geläufigste Visakategorie für Beschäftigungszwecke ist das 'E' (Employment)-Visum.
- E (Employment) Visa: Wird ausgestellt für ausländische Staatsangehörige, die nach Bangladesch für Beschäftigung in Regierungs-, Halbgouvernment-, autonome oder Nichtregierungsorganisationen sowie privaten Unternehmen, Industrieeinheiten und anderen Geschäften kommen.
- Zweck: Ermöglicht die Einreise zum Zwecke der Aufnahme einer bestimmten Beschäftigung.
- Anfangsfrist: Wird normalerweise für einen begrenzten Zeitraum ausgestellt, oft 3-6 Monate, mit Verlängerungsmöglichkeit nach Ankunft und Sicherung einer Arbeitserlaubnis.
- Berechtigung: Erfordert ein bestätigtes Jobangebot von einer registrierten Einrichtung in Bangladesch und oft den Nachweis, dass lokale Fachkenntnis für die Rolle nicht leicht verfügbar ist.
Andere Visaarten könnten relevant sein, abhängig von der Art der Arbeit oder des Aufenthalts:
- B (Business) Visa: Für ausländische Staatsangehörige, die Bangladesch aus geschäftlichen Gründen besuchen, wie z. B. Teilnahme an Meetings, Exploration von Investitionsmöglichkeiten oder Verhandlung von Verträgen. Dieses Visum erlaubt keine Beschäftigung.
- PI (Private Investment) Visa: Für ausländische Investoren und deren Angehörige.
- NGO (Nichtregierungsorganisation) Visa: Für ausländische Staatsangehörige, die mit registrierten NGOs in Bangladesch arbeiten.
| Visaart | Hauptzweck | Typische Anfangsvalidität | Beschäftigung erlaubt? |
|---|---|---|---|
| E | Beschäftigung | 3-6 Monate | Ja |
| B | Geschäft (Meetings etc.) | 1-3 Monate | Nein |
| PI | Private Investition | Variabel | Für Investoren |
| NGO | NGO-Arbeit | Variabel | Ja (für NGOs) |
Anforderungen und Verfahren für die Beantragung der Arbeitserlaubnis
Das Erhalten einer Arbeitserlaubnis ist für ausländische Staatsangehörige, die in Bangladesch beschäftigt sein möchten, obligatorisch, auch wenn sie mit einem E-Visum eingereist sind. Die Arbeitserlaubnis wird von der Bangladesh Investment Development Authority (BIDA) oder den zuständigen Behörden wie der Export Processing Zones Authority (BEPZA) für EPZ-Gebiete ausgestellt.
Berechtigungskriterien:
- Der ausländische Staatsangehörige muss über spezialisierte Fähigkeiten oder Expertise verfügen, die bei bangladeschischen Staatsbürgern nicht leicht verfügbar sind.
- Das beschäftigende Unternehmen muss registriert und in Bangladesch operativ sein.
- Es gibt oft Quoten oder Beschränkungen hinsichtlich der Anzahl ausländischer Mitarbeitender, abhängig vom Sektor und dem lokalen Beschäftigungsanteil.
Erforderliche Unterlagen:
Die Bewerbung erfordert in der Regel Dokumente sowohl vom employee als auch vom employer.
- Vom Employee:
- Kopien des Reisepasses (mit gültigem Visum).
- Fotografien.
- Kopien der Bildungs- und Professionzertifikate.
- Lebenslauf (CV).
- Medizinisches Attest.
- Sicherheitsüberprüfungsbericht (kann erforderlich sein).
- Vom Employer:
- Antragsformular an BIDA/BEPZA.
- Unternehmensregistrierungsdokumente (z. B. Gründungsurkunde, Satzung).
- Steueridentifikationsnummer (TIN) und VAT-Registrierungszertifikat des Unternehmens.
- Vorstandsbeschluss, der die Beschäftigung des foreign national genehmigt.
- Einstellungsbrief oder Beschäftigungsvertrag.
- Begründung für die Anstellung eines foreign national (z. B. Nachweis, dass lokale Expertise nicht verfügbar ist).
- Gehaltsstruktur und Beschäftigungsbedingungen.
- Liste der lokalen Mitarbeitenden.
- Empfehlungsschreiben des relevanten Ministeriums oder Regierungsorgans (abhängig vom Sektor).
Verfahrensablauf:
- Das employing Unternehmen in Bangladesch initiiert den Antrag auf Arbeitserlaubnis im Auftrag des foreign national.
- Der Antrag sowie alle erforderlichen Unterlagen werden bei BIDA oder der zuständigen Behörde eingereicht.
- Die Behörde prüft den Antrag, wobei Dokumentenüberprüfung und Bedarfsermittlung für ausländische Fachkenntnisse erfolgen können.
- Bei Genehmigung wird die Arbeitserlaubnis ausgestellt.
- Der foreign national muss die Arbeitserlaubnis verwenden, um Visa-Verlängerungen und Aufenthaltserlaubnisse zu beantragen, falls ein längerer Aufenthalt erforderlich ist.
Gebühren und Bearbeitungszeiten:
- Gebühren: Die Gebühren für den Antrag auf Arbeitserlaubnis variieren je nach gewünschter Dauer (typischerweise 1, 2 oder 3 Jahre). Gebühren können sich ändern und werden von der ausstellenden Behörde veröffentlicht.
- Bearbeitungszeiten: Die Bearbeitungszeit kann erheblich variieren, von wenigen Wochen bis zu mehreren Monaten, abhängig von Komplexität, Antragvolumen und Effizienz der zuständigen Behörde. Es ist ratsam, den Antrag frühzeitig vor dem geplanten Startdatum einzureichen.
Sponsoring-Anforderungen:
Das employing Unternehmen fungiert als Sponsor für den Antrag des foreign national auf die Arbeitserlaubnis. Dies beinhaltet die Verantwortung für die Aktivitäten des Mitarbeitenden in Bangladesch und die Sicherstellung der Einhaltung der Einwanderungs- und Arbeitsgesetze. Der Arbeitgeber muss die erforderlichen Dokumente und Begründungen für die Einstellung vorlegen.
Wege zur Daueraufenthaltsgenehmigung
Bangladesch besitzt keinen klar definierten oder üblichen Weg zur Daueraufenthaltsgenehmigung ausschließlich auf Basis einer langfristigen Beschäftigung für die meisten ausländischen Arbeiter. Arbeitserlaubnisse werden in der Regel für bestimmte Zeiträume (meist 1-3 Jahre) ausgestellt und sind verlängerbar, solange die Beschäftigung andauert und der Bedarf an ausländischer Expertise besteht.
Daueraufenthalt oder Staatsbürgerschaft wird in der Regel unter bestimmten, begrenzten Umständen gewährt, wie z. B. bedeutende Investitionen im Land oder Heirat mit einem bangladeschischen Staatsbürger, und nicht ausschließlich durch längere Beschäftigungszeiten. Ausländische Mitarbeitende behalten ihre rechtliche Status primär durch die Erneuerung ihrer Arbeitserlaubnisse und zugehöriger Visa/Residenzgenehmigungen.
Options für abhängige Visa
Ausländische Staatsangehörige mit gültiger work permit oder anderen Langzeitvisa (wie PI oder NGO-Visa) in Bangladesch können in der Regel einen Antrag auf dependent visa für ihre unmittelbaren Familienmitglieder stellen.
- Berechtigte Angehörige: In der Regel Ehepartner und unverheiratete minderjährige Kinder.
- Visartyp: Angehörige erhalten in der Regel ein 'D' (Dependent)-Visum.
- Antragsverfahren: Der Antrag auf ein dependent visa wird üblicherweise gleichzeitig mit oder nach dem Visum/-antrag des Hauptantragstellers eingereicht. Das gültige Visum und die Arbeitserlaubnis des Hauptantragstellers sind Voraussetzungen.
- Erforderliche Unterlagen: Nachweis der Beziehung (Heiratsurkunde, Geburtsurkunden), Kopien des Reisepasses, Fotografien sowie die Visa- und Arbeitserlaubnisdaten des Hauptantragstellers.
- Gültigkeit: Dependente-Visa werden üblicherweise für die Dauer ausgestellt, die mit der Gültigkeit des Visa und der Arbeitserlaubnis des Hauptantragstellers übereinstimmt.
Inhaber eines dependent visa dürfen in Bangladesch in der Regel nicht auf diesem Visum arbeiten; sie müssen eine eigene Arbeitserlaubnis erwerben, wenn sie eine Beschäftigung aufnehmen wollen.
Visa-Konformitätsverpflichtungen für Arbeitgeber und Mitarbeitende
Die Einhaltung der Einwanderungs- und Arbeitsgesetze Bangladeschs ist sowohl für das employing Unternehmen als auch für den foreign national entscheidend.
Verpflichtungen des Employers:
- Sponsorship-Verantwortung: Der Arbeitgeber ist für den rechtlichen Status und die Aktivitäten des foreign national in Bangladesch verantwortlich.
- Management von Arbeitserlaubnis & Visa: Sicherstellen, dass der Mitarbeitende während der gesamten Beschäftigungsdauer eine gültige Arbeitserlaubnis und das entsprechende Visa/Residenz permit besitzt. Dazu gehört auch die rechtzeitige Beantragung von Verlängerungen.
- Meldung: Information an die zuständigen Behörden (BIDA, Polizei, etc.) über die Beschäftigung, Änderungen des Beschäftigungsstatus und das Verlassen des Landes.
- Einhaltung der Arbeitsgesetze: Sicherstellen, dass die Beschäftigungsbedingungen des ausländischen Mitarbeitenden den bangladeschischen Arbeitsgesetzen entsprechen.
- Steuerliche Pflichten: Sicherstellen, dass die Einkommenssteuerpflichten des Mitarbeitenden in Bangladesch erfüllt werden.
- Unterstützung: Hilfe bei notwendigen Meldungen (z. B. bei der Polizei) und sonstigen administrativen Anforderungen.
Verpflichtungen des Mitarbeitenden:
- Einhaltung der Visabedingungen: Der foreign national muss die Bedingungen seines Visums und seiner Arbeitserlaubnis strikt einhalten, inklusive erlaubter Tätigkeiten und des Arbeitgebers.
- Registrierung: Bei Ankunft bei der Polizei oder den zuständigen Behörden registrieren, falls erforderlich.
- Gültiger Status: Sicherstellen, dass Reisepass, Visum und Arbeitserlaubnis während des Aufenthalts und der Beschäftigungszeit gültig bleiben.
- Steuerliche Pflichten: Erfüllung der persönlichen Einkommensteuerpflicht in Bangladesch.
- Ausreise: Bangladesch bei Ablauf oder Stornierung des Visums und der Arbeitserlaubnis verlassen, es sei denn, eine gültige Verlängerung oder ein neues Permit wird beantragt.
Das Nichtbefolgen dieser Verpflichtungen kann zu Sanktionen führen, einschließlich Geldstrafen, Abschiebung des Mitarbeitenden und rechtlichen Schritten gegen das employing Unternehmen.
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