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Urlaubs- und Abwesenheitsrichtlinien

Verstehen Sie die Urlaubsansprüche der Mitarbeitenden und deren Richtlinien in Bahrein

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Verwaltung von Mitarbeitendenurlaub und Urlaubsansprüchen ist ein entscheidender Aspekt des Workforce Managements in Bahrain, der hauptsächlich durch das Arbeitsgesetz des Landes geregelt wird. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass ihre Richtlinien und Praktiken mit diesen gesetzlichen Anforderungen übereinstimmen, um die Compliance zu wahren und positive Mitarbeitendenbeziehungen zu fördern. Das Verständnis der spezifischen Bestimmungen für Jahresurlaub, Feiertage, Krankheitsurlaub und verschiedene andere Arten gesetzlicher Urlaubstage ist für Unternehmen, die im Königreich tätig sind, essenziell.

Die Navigation durch diese Vorschriften erfordert eine sorgfältige Beachtung der Details, von der Berechnung der Ansprüche für Urlaubszeiten bis hin zum Verständnis der Bedingungen, unter denen Krankheits- oder Elternurlaub genommen werden kann. Dieser Leitfaden bietet einen Überblick über die wichtigsten Urlaubsansprüche, die Mitarbeitende nach bahreinischem Recht erhalten, und schafft Klarheit für Arbeitgeber, die ihre Belegschaft im Jahr 2026 effektiv und compliant verwalten möchten.

Jahresurlaub

Arbeitnehmende in Bahrain haben Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub, der auf ihrer Beschäftigungsdauer basiert. Der Mindestanspruch erhöht sich, sobald ein Mitarbeitender ein volles Jahr Beschäftigung abgeschlossen hat.

  • Anspruch:
    • Nach Abschluss eines Jahres ununterbrochener Beschäftigung: 30 Tage pro Jahr.
    • Während des ersten Beschäftigungsjahres: Urlaub wird mit 2,5 Tagen pro Monat angesammelt.
  • Zeitpunkt: Mitarbeitende haben grundsätzlich Anspruch, ihren Jahresurlaub nach Abschluss von mindestens einem Jahr Beschäftigung zu nehmen. Allerdings kann der während des ersten Jahres angesparte Urlaub oft anteilig mit Zustimmung des Arbeitgebers genommen werden.
  • Zahlung: Der Jahresurlaub wird zum Grundgehalt des Mitarbeitenden plus Wohnungszulage (falls zutreffend) für die Dauer des Urlaubs bezahlt.
  • Ansammlung: Das Gesetz erlaubt es Mitarbeitenden, ihren Jahresurlaub für einen Zeitraum von höchstens zwei Jahren anzusparen, sofern eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Mitarbeitendem besteht.
  • Beendigung: Beim Ende des Arbeitsverhältnisses haben Mitarbeitende Anspruch auf eine Abgeltung für aufgelaufenen, aber nicht genommenen Jahresurlaub.
Beschäftigungsdauer Urlaubsanspruch Ansparrate (pro Monat)
Weniger als 1 Jahr Pro-rata 2,5 Tage
1 Jahr oder mehr 30 Tage 2,5 Tage

Feiertage

Bahrain beobachtet mehrere offizielle Feiertage im Laufe des Jahres, an denen Mitarbeitende in der Regel einen bezahlten freien Tag haben. Die Termine einiger Feiertage, insbesondere solcher, die nach dem islamischen Kalender festgelegt sind, hängen von der offiziellen Sichtung des Mondes ab und können sich jedes Jahr leicht unterscheiden.

Wichtige Feiertage in Bahrain sind unter anderem:

  • Neujahr (Gregorianisch)
  • Eid al-Fitr (Ende des Ramadan)
  • Tag der Arbeit
  • Eid al-Adha (Opferfest)
  • Islamisches Neujahr (Hijri-Neujahr)
  • Ashura
  • Geburtstag des Propheten Muhammad
  • Nationalfeiertag Bahrain

Wenn ein Feiertag auf einen Wochenendtag (Freitag oder Samstag) fällt, wird in der Regel ein Ausgleichstag gewährt. Mitarbeitende, die an einem Feiertag arbeiten müssen, erhalten typischerweise zweifache Bezahlung oder einen Ausgleichstag zusätzlich zum regulären Lohn.

Krankheitsurlaub und Zahlung

Arbeitnehmende in Bahrain haben Anspruch auf bezahlten Krankheitsurlaub, vorausgesetzt, sie legen ein ärztliches Attest eines anerkannten medizinischen Zentrums oder Arztes vor. Der Anspruch und die Zahlungsstruktur für Krankheitsurlaub sind gestaffelt und hängen von der Dauer der Abwesenheit innerhalb eines Jahres ab.

  • Anspruch: Bis zu 55 Tage Krankheitsurlaub pro Jahr.
  • Zahlungsstruktur:
    • Erste 15 Tage: Volle Bezahlung.
    • Nächste 20 Tage: Halbe Bezahlung.
    • Verbleibende 20 Tage: Unbezahlt.
  • Bedingungen: Krankheitsurlaub wird nach Vorlage eines ärztlichen Attests gewährt. Der Arbeitgeber kann verlangen, dass der Mitarbeitende von einem vom Unternehmen beauftragten Arzt untersucht wird.
Dauer des Krankheitsurlaubs (pro Jahr) Zahlungsrate
Erste 15 Tage Volle Bezahlung
Nächste 20 Tage Halbe Bezahlung
Verbleibende 20 Tage Unbezahlt

Elternzeit

Das Arbeitsrecht Bahrains sieht spezifische Ansprüche auf Elternzeit vor, wobei der Fokus primär auf Mutterschaftsurlaub für weibliche Mitarbeitende und einer kürzeren Frist für Vaterschaftsurlaub liegt.

Mutterschaftsurlaub

  • Anspruch: Weibliche Mitarbeitende haben Anspruch auf 60 Tage bezahlten Mutterschaftsurlaub.
  • Zeitpunkt: Dieser Urlaub kann vor und/oder nach der Geburt genommen werden.
  • Bedingungen: Ein ärztliches Attest, das das voraussichtliche oder tatsächliche Geburtsdatum bestätigt, ist erforderlich.
  • Zusätzlicher Urlaub: Eine weibliche Mitarbeitende kann nach ihrem bezahlten Mutterschaftsurlaub zusätzliche 15 Tage unbezahlten Urlaub nehmen, sofern ein medizinisches Attest vorliegt, das besagt, dass sie wegen der Geburtssituation nicht zur Arbeit zurückkehren kann.

Vaterschaftsurlaub

  • Anspruch: Männliche Mitarbeitende haben in der Regel Anspruch auf 1 Tag bezahlten Vaterschaftsurlaub bei der Geburt ihres Kindes.

Adoptionsurlaub

Das Arbeitsrecht Bahrains definiert keinen eigenständigen Adoptionsurlaub mit spezifischen Ansprüchen, die dem Mutterschaftsurlaub vergleichbar sind. Jeglicher Urlaub im Zusammenhang mit Adoption fällt in der Regel unter allgemeine Urlaubsregelungen oder erfordert eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Mitarbeitendem, möglicherweise unter Nutzung des Jahresurlaubsanspruchs.

Weitere Arten von Urlaub

Neben Jahres-, Feiertags-, Krankheits- und Elternurlaub sieht das Gesetz in Bahrain auch andere spezifische Urlaubsarten unter bestimmten Umständen vor.

  • Trauerurlaub: Mitarbeitende haben Anspruch auf bezahlten Urlaub im Todesfall eines nahen Familienmitglieds. Die Dauer variiert je nach Verwandtschaft:
    • Tod des Ehepartners oder Kindes: 6 Tage.
    • Tod eines Elternteils, Großelternteils, Geschwisters, Onkels oder Tanten: 3 Tage.
  • Hajj-Urlaub: Muslimische Mitarbeitende haben Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub zur Durchführung der Hajj-Pilgerfahrt.
    • Anspruch: Bis zu 21 Tage.
    • Bedingungen: Dieser Urlaub wird nur einmal während der Beschäftigungszeit beim Arbeitgeber gewährt.
  • Studienurlaub: Während dieser nicht in allen Fällen obligatorisch ist, gewähren manche Arbeitgeber Studienurlaub basierend auf der Firmenpolitik oder spezifischen Vereinbarungen, insbesondere für Mitarbeitende, die eine für ihre Rolle relevante Ausbildung absolvieren. Die Bedingungen (bezahlt oder unbezahlt, Dauer) liegen typischerweise im Ermessen des Arbeitgebers oder richten sich nach vertraglichen Vereinbarungen.
  • Urlaub für offizielle Aufgaben: Mitarbeitende können Urlaub erhalten, um an offiziellen Pflichten teilzunehmen, etwa vor Gericht aufzutreten oder am nationalen Dienst teilzunehmen, wie gesetzlich vorgeschrieben. Die Bedingungen dieses Urlaubs (bezahlt oder unbezahlt) hängen von den jeweiligen Umständen und gesetzlichen Vorschriften ab.

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