Kostenrechner für Beschäftigungskosten in Bahrein
Berechnen Sie Ihre vollständigen Einstellungskosten für Bahrein-Mitarbeiter, einschließlich Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge, Mitarbeiterleistungen und Verwaltungsgebühren. Dieser Gehaltsrechner liefert genaue Schätzungen der Arbeitgeberkosten für fundierte Einstellungsentscheidungen.
Personalkosten berechnen
Bahrein
Aufschlüsselung der Beschäftigungskosten
Wählen Sie ein Land aus und geben Sie ein Gehalt ein, um die Kostenaufstellung der Beschäftigung anzuzeigen.
Arbeitgebersteuerbeiträge
| Steuerart | Satz | Basis |
|---|---|---|
| Sozialversicherung (bahrainisch) | 18% | Bruttomonatsgehalt (begrenzt auf BHD 4.000) |
| Sozialversicherung (Expatriate) | 3% | Bruttomonatsgehalt (deckt Versicherung bei Arbeitsunfällen ab) |
| Arbeitslosenversicherung (Arbeitgeber) | 1% | Versicherte Löhne |
| End-of-Service-Leistungen (Nicht-Bahrainer) | 4,2% (erste 3 Jahre); 8,4% (folgende Jahre) | Monatsgehalt des Mitarbeiters |
Einreichung & Einhaltung der Vorschriften
- Sozialversicherungsbeiträge müssen monatlich an die Social Insurance Organization (SIO) abgeführt werden.
- Monatliche Beiträge für End-of-Service-Leistungen für nicht-bahrainische Mitarbeiter müssen bis zum 15. eines jeden Monats an die SIO gezahlt werden.
- Arbeitgeber müssen Gehälter elektronisch über Banken und Finanzinstitute zahlen, die von der Zentralbank Bahrain lizenziert sind, via Wage Protection System (WPS).
Einkommenssteuerklassen
| Einkommensbereich | Steuersatz |
|---|---|
| Alle Einkünfte | 0% |
Arbeitnehmerbeiträge
| Abzugstyp | Rate | Höchstbetrag |
|---|---|---|
| Soziale Versicherung (bahrainisch) | 8% | BHD 4.000/Monat |
| Soziale Versicherung (Expatriate) | 1% | BHD 4.000/Monat |
| End-of-Service-Leistungen (Nicht-Bahrainisch, SIO) | 4,2% (erste 3 Jahre); 8,4% (danach) | Kein spezieller Höchstbetrag genannt |
Persönliche Freibeträge
- Bahrain erhebt keine persönliche Einkommenssteuer auf Gehälter oder Löhne.
- Es können keine einkommenssteuerbezogenen Abzüge oder Freibeträge gegen das Einkommen aus Beschäftigung geltend gemacht werden.
- Die primäre verpflichtende Abgabe ist die Sozialversicherungsbeiträge.



