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Ungarn

Richtlinien zur Kündigung und Abfindung

Erfahren Sie mehr über die rechtlichen Prozesse für Mitarbeiterkündigung und Abfindung in Ungarn

Kündigungsfrist

In Ungarn legt das Arbeitsgesetzbuch (Gesetz I von 2012) die gesetzlichen Anforderungen für Kündigungsfristen bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen fest.

Gesetzliche Mindestkündigungsfrist

Das Gesetz verlangt eine Mindestkündigungsfrist sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer, die ein unbefristetes Arbeitsverhältnis beenden möchten. Diese Mindestkündigungsfrist richtet sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers:

  • 0-3 Jahre: 30 Tage
  • Bis zu 5 Jahre: 45 Tage
  • Bis zu 10 Jahre: 50 Tage
  • 10-15 Jahre: 55 Tage
  • 15-18 Jahre: 60 Tage
  • 18-20 Jahre: 70 Tage
  • Über 20 Jahre: 90 Tage

Kündigungsfrist in Arbeitsverträgen

Arbeitgeber und Arbeitnehmer können im Arbeitsvertrag eine andere Kündigungsfrist vereinbaren. Diese Frist kann kürzer (aber nicht weniger als sieben Tage) oder länger als die gesetzliche Mindestfrist sein, mit einer Höchstdauer von sechs Monaten.

Ausnahmen von Kündigungsfristen

Es gibt Ausnahmen von den Anforderungen an die Kündigungsfrist:

  • Kündigung aus wichtigem Grund: Wenn ein Arbeitnehmer wegen eines schwerwiegenden Vertragsbruchs entlassen wird, muss der Arbeitgeber keine Kündigungsfrist einhalten.
  • Einvernehmliche Vereinbarung: Wenn beide Parteien zustimmen, das Arbeitsverhältnis sofort zu beenden, kann auf eine Kündigungsfrist verzichtet werden.

Wichtige Hinweise

Die Kündigungsfrist beginnt an dem Tag, an dem die Kündigung der anderen Partei zugestellt wird. Während der Kündigungsfrist bleibt der Arbeitnehmer verpflichtet, seine Arbeitspflichten zu erfüllen, es sei denn, der Arbeitgeber befreit ihn davon.

Abfindung

In Ungarn dient die Abfindung als eine Form der Entschädigung für Arbeitnehmer, deren Beschäftigung unter bestimmten Umständen gemäß dem Arbeitsgesetzbuch (Gesetz I von 2012) beendet wird.

Anspruch auf Abfindung

Um in Ungarn Anspruch auf Abfindung zu haben, muss ein Arbeitnehmer mindestens drei Jahre lang ununterbrochen beschäftigt gewesen sein. Darüber hinaus muss der Arbeitnehmer durch eine Kündigung des Arbeitgebers entlassen werden, die Gründe wie Personalabbau oder Änderungen in der Fähigkeit des Arbeitgebers, das Beschäftigungsverhältnis fortzusetzen, umfasst.

Berechnung der Abfindung

Die Höhe der Abfindung, die ein Arbeitnehmer erhält, basiert auf seiner Betriebszugehörigkeit beim Arbeitgeber. Zum Beispiel hat ein Arbeitnehmer, der 3-5 Jahre im Unternehmen tätig war, Anspruch auf ein Monatsgehalt, während ein Arbeitnehmer, der über 25 Jahre im Unternehmen tätig war, Anspruch auf sechs Monatsgehälter hat. Es ist wichtig zu beachten, dass die Abfindung auf der durchschnittlichen Bruttovergütung des Arbeitnehmers berechnet wird und zusätzlich zu ausstehenden Gehältern oder Leistungen fällig ist.

Umstände, unter denen keine Abfindung zahlbar ist

Es gibt bestimmte Situationen, in denen ein Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Abfindung hat. Dazu gehören die Kündigung aufgrund von Fehlverhalten oder mangelnder Fähigkeit, die nicht mit seiner Gesundheit zusammenhängt, die Kündigung bei Erreichen des Rentenalters, die Einstellung des Betriebs durch den Arbeitgeber ohne rechtlichen Nachfolger und die Wiedereinstellung des Arbeitnehmers durch das Unternehmen oder seinen rechtlichen Nachfolger innerhalb eines bestimmten Zeitraums.

Kündigungsprozess

In Ungarn wird die Kündigung von Arbeitnehmern durch das Arbeitsgesetzbuch (Gesetz I von 2012) geregelt, das strenge gesetzliche Richtlinien vorgibt, um einen fairen und rechtmäßigen Prozess zu gewährleisten.

Arten der Kündigung

Es gibt drei Hauptarten der Kündigung:

  • Kündigung mit Frist (Ordentliche Kündigung): Dies ist die häufigste Form der Kündigung. Sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer können den Arbeitsvertrag durch eine schriftliche Kündigung, die das Kündigungsdatum angibt, beenden.

  • Kündigung aus wichtigem Grund (Außerordentliche Kündigung): Bei schwerwiegendem Fehlverhalten des Arbeitnehmers oder wenn der Arbeitnehmer aus Gründen, die außerhalb seiner Kontrolle liegen, seine Pflichten nicht erfüllen kann, kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis sofort und ohne Kündigungsfrist beenden.

  • Einvernehmliche Auflösung: Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer können jederzeit einvernehmlich die Beendigung des Arbeitsverhältnisses vereinbaren.

Schritte zur Kündigung mit Frist

Der Prozess zur Kündigung mit Frist umfasst drei wesentliche Schritte:

  1. Kündigungsschreiben: Die Partei, die den Vertrag kündigt, muss eine schriftliche Kündigung vorlegen, die die klare Absicht zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses, das Kündigungsdatum und legitime und überprüfbare Gründe für die Kündigung (im Falle der Kündigung durch den Arbeitgeber) enthält.

  2. Kündigungsfrist: Die Kündigungsfrist muss gemäß dem Arbeitsgesetzbuch oder dem Arbeitsvertrag eingehalten werden. Während dieser Zeit kann dem Arbeitnehmer Freizeit zur Arbeitssuche gewährt werden.

  3. Endabrechnung: Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses muss der Arbeitgeber alle ausstehenden Zahlungen innerhalb des vom Arbeitsgesetzbuch festgelegten Zeitraums begleichen. Dazu gehören Löhne für geleistete Arbeit und eine Entschädigung für nicht genommene Urlaubstage.

Wichtige Überlegungen

Es gibt mehrere wichtige Überlegungen, die während des Kündigungsprozesses beachtet werden müssen:

  • Schutz bestimmter Arbeitnehmer: Einige Arbeitnehmer, wie schwangere Frauen, Personen in Elternzeit oder Arbeitnehmervertreter, genießen einen besonderen Schutz vor Kündigung. Die spezifischen Anforderungen des Arbeitsgesetzbuches müssen beachtet werden.

  • Dokumentation: Arbeitgeber sollten die Gründe für die Kündigung, insbesondere bei leistungs- oder verhaltensbedingten Kündigungen, gründlich dokumentieren.

  • Anfechtung einer Kündigung: Arbeitnehmer können eine als unrechtmäßig erachtete Kündigung vor einem Arbeitsgericht anfechten.

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