In Angola stehen Arbeitgeber vor verschiedenen steuerlichen Verpflichtungen und gesetzlichen Anforderungen in Bezug auf Lohnabrechnung, Sozialversicherung und andere Abgaben.
Arbeitgebersteuern und Beiträge
- Sozialversicherung: Arbeitgeber zahlen 8 % des Bruttomonatsgehalts des Arbeitnehmers an das Nationale Institut für Sozialversicherung (INSS).
- Körperschaftsteuer (CIT): Der Standardsteuersatz beträgt 25 % und wird auch als Industriebesteuerung bezeichnet. Bestimmte Sektoren wie Landwirtschaft, Bergbau und Öloperationen können anderen CIT-Sätzen unterliegen.
- Quellensteuer: Eine Quellensteuer von 6,5 % gilt für Zahlungen für Dienstleistungen, die sowohl an inländische als auch an ausländische Einheiten erbracht werden. Bestimmte Dienstleistungen können davon ausgenommen sein.
- Mehrwertsteuer (MWSt): Der Standardsteuersatz beträgt 14 %.
Arbeitnehmersteuern und Abzüge bei der Lohnabrechnung
- Einkommensteuer (PIT): Arbeitnehmer unterliegen der PIT mit progressiven Sätzen von 0 % bis 25 % ihres monatlichen Einkommens. Einkommen bis zu Kz 100.000,00 sind steuerfrei. Die Steuer wird vom Arbeitgeber im Rahmen des PAYE-Systems (Pay-as-you-earn) an der Quelle einbehalten. Arbeitnehmer, deren einziges Einkommen aus Anstellungen besteht, sind nicht verpflichtet, jährliche Steuererklärungen abzugeben.
- Sozialversicherung: Arbeitnehmer zahlen 3 % ihres Bruttomonatsgehalts an das INSS.
Lohnabrechnungszyklus und Compliance
- Häufigkeit der Lohnzahlung: Gehälter werden in der Regel monatlich gezahlt.
- Steuerjahr: Das Steuerjahr entspricht dem Kalenderjahr und endet am 31. Dezember.
- Fristen für die Einreichung: Arbeitgeber müssen einbehaltene PIT- und Sozialversicherungsbeiträge bis zum Ende des Monats nach der Gehaltszahlung abführen. Jährliche CIT-Erklärungen sind für Unternehmen nach dem vereinfachten Regime bis zum letzten Geschäftstag im April und für Unternehmen nach dem allgemeinen Regime bis zum letzten Geschäftstag im Mai fällig.
- Steuerkonformität: Es ist immer die Einheit, die das Einkommen (Gehalt, Lohn oder Gebühr) zahlt, die sich mit der Steuerverwaltung auseinandersetzen muss. Die zahlende Einheit muss die Steuer einbehalten und anschließend an die Steuerverwaltung abführen. Die Einkommensteuer muss bis Ende des Folgemonats, in dem das Einkommen gezahlt wurde, gezahlt werden.
Zusätzliche Überlegungen
- Arbeitsverträge: Schriftliche Arbeitsverträge sind zwingend erforderlich und müssen wichtige Details wie Name und Adresse des Arbeitnehmers, Gehalt, Anfangsdatum und Zahlungsmethode enthalten.
- Steuerbefreiungen und -vergünstigungen: Bestimmte Vergünstigungen, wie Reisekosten und Unterkunft, soziale Zuschüsse, Mutterschafts- und andere Leistungen, können von der PIT ganz oder teilweise befreit sein, vorbehaltlich bestimmter Grenzen.
- Ausländische Arbeitnehmer: Sofern sie nicht durch ein ausländisches Sozialversicherungssystem abgedeckt sind, müssen sich auch ausländische Arbeitnehmer beim INSS registrieren und Beiträge leisten.
Die Informationen sind aktuell ab dem 5. Februar 2025 und können Änderungen unterliegen.
In Angola umfassen die Steuerabzüge für Arbeitnehmer verschiedene Bereiche, darunter Einkommensteuer, Sozialversicherungsbeiträge und bestimmte zulässige Befreiungen.
Einkommensteuer
Die Einkommensteuer in Angola ist progressiv und reicht von 0 % bis 25 % basierend auf dem Jahreseinkommen. Die Steuer wird auf das Bruttoeinkommen eines Arbeitnehmers angewendet, nachdem die Sozialversicherungsbeiträge abgezogen wurden.
Sozialversicherung
Arbeitnehmer zahlen 3 % ihres Bruttogehalts in die Sozialversicherung ein. Der Beitrag des Arbeitgebers beträgt 8 % des Bruttogehalts des Arbeitnehmers. Dieser 8 % Arbeitgeberbeitrag wird als Abzug vor Steuern betrachtet, wenn die Einkommensteuer des Arbeitnehmers berechnet wird.
Zulagen und Befreiungen
Bestimmte Zulagen und Leistungen sind ganz oder teilweise von der Einkommensteuer befreit, darunter:
- Familienzulagen: Bis zu 5 % des Grundgehalts sind steuerfrei.
- Verpflegungs- und Transportzulagen: Bis zu AOA 30.000 pro Monat und Zulage sind steuerfrei.
- Geschäftsreisekosten: Dokumentierte Geschäftsreisekosten, die vom Arbeitnehmer getragen werden, sind steuerfrei.
- Wohnzulagen: Bis zu 50 % des Mietvertragswerts können steuerfrei sein, sofern der Mietvertrag den Steuerbehörden vorgelegt wird.
Es ist wichtig zu beachten, dass diese Sätze und Vorschriften Änderungen unterliegen können. Stand heute, dem 5. Februar 2025, sind diese Informationen aktuell. Es wird jedoch empfohlen, offizielle Regierungsquellen oder Steuerfachleute zu konsultieren, um die aktuellsten Informationen zu erhalten.
In Angola wurde das Mehrwertsteuersystem (VAT), bekannt als Imposto sobre o valor acrescentado (IVA), im Oktober 2019 eingeführt und ersetzte die bisherige Umsatzsteuer.
Mehrwertsteuersätze
- Standardsatz: 14% (anwendbar auf die meisten Waren und Dienstleistungen, einschließlich SaaS und digitale Dienstleistungen).
- Ermäßigter Satz: 5/7% (gilt für bestimmte Lebensmittel, landwirtschaftliche Verbrauchsgüter und unter bestimmten Bedingungen für Hotelunterkünfte und Restaurantdienste).
- Cabinda-Zonenraten: 2% (bestimmte Waren und Dienstleistungen wie Hafendienste, öffentliche Wasserversorgung) und 1% (Lebensmittelprodukte).
- Vereinfachter Regimesatz: 7% (berechnet auf den monatlichen Umsatz für Unternehmen mit einem Jahresumsatz zwischen AOA 10.000.000,00 und 350.000.000,00).
Mehrwertsteuerregistrierung
- Schwellenwert: Unternehmen mit einem Jahresumsatz oder Importvolumen über AOA 350.000.000 müssen sich in der Regel für das Standard-Mehrwertsteuerregime registrieren. Hersteller müssen sich registrieren, wenn ihr Jahresumsatz oder ihre Importaktivitäten über AOA 25.000.000 liegen.
- Vereinfachtes Regime: Unternehmen mit einem Umsatz zwischen AOA 10.000.000,00 und 350.000.000,00 können das vereinfachte Regime wählen.
- Nichtansässige: Es gibt keinen Schwellenwert; sie müssen sich registrieren, wenn sie in Angola steuerpflichtige Dienstleistungen erbringen. Ein vereinfachtes Registrierungsverfahren steht Online-Händlern ohne steuerlichen Vertreter zur Verfügung.
- Freiwillige Registrierung: Unternehmen mit einem Jahresumsatz von weniger als ALL 10 Millionen, aber mehr als ALL 5 Millionen, können sich freiwillig für die Mehrwertsteuer registrieren, müssen jedoch zwei Jahre lang registriert bleiben. Unternehmen, die Im- oder Exporttätigkeiten ausüben, müssen sich unabhängig von ihrem Jahresumsatz registrieren.
Mehrwertsteuererklärung und -zahlung
- Erklärungen: Monatliche Mehrwertsteuererklärungen sind erforderlich.
- Frist: Die Mehrwertsteuerzahlung ist bis zum Ende des Monats nach den steuerpflichtigen Transaktionen fällig.
- Rechnungsstellung: Rechnungen müssen innerhalb von fünf Werktagen nach der Lieferung ausgestellt werden und spezifische Details wie Lieferanten- und Kundeninformationen, Mehrwertsteuerbetrag usw. enthalten. Elektronische Rechnungssysteme sind im Einsatz.
Ausnahmen und Nullsteuersätze
- Befreiungen: Arzneimittel, Bildungsdienstleistungen, Gesundheitsdienstleistungen, bestimmte medizinische Geräte und Mobilitätshilfen für Behinderte, Bücher (einschließlich digitaler Formate), Grundnahrungsmittel, Finanzdienstleistungen, Immobilien (außer Hotelunterkünfte), Glücksspiel, öffentlicher Verkehr, Benzin.
- Nullsteuersatz: Exporte.
Wichtige Änderungen durch das Gesetz Nr. 14/23 ab 2024:
- E-Commerce: Verkäufe sind in Angola steuerpflichtig, wenn der Hauptsitz, Wohnsitz oder die Betriebsstätte des Käufers in Angola liegt oder die Zahlung in Angola erfolgt, unabhängig vom Versandursprung. Dies betrifft sowohl B2B- als auch B2C-Transaktionen.
- Abzüge: Exporte und befreite Transaktionen im allgemeinen Mehrwertsteuerregime und im Sonderzollregime sind nun abzugsfähig. Verschiedene befreite Waren sind nicht mehr abzugsfähig. Die Frist für die Beantragung von Abzügen beträgt jetzt 12 Monate ab Rechnungsdatum.
- Captive VAT: Öffentliche Einrichtungen (ausgenommen öffentliche Unternehmen) können nun Captive-VAT auf Importtransaktionen anwenden.
Änderungen des Haushaltsgesetzes 2025:
- Reduzierter Mehrwertsteuersatz von 5% auf Importe und Übertragungen von Industrieanlagen durch Hersteller (vorbehaltlich der Genehmigung durch die Steuerbehörde).
- Regimewechsel erforderlich bis zum Ende des Monats nach Überschreiten der Umsatz- oder Importschwellen für Ausschluss- und vereinfachte Regimes.
Diese Informationen sind aktuell ab dem 5. Februar 2025 und können sich ändern, da sich Steuergesetze und -vorschriften weiterentwickeln. Es wird empfohlen, einen Steuerfachmann für eine persönliche Beratung zu konsultieren.
Angola bietet eine Reihe von Steueranreizen, um Investitionen anzuziehen und zu fördern, die hauptsächlich durch das Gesetz über private Investitionen geregelt sind. Diese Anreize variieren je nach gewähltem Investitionsregime: Vertragsregime, Spezialregime oder Vorab-Deklarationsregime.
Vertragsregime
Dieses Regime gilt für Investitionen über 1 Million USD. Investoren können spezifische Anreize innerhalb der festgelegten gesetzlichen Grenzen aushandeln. Diese können beinhalten:
- Reduzierungen der Körperschaftsteuer (CIT), Einkommensteuer (IIT) und Stempelsteuer für bis zu 15 Jahre.
- Steuergutschriften bis zu 50% des Investitionsbetrags für maximal 10 Jahre.
- Erhöhte Abschreibungs- und Erneuerungsraten (bis zu 80%) für Investitionen in ausgewiesenen Zonen (B, C und D) für bis zu 10 Jahre.
- Aufschub von Steuerzahlungen.
- Anerkennung von 80% der Infrastrukturinvestitionskosten (normalerweise Regierungsverantwortung) als Projektkosten.
Spezialregime
Dieses Regime zielt auf Investitionen unter 1 Million USD in speziell gelisteten vorrangigen Sektoren ab. Die Vorteile werden automatisch abhängig von der Investitionszone (A, B, C oder D) gewährt. Vorteile beinhalten Befreiungen von Gebühren und Kosten für öffentliche Dienstleistungen (ohne Versorgungsleistungen). Beschleunigte Verfahren sind über die Investitions- und Exportförderungsagentur von Angola (AIPEX) verfügbar. Die Reinvestition von Gewinnen innerhalb von drei Jahren in neue Anlagen oder Geräte bietet Abzüge vom zu versteuernden Einkommen für fünf Jahre (bis zu 80% je nach Standort).
Vorab-Deklarationsregime
Dieses Regime umfasst Investitionen außerhalb der unter dem Spezialregime aufgeführten vorrangigen Sektoren. Die Vorteile werden automatisch gewährt und beinhalten eine 50%ige Reduzierung der Immobiliensteuer für als Büros oder Betriebe genutzte Immobilien. Für einen Zeitraum von zwei Jahren gelten zusätzliche Vorteile:
- 20% Reduzierung der CIT
- 25% Reduzierung der IIT auf Dividenden
- 20% Reduzierung der Industrie-Steuer
- 50% Reduzierung der Stempelsteuer
- 25% Reduzierung der Kapitalanwendungsteuer
Weitere Erleichterungen hinsichtlich Genehmigungen, Visa, Versorgungsleistungen usw. können ebenfalls verfügbar sein. Zusätzliche Steuervergünstigungen und Anreize existieren außerhalb des Gesetzes über private Investitionen. Diese umfassen Anreize im Zusammenhang mit der Schaffung von Arbeitsplätzen (Abzüge basierend auf dem niedrigsten Beamtengehalt), Praktika, Berufsausbildung, Umweltinitiativen (Elektrofahrzeuge, erneuerbare Energien) und spezifischen Sektoren wie erweiterte Ölproduktion.
Es ist wichtig zu beachten, dass diese Informationen am 5. Februar 2025 aktuell sind und spezifische Vorschriften sowie Anreize ändern können. Die Beratung mit einem Steuerberater oder direkt mit AIPEX wird für die aktuellsten Details empfohlen.