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Steuern in Bahrain

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Learn about tax regulations for employers and employees in Bahrain

Updated on April 23, 2025

Arbeitgebersteuerpflichten

In Bahrain stehen Arbeitgeber vor spezifischen Steuerpflichten im Zusammenhang mit Sozialversicherungsbeiträgen und einer neuen Domestic Minimum Top-Up Tax (DMTT) für große multinationale Unternehmen (MNEs), die ab 2025 in Kraft tritt.

Sozialversicherungsbeiträge

  • Bahrainische Staatsangehörige: Arbeitgeber leisten 12 % des Grundgehalts des Mitarbeiters und fester wiederkehrender Zulagen bis zu einem monatlichen Höchstbetrag von BHD 4.000. Mitarbeiter leisten 7 % bis zu demselben Limit.
  • Expatriate Employees: Arbeitgeber leisten 3 % des Grundgehalts des Mitarbeiters und fester wiederkehrender Zulagen bis zu einem monatlichen Höchstbetrag von BHD 4.000. Mitarbeiter leisten 1 % bis zu demselben Limit.

Domestic Minimum Top-Up Tax (DMTT)

  • Gilt für MNEs mit konsolidiertem Jahresumsatz von mehr als €750 Millionen in mindestens zwei der vorangegangenen vier Geschäftsjahre.
  • Der effektive Steuersatz beträgt 15 % des Netto-Buchhaltungsergebnisses, vorbehaltlich bestimmter Anpassungen.
  • Wird für Geschäftsjahre wirksam, die am oder nach dem 1. Januar 2025 beginnen.

Weitere Steuern

  • Es gibt keine Lohnsteuer oder Einkommensteuer. Eine Grundsteuer auf Immobilien von 2 % ist bei Eigentumsübertragung fällig, wird jedoch auf 1,7 % reduziert, wenn sie innerhalb von 60 Tagen nach der Transaktion bezahlt wird.

Zusätzliche Arbeitgeberpflichten

Arbeitgeber müssen detaillierte Gehaltsabrechnungen ausstellen und den vereinbarten Zahlungsplan einhalten (monatlich, projektbezogen oder stundenweise). Während keine obligatorischen Abzüge für expatriate wages bestehen, können Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge und gerichtlich angeordnete Zahlungen von den Löhnen der Bahraini-Mitarbeiter abziehen. Für MNEs, die der DMTT unterliegen, bestehen zusätzliche Berichtspflichten und Compliance-Anforderungen.

Arbeitnehmersteuerabzüge

In Bahrain, employee tax deductions primarily involve social security contributions, as there is no personal income tax on salaries.

Social Security Contributions

  • For Bahraini Nationals: Total contribution is 19% of the gross salary up to a maximum of BHD 4,000. This is split between the employer (12%) and the employee (7%).
  • For Expatriate Employees: Total contribution is 4% of the gross salary up to a maximum of BHD 4,000. This is split between the employer (3%) and the employee (1%). Often, employers cover the full cost for expats.
  • Deduction Limits: The maximum amount deductible from an employee's wage for social security is capped at BHD 4,000 per month. As of 2025, a domestic minimum top-up tax of 15% has been introduced that affects multinational enterprises with consolidated revenue over €750 million.

Other Deductions

While not strictly taxes, other potential deductions from an employee's salary can include:

  • Court-Ordered Payments: Deductions for legally mandated payments, such as alimony or debt repayments, can be made.
  • Compensation for Loss or Damage: Employers are permitted to deduct up to five days' worth of basic salary for damages or losses caused by the employee, not exceeding two months' total wages.

Employer Responsibilities

  • Registration: All employees, both local and foreign, must be registered with the Social Insurance Organization (SIO).
  • Payment: Employers are responsible for calculating, withholding, and remitting social security contributions to the SIO. These payments should be made in Bahraini Dinars (BHD).
  • Payslips: Employers are required to provide detailed payslips to employees outlining all earnings and deductions.
  • Compliance: It is crucial for employers to stay up-to-date with Bahraini labor and social security laws and regulations to ensure full compliance.

It is important to note that this information is based on the available knowledge as of today, February 5, 2025, and might be subject to change due to potential future legislative updates. Consulting with a local payroll or legal expert is recommended for the most up-to-date and specific guidance.

Mehrwertsteuer

In Bahrain gilt eine Mehrwertsteuer (VAT) von 10 % auf die meisten Waren und Dienstleistungen, mit bestimmten Ausnahmen.

VAT-Registrierung

  • Pflichtregistrierungsgrenze: BHD 37.500 jährlicher steuerpflichtiger Umsatz. Unternehmen, die diese Grenze überschreiten, müssen sich innerhalb von 30 Tagen nach Erreichen oder voraussichtlichem Erreichen dieser Grenze registrieren. Dies ist eine rollierende 12-Monats-Bewertung.
  • Freiwillige Registrierungsgrenze: BHD 18.750 jährlicher steuerpflichtiger Umsatz.
  • Nichtansässige Unternehmen: Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen an nicht-VAT-registrierte Kunden in Bahrain liefern, müssen sich innerhalb von 30 Tagen nach ihrer ersten steuerpflichtigen Lieferung registrieren, unabhängig vom Wert.

VAT-Abgabe und -Zahlung

  • Monatliche Abgabe: Unternehmen mit steuerpflichtigem Umsatz über BHD 3 Millionen.
  • Vierteljährliche Abgabe: Unternehmen mit steuerpflichtigem Umsatz unter BHD 3 Millionen.
  • Jährliche Abgabe: Ansässige Unternehmen mit steuerpflichtigem Umsatz unter BHD 100.000 können einen Antrag auf jährliche Abgabe stellen.
  • Frist: Letzter Tag des Monats nach Ende des Steuerzeitraums.
  • Einreichung: Online über das National Bureau for Revenue (NBR)-Portal.

VAT-Sätze und Ausnahmen

  • Standardrate: 10 % (erhöht von 5 % am 1. Januar 2022).
  • Null-Rating: Bestimmte essenzielle Waren und Dienstleistungen wie Grundnahrungsmittel, Transport, Gesundheitswesen, Bildung und bestimmte Exporte.
  • Befreit: Finanzdienstleistungen (ohne explizite Gebühren, Provisionen, Rabatte), Verkäufe/Pachten von unbebautem Land, lokale Lieferungen bestimmter importierter Waren (z. B. null- oder befreite Waren bei lokaler Lieferung, Notwendigkeiten mit ordnungsgemäßer Dokumentation, zollfreie Importe unter bestimmten Kategorien).

Zusätzliche Informationen

  • Gesetzgebung: Der VAT-Rahmen wird durch Dekret-Gesetz Nr. 48/2018 und seine Durchführungsverordnungen (Entscheidung Nr. 12/2018) geregelt.
  • Verwaltung: Das NBR ist für die Umsetzung und Erhebung der VAT verantwortlich.
  • Rückerstattungen: Nichtansässige Unternehmen können für VAT-Rückerstattungen in Frage kommen.
  • Digitale Dienstleistungen: Nichtansässige Anbieter digitaler Dienstleistungen an bahrainische Verbraucher unterliegen der VAT, unabhängig vom Umsatz. Beispiele sind Software, Telekommunikation, Webhosting, E-Learning und Online-Medien. Marktplätze, die als Vermittler agieren, sind für die Erhebung und Meldung der VAT verantwortlich.
  • Inländische Mindest-Top-up-Steuer (DMTT): Ab dem 1. Januar 2025 wurde eine 15 % DMTT für multinationale Unternehmen (MNEs) mit globalen Einnahmen über EUR 750 Millionen eingeführt, im Einklang mit OECD-Richtlinien.

Es ist wichtig, die offiziellen NBR-Ressourcen zu konsultieren und professionellen Steuerberaterrat für spezifische Umstände einzuholen. Diese Informationen sind aktuell bis zum 5. Februar 2025 und können Änderungen unterliegen.

Steuervorteile

Bahrain bietet ein im Allgemeinen steuerfreies Umfeld, das besonders für Unternehmen und Einzelpersonen attraktiv ist. Allerdings bringen jüngste Änderungen Nuancen in diese Landschaft.

Körperschaftsteuer

  • Standard-Körperschaftsteuer: Im Allgemeinen erhebt Bahrain keine Körperschaftsteuer auf Unternehmensgewinne. Eine bemerkenswerte Ausnahme bildet der Öl- und Gassektor, der mit einem Steuersatz von 46 % belegt ist.
  • Inländische Mindest-Aufstockungssteuer (DMTT): Ab dem 1. Januar 2025 führte Bahrain eine 15 % DMTT ein, die sich an den OECD-Richtlinien orientiert. Diese gilt für multinationale Unternehmen (MNEs) mit konsolidierten Umsätzen von über EUR 750 Millionen in mindestens zwei der vier vorangegangenen Geschäftsjahre.

Einkommensteuer für Privatpersonen

Bahrain erhebt keine Einkommensteuer auf Einwohner oder Expatriates.

Mehrwertsteuer (MwSt)

  • Standardrate: Die Standard-MwSt beträgt 10 % und wurde 2022 als Erhöhung von den anfänglichen 5 % eingeführt. Bestimmte essentielle Sektoren wie Gesundheitswesen und Bildung sind davon befreit.
  • Registrierungsschwellen: Unternehmen mit Jahresumsätzen unter BHD 37.500 sind von der MwSt-Registrierung befreit, während Unternehmen zwischen BHD 37.500 und BHD 500.000 sich freiwillig registrieren können. Unternehmen, die BHD 500.000 übersteigen, müssen sich registrieren.

Weitere Steuern und Anreize

  • Zollbefreiungen: Verfügbar für bestimmte Importe, Re-Exporte und bestimmte strategische Branchen. Freizonen bieten oft vollständige Zollbefreiungen.
  • Doppelbesteuerungsabkommen: Bahrain hat Vereinbarungen mit über 40 Ländern, um Doppelbesteuerung auf dasselbe Einkommen zu vermeiden.
  • Freizonen-Incentives: Unternehmen in ausgewiesenen Freizonen profitieren von 100 % ausländischer Eigentumsrechte, verlängerten Steuerferien (möglicherweise bis zu 50 Jahre und verlängerbar), Zollbefreiungen und vereinfachten Gründungsprozessen.
  • Sozialversicherungsbeiträge: Gültig für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, mit unterschiedlichen Sätzen für bahrainische Staatsangehörige und Expatriates.

Es ist wichtig zu beachten, dass diese Informationen aktuell sind bis heute, dem 5. Februar 2025, und Änderungen unterliegen können aufgrund sich entwickelnder Vorschriften. Es wird empfohlen, einen Steuerberater zu konsultieren, um die aktuellsten und individuell zugeschnittenen Ratschläge zu erhalten.

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