Arbeitgeber in Thailand haben verschiedene Steuerverpflichtungen im Zusammenhang mit dem Einkommen ihrer Arbeitnehmer, den Sozialversicherungsabgaben und der Körperschaftssteuer.
Arbeitgeberpflichten: Einkommensteuer
- Einbehaltung: Arbeitgeber müssen die persönliche Einkommensteuer (PIT) monatlich vom Gehalt der Arbeitnehmer einbehalten. Der PIT-Satz ist progressiv und reicht von 0% bis 35%, basierend auf dem Einkommen des Arbeitnehmers.
- Abführung: Die einbehaltene PIT muss innerhalb von sieben Tagen des folgenden Monats an das Finanzamt abgeführt werden. Für die Einbehaltungen im Dezember bedeutet dies der 7. Januar des folgenden Jahres.
- Jahreseinbehaltungserklärung: Eine jährliche Erklärung über einbehaltene Einkommensteuer muss bis Ende Februar des Folgejahres eingereicht werden, die die gesamten Einbehaltungen des Jahres zusammenfasst.
- Rückgabefiling: Monatliche Gehaltssteuererklärungen (Formular Por Ngor Dor 1) sind innerhalb von sieben Tagen des folgenden Monats fällig. Elektronische Einreichung kann eine Fristverlängerung von zusätzlich acht Tagen bieten.
Arbeitgeberpflichten: Sozialversicherung
- Beiträge: Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer leisten Beiträge zum Sozialversicherungsfonds (SSF).
- Satz und Obergrenze: Der Beitragssatz beträgt in der Regel 5% des Gehalts des Arbeitnehmers, bis zu einem Maximum von 750 THB pro Monat. Dies kann Anpassungen unterliegen.
- Registrierung: Arbeitgeber müssen sich innerhalb von 30 Tagen nach Einstellung ihres zweiten anspruchsberechtigten Arbeitnehmers bei der Sozialversicherungsstelle registrieren. Anspruchsberechtigte Arbeitnehmer sind in der Regel zwischen 15 und 60 Jahre alt.
Körperschaftssteuer
- Standardsatz: Der Standardsatz der Körperschaftssteuer beträgt 20%.
- Halbjahreserklärung (Formular CIT 51): Erfordert die Vorauszahlung der Hälfte der geschätzten jährlichen Steuerschuld oder der Steuer, die auf den tatsächlichen Gewinn der ersten sechs Monate fällig ist. Die Einreichungs- und Zahlungsfrist endet zwei Monate nach den ersten sechs Monaten des Steuerjahres.
- Jahreserklärung (Formular CIT 50): Die jährliche Körperschaftssteuererklärung ist innerhalb von 150 Tagen nach Ende des Geschäftsjahres des Unternehmens fällig. Eine acht-tägige Verlängerung wird für die elektronische Einreichung gewährt.
Global Minimum Tax (GMT) - In Kraft ab 2025
- Multinationale Unternehmen (MNU): MNU mit einem konsolidierten Jahresumsatz von über 750 Millionen EUR unterliegen einem Mindesteffektivsteuersatz (ETR) von 15%.
- Zusatzsteuer: Unternehmen mit einem ETR unter 15%, einschließlich derjenigen, die von Anreizen des Board of Investment (BOI) profitieren, müssen möglicherweise eine Zusatzsteuer zahlen, um die 15%-Grenze zu erreichen.
- Qualifizierte nationale Mindestzusatzsteuer (QDMTT): Thailand könnte eine QDMTT einführen, um diese Zusatzsteuer im Inland zu erheben.
Geplante Änderungen 2025 für Einzelpersonen
- Vorgeschlagene Änderungen könnten thailändische Einwohner, die sich 180 Tage oder mehr in einem Kalenderjahr aufhalten, dazu verpflichten, Steuern auf ihr weltweites Einkommen zu zahlen. Derzeit wird ausländisches Einkommen nur besteuert, wenn es innerhalb desselben Jahres, in dem es verdient wurde, nach Thailand überwiesen wird.
Hinweis: Diese Informationen sind aktuell zum 5. Februar 2025 und können Änderungen unterliegen. Konsultieren Sie stets einen Steuerfachmann für die aktuellsten Ratschläge.
In Thailand unterliegen Arbeitnehmer Abzügen für Einkommensteuer, Sozialversicherung und andere spezifische Posten.
Einkommensteuer
- Progressive Steuersätze: Die Einkommensteuersätze reichen von 0% bis 35%, basierend auf den Einkommensstufen. Der Arbeitgeber behält diese Steuern ein und führt sie monatlich an das Finanzamt ab. Die Arbeitnehmer reichen jährliche Steuererklärungen zur Abstimmung und möglichen Rückerstattung ein.
- Standardabzug: Ein Standardabzug von 50% des Erwerbseinkommens, begrenzt auf THB 100.000, ist anwendbar. Geschäftsausgaben sind nicht gegen Erwerbseinkommen abzugsfähig.
- Zulagen und Abzüge: Verschiedene Zulagen und Abzüge können das zu versteuernde Einkommen reduzieren. Beispiele beinhalten solche für Gesundheitsversorgung, Bildung sowie Beiträge zu Vorsorgefonds, Sozialversicherung und Altersvorsorgefonds. Zulagen sind auch für Angehörige und Investitionen in genehmigte Wertpapiere verfügbar.
- Beiträge zum Vorsorgefonds: Arbeitnehmerbeiträge zu einem registrierten Vorsorgefonds sind bis zu 15% des Lohns abzugsfähig, begrenzt auf jährlich THB 500.000. Der Arbeitgeber gleicht die Beiträge typischerweise bis zu einem bestimmten Limit aus. Ein Arbeitnehmer darf mehr als der Arbeitgeber beitragen.
- Altersvorsorgefonds (RMF) und Super Sparfonds (SSF): Investitionen in RMFs sind bis zu 30% des steuerpflichtigen Einkommens absetzbar, mit einem jährlichen Limit von THB 500.000. SSF-Investitionen haben ein separates Abzugslimit von bis zu THB 200.000 jährlich.
- Nationaler Sparkassenfonds: Investitionen in den nationalen Sparkassenfonds sind bis zu jährlich THB 500.000 abzugsfähig.
Sozialversicherung
- Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge: Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber tragen 5% des Gehalts des Arbeitnehmers bei, bis zu einer monatlichen Obergrenze von THB 750. Diese Beiträge finanzieren Leistungen wie medizinische Versorgung, Mutterschaftsurlaub und Invalidenzahlungen.
Weitere Abzüge
- Easy E-Receipt 2.0: Dieses Programm ermöglicht persönliche Einkommenssteuerabzüge bis zu THB 50.000 für berechtigte Waren und Dienstleistungen, die zwischen dem 16. Januar und dem 28. Februar 2025 gekauft wurden. Die ersten THB 30.000 gelten für allgemeine Einkäufe mit elektronischen Steuerrechnungen oder Quittungen. Zusätzliche THB 20.000 sind für Einkäufe von registrierten Gemeindeunternehmen, Sozialunternehmen und OTOP (One Tambon One Product) Waren vorgesehen. Ausnahmen gelten für bestimmte Artikel wie Alkohol, Tabak, Fahrzeuge und Versorgungsleistungen.
Steuerjahr und Einreichung
Das Steuerjahr in Thailand ist mit dem Kalenderjahr identisch. Die Frist zur Einreichung der jährlichen persönlichen Einkommensteuererklärung ist in der Regel der 31. März des folgenden Jahres.
Diese Informationen sind aktuell per 5. Februar 2025 und können Änderungen unterliegen. Es wird empfohlen, einen qualifizierten Steuerberater für individuelle Beratung zu konsultieren.
In Thailand beträgt die Mehrwertsteuer (VAT) 7 % und ist eine Verbrauchssteuer auf die meisten Waren und Dienstleistungen, mit spezifischen Ausnahmen und Sätzen von 0 %. Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 1,8 Millionen THB müssen sich registrieren und die VAT-Vorschriften befolgen.
VAT-Sätze
- Standardrate: 7 % (Dieser ermäßigte Satz gilt bis zum 30. September 2025, danach kann der Standardsatz von 10 % wieder eingeführt werden, es sei denn, die Regierung verlängert den ermäßigten Satz weiter.)
- Nullsatz (0 %): Gilt für Exporte, internationalen Transport (Luft und See) und Transaktionen in ausgewiesenen Zonen (z. B. Zolllager, Freizonen).
VAT-Registrierung
- Schwellenwert: Verpflichtend für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 1,8 Millionen THB. Freiwillige Registrierung ist für Unternehmen unterhalb dieses Schwellenwerts möglich. Nichtansässige Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen in Thailand anbieten, insbesondere digitale Dienste an nicht VAT-registrierte Kunden, müssen sich ebenfalls registrieren, wenn sie den Schwellenwert von 1,8 Millionen THB überschreiten.
- Zeitrahmen: Unternehmen müssen sich vor Beginn der Geschäftstätigkeit oder innerhalb von 30 Tagen nach Überschreiten des Schwellenwerts registrieren.
- Prozess: Unternehmen in Bangkok registrieren sich bei den Area Revenue Offices. Unternehmen außerhalb von Bangkok registrieren sich bei den Area Revenue Branch Offices.
VAT-Erklärung und Zahlung
- Besteuerungszeitraum: Monatlich (Kalendermonat).
- Frist für die Einreichung: 15. des Folgemonats. Die elektronische Einreichung über das Online-System der Steuerbehörde verlängert die Frist um acht Tage (bis zum 23. des Folgemonats). Elektronisch Einreichende haben Zeit bis zum 15. des Monats, der auf den Monat folgt, in dem eine VAT-Verpflichtung entsteht.
- Mehrere Geschäftsstandorte: Separate Rückmeldungen und Zahlungen für jeden Standort, es sei denn, die Steuerbehörde gibt andere Bestimmungen vor.
- Verbrauchssteuer: Falls zutreffend, muss die VAT-Erklärung zusammen mit der Verbrauchssteuererklärung innerhalb von 15 Tagen des Folgemonats beim Verbrauchsteueramt eingereicht werden.
- Importe: VAT wird vom Zollamt zum Zeitpunkt des Imports erhoben. Erklärungen müssen beim Zoll mit der Einfuhr eingereicht werden.
VAT-Befreiungen
Bestimmte Waren und Dienstleistungen sind befreit, darunter:
- Grundnahrungsmittel
- Gesundheitsdienste und medizinische Versorgung
- Bildungsdienste und Lehrbücher
- Mietimmobilien und Immobilienverkäufe
- Dienstleistungen von thailändischen Regierungsorganisationen
- Landtransport
- Religiöse und wohltätige Aktivitäten
- Spezifische Finanzdienstleistungen (z. B. Zinsen, Dividenden)
Strafen
- Bei verspäteter Abgabe, verspäteter Zahlung, ungenauen Erklärungen und Nichterfüllung der Registrierungspflicht werden Strafen und Zinsen verhängt.
Steuerrechnungen
- VAT-registrierte Unternehmen müssen Steuerrechnungen ausstellen. Für den Inhalt von Rechnungen gibt es spezifische Anforderungen, darunter Angaben wie Steuernummern, Beschreibungen der Waren/Dienstleistungen und VAT-Betrag. Rechnungen in Fremdwährungen müssen auch den entsprechenden Betrag in Thai Baht und den verwendeten Wechselkurs anzeigen.
Spezifische Geschäftsteuer (SBT)
Unternehmen, die von der VAT befreit sind, können der SBT unterliegen, einer Steuer auf Bruttoeinnahmen, die auf spezifische Sektoren wie Banken, Finanzen und Immobilien erhoben wird. Generell beträgt die SBT 3 % für Banken und ähnliche Unternehmen sowie für den Verkauf von unbeweglichem Eigentum und 2,5 % für Lebensversicherungen.
Zusätzliche Hinweise
- Vorsteuer kann mit der Umsatzsteuer verrechnet werden. Rückerstattungen können für überschüssige Vorsteuer oder für Unternehmen mit ausschließlich nullbesteuerten Einnahmen beantragt werden.
- Führen Sie genaue Aufzeichnungen über Transaktionen, VAT-Berechnungen und unterstützende Unterlagen.
Diese Informationen sind aktuell zum 5. Februar 2025 und können Änderungen unterliegen. Konsultieren Sie stets einen Steuerfachmann für die aktuellsten und spezifischsten Ratschläge.
Thailand bietet im Jahr 2025 eine Reihe von Steueranreizen für Unternehmen und Einzelpersonen an. Diese Anreize zielen darauf ab, das Wirtschaftswachstum zu stimulieren, bestimmte Branchen zu fördern und ausländische Investitionen anzuziehen.
Anreize für Unternehmen
Es gibt mehrere Anreize für Unternehmen, die in Thailand tätig sind:
- Board of Investment (BOI) Anreize: Das BOI bietet verschiedene Anreize für geförderte Aktivitäten, darunter:
- Befreiung oder Ermäßigung der Importzölle auf Maschinen, Rohstoffe und wesentliche Güter.
- Befreiung von der Körperschaftssteuer (CIT) für bis zu 13 Jahre, abhängig von der Aktivität und dem Standort. Multinationale Konzerne (MNCs) können stattdessen eine CIT-Reduzierung um 50% für bis zu 10 Jahre wählen.
- Zusätzliche Abzüge für Transport-, Strom- und Wasserkosten.
- Sonderwirtschaftszonen (SEZ) Anreize: Unternehmen in SEZs können von folgenden Vorteilen profitieren:
- Eine 50% CIT-Reduzierung für fünf Jahre nach Ablauf der Steuerfreiheit.
- Doppelter Abzug der Transport-, Strom- und Wasserkosten für zehn Jahre.
- Ein Abzug von 25% der Investitionskosten für Einrichtungen.
- Internationale Geschäftszentren (IBC) Anreize: IBCs können reduzierte CIT-Sätze (3-8%) basierend auf den Ausgaben in Thailand nutzen.
- Regionale Betriebszentralen (ROH) Anreize: Es werden großzügige Steueranreize für Unternehmen angeboten, die als ROHs in Thailand registriert sind, mit weniger strengen Anforderungen im Vergleich zum vorherigen Programm.
Anreize für die Einkommenssteuer von Einzelpersonen
Auch Einzelpersonen in Thailand können von verschiedenen Steueranreizen profitieren:
- Persönliche Freibeträge: Diese beinhalten Freibeträge für sich selbst, Ehepartner, Kinder und Eltern, die von THB 30.000 bis THB 60.000 pro Person reichen.
- Einfaches E-Beleg Programm (2025): Ein Abzug von bis zu THB 50.000 ist für Käufe zwischen dem 16. Januar 2025 und dem 28. Februar 2025 verfügbar, unterstützt durch elektronische Steuerrechnungen oder Belege.
- Inländischer Tourismus: Steuerzahler können Ausgaben für thailändische Touristendienste, Reiseleiter und Hotels bis zu THB 15.000 abziehen.
- Weitere Abzüge: Verschiedene weitere Abzüge sind für Ausgaben wie Lebensversicherungsprämien, Hypothekenzinsen, Altersvorsorgebeiträge und bestimmte Spenden verfügbar.
Globale Mindeststeuer (GMT)
Ab 2025 hat Thailand die OECD-Richtlinien zur GMT implementiert, die sich auf multinationale Konzerne (MNCs) mit jährlichen Einnahmen von über 750 Millionen € auswirken. Dies erfordert eine Mindestbesteuerung von 15% auf weltweite Gewinne, unabhängig davon, wo sie erzielt werden. Thailand plant außerdem, ab 2025 das weltweite Einkommen von Einwohnern zu besteuern.
Antragsverfahren
Für BOI-Anreize müssen Anträge beim BOI eingereicht werden. SEZ-Anreize werden von der Industrial Estate Authority of Thailand verwaltet. Anträge für andere Anreize und Abzüge werden typischerweise im Rahmen des jährlichen Steuererklärungsprozesses bei der Finanzbehörde gestellt.
Während der standardmäßige Körperschaftssteuersatz in Thailand bei 20% liegt, können verschiedene Anreize und Abzüge die effektive Steuerlast für Unternehmen und Einzelpersonen erheblich senken. Diese Regelungen können sich ändern, daher ist es wichtig, stets über die aktuellen Vorschriften informiert zu sein, um die Steuervergünstigungen optimal zu nutzen. Die Beratung durch einen Steuerexperten wird für individuelle Ratschläge empfohlen.