In Slowenien ist das Arbeitsbeziehungsgesetz (ERA-1) das primäre Gesetz, das Arbeitsbeziehungen regelt, einschließlich der Kündigungsprotokolle.
Kündigungsgründe
Arbeitgeber in Slowenien können einen Arbeitsvertrag unter den folgenden allgemeinen Umständen kündigen:
- Betriebsbedingte Gründe: Dazu gehören wirtschaftliche, technologische oder organisatorische Veränderungen im Unternehmen, die eine Reduzierung der Belegschaft erfordern.
- Unfähigkeit des Arbeitnehmers: Dies umfasst das Nichterfüllen der erforderlichen Standards des Jobs oder die Unfähigkeit zur Leistung aufgrund gesundheitlicher Gründe.
- Verschulden des Arbeitnehmers: Dies umfasst die Verletzung vertraglicher Verpflichtungen oder schwerwiegende Verstöße gegen die Arbeitsregeln durch den Arbeitnehmer.
Kündigungsfristen
Die Kündigungsfristen in Slowenien hängen von den Kündigungsgründen und der Dauer der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers ab:
- Kündigung aus betrieblichen Gründen oder Unfähigkeit:
- Weniger als 1 Jahr Betriebszugehörigkeit: 15 Tage
- 1-2 Jahre Betriebszugehörigkeit: 30 Tage
- Mehr als 2 Jahre Betriebszugehörigkeit: 30 Tage Basis + 2 zusätzliche Tage für jedes Jahr der Betriebszugehörigkeit (bis zu maximal 60 Tagen)
- Mehr als 25 Jahre Betriebszugehörigkeit: 80 Tage (sofern nicht durch einen Tarifvertrag anders geregelt)
- Kündigung aufgrund von Verschulden des Arbeitnehmers: 15 Tage
- Außerordentliche Kündigung (ohne Kündigungsfrist): Dies ist in schweren Fällen von Fehlverhalten des Arbeitnehmers oder wenn das Unternehmen aus Gründen wie Insolvenz den Betrieb einstellt, zulässig.
Abfindung
Eine Abfindung ist in Slowenien in der Regel bei Kündigungen aus betrieblichen Gründen oder wegen Unfähigkeit des Arbeitnehmers erforderlich. Die Höhe richtet sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit und dem Gehalt des Arbeitnehmers und wird gemäß dem Arbeitsbeziehungsgesetz (ERA-1) berechnet.
Wichtige Überlegungen
- Arbeitgeber müssen eine schriftliche Kündigung vorlegen, in der die Kündigungsgründe angegeben sind.
- Arbeitnehmer haben das Recht, eine Kündigung, die sie für unrechtmäßig halten, vor dem Arbeitsgericht anzufechten.
- Besondere Schutzmaßnahmen können für bestimmte Kategorien von Arbeitnehmern gelten, wie z.B. schwangere Frauen, Arbeitnehmer in Elternzeit und Arbeitnehmervertreter.
Slowenien ist bekannt für seine robusten rechtlichen Schutzmaßnahmen gegen Diskriminierung, die hauptsächlich im Gesetz zum Schutz vor Diskriminierung (ZVarD) und im Arbeitsbeziehungsgesetz (ZDR-1) verankert sind.
Geschützte Merkmale
Diskriminierung aufgrund der folgenden Merkmale ist nach slowenischem Recht ausdrücklich verboten:
- Geschlecht
- Nationalität
- Rasse oder ethnische Herkunft
- Sprache
- Religion oder Glaube
- Behinderung
- Alter
- Sexuelle Orientierung
- Geschlechtsidentität und Geschlechtsausdruck
- Sozialer Status
- Vermögensstatus
- Bildung
- Jede andere persönliche Eigenschaft
Rechtsbehelfsmechanismen
Für Personen, die Diskriminierung erfahren haben, bietet Slowenien mehrere Möglichkeiten, um Rechtsbehelfe einzulegen:
- Der Anwalt des Prinzips der Gleichheit: Diese unabhängige staatliche Behörde untersucht Diskriminierungsbeschwerden und unterstützt die Opfer. Sie kann unverbindliche Empfehlungen aussprechen, rechtliche Schritte einleiten und rechtliche Vertretung in Diskriminierungsfällen bieten.
- Arbeitsinspektorat: Arbeitnehmer, die Diskriminierung am Arbeitsplatz erfahren, können beim Arbeitsinspektorat Beschwerden einreichen. Das Inspektorat kann Untersuchungen durchführen und Geldstrafen gegen Arbeitgeber verhängen, die gegen das Gesetz verstoßen haben.
- Zivilgerichte: Personen, die Diskriminierung ausgesetzt sind, können auch rechtliche Schritte vor Zivilgerichten einleiten. Die Gerichte können Abhilfemaßnahmen wie die Beendigung der diskriminierenden Handlung, die Beseitigung der Folgen der diskriminierenden Handlung und Schadenersatz anordnen.
Pflichten der Arbeitgeber
Arbeitgeber in Slowenien sind gesetzlich verpflichtet, Diskriminierung am Arbeitsplatz zu verhindern und zu bekämpfen. Dies umfasst:
- Schaffung eines diskriminierungsfreien Arbeitsumfelds: Arbeitgeber müssen ein Arbeitsumfeld fördern, das frei von Belästigung, Mobbing und anderen Formen diskriminierenden Verhaltens ist.
- Umsetzung von Gleichstellungspolitiken: Arbeitgeber sollten klare Richtlinien und Verhaltenskodizes haben, die ihr Engagement für Nichtdiskriminierung und Gleichbehandlung darlegen.
- Schulung anbieten: Arbeitgeber sollten Schulungen für Manager und Mitarbeiter zu Antidiskriminierungsgesetzen und zur Schaffung eines respektvollen und inklusiven Arbeitsplatzes anbieten.
- Beschwerden ernst nehmen: Arbeitgeber sollten Beschwerdemechanismen einrichten, bei denen Mitarbeiter sicher Fälle von Diskriminierung melden können. Sie müssen Beschwerden gründlich untersuchen und geeignete Maßnahmen ergreifen, um bestätigte Fälle von Diskriminierung zu beheben.
In Slowenien wird der europäische Standard für Arbeitszeiten befolgt, mit Vorschriften, die in den Arbeitsgesetzen und Arbeitsrechtlichen Bestimmungen festgelegt sind. Die offizielle Arbeitswoche in Slowenien beträgt 40 Stunden, wobei die meisten Arbeitnehmer 8 Stunden pro Tag arbeiten. Obwohl Überstunden erlaubt sind, betont das slowenische Gesetz eine gesunde Work-Life-Balance. Es gibt Beschränkungen für Überstunden, um ein Burnout der Mitarbeiter zu verhindern.
Ruhezeiten
Arbeitnehmer haben Anspruch auf eine Mindestpause von 30 Minuten nach sechs Stunden ununterbrochener Arbeit. Alle Arbeitnehmer müssen mindestens eine ununterbrochene Ruhezeit von 24 Stunden pro Woche erhalten, typischerweise am Sonntag.
Ergonomische Anforderungen
Die slowenische Gesetzgebung verlangt von Arbeitgebern, eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung bereitzustellen, die ergonomischen Prinzipien entspricht. Dies umfasst die Gestaltung von Arbeitsplätzen und die Bereitstellung von Ausrüstung. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass Arbeitsplätze so gestaltet sind, dass sie körperliche Belastungen minimieren und eine gute Körperhaltung fördern. Sie sind auch verpflichtet, Ausrüstung bereitzustellen, die für die Aufgabe geeignet ist und Gesundheitsrisiken durch längeren Gebrauch minimiert.
Slowenien legt großen Wert auf die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer durch ein umfassendes Rahmenwerk. Das Arbeitsschutzgesetz (ZVZD-1) bildet die Grundlage dieses Systems und beschreibt die Pflichten der Arbeitgeber, die Rechte der Arbeitnehmer und die Durchsetzungsmechanismen.
Pflichten der Arbeitgeber
Nach dem ZVZD-1 tragen Arbeitgeber eine erhebliche Verantwortung für die Aufrechterhaltung einer sicheren und gesunden Arbeitsumgebung. Wichtige Pflichten umfassen:
- Risikoprävention und -management: Arbeitgeber sind verpflichtet, aktiv Gefahren am Arbeitsplatz zu identifizieren und zu mindern. Dies beinhaltet die Umsetzung präventiver Maßnahmen, die Beseitigung von Risiken, wo immer möglich, und das Management unvermeidbarer Risiken.
- Information und Schulung: Arbeitgeber müssen den Arbeitnehmern ausreichende Informationen und Schulungen zu den für ihre Aufgaben relevanten Gesundheits- und Sicherheitsverfahren zur Verfügung stellen. Dies ermöglicht es den Arbeitnehmern, sicher zu arbeiten und potenzielle Gefahren zu erkennen.
- Organisation der Arbeitsprozesse: Die Organisation der Arbeitsprozesse sollte die Sicherheit priorisieren. Dies umfasst Aspekte wie Arbeitsbelastung, Zeitplanung und Pausen, um Ermüdung und stressbedingte Risiken zu reduzieren.
- Bereitstellung von Ressourcen: Arbeitgeber sind verpflichtet, die notwendigen Ressourcen zur Gewährleistung der Sicherheit der Arbeitnehmer bereitzustellen. Dies umfasst die Bereitstellung persönlicher Schutzausrüstung (PSA) und die ordnungsgemäße Wartung von Maschinen und Geräten.
Rechte der Arbeitnehmer
Nach dem ZVZD-1 haben slowenische Arbeitnehmer klar definierte Rechte:
- Sichere Arbeitsumgebung: Arbeitnehmer haben das Recht auf eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung, die frei von unnötigen Risiken ist.
- Information und Schulung: Arbeitnehmer haben das Recht auf detaillierte und umfassende Informationen und Schulungen zu Gesundheits- und Sicherheitsprotokollen.
- Verweigerung unsicherer Arbeit: Arbeitnehmer haben das Recht, Arbeit zu verweigern, die sie für eine ernsthafte Bedrohung ihrer Gesundheit oder Sicherheit halten.
- Meldung von Gefahren: Arbeitnehmer werden ermutigt, erkannte Gefahren am Arbeitsplatz ihrem Arbeitgeber zu melden.
Durchsetzungsbehörden
Das slowenische Gesundheits- und Sicherheitssystem wird von zwei Hauptministerien überwacht:
- Ministerium für Arbeit, Familie, Soziales und Chancengleichheit: Dieses Ministerium spielt eine entscheidende Rolle bei der Formulierung und Durchsetzung von Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften.
- Gesundheitsministerium: Das Gesundheitsministerium arbeitet zusammen, um sicherzustellen, dass die Gesundheits- und Sicherheitsstandards das Wohl der Arbeitnehmer schützen.
Diese Ministerien arbeiten in Zusammenarbeit mit der Arbeitsinspektion, die für die Durchführung von Arbeitsplatzinspektionen und die Durchsetzung der Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften verantwortlich ist.