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Personalkostenrechner in Bahrain

Personalkostenrechner in Bahrain

Einstellung in Bahrain? Berechnen Sie sofort Ihre Gesamtkosten für die Beschäftigung – Steuern, Sozialleistungen und mehr

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Personalkostenrechner für Bahrain

Berechnen Sie Ihre gesamten Einstellungskosten für Mitarbeitende in Bahrain, einschließlich Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge, Mitarbeiterleistungen und Verwaltungsgebühren. Dieser Gehaltsrechner liefert präzise Arbeitgeberkostenschätzungen für fundierte Einstellungsentscheidungen.

Personalkosten berechnen

Bahrain

Personalkostenaufstellung

Wählen Sie ein Land aus und geben Sie ein Gehalt ein, um die Kostenaufstellung der Beschäftigung zu sehen.

Arbeitgebersteuerbeiträge

Steuerart Satz Basis
Sozialversicherung (bahrainisch) 17% Bruttomonatsgehalt (begrenz auf BHD 4.000)
Sozialversicherung (Expatriate) 3% Bruttomonatsgehalt (deckt Unfallversicherung am Arbeitsplatz ab)
Arbeitslosenversicherung (Arbeitgeber) 1% Versicherte Löhne
End-of-Service Benefits (Nicht-Bahraini) 4,2% (erste 3 Jahre); 8,4% (folgende Jahre) Monatsgehalt des Mitarbeiters

Einreichung & Compliance

  • Sozialversicherungsbeiträge müssen monatlich an die Social Insurance Organization (SIO) abgeführt werden.
  • Monatliche Beiträge für End-of-Service Benefits für nicht-bahrainische Mitarbeiter müssen bis zum 15. eines jeden Monats an die SIO gezahlt werden.
  • Arbeitgeber müssen Gehälter elektronisch über Banken und Finanzinstitute zahlen, die von der Central Bank of Bahrain lizenziert sind, via Wage Protection System (WPS).

Einkommensteuerklassen

Einkommensbereich Steuersatz
Alle Einkünfte 0%

Arbeitnehmerbeiträge

Abzugstyp Satz Höchstbetrag
Sozialversicherung (bahrainisch) 8% BHD 4.000/Monat
Sozialversicherung (Expatriate) 1% BHD 4.000/Monat
End-of-Service-Leistungen (Nicht-Bahraini, SIO) 4,2% (erste 3 Jahre); 8,4% (danach) Kein spezifischer Höchstbetrag erwähnt

Persönliche Freibeträge

  • Bahrain erhebt keine persönliche Einkommenssteuer auf Gehälter oder Löhne.
  • Es können keine einkommenssteuerbezogenen Abzüge oder Freibeträge gegen das Erwerbseinkommen geltend gemacht werden.
  • Der wichtigste obligatorische Abzug sind Sozialversicherungsbeiträge.
Martijn
Daan
Harvey

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