Kostenrechner für Beschäftigungskosten in Thailand
Berechnen Sie Ihre vollständigen Einstellungskosten für Thailand-Mitarbeiter, einschließlich Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge, Mitarbeiterleistungen und Verwaltungsgebühren. Dieser Gehaltsrechner liefert genaue Schätzungen der Arbeitgeberkosten für fundierte Einstellungsentscheidungen.
Personalkosten berechnen
Aufschlüsselung der Beschäftigungskosten
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Arbeitgebersteuerbeiträge
| Steuerart | Satz | Basis |
|---|---|---|
| Lohnsteuerabzug | Progressiv (0%-35%) | Bruttolohn des Mitarbeiters |
| Sozialversicherungsfonds | 5% (Arbeitgeber) | Monatliches Gehalt des Mitarbeiters (bis zu THB 15.000) |
| Unfallversicherung | 0,2% - 1% | Jährliche Löhne des Mitarbeiters (bis zu THB 240.000) |
Anmeldung & Compliance
- Monatliche Quellensteuer (P.N.D. 1): Anmeldung und Zahlung bis zum 7. Tag des folgenden Monats (15. Tag für E-Filing).
- Monatliche Sozialversicherungsbeiträge: Anmeldung und Zahlung bis zum 15. Tag des folgenden Monats.
- Jährliche Quellensteuerzusammenfassung (P.N.D. 1 Kor): Einreichung bis Ende Februar des folgenden Jahres (8. März für E-Filing).
In Thailand unterliegen Arbeitnehmer Abzügen für Einkommensteuer, Sozialversicherung und andere spezifische Posten.
Einkommensteuer
- Progressive Sätze: Die Einkommensteuersätze reichen von 0 % bis 35 % und richten sich nach dem Einkommensniveau. Der Arbeitgeber zieht diese Steuern monatlich ein und überweist sie an die Revenue Department. Arbeitnehmer reichen jährliche Steuererklärungen zur Abrechnung und möglichen Rückerstattungen ein.
- Standardabzug: Es gilt ein Standardabzug von 50 % des Arbeitslohns, maximal THB 100.000. Geschäftsausgaben sind nicht gegen das Arbeitseinkommen absetzbar.
- Zuschüsse und Abzüge: Verschiedene Zuschüsse und Abzüge können das zu versteuernde Einkommen mindern. Beispiele sind solche für Gesundheitsvorsorge, Bildung sowie Beiträge zu Provident Funds, Sozialversicherung und Rentenfonds. Zuschüsse sind ebenfalls für Angehörige und Investitionen in genehmigte Wertpapiere verfügbar.
- Beiträge zum Provident Fund: Arbeitnehmerbeiträge zu einem registrierten Provident Fund sind bis zu 15 % des Lohns absetzbar, maximal THB 500.000 jährlich. Der Arbeitgeber leistet in der Regel entsprechende Matching-Beiträge bis zu einem festgelegten Limit. Ein Arbeitnehmer darf mehr als der Arbeitgeber einzahlen.
- Retirement Mutual Fund (RMF) und Super Savings Fund (SSF): Investitionen in RMFs sind bis zu 30 % des bemessungsfähigen Einkommens absetzbar, mit einem Jahreslimit von THB 500.000. SSF-Investitionen haben ein separates Abzugslimit von bis zu THB 200.000 jährlich.
- National Savings Fund: Investitionen in den nationalen Sparfonds sind bis zu THB 500.000 jährlich absetzbar.
Sozialversicherung
- Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge: Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber leisten jeweils 5 % des Gehalts des Arbeitnehmers, bis zu einem monatlichen Höchstbetrag von THB 875. Diese Beiträge finanzieren Leistungen wie medizinische Versorgung, Mutterschaftsurlaub und Invaliditätsleistungen.
Weitere Abzüge
- Easy E-Receipt 2.0: Dieses Programm ermöglicht persönliche Einkommenssteuerabzüge von bis zu THB 50.000 für qualifizierte Waren und Dienstleistungen, die zwischen dem 16. Januar und dem 28. Februar 2025 gekauft wurden. Die ersten THB 30.000 gelten für allgemeine Einkäufe mit E-Steuerrechnungen oder -Quittungen. Weitere THB 20.000 betreffen Einkäufe von registrierten Gemeindewirtschaften, Sozialunternehmen und OTOP (One Tambon One Product). Es gelten Ausschlüsse für bestimmte Artikel wie Alkohol, Tabak, Fahrzeuge und Versorgungsleistungen.
Steuerjahr und Einreichung
Das Steuerjahr in Thailand entspricht dem Kalenderjahr. Die Frist für die Einreichung der jährlichen persönlichen Einkommensteuererklärung ist in der Regel der 31. März des Folgejahres.
Diese Informationen sind Stand Februar 17, 2026, und können Änderungen unterliegen. Es wird empfohlen, einen qualifizierten Steuerberater für individuelle Beratung zu konsultieren.



