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Personalkostenrechner in Bahrain

Personalkostenrechner für Bahrain

Einstellen in Bahrain? Berechnen Sie sofort Ihre Gesamtkosten für die Beschäftigung — Steuern, Sozialleistungen und mehr

Bahrain employment-cost-calculator overview

Employment Cost Calculator for Bahrain

Berechnen Sie Ihre vollständigen Einstellungskosten für Bahrain-Mitarbeiter, einschließlich Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge, Mitarbeiterleistungen und Verwaltungsgebühren. Dieser Gehaltsrechner liefert genaue Arbeitgeberkostenschätzungen für fundierte Einstellungsentscheidungen.

Personalkosten berechnen

Bahrain

Kostenaufstellung der Beschäftigung

Wählen Sie ein Land aus und geben Sie ein Gehalt ein, um die Aufschlüsselung der Beschäftigungskosten zu sehen.

Arbeitgebersteuerbeiträge

Steuerart Satz Basis
Sozialversicherung (bahrainisch) 17% Bruttomonatsgehalt (begrenz auf BHD 4.000)
Sozialversicherung (Expatriate) 3% Bruttomonatsgehalt (deckt Unfallversicherung am Arbeitsplatz ab)
Arbeitslosenversicherung (Arbeitgeber) 1% Versicherte Löhne
End-of-Service Benefits (Nicht-Bahraini) 4,2% (erste 3 Jahre); 8,4% (folgende Jahre) Monatsgehalt des Mitarbeiters

Einreichung & Compliance

  • Sozialversicherungsbeiträge müssen monatlich an die Social Insurance Organization (SIO) abgeführt werden.
  • Monatliche Beiträge für End-of-Service Benefits für nicht-bahrainische Mitarbeiter müssen bis zum 15. eines jeden Monats an die SIO gezahlt werden.
  • Arbeitgeber müssen Gehälter elektronisch über Banken und Finanzinstitute zahlen, die von der Central Bank of Bahrain lizenziert sind, via Wage Protection System (WPS).

Einkommensteuerklassen

Einkommensbereich Steuersatz
Alle Einkünfte 0%

Arbeitnehmerbeiträge

Abzugstyp Satz Höchstbetrag
Sozialversicherung (bahrainisch) 8% BHD 4.000/Monat
Sozialversicherung (Expatriate) 1% BHD 4.000/Monat
End-of-Service-Leistungen (Nicht-Bahraini, SIO) 4,2% (erste 3 Jahre); 8,4% (danach) Kein spezifischer Höchstbetrag erwähnt

Persönliche Freibeträge

  • Bahrain erhebt keine persönliche Einkommenssteuer auf Gehälter oder Löhne.
  • Es können keine einkommenssteuerbezogenen Abzüge oder Freibeträge gegen das Erwerbseinkommen geltend gemacht werden.
  • Der wichtigste obligatorische Abzug sind Sozialversicherungsbeiträge.
Martijn
Daan
Harvey

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