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Zypern

Richtlinien zur Kündigung und Abfindung

Erfahren Sie mehr über die rechtlichen Prozesse für Mitarbeiterkündigung und Abfindung in Zypern

Kündigungsfrist

In Zypern legt das Kündigungsschutzgesetz (Kapitel 126) Mindestkündigungsfristen für Arbeitgeber fest, die beabsichtigen, den Vertrag eines Arbeitnehmers zu kündigen. Die Dauer der Kündigungsfrist hängt von der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers ab.

Kündigungsfrist basierend auf der Betriebszugehörigkeit

Das Gesetz legt eine Mindestkündigungsfrist fest, obwohl eine längere Frist durch eine Kollektivvereinbarung oder einen Arbeitsvertrag vorgesehen sein kann. Die Mindestkündigungsfristen sind wie folgt:

  • Weniger als 26 Wochen: Keine Kündigungsfrist erforderlich.
  • 26 bis 51 Wochen: 1 Woche Kündigungsfrist.
  • 52 bis 103 Wochen: 2 Wochen Kündigungsfrist.
  • 104 bis 155 Wochen: 4 Wochen Kündigungsfrist.
  • 156 bis 207 Wochen: 5 Wochen Kündigungsfrist.
  • 208 bis 259 Wochen: 6 Wochen Kündigungsfrist.
  • 260 bis 311 Wochen: 7 Wochen Kündigungsfrist.
  • 312 Wochen oder mehr: 8 Wochen Kündigungsfrist.

Zum Beispiel hätte ein Arbeitnehmer, der seit 3 Jahren (156 Wochen) in einem Unternehmen tätig ist, Anspruch auf eine Mindestkündigungsfrist von 5 Wochen vor der Kündigung.

Probezeit

Das Gesetz erkennt auch eine Probezeit an, während der keine Kündigungsfrist erforderlich sein kann. Es gibt jedoch bestimmte Einschränkungen:

  • Die Probezeit darf 6 Monate nicht überschreiten.
  • Wenn die Probezeit länger als 26 Wochen dauert, ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer erforderlich, die die verlängerte Probezeit festlegt.

Abfindung

In Zypern haben Arbeitnehmer im Allgemeinen Anspruch auf Abfindung, auch bekannt als Entlassungsentschädigung, bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus Gründen, die nicht mit ihrem Verhalten zusammenhängen. Dieser Anspruch basiert auf dem Kündigungsgesetz (Kapitel 126).

Anspruchsvoraussetzungen

Um Anspruch auf Abfindung zu haben, muss ein Arbeitnehmer mindestens 26 Wochen ununterbrochene Beschäftigung abgeschlossen haben und aus anderen Gründen als grobem Fehlverhalten oder anderem schwerwiegenden Verschulden entlassen worden sein.

Berechnung der Abfindung

Die Höhe der Abfindung wird anhand einer Formel berechnet, die die Dauer der Betriebszugehörigkeit und das letzte Bruttogehalt des Arbeitnehmers berücksichtigt. Laut Kündigungsgesetz ist die Aufschlüsselung wie folgt:

  • Für 2-5 Jahre Betriebszugehörigkeit: 2 Wochen Bruttogehalt für jedes volle Jahr.
  • Für 5-10 Jahre Betriebszugehörigkeit: 2,5 Wochen Bruttogehalt für jedes volle Jahr.
  • Für über 10 Jahre Betriebszugehörigkeit: 3 Wochen Bruttogehalt für jedes volle Jahr.

Zum Beispiel hätte ein Arbeitnehmer, der 6 Jahre gearbeitet hat und ein Bruttogehalt von €2.000 pro Monat verdient, Anspruch auf: (2,5 Wochen/Jahr * €2.000/Monat * 6 Jahre) = €30.000 Abfindung.

Ausnahmen und Einschränkungen

Es gibt bestimmte Ausnahmen und Einschränkungen beim Anspruch auf Abfindung. Ein Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, Abfindung zu zahlen, wenn das Unternehmen den Betrieb einstellt. Arbeitnehmer, die freiwillig kündigen, haben im Allgemeinen keinen Anspruch auf Abfindung. Darüber hinaus können Arbeitnehmer, die ein zumutbares alternatives Beschäftigungsangebot des Arbeitgebers ablehnen, ihre Abfindungsansprüche verlieren.

Wichtiger Hinweis

Der rechtliche Rahmen für Abfindungen in Zypern kann komplex sein.

Kündigungsprozess

Die Beendigung eines Arbeitsvertrags in Zypern wird hauptsächlich durch das Gesetz über die Beendigung von Arbeitsverhältnissen (Kapitel 126) geregelt. Es gibt verschiedene Methoden der Beendigung, einschließlich Beendigung mit Kündigungsfrist, einvernehmlicher Beendigung, fristloser Kündigung (außerordentliche Kündigung), Beendigung aufgrund von Redundanz und Auflösung durch das Gericht.

Methoden der Beendigung

  • Beendigung mit Kündigungsfrist: Dies ist die häufigste Methode und erfordert, dass der Arbeitgeber eine schriftliche Kündigung vorlegt.
  • Einvernehmliche Beendigung: In diesem Fall vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer, das Arbeitsverhältnis einvernehmlich zu beenden, wobei die Bedingungen frei ausgehandelt werden.
  • Fristlose Kündigung (außerordentliche Kündigung): Dies gilt für schwerwiegende Gründe, wie grobes Fehlverhalten des Arbeitnehmers. Der Grund muss dem Arbeitnehmer unverzüglich mitgeteilt werden und darf nicht auf diskriminierenden Gründen basieren.
  • Beendigung aufgrund von Redundanz: Dies ist eine Entlassung aufgrund wirtschaftlicher, technischer oder organisatorischer Veränderungen im Unternehmen, die eine Reduzierung der Belegschaft erfordern.
  • Auflösung durch das Gericht: Sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer können beim erstinstanzlichen Gericht von Zypern die Auflösung des Arbeitsvertrags aus schwerwiegenden Gründen beantragen.

Verfahren zur Beendigung mit Kündigungsfrist

  1. Kündigung: Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer eine schriftliche Kündigung vorlegen, die das letzte Beschäftigungsdatum eindeutig angibt.
  2. Recht auf Anhörung: Im Allgemeinen erkennt die zypriotische Rechtsprechung das Recht des Arbeitnehmers an, vor einer endgültigen Kündigungsentscheidung angehört zu werden.

Zusätzliche Überlegungen

  • Arbeitsverträge und Tarifverträge: Diese Dokumente spezifizieren oft die Kündigungsverfahren und können günstigere Bedingungen für Arbeitnehmer vorsehen.
  • Besonderer Schutz: Zusätzlicher Schutz besteht für schwangere Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Mutterschafts-/Elternzeit und Arbeitnehmer mit Behinderungen.
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