In Bangladesch haben Arbeitgeber verschiedene Steuerpflichten in Bezug auf Einkommensteuer der Mitarbeiter, Körperschaftssteuer und Mehrwertsteuer (MwSt), sind jedoch nicht verpflichtet, Beiträge zur Sozialversicherung zu leisten.
Arbeitgebersteuerpflichten in Bangladesch für 2025
Ab dem 5. Februar 2025 gelten die folgenden Steuerpflichten für Arbeitgeber in Bangladesch. Beachten Sie, dass Steuerrecht und -vorschriften Änderungen unterliegen können, und es ist wichtig, über die neuesten Informationen auf dem Laufenden zu bleiben.
Körperschaftssteuer
- Standardtarif: Der Standardtarif für die Körperschaftssteuer beträgt 22,5 % für börsennotierte Unternehmen. Unternehmen, die Aktien im Wert von über 10 % des eingezahlten Kapitals durch einen Börsengang ausgeben, werden mit 20 % besteuert.
- Banken und Finanzinstitute: Banken, Versicherungsgesellschaften und Finanzinstitute (mit Ausnahme von Investmentbanken) unterliegen einem Satz von 40 %. Ein ermäßigter Satz von 37,5 % gilt, wenn sie börsennotiert sind oder eine spezielle Zustimmung der Regierung seit 2013 haben.
- Mindeststeuer: Eine Mindeststeuer von 0,6 % auf die Bruttoeinnahmen gilt für Unternehmen mit Bruttoeinnahmen von über BDT 5 Millionen, unabhängig von Gewinn oder Verlust, wenn die Mindeststeuer die Körperschaftssteuerverpflichtung übersteigt. Dieser Satz wird auf 0,1 % für Produktionsunternehmen während ihrer ersten drei Jahre gesenkt und beträgt 1 % für Hersteller von Tabakwaren und 2 % für Mobilfunkbetreiber.
- Einreichung und Zahlung: Jährliche Einkommensteuererklärungen sind bis zum 15. Tag des siebten Monats nach Ende des Veranlagungszeitraums fällig, oder bis zum 15. September, wenn der 15. Tag des siebten Monats vor dem 15. September liegt. Unternehmen mit Geschäftsjahren, die zwischen dem 1. Oktober und dem 31. Dezember enden, leisten zwei Ratenzahlungen bis zum 15. Dezember und 15. März. Ab dem 1. Januar 2024 müssen einige Unternehmen die Körperschaftssteuer monatlich im Voraus bis zum 15. eines jeden Monats zahlen, in Höhe von einem Zwölftel der Steuer, die für das dem letzten Veranlagungszeitraum vorausgehende Jahr geschuldet wurde. Die Frist zur Einreichung der Steuererklärungen wurde auf den 16. März 2025 verlängert.
- Quellensteuer: Arbeitgeber sind dafür verantwortlich, die Einkommensteuer von den Gehältern der Mitarbeiter einzubehalten und an die Steuerbehörden abzuführen. Halbjährliche Quellensteuererklärungen und monatliche Quellensteueraufstellungen, die Zahlungen an Lieferanten und Mitarbeiter dokumentieren, müssen eingereicht werden. Informationen zur Einreichung von Steuererklärungen der Mitarbeiter müssen bis zum 30. April jedes Jahres an die Steuerbehörden übermittelt werden. Wenn diese Informationen nicht bereitgestellt werden, kann dies zur Nichtabzugsfähigkeit der Gehaltskosten führen.
Mehrwertsteuer (MwSt)
- Standardtarif: Der Standard-MwSt-Satz beträgt 15 %.
- Umsatzsteuer: Unternehmen mit einem Umsatz zwischen BDT 3 Millionen und BDT 5 Millionen müssen sich für die Mehrwertsteuer registrieren und eine Umsatzsteuer von 4 % zahlen. Die Registrierung ist verpflichtend für Unternehmen mit einem Umsatz von über BDT 5 Millionen.
- MwSt-Registrierung und Anmeldung: Unternehmen mit einem jährlichen Umsatz von über BDT 5 Millionen müssen sich für die MwSt registrieren. Unternehmen mit einem Umsatz zwischen BDT 3 Millionen und BDT 5 Millionen müssen sich anmelden.
Einkommensteuer der Mitarbeiter (Vom Arbeitgeber einbehalten)
- Progressive Sätze: Die Einkommensteuersätze der Mitarbeiter sind progressiv und reichen von 0 % bis 25 %. Spezifische Sätze gelten für verschiedene Einkommensstufen:
- 0 % bis zu Tk 350.000
- 5 % für Tk 350.001 bis Tk 450.000
- 10 % für Tk 450.001 bis Tk 750.000
- 15 % für Tk 750.001 bis Tk 1.150.000
- 20 % für Tk 1.150.001 bis Tk 1.650.000
- Frist: Die Frist zur Einreichung der individuellen Steuererklärung ist der 30. September nach einer Fristverlängerung.
Andere Steuern und Verpflichtungen
- Beschäftigung von Nicht-Bangladeschern: Die Beschäftigung von nicht-bangladeschischen Personen ohne vorherige Genehmigung der Regierung führt zu einer zusätzlichen Steuer von 50 % der fälligen Steuer auf deren gesamtes Jahreseinkommen oder BDT 500.000, je nachdem, welcher Betrag höher ist.
- Vorsorgefonds: Unternehmen müssen möglicherweise einen Vorsorgefonds einrichten, wenn mindestens 75 % der Mitarbeiter dies schriftlich verlangen. Die Mitarbeiter leisten einen Beitrag von 7 % bis 8 % ihres Gehalts, und der Arbeitgeber leistet einen entsprechenden Betrag, der monatlich in den Vorsorgefonds des Mitarbeiters eingezahlt wird.
- Abfindung: Eine Abfindung ist bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses zusätzlich zu sonstigen Entschädigungen zahlbar.
Diese Informationen sind aktuell ab dem 5. Februar 2025 und können sich ändern. Es wird immer empfohlen, einen Steuerberater zu konsultieren, um individuelle Beratung zu erhalten.
In Bangladesch sind Arbeitgeber dafür verantwortlich, die Einkommensteuer von den Gehältern der Mitarbeiter einzubehalten und an das National Board of Revenue (NBR) abzuführen.
Arbeitnehmersteuerabzüge
Ein Teil des Einkommens aus Beschäftigung, bis zu BDT 450.000 oder ein Drittel des gesamten Erwerbseinkommens, je nachdem welcher Betrag geringer ist, ist steuerfrei. Einkommen aus Mitarbeitersparplänen (der Marktwert zum Zeitpunkt des Erhalts abzüglich der Anschaffungskosten) ist im Jahr des Erhalts steuerpflichtig. Geschenke von Ehepartnern, Eltern oder Kindern sind steuerfrei, wenn sie in der Steuererklärung sowohl des Gebers als auch des Empfängers angegeben werden; andere Geschenke sind steuerpflichtig.
Steuersätze und -stufen (Stand 1. Januar 2025)
- Bis BDT 350.000: 0%
- BDT 350.001 – 450.000: 5%
- BDT 450.001 – 750.000: 10%
- BDT 750.001 – 1.150.000: 15%
- BDT 1.150.001 – 1.650.000: 20%
- BDT 1.650.001 und darüber: 25%
Steuerfreibeträge für bestimmte Kategorien
- Weibliche Steuerzahler: BDT 400.000
- Ältere männliche Steuerzahler (65 Jahre und älter): BDT 400.000
- Personen mit Behinderungen: BDT 475.000
- Eingetragene Freiheitskämpfer: BDT 500.000
Steuerabzug an der Quelle (TDS)
Arbeitgeber sind dafür verantwortlich, die Steuer an der Quelle von den Gehältern der Mitarbeiter gemäß den geltenden Steuerstufen abzuziehen. Dies erfordert die Berechnung des geschätzten jährlichen zu versteuernden Einkommens, die Bestimmung des anwendbaren durchschnittlichen Steuersatzes und die Abziehung der Steuerbeträge in jeder Gehaltsperiode. Die einbehaltene Steuer muss vom Arbeitgeber an das NBR abgeführt werden. Spezifische Sätze und Begrenzungen existieren für andere TDS-Kategorien, wie Zahlungen an Auftragnehmer, Gebühren für Fachleute, Lizenzgebühren und andere.
Investitionszulage
Eine Investitionszulage ist verfügbar und bietet eine Steuervergünstigung von 15% des Investitionsbetrags, begrenzt auf BDT 1.000.000. Qualifizierte Investitionen umfassen Lebensversicherungsprämien (bis zu 10% des Nennwerts), Beiträge zum Pensionsfonds, bestimmte zugelassene Schuldverschreibungen oder Aktien und Spenden an spezifische Organisationen.
Zulagen und Leistungen
Medizinische Ausgaben sind im Allgemeinen steuerpflichtig. Eine Ausnahme gilt für medizinische Ausgaben, die von einem Arbeitgeber (ausgenommen Gesellschafter-Geschäftsführer) für Herz-, Nieren-, Augen-, Leber- oder Krebsoperationen bezahlt werden, die steuerfrei sind. Verschiedene Zulagen und Leistungen können von Arbeitgebern bereitgestellt werden und unterliegen der Besteuerung, abhängig von ihrer Art und den spezifischen Vorschriften.
Einreichung und Fristen
Arbeitgeber müssen TDS abziehen und beim NBR einzahlen. Jährliche Einkommensteuererklärungen für Einzelpersonen sind ebenfalls erforderlich, wobei Fristen und Verfahren vom NBR festgelegt werden. Darüber hinaus können Unternehmen einen Körperschaftsteuersatz von 22,5% für börsennotierte Unternehmen haben. Unternehmen, die mit kohlebetriebener Stromerzeugung oder anderen Energiesektoren zu tun haben, verfügen über unterschiedliche und schrittweise abnehmende Ausnahmen.
Informationen sind aktuell zum 5. Februar 2025 und können sich basierend auf Änderungen der Steuergesetze und -vorschriften durch das NBR ändern.
Mehrwertsteuer (VAT) ist eine Verbrauchssteuer, die auf die meisten Waren und Dienstleistungen in Bangladesch erhoben wird.
Mehrwertsteuersätze und Schwellenwerte
- Standard-Mehrwertsteuersatz: 15% (gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen).
- Ermäßigte Mehrwertsteuersätze: Während der Standardsatz 15% beträgt, gibt es Fälle von ermäßigten Sätzen (5%, 7,5%, 10%) für bestimmte Waren und Dienstleistungen. Es ist wichtig, den aktuellen anwendbaren Satz für bestimmte Artikel zu verifizieren. Ermäßigte Sätze können sich ändern, daher ist es wichtig, regelmäßig offizielle Quellen zu konsultieren.
- Umsatzsteuer: Anwendbar für Unternehmen mit einem Jahresumsatz zwischen BDT 3 Millionen und BDT 8 Millionen (3%).
- Mehrwertsteuer-Registrierungsschwelle: Obligatorisch für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über BDT 8 Millionen. Unternehmen mit einem Umsatz zwischen BDT 3 Millionen und BDT 8 Millionen müssen sich für die Umsatzsteuer eintragen lassen. Kürzliche Änderungen könnten diese Schwellenwerte verändert haben, daher ist es unerlässlich, aktuelle Regierungsveröffentlichungen zu prüfen oder einen Steuerberater zu konsultieren.
- Zusatzabgabe (SD): Reicht von 0% bis 65,5%, gilt für bestimmte Waren (aufgeführt im Zweiten Anhang des Mehrwertsteuergesetzes) und Dienstleistungen. SD wird üblicherweise in der ersten Lieferebene erhoben.
Registrierung und Einreichung
- Registrierungsprozess: Unternehmen können sich online über die NBR-Website (www.nbr.gov.bd) registrieren. Der Prozess umfasst die Erstellung einer Benutzer-ID und eines Passworts, das Ausfüllen des Formulars VAT-2.1 und die Online-Einreichung. Es wird empfohlen, praktische Anleitungen auf der NBR-Website zu überprüfen, um detaillierte Anweisungen zu erhalten.
- Häufigkeit und Frist der Einreichung: Monatliche Mehrwertsteuererklärungen (mit Formular Mushak 9.1) sind bis zum 15. des folgenden Monats fällig. Es sollte angemerkt werden, dass kürzliche Änderungen die Fristen für bestimmte Fälle verlängert haben, sodass es ratsam ist, nach Updates zu suchen. Erklärungen können sowohl manuell als auch online eingereicht werden.
- Erforderliche Dokumente: Für die Mehrwertsteuerregistrierung benötigen Unternehmen typischerweise eine Gewerbelizenz, eine Steuernummer (TIN-Zertifikat), eine Import-/Exportregistrierungsbescheinigung (falls zutreffend), Details zu Verkaufsstandorten, Produktinformationen, Rechnungsmuster, Passfotos, eine Banksolvenzzertifikat und andere relevante Dokumente (wie Vertragserklärung und BIDA-Registrierung). Es wird empfohlen, direkt Kontakt mit der NBR für spezifische Anforderungen aufzunehmen.
Steuerfreie Waren und Dienstleistungen
- Steuerfreie Lieferungen: Waren und Dienstleistungen, die im Ersten Anhang des Mehrwertsteuergesetzes aufgeführt sind, sind befreit (z. B. lebenswichtige Nahrungsmittel, Medikamente, Bildungsdienstleistungen und bestimmte landwirtschaftliche Produkte). Bestimmte Dienstleistungen, die außerhalb von Bangladesch erbracht werden oder sich auf den internationalen Transport beziehen, könnten ebenfalls steuerfrei oder nullbesteuert sein. Es ist immer ratsam, die neueste Version des Ersten Anhangs für eine umfassende Liste zu konsultieren.
- Nullbesteuerte Lieferungen: Dazu gehören Exporte, bestimmte internationale Dienstleistungen und spezifische Lieferungen im Zusammenhang mit vorübergehend importierten Waren.
- Reverse-Charge-Verfahren: Gilt für importierte Dienstleistungen; der Empfänger der Dienstleistung ist verpflichtet, die Mehrwertsteuer zu zahlen.
- Strafen: Verspätete Registrierung, falsche Einreichungen und verspätete Zahlungen können zu Strafen wie Bußgeldern und Zinsen führen.
Auf dem Laufenden bleiben
Die Vorschriften zur Mehrwertsteuer in Bangladesch können sich ändern. Es ist immer ratsam, auf offizielle Regierungsquellen (National Board of Revenue - NBR) zu verweisen oder einen Steuerberater in Bangladesch zu konsultieren, um die neuesten Informationen zu erhalten und die Einhaltung sicherzustellen.
Bangladesch bietet verschiedene Steueranreize, um Investitionen und bestimmte Sektoren zu fördern.
Unternehmenssteuerliche Anreize
- Steuerbefreiungen: Neu gegründete Produktionsunternehmen in Sektoren wie IKT-Produkte, Automobile, landwirtschaftliche und Milchprodukte, Haushaltsgeräte und Beleuchtung, Krankenhäuser und Berufsausbildung können sich für eine 10-jährige 100%ige Befreiung von der Körperschaftssteuer qualifizieren. Dies gilt nicht für Reinvestitionen oder erweiterte Industrien.
- Informations- und Kommunikationstechnologie und ITES: Eine 100%ige Befreiung von der Körperschaftssteuer gilt für Einnahmen aus IT-Dienstleistungen und ITES wie Cloud-Diensten, E-Learning und der Entwicklung mobiler Apps.
- Stromerzeugung: Steueranreize sind für Projekte zur Stromerzeugung verfügbar, insbesondere für solche, die erneuerbare Energiequellen nutzen. Unternehmen, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 30. Juni 2030 den Betrieb aufnehmen, sind für eine 15-jährige Befreiung berechtigt, wobei die Prozentsätze je nach Betriebsjahren variieren. Hierfür ist ein No Objection Certificate (NOC) von der Power Division erforderlich. Für kohlebetriebene Stromerzeugungsunternehmen gibt es spezielle, separate Steueranreize.
- Exportorientierte Industrien: Anreize bestehen für exportorientierte Industrien und solche in Export Processing Zones (EPZs) und Wirtschaftszonen.
- Weitere Anreize: Anreize sind auch für Infrastrukturprojekte und bestimmte Investitionen in festgelegten Regionen verfügbar.
Persönliche Einkommenssteueranreize
- Grundfreibeträge: Unterschiedliche Grundfreibeträge bestehen je nach Alter, Geschlecht, Behinderung und Veteranenstatus. Männer unter 65 Jahren haben einen niedrigeren Freibetrag als Frauen und Männer über 65.
- Investitionszuschuss: Ein Investitionszuschuss steht zur Verfügung, der für berechtigte Investitionen auf einen bestimmten Betrag begrenzt ist.
- Gehaltsbefreiung: Eine konsolidierte Befreiung besteht für Gehaltseinkünfte, unter Berücksichtigung von medizinischen, Miet- und Beförderungszuschüssen.
- Weitere Zulagen und Abzüge: Verschiedene andere persönliche Zulagen und Abzüge sind für berechtigte Ausgaben verfügbar.
Antragsverfahren
Die spezifischen Antragsverfahren variieren je nach Anreiz. Es ist wichtig, sich mit den relevanten Behörden wie dem National Board of Revenue (NBR) oder der Bangladesh Investment Development Authority (BIDA) für detaillierte Anforderungen in Verbindung zu setzen.
Ab dem 5. Februar 2025 ist diese Information aktuell, könnte sich jedoch aufgrund von politischen Änderungen ändern. Eine doppelte Besteuerung kann häufig aufgrund bilateraler Vereinbarungen vermieden werden. Ausländische Mitarbeiter in bestimmten Branchen können für bis zu drei Jahre von Einkommenssteuerbefreiungen profitieren. Ausländische Investoren können Kapital, Gewinne und Dividenden vollständig repatriieren. Ausländische Investitionen sind über 100%ige Tochtergesellschaften, Joint Ventures oder den Erwerb von Anteilen an bestehenden Unternehmen möglich.