Ungarische Arbeitserlaubnisse & Visa: Ein umfassender Leitfaden für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Budapest, die Hauptstadt Ungarns, ist ein Zentrum für internationale Wirtschaft und Kultur. Die Navigation durch Arbeitsvisa und -genehmigungen ist ein entscheidender Schritt für Unternehmen und Fachkräfte, die einen Umzug nach Ungarn planen. Für ausländische Staatsangehörige, die hier legal arbeiten möchten, ist das Verständnis der ungarischen Einwanderungsregeln unerlässlich.
Das Einstellen oder Umsiedeln von Talenten nach Ungarn kann neue Möglichkeiten eröffnen, bedeutet jedoch auch, sich mit dem Prozess für Arbeitserlaubnisse und Visa auseinanderzusetzen. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer müssen die Anforderungen verstehen, um den ungarischen Rechtsvorschriften zu entsprechen. Das Nicht-Erwirken des richtigen Arbeitserlaubnis oder -visums kann zu ernsten rechtlichen Problemen führen – von der Abschiebung des Mitarbeiters bis zu hohen Geldstrafen für den Arbeitgeber. Die gute Nachricht ist, dass mit der richtigen Anleitung (und möglicherweise Unterstützung durch einen globalen Arbeitgeber-Partner) die Erlangung eines ungarischen Arbeitserlaubnis recht gut zu bewältigen ist. In diesem umfassenden Leitfaden behandeln wir alles, was Sie über Ungarns Arbeitserlaubnisse und Visa im Jahr 2025 wissen müssen, einschließlich wer sie benötigt, welche Typen es gibt, Antragsverfahren, Compliance-Tipps und wie Lösungen wie ein Employer of Record (EOR) den Prozess vereinfachen können. Egal, ob Sie ein Arbeitgeber sind, der einen ausländischen Mitarbeiter einstellen oder umsiedeln möchte, oder ein Arbeitnehmer, der nach Ungarn ziehen will, um dort zu arbeiten – dieser Leitfaden hilft Ihnen, jeden Schritt mit Vertrauen zu navigieren.
Warum die Einhaltung der ungarischen Einwanderungsgesetze wichtig ist
Ungarns Einwanderungsregeln stellen sicher, dass jeder, der im Land arbeitet, eine legale Genehmigung besitzt. Strikte Einhaltung ist keine Option – sie ist Pflicht. Arbeiten mit dem falschen Visum oder ohne gültige Genehmigung ist illegal und kann sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer nachteilig sein. Arbeitgeber haben die Verpflichtung zu überprüfen, ob jeder ausländische Mitarbeiter das Recht auf Arbeit in Ungarn hat, und Arbeitnehmer müssen vor Arbeitsbeginn die entsprechende Visa/Genehmigung sichern. Ungarische Behörden verhängen Strafen, einschließlich Abschiebung oder Geldbußen bei Verstößen. Aktuelle Richtlinienänderungen, wie die Regierungserklärung Nr. 450/2024, die am 18. Januar 2025 in Kraft tritt, haben sogar die Qualifikationskriterien für ausländische Arbeitskräfte verschärft, um die Immigration zu steuern und zu kontrollieren. Das macht es umso wichtiger, die Regeln genau zu befolgen.
Die Einhaltung sorgt nicht nur für Rechtssicherheit, sondern hilft auch, unerwartete Steuer- oder Arbeitskosten zu vermeiden, die durch falsch klassifizierte Arbeitnehmer entstehen können. Kurz gesagt: Das Befolgen der Vorgaben – das Beschaffen der richtigen Visa und Genehmigungen – ist essenziell für eine reibungslose und risikoarme Expansion oder Umsiedlung. Falls der Prozess komplex erscheint, denken Sie daran, dass es Ressourcen gibt, wie Einwanderungsanwälte oder EOR-Dienstleister, die diese Anforderungen für Sie verwalten.
Wer benötigt in Ungarn eine Arbeitserlaubnis oder ein Visum?
Ungarische Staatsbürger benötigen natürlich keine Erlaubnis, um in Ungarn zu arbeiten. Das gleiche gilt für Bürger der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Schweiz – sie genießen Freizügigkeit und können in Ungarn ohne Arbeitserlaubnis oder Visum leben und arbeiten. Eine Ausnahme bilden Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs, die seit Brexit als Nicht-EU-Nationale gelten und eine Arbeitserlaubnis in Ungarn benötigen. Arbeitgeber sollten dennoch eine Grundsatzprüfung des Recht auf Arbeit durchführen, selbst bei EU/EEA-Bürgern, um ihren Status zu verifizieren; ein spezielles Arbeitserlaubnis ist in diesen Fällen jedoch nicht erforderlich.
Für alle anderen – Nicht-EU/EEA-Staatsangehörige – ist eine Arbeitserlaubnis und in der Regel ein langfristiges Visum notwendig, um in Ungarn legal zu arbeiten. Dies betrifft ausländische Staatsangehörige aus Amerika, Asien, Afrika und Ländern außerhalb der EU/EEA. In den meisten Fällen muss der Nicht-EU-Arbeitnehmer das ungarische Arbeitserlaubnisverfahren durchlaufen und vor Beginn der Arbeit eine Aufenthaltserlaubnis bekommen.
Wichtig ist, dass Kurzbesuche im Schengen-Raum (Tourismus oder Geschäftsreisen bis zu 90 Tagen) kein Recht auf Arbeit begründen. Ungarn ist Teil des Schengen-Rasums, daher können viele Staatsangehörige visumfrei oder mit einem einfachen Schengen-Visum für Aufenthalte unter 90 Tagen einreisen. Auch wenn man als Tourist nach Ungarn einreisen darf, darf man während eines Touristen- oder Schengen-Visums jedoch keine Beschäftigung aufnehmen. Einige eingeschränkte Geschäftstätigkeiten, wie Meetings oder Konferenzen, sind bei kurzen Besuchen erlaubt, aber tatsächliche Arbeit oder Beschäftigung nicht. Wer also nicht EU/EEA-Staatsbürger ist und in Ungarn arbeiten möchte, muss für den entsprechenden Zeitraum das passende Arbeitserlaubnis/Visum sichern. Zusammengefasst: Wenn Sie kein EU/EEA-Staatsbürger sind und eine Arbeit in Ungarn planen, müssen Sie den Prozess für eine Arbeitserlaubnis durchlaufen.
Arten von Arbeit visas und Genehmigungen in Ungarn
Ungarn bietet verschiedene Arten von Langzeitvisa und -genehmigungen an, die unterschiedliche Arbeitszwecke abdecken. Es ist wichtig, die richtige Visa-Kategorie entsprechend der Art der Tätigkeit und Ihrer Situation zu wählen. Hier die wichtigsten ungarischen Arbeit visa-Typen und für wen sie geeignet sind:
1. Einzelne Erlaubnis (Kombinierte Arbeit- und Aufenthaltserlaubnis) in Ungarn
Die Einzelne Erlaubnis ist die Standardschreibung für die meisten ausländischen Arbeitnehmer, die in Ungarn auf lokale Arbeitsverträge beschäftigt sind. Es ist eine kombinierte Arbeit- und Aufenthaltserlaubnis, die über ein einziges Antragsverfahren gilt. Diese Erlaubnis authorisiert einen Nicht-EU-Bürger, in Ungarn zu wohnen und für einen bestimmten Arbeitgeber dort zu arbeiten. Sie benötigen eine Einzelne Erlaubnis, wenn Sie ein Jobangebot von einem ungarischen Unternehmen für eine Stelle mit mehr als 90 Tagen Dauer haben.
Aus Sicht des Arbeitgebers bedeutet die Einstellung eines Nicht-EU-Ausländers auf einen lokalen Vertrag, dass Sie diese Person für eine Einzelne Erlaubnis sponsern. Teil dieses Prozesses ist ein Arbeitsmarkttest: Die Stelle muss in Ungarn/EU mindestens 15 Tage lang ausgeschrieben werden (sofern keine Ausnahme gilt), bevor Sie einen Nicht-EU-Nationalen einstellen können. Das soll sicherstellen, dass kein geeigneter inländischer Kandidat verfügbar ist. Nach Einreichung des Antrags mit Nachweis der Stellenanzeige und aller erforderlichen Unterlagen prüft die ungarische Behörde diesen. Bei positiver Entscheidung erhält der Mitarbeiter die Erlaubnis, die Arbeit aufzunehmen, und der Arbeitgeber muss die Einwanderungsbehörde innerhalb von 5 Tagen nach Arbeitsbeginn informieren. Einzelne Erlaubnisse werden üblicherweise für bis zu 2 Jahre ausgestellt (oder entsprechend der Dauer des Arbeitsvertrags) und können vor Ablauf verlängert werden.
2. Europäische Union Blaue Karte (für hochqualifizierte Fachkräfte) in Ungarn
Die EU Blue Card ist ein spezielles Arbeitvisum für hochqualifizierte Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern. Es gewährt dem Inhaber das Recht, in Ungarn zu leben und zu arbeiten (und bietet mit bestimmten Bedingungen auch Mobilität, um in anderen EU-Ländern zu arbeiten). In Ungarn richtet sich die Blue Card an Positionen, die fortgeschrittene Qualifikationen erfordern, und ist an strenge Zulassungskriterien geknüpft. Um sich zu qualifizieren, benötigt der Antragsteller in der Regel einen Hochschulabschluss (mindestens 3 Jahre Universitätsstudium oder Master) und ein verbindliches Jobangebot in Ungarn, das eine hohe Gehaltsgrenze erfüllt.
Beispielsweise ist ab 2025 das Minimumgehalt für eine Blue Card in Ungarn auf 1,5-mal das lokale Durchschnittsgehalt festgesetzt, etwa HUF 883.671 pro Monat (rund US$ 2.474). Außerdem benötigt der Antragsteller mindestens fünf Jahre relevante Berufserfahrung, falls zutreffend. Die EU Blue Card in Ungarn kann bis zu vier Jahre ausgestellt werden (oft zunächst ein- oder zweijährig und dann verlängerbar, maximal jedoch 4 Jahre). Sie bietet Vorteile wie die Möglichkeit, enge Familienangehörige nach Ungarn zu holen, und einen schnelleren Weg zur unbefristeten Niederlassung in der EU.
Nach 3 Jahren mit einer Blue Card kann ein Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen den Antrag auf Daueraufenthalt stellen (z. B. nach Erfüllung weiterer Integrationskriterien, wie einer Sprach- oder Kulturprüfung). Die Blue Card ist eine gute Option, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, da sie in vielen EU-Staaten anerkannt ist und etwas mehr Flexibilität bieten kann. Beachten Sie, dass Ungarn, wie andere EU-Länder, Quoten oder Grenzen für Blue Cards pro Jahr festlegen kann; die Mindestanforderungen müssen dennoch erfüllt werden. Für Unternehmen bedeutet die Sponsoring eines Blue Card-Kandidaten, einen hohen Gehalt zu zahlen und sicherzustellen, dass die Rolle eine hochqualifizierte Fachkraft tatsächlich erfordert.
3. Intra-Unternehmen-Transfer (ICT) Arbeitserlaubnis in Ungarn
Die ICT-Erlaubnis ist für Mitarbeitende multinationaler Unternehmen gedacht, die an eine Niederlassung oder Tochtergesellschaft in Ungarn versetzt werden. Wenn Sie ein wertvolles Teammitglied z. B. aus Ihrem US- oder Indien-Büro haben und es temporär nach Ungarn schicken wollen, ist der ICT-Weg wahrscheinlich der richtige. Diese Erlaubnis erlaubt Managers, Spezialisten oder Trainees, in Ungarn bei dem lokalen Unternehmen zu leben und zu arbeiten.
Eine wichtige Voraussetzung ist, dass der Mitarbeiter vor dem Transfer für eine bestimmte Zeit (mindestens 3 Monate) beim Unternehmen beschäftigt war. Während des Einsatzes in Ungarn bleibt die Beschäftigung im Heimatland bestehen (Arbeitsvertrag und Gehalt), die ICT ist kein ungarischer Arbeitsvertrag, sondern eine Versetzung. Die ICT-Aufenthaltserlaubnis in Ungarn ist bis zu 3 Jahre für Manager und Spezialisten gültig, bei Trainees bis zu 1 Jahr. Eine Verlängerung über diese Dauer hinaus ist nicht vorgesehen; die Idee ist, dass eine ICT temporär ist, und nach Ablauf des Zeitraums sollte der Mitarbeiter entweder zurückkehren oder ggf. auf eine andere Erlaubnis wechseln, falls längere Beschäftigung in Ungarn notwendig ist.
Weitere Voraussetzungen sind Nachweis über die intra-firmale Beziehung und die Qualifikation sowie Erfahrung des Mitarbeiters für die Rolle in Ungarn. Für Arbeitgeber ist der ICT-Prozess etwas anders als bei normaler Arbeitserlaubnis, da keine formale Anstellung unter einem ungarischen Vertrag notwendig ist. Der Mitarbeiter zählt nicht zu den lokalen Arbeitsmarkttests, da er eine interne Versetzung bleibt.
4. Saisonarbeitervisum in Ungarn
Ungarn bietet zudem ein Saisonarbeitsvisum für temporäre Arbeiten in Branchen wie Landwirtschaft oder Tourismus. Dieses Visum ist für kurzfristige, saisonale Jobs bis zu 6 Monate innerhalb eines 12-Monats-Zeitraums gedacht. Beispielsweise könnten Landwirte Arbeiter für die Erntesaison einstellen, oder ein Resort braucht zusätzliches Personal im Sommer. Saisonvisa sind in der Regel einfacher und kürzerfristiger als reguläre Arbeitserlaubnisse.
Sie erfordern dennoch einen Arbeitgeber-Sponsor in Ungarn und die Zustimmung der Einwanderungsbehörden. Der Antrag konzentriert sich auf das konkrete saisonale Jobangebot und den Zeitraum. Beachten Sie, dass ein saisonales Visum den Arbeiter strikt auf die saisonale Tätigkeit beschränkt; es ist kein Weg zu einer langfristigen Aufenthaltserlaubnis. Nach Ende der Saison (max. sechs Monate) muss die Person das Land verlassen oder ggf. in einen anderen Status wechseln, falls berechtigt. Arbeitgeber in Landwirtschaft und Tourismus sollten vorausplanen, weil die Einstellung von ausländischen Saisonarbeitern dieses Visumverfahren voraussetzt und der zeitliche Ablauf an die Saison angepasst werden sollte.
5. Selbstständigkeit (Gewerbliche Tätigkeit) in Ungarn
Nicht alle Tätigkeiten in Ungarn erfolgen über einen lokalen Arbeitgeber. Wenn Sie Unternehmer, Freelancer sind oder in Ungarn ein eigenes Geschäft betreiben, benötigen Sie möglicherweise ein sogenanntes gewerbliches Aktivitätsvisum. Dieses Langzeitvisum ist für einkommensgenerierende Tätigkeiten außerhalb eines klassischen Arbeitsverhältnisses gedacht. Wenn Sie z. B. ein Nicht-EU-Staatsbürger sind, der nach Ungarn zieht, um eine Startup zu betreiben, als Freelancer zu arbeiten oder als leitender Geschäftsführer (z. B. CEO) eines Unternehmens in Ungarn, an dem Sie teils beteiligt sind, fällt das wahrscheinlich in diese Kategorie. Das Gewerbevisum erlaubt den Aufenthalt in Ungarn und die Ausübung der selbständigen Tätigkeit, verbunden mit der Anmeldung beim Staat als Selbstständiger.
Voraussetzungen für dieses Visum fokussieren auf die Nachweisbarkeit der Wirtschaftlichkeit Ihrer Tätigkeit, z. B. durch Businesspläne, Nachweise über ausreichende Mittel, Qualifikationen etc. Obwohl dieser Leitfaden vor allem die Mitarbeitereinstellung betrifft, ist es erwähnenswert, dass dieses Visum auch für Personen gedacht ist, die unabhängig für sich selbst umziehen. Arbeitgeber sind hier in der Regel nicht involviert, da es um selbständige Tätigkeit geht, aber jemand, der diese Option nutzen will, sollte sich auf zusätzlichen Papierkram bei der Gewerbeanmeldung einstellen.
6. White Card (Digital Nomad Visa) in Ungarn
Ungarn ist einer der Länder, die ein digitales Nomadenvisum anbieten, lokal bekannt als „White Card“. Dieses Visum richtet sich an Remote-Arbeitende, die bei außerhalb Ungarns ansässigen Firmen beschäftigt sind oder dort ein Geschäft besitzen und in Ungarn leben möchten, während sie remote arbeiten. Es ist eine ideale Option, falls man bei einer ausländischen Firma angestellt oder Freelancer ist, mit ausländischen Kunden, und das ungarische Lebensstil genießen möchte, ohne eine lokale Anstellung aufzunehmen.
Die White Card ist eine Aufenthaltserlaubnis, gültig für 1 Jahr, mit der Option auf Verlängerung um ein weiteres Jahr (maximal 2 Jahre). Sie bringt wichtige Einschränkungen mit sich: Während des Aufenthalts mit einer White Card dürfen keine lokale Beschäftigung oder gewerbliche Aktivität in Ungarn ausgeübt werden. Das heißt, man muss weiterhin für den ausländischen Arbeitgeber oder das Auslandsgeschäft arbeiten, aber keine ungarische Firma beschäftigen oder lokale Einkünfte erzielen. Zudem darf man mit diesem Visum keine Anteile an ungarischen Unternehmen halten. Das Ziel der Regierung ist, sicherzustellen, dass man wirklich als Remote-Arbeitender arbeitet, ohne den ungarischen Arbeitsmarkt zu konkurrenzieren.
Voraussetzung für die White Card ist der Nachweis der Arbeit im Home-Office und eines ausreichenden Einkommens. Ab 2025 liegt die Mindesteinkommensgrenze bei €3.000 monatlich in stabilen Remote-Erträgen. Antragsteller müssen dies durch Arbeitsverträge oder Kontoauszüge der letzten sechs Monate belegen. Zudem sind ein gültiger Pass, Nachweis der Unterkunft in Ungarn, Krankenversicherung während des Aufenthalts und Nachweis finanzieller Mittel erforderlich. Ein besonderer Punkt: Familienangehörige können nicht mit auf die White Card genommen werden; sie wird nur an den Arbeitnehmer selbst ausgestellt (Ehepartner müssten separat qualifizieren und beantragen). Das Antragsverfahren umfasst in der Regel zunächst eine vorübergehende Einreisegenehmigung (falls erforderlich), dann folgt innerhalb von 30 Tagen die Beantragung der White Card bei der Einwanderungsbehörde in Ungarn.
Für Arbeitgeber gilt: die White Card ist ein eher persönliches Dokument, eignet sich aber, um Mitarbeitern, die remote in Ungarn arbeiten wollen, eine legale Möglichkeit zu bieten, ohne eine lokale Anstellung. Für den Arbeitnehmer bedeutet sie, Ungarn kennenzulernen, ohne eine lokale Jobzusage zu benötigen – allerdings führt sie nicht zu dauerhaftem Aufenthalt, und nach zwei Jahren ist ein Wechsel in eine andere Statusform notwendig.
Wesentliche Anforderungen und Zulassungskriterien für eine ungarische Arbeitserlaubnis, die Arbeitgeber kennen sollten
Wenn Sie den passenden Visum- oder Erlaubnistyp identifiziert haben, folgt der nächste Schritt: die Erfüllung aller Voraussetzungen. Der Antrag auf eine ungarische Arbeitserlaubnis ist dokumentenintensiv – sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer müssen Nachweise vorlegen, um die Kriterien zu erfüllen. Hier die wichtigsten Anforderungen:
Jobangebot oder Arbeitsvertrag in Ungarn
Sie brauchen ein gültiges Jobangebot eines ungarischen Arbeitgebers oder einen bestehenden Arbeitsvertrag, der Ihre Position, Gehalt und Arbeitsbedingungen enthält. Die Behörden müssen sehen, dass eine legitime Stelle besteht. Bei Selbstständigkeitsvisa würden Sie eine detaillierte Beschreibung Ihrer Tätigkeit vorlegen, statt eines Arbeitsvertrags.
Eignung des Arbeitgebers (Lokale Geschäftsregistrierung) in Ungarn
Das Arbeitgeberunternehmen in Ungarn muss ordnungsgemäß registriert und wirtschaftlich in gutem Standing bei den ungarischen Behörden sein. Im Wesentlichen: Es muss ein echtes, regelkonformes Unternehmen sein (mit Steuer- und Handelsregister), um einen ausländischen Arbeitnehmer sponsern zu dürfen. Arbeitgeber sollten bei Beantragung einer Arbeitserlaubnis entsprechende Nachweise der Unternehmensregistrierung und der Einhaltung des Arbeitsrechts bereithalten.
Qualifikationen und Erfahrung für ungarische Visa
Der ausländische Arbeitnehmer sollte die Qualifikationen, Fähigkeiten oder Erfahrungen haben, die für die Stelle erforderlich sind. Es ist wahrscheinlich, dass Sie Kopien von Diplomen, Zertifikaten, beruflichen Lizenzen oder Referenzschreiben vorlegen müssen. Für hochqualifizierte Visa wie die EU Blue Card sind Nachweise über Hochschulbildung und Berufserfahrung explizit notwendig. Ungarn will sicherstellen, dass die Einstellung eines ausländischen Staatsbürgers für die Position notwendig ist.
Nachweis des Arbeitsmarkttests (wenn zutreffend) in Ungarn
Wie bereits erwähnt, muss der Arbeitgeber bei vielen normalen Anträgen beweisen, dass er zuerst versucht hat, die Stelle mit einem ungarischen oder EU-Kandidaten zu besetzen. Das bedeutet in der Regel Nachweise, dass die Stelle für die erforderliche Dauer ausgeschrieben wurde (z. B. 15 Tage auf dem nationalen Arbeitsportal) und kein geeigneter lokaler Bewerber
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