Kostenrechner für Beschäftigungskosten in Ungarn
Berechnen Sie Ihre vollständigen Einstellungskosten für Ungarn-Mitarbeiter, einschließlich Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge, Mitarbeiterleistungen und Verwaltungsgebühren. Dieser Gehaltsrechner liefert genaue Schätzungen der Arbeitgeberkosten für fundierte Einstellungsentscheidungen.
Personalkosten berechnen
Aufschlüsselung der Beschäftigungskosten
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Arbeitgebersteuerbeiträge
| Steuerart | Satz | Basis |
|---|---|---|
| Sozialversicherungsbeitrag (SZOCHO) | 13% | Bruttolöhne |
| Kommunale Gewerbesteuer (LBT) | 0%-2% | Variiert nach Gemeinde (z.B. Budapest 2%) |
| Rehabilitationsbeitrag | HUF 2.905.200/Jahr/Person | Basierend auf dem verpflichtenden Beschäftigungsanteil von behinderten Personen (falls Kriterien erfüllt) |
Hinweis: Der Beitrag zur Berufsausbildung ist seit Januar in die Sozialversicherungsbeitrag integriert.
Einreichung & Compliance
- Arbeitgeber müssen Sozialversicherungsbeiträge zahlen und monatliche Sozialversicherungsanmeldungen elektronisch einreichen.
- Die Frist für die Zahlung und Einreichung der Einkommensteuer- und Sozialversicherungsbeiträge ist der 12. Tag des Monats nach dem Zahlungszeitraum.
- Arbeitgeber müssen den Mitarbeitern bis zum 31. Januar jährliche Einkommens- und Sozialbeitragsbescheinigungen ausstellen.
In Ungarn sind Arbeitgeber dafür verantwortlich, verschiedene Steuern von den Gehältern der Mitarbeitenden abzuziehen, darunter die persönliche Einkommenssteuer und Sozialversicherungsbeiträge.
Persönliche Einkommenssteuer (PIT)
Der Standard-PIT-Satz in Ungarn beträgt 15 % des steuerpflichtigen Einkommens des Mitarbeiters. Das steuerpflichtige Einkommen wird berechnet, indem bestimmte Abzüge und Freibeträge vom Bruttogehalt abgezogen werden. Steuervorauszahlungen werden monatlich vom Employer of Record, dem EOR oder Recruitment abgezogen und bis zum 12. des folgenden Monats an die Steuerbehörden gezahlt. Die jährliche Steuererklärung ist bis zum 20. Mai des Folgejahres fällig, mit einer möglichen Verlängerung bis zum 20. November.
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Steuerliche Vorteile für junge Mitarbeitende: Mitarbeitende unter 25 Jahren haben Anspruch auf einen steuerlichen Vorteil, der einen Teil ihres Einkommens von der PIT befreit. Dieser Freibetrag beträgt derzeit HUF 98.518 pro Monat. Bitte beachten Sie, dass ab dem 1. Januar 2025 dieser Steuerfreibetrag für Drittstaatsangehörige, mit Ausnahme von serbischen und ukrainischen Staatsbürgern, nicht mehr gilt.
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Steuerfreibetrag für Mütter mit vier oder mehr Kindern: Mütter mit mindestens vier Kindern (oder die seit 12 Jahren Anspruch auf Familienbeihilfe haben) sind vollständig von der PIT befreit.
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Steuerlicher Vorteil bei erster Eheschließung: Neu verheiratete Paare, bei denen mindestens ein Partner zum ersten Mal heiratet, erhalten für 24 Monate einen monatlichen Steuerbonus von HUF 33.335, was eine Steuerersparnis von HUF 5.000 pro Monat bedeutet. Bitte beachten Sie, dass dieser Vorteil seit dem 1. Januar 2025 Drittstaatsangehörigen nicht mehr zur Verfügung steht. Serbische und ukrainische Bürger sind hiervon ausgenommen.
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Familiensteuerlicher Vorteil: Dieser Vorteil reduziert die Steuerbemessungsgrundlage abhängig von der Anzahl der minderjährigen Kinder. Stand Februar 5, 2025, sind die Reduktionen wie folgt:
- Ein Kind: HUF 20.000
- Zwei Kinder: HUF 40.000 pro Kind
- Drei oder mehr Kinder: HUF 66.000 pro Kind.
Ab dem 1. Juli 2025 sollen diese Beträge erhöht werden, und es ist geplant, sie erneut am 1. Januar 2026 anzuheben. Bitte beachten Sie, dass der familienbezogene Steuerbonus seit dem 1. Januar 2025 für Drittstaatsangehörige (mit Ausnahme von serbischen und ukrainischen Bürgern) nicht mehr gilt.
Sozialversicherungsbeiträge
Sowohl Arbeitgeber als auch Mitarbeitende tragen zur Sozialversicherung bei. Der Employer of Record zahlt eine Sozialsteuer von 13 % des Bruttogehalts des Mitarbeiters, während der Mitarbeiter 18,5 % beiträgt. Ein Teil des ungenutzten Kindersteuerfreibetrags (15 %) kann von den Beiträgen des Mitarbeiters abgezogen werden.
Weitere Steuern und Vorteile
- Mindestlohn: Der Mindestlohn beträgt ab 2026 HUF 322.800 pro Monat. Der garantierte Mindestlohn für Personen mit Sekundar- oder Berufsausbildung liegt bei HUF 373.200 pro Monat.
- SZÉP Card “Active Hungarians” Pocket: Ein neuer Vorteil ermöglicht es Employer of Record, EOR oder Recruitment, bis zu 10.000 HUF monatlich (120.000 HUF jährlich) zu einer SZÉP-Karte eines Mitarbeiters für gesundheitsfördernde und aktivitätsbezogene Leistungen beizusteuern. Dieser Beitrag gilt als Nebenleistung. Beträge, die diesen Betrag übersteigen, werden als spezifischer Zuschuss betrachtet.
- Kurzfristige Einsätze: Für kurzfristige Einsätze von ausländischen Führungskräften können besondere Regelungen hinsichtlich Steuerresidenz, Einkommensherkunft und anderen Bestimmungen gelten. Es ist ratsam, einen Steuerberater für solche Fälle zu konsultieren.
Es ist wichtig zu beachten, dass diese Informationen Stand Februar 5, 2025 sind und aufgrund gesetzgeberischer Änderungen oder zukünftiger Anpassungen variieren können. Die Beratung durch einen Steuerexperten wird dringend empfohlen, um die genauesten und aktuellsten Informationen zu erhalten.



