Rivermate | Slowenien flag

Slowenien

Gesundheits- und Sicherheitsstandards

Erkunden Sie die Gesetze zur Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz in Slowenien

Gesundheits- und Sicherheitsgesetze

Der Health and Safety at Work Act (Zakon o varnosti in zdravju pri delu – ZVZD-1) ist das grundlegende Gesetz, das Prinzipien, Verantwortlichkeiten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern sowie die Rechte der Arbeitnehmer auf einen sicheren und gesunden Arbeitsplatz festlegt. Das Ministerium für Arbeit, Familie, Soziales und Chancengleichheit hat die primäre Aufsicht über die Entwicklung von Gesundheits- und Sicherheitspolitik und Gesetzgebung.

Verantwortlichkeiten des Arbeitgebers

Arbeitgeber müssen gründliche Risikobewertungen durchführen, um Gefahren zu identifizieren und vorbeugende Maßnahmen zu ergreifen. Diese Bewertungen müssen regelmäßig aktualisiert werden (ZVZD-1). Basierend auf den Risikobewertungen sind Arbeitgeber verpflichtet, technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen zu implementieren, um Gefahren zu beseitigen oder zu kontrollieren (ZVZD-1). Arbeitgeber müssen den Arbeitnehmern Schulungen zur Gesundheit und Sicherheit anbieten, die für ihre Arbeit relevant sind, einschließlich Informationen über Risiken, sichere Praktiken und Notfallverfahren (ZVZD-1). Arbeitgeber müssen Gesundheitsüberwachungen für Arbeitnehmer arrangieren, die bestimmten Gefahren ausgesetzt sind (ZVZD-1). Genaue Aufzeichnungen über Unfälle, Vorfälle, Beinaheunfälle und Sicherheitsschulungen müssen geführt werden (ZVZD-1).

Rechte und Beteiligung der Arbeitnehmer

Arbeitnehmer können die Arbeit verweigern, wenn sie glauben, dass eine ernsthafte und unmittelbare Gefahr besteht (ZVZD-1). Arbeitnehmer haben das Recht, Sicherheitsvertreter zu wählen, die an Entscheidungen zur Gesundheit und Sicherheit teilnehmen (ZVZD-1). Arbeitgeber müssen sich mit den Arbeitnehmern oder deren Vertretern zu Gesundheits- und Sicherheitsfragen beraten und relevante Informationen bereitstellen (ZVZD-1).

Wichtige Regelungsbereiche

Regelungen betreffen Arbeitsbedingungen wie Beleuchtung, Temperatur, Lärm, Belüftung und Ergonomie. Maschinen und Werkzeuge müssen sicher zu benutzen, inspiziert und gut gewartet sein. Arbeitgeber müssen Risiken durch gefährliche Stoffe kontrollieren, einschließlich ordnungsgemäßer Kennzeichnung, Bereitstellung von Sicherheitsdatenblättern (SDS) und Umsetzung von Schutzmaßnahmen. Branchen wie Bauwesen, Bergbau und Gesundheitswesen haben zusätzliche Vorschriften, die auf ihre besonderen Risiken zugeschnitten sind.

Durchsetzung und Strafen

Die Arbeitsinspektion der Republik Slowenien (IRSD) ist befugt, Inspektionen durchzuführen, Verstöße gegen die Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften zu untersuchen und Geldstrafen oder Verbesserungshinweise zu erteilen. Schwerwiegende Verstöße können in einigen Fällen zu strafrechtlichen Anklagen führen.

Arbeitsschutz

Die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (SGA) in Slowenien wird durch einen umfassenden Rahmen geregelt, der das Arbeitsschutzgesetz (ZVZD-1), verschiedene Regeln und Vorschriften sowie slowenische Normen (SIST) umfasst. Diese Normen spezifizieren Sicherheitsanforderungen und bewährte Verfahren für Ausrüstungen, Prozesse und Schutzmaßnahmen.

Risikobewertung

Die Risikobewertung ist ein grundlegendes Prinzip der SGA-Praxis in Slowenien. Arbeitgeber sind verpflichtet, Gefahren am Arbeitsplatz zu identifizieren, zu bewerten und zu kontrollieren. Die Methodik stimmt mit den EU-Methoden überein und fördert einen systematischen Ansatz, der die Identifizierung von Gefahren, die Bewertung der Wahrscheinlichkeit und Schwere von Schäden sowie die Priorisierung von Risikokontrollmaßnahmen umfasst.

Prävention und Kontrolle

Slowenische Vorschriften betonen die Hierarchie der Kontrollen, die die Beseitigung von Gefahren an der Quelle priorisiert. Dies wird gefolgt von Substitution, technischen Kontrollen, organisatorischen Lösungen und schließlich der Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA). Es gibt auch branchenspezifische Vorschriften, die die besonderen Risiken in verschiedenen Branchen, wie Maschinensicherheit, Chemikalienhandhabung und beengte Räume, behandeln.

Arbeitsmedizinische Dienste

Vorschriften schreiben arbeitsmedizinische Untersuchungen für Arbeitnehmer vor, die bestimmten Gefahren wie Lärm, biologischen Agenzien oder Chemikalien ausgesetzt sind. Die Häufigkeit und der Umfang dieser Untersuchungen werden durch Vorschriften bestimmt. Slowenien verfügt auch über ein System zur Anerkennung und Meldung von Berufskrankheiten, das präventive Maßnahmen, medizinische Überwachung und Entschädigungsmechanismen umfasst.

Schulung und Ausbildung

Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, ihren Arbeitnehmern relevante Sicherheitsschulungen anzubieten. Diese Schulungen umfassen allgemeine SGA, aufgabenspezifische Gefahren und Notfallverfahren. Regelmäßige Auffrischungsschulungen sind ebenfalls erforderlich, um sicherzustellen, dass die Arbeitnehmer ihr SGA-Wissen und ihre Fähigkeiten behalten.

Arbeitnehmerbeteiligung

Arbeitnehmer haben das Recht, Sicherheitsvertreter zu wählen, die befugt sind, an SGA-Diskussionen und Inspektionen teilzunehmen. Das slowenische Gesetz schreibt auch vor, dass Arbeitgeber Arbeitnehmer oder deren Vertreter in SGA-Angelegenheiten konsultieren und ihnen relevante Sicherheitsinformationen zur Verfügung stellen.

Arbeitsplatzinspektion

Arbeitsplatzinspektionen sind ein wichtiges Instrument, das von der Arbeitsinspektion der Republik Slowenien (IRSD) verwendet wird, um die Einhaltung der Arbeitsschutzstandards (OSH) zu gewährleisten. Diese Inspektionen zielen darauf ab, die Einhaltung zu überprüfen, Gefahren proaktiv zu identifizieren, Risiken zu bewerten und auf formelle Beschwerden von Mitarbeitern zu reagieren.

Inspektionsbehörde

Die IRSD ist die primäre Behörde, die befugt ist, Arbeitsplatzinspektionen in ganz Slowenien durchzuführen.

Inspektionskriterien

Inspektionen durch die IRSD decken ein breites Spektrum von OSH-Aspekten ab. Wichtige Fokusbereiche umfassen Risikobewertungen, Kontrollmaßnahmen, Arbeitsgeräte, chemische Sicherheit, Arbeitsumgebung, Schulung und Überwachung sowie arbeitsmedizinische Dienste.

Inspektionsfrequenz

Die IRSD bestimmt die Inspektionsfrequenzen basierend auf verschiedenen Faktoren wie Risikoprofil, Unfallhistorie, Mitarbeiterbeschwerden und gezielten Kampagnen.

Inspektionsverfahren

Inspektionsverfahren beinhalten typischerweise eine Ankündigung, ein Eröffnungsgespräch, eine Begehungsinspektion, eine Überprüfung der Unterlagen und ein Abschlussgespräch.

Nachfolgeaktionen

Nachfolgeaktionen können einen Inspektionsbericht, Verbesserungsanordnungen, Geldstrafen und im Falle schwerwiegender Verstöße oder wiederholter Vergehen die Einleitung rechtlicher Schritte durch die IRSD umfassen.

Arbeitsunfälle

Arbeitsunfälle sind eine ernste Angelegenheit, die sofortige Aufmerksamkeit und Meldung erfordern. Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, diese Vorfälle den zuständigen Behörden zu melden und dabei spezifische Fristen und Verfahren einzuhalten. Geringfügige Unfälle sollten innerhalb von acht Tagen nach dem Ereignis gemeldet werden, während schwere Unfälle und Berufskrankheiten sofort der Arbeitsinspektion der Republik Slowenien (IRSD) gemeldet werden müssen. Tödliche Unfälle sollten sofort der IRSD, der Polizei und der zuständigen Bezirksarbeitsinspektion gemeldet werden.

Unfalluntersuchungen

Arbeitgeber sind verpflichtet, interne Untersuchungen durchzuführen, um die Ursachen des Unfalls zu verstehen und Maßnahmen zu ergreifen, um ähnliche Ereignisse in Zukunft zu verhindern. Die IRSD führt ebenfalls Untersuchungen zu schweren und tödlichen Arbeitsunfällen durch, wobei der Schwerpunkt auf der Identifizierung von Verstößen gegen Vorschriften, möglichen Verstößen und der Einleitung rechtlicher Schritte liegt, falls erforderlich.

Entschädigung für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten

Das Sozialversicherungssystem in Slowenien bietet Entschädigungen für Arbeitnehmer, die Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten erleiden. Diese Entschädigung kann verschiedene Formen annehmen:

  • Medizinische Versorgung: Kosten im Zusammenhang mit der medizinischen Behandlung und Rehabilitation von Arbeitsunfällen oder -krankheiten werden übernommen.
  • Leistungen bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit: Entschädigung für Lohnausfälle aufgrund der Unfähigkeit zu arbeiten, während man sich von einer Verletzung oder Krankheit erholt.
  • Leistungen bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit: Langfristige Leistungen für Arbeitnehmer, die aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit dauerhafte Behinderungen erleiden.
  • Hinterbliebenenleistungen: In Fällen, in denen ein Arbeitnehmer aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Krankheit stirbt, können seine Angehörigen Anspruch auf Hinterbliebenenleistungen haben.

Anspruchsverfahren

Das Anspruchsverfahren umfasst mehrere Schritte:

  1. Verletzungs-/Krankheitsmeldung: Der Arbeitnehmer meldet die Berufsunfähigkeit oder Krankheit unverzüglich seinem Arbeitgeber.
  2. Medizinische Bewertung: Der Arbeitnehmer unterzieht sich einer medizinischen Untersuchung durch einen autorisierten Gesundheitsdienstleister, um das Ausmaß seiner Verletzung oder Krankheit zu beurteilen und deren Arbeitsbezogenheit festzustellen.
  3. Anspruchseinreichung: Der Arbeitgeber reicht einen Anspruch beim Gesundheitsversicherungsinstitut von Slowenien (ZZZS) zusammen mit unterstützenden Unterlagen ein.
  4. Anspruchsentscheidung: Das ZZZS prüft den Anspruch und entscheidet über die Anspruchsberechtigung und die Höhe der Entschädigungsleistungen.
Rivermate | A 3d rendering of earth

Stellen Sie Ihre Mitarbeiter weltweit mit Vertrauen ein

Wir sind hier, um Ihnen bei Ihrer globalen Einstellungsreise zu helfen.