Ab dem 1. Januar 2026 hat Ungarn die Anforderungen an das Mindestgehalt für EU Blue Card-Antragsteller aktualisiert. Das allgemeine Mindestbruttomonatsgehalt beträgt nun HUF 1.001.048. Für spezifische berufsbezogene Gesundheitsberufe, einschließlich Allgemeinärzte, Apotheker, Optiker,Diätassistenten und Ernährungsberater, Physiotherapeuten, Gemeindeschwestern, Sanitäter, Pflegefachkräfte und Geburtshelfer, ist das Mindestbruttomonatsgehalt auf HUF 800.838 festgesetzt.
Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass die Gehälter aller Drittstaatsangehörigen mit einer gültigen EU Blue Card diese aktualisierten Grenzwerte erfüllen. Diese Anforderung gilt für die Erteilung und Verlängerung der EU Blue Card, die im Jahr 2025 initiiert, aber 2026 entschieden wurde. Kunden, deren Gehälter im Jahr 2026 die erhöhten Beträge nicht erreichen, wird geraten, sich bei den zuständigen Behörden beraten zu lassen, um den Zweck der Aufenthaltserlaubnis zu ändern.
Zusätzlich wurde der nationale Mindestlohn in Ungarn auf HUF 322.800 pro Monat für Positionen ohne höhere Qualifikation und auf HUF 373.200 pro Monat für Tätigkeiten mit mindestens Sekundarschulbildung oder Berufsausbildung erhöht.
Arbeitgeber sind verpflichtet, diese Lohnniveaus für Drittstaatsangehörige einzuhalten, die mit einer EU Blue Card beschäftigt sind.
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