Erfahren Sie mehr über die rechtlichen Prozesse für Mitarbeiterkündigung und Abfindung in Slowenien
In Slowenien legt das Arbeitsbeziehungsgesetz (ERA) Zakon o delovnih razmerjih (ZDR-1) die gesetzlichen Anforderungen für Kündigungsfristen bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses fest. Diese Fristen variieren je nachdem, wer die Kündigung initiiert und wie lange der Arbeitnehmer beim Arbeitgeber beschäftigt war.
Das ERA legt Mindestkündigungsfristen fest. Während Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Arbeitsvertrag eine längere Kündigungsfrist vereinbaren können, dürfen sie die gesetzlichen Mindestfristen nicht unterschreiten.
Die Kündigungsfrist beginnt am ersten Tag des Kalendermonats, der auf den Erhalt der Kündigung folgt. Zum Beispiel, wenn ein Arbeitnehmer am 15. April eine Kündigung erhält, beginnt seine offizielle Kündigungsfrist am 1. Mai und endet am 31. Mai.
In Slowenien haben Arbeitnehmer unter bestimmten Umständen Anspruch auf eine Abfindung, die vor Ort als 'odpravnina' bekannt ist, wenn ihr Arbeitsvertrag beendet wird. Dies wird durch das Arbeitsbeziehungsgesetz (ERA) geregelt.
Eine Abfindung ist obligatorisch, wenn der Arbeitgeber die Kündigung des Arbeitsverhältnisses aus folgenden Gründen initiiert:
Die Höhe der Abfindung wird basierend auf der Dauer der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers berechnet:
Die Abfindung ist auf maximal das Zehnfache des durchschnittlichen Monatsgehalts des Arbeitnehmers begrenzt.
In Slowenien wird die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch das Arbeitsbeziehungsgesetz (ERA) geregelt. Es gibt mehrere Methoden, um einen Arbeitsvertrag zu beenden, jede mit ihren eigenen Regeln und Verfahren.
Die Hauptmethoden zur Beendigung eines Arbeitsvertrags in Slowenien sind:
Beendigung durch Vereinbarung: Dies ist der Fall, wenn sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer einvernehmlich schriftlich zustimmen, den Arbeitsvertrag zu beenden. Diese Methode erfordert keine spezifischen Gründe.
Beendigung durch Kündigung (Ordentliche Kündigung): Dies ist der Fall, wenn entweder der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer den Vertrag durch schriftliche Kündigung beendet. Der Arbeitgeber muss einen triftigen Grund für die Kündigung haben, wie z.B. betriebliche Gründe, die Unfähigkeit des Arbeitnehmers, Aufgaben zu erfüllen, oder schuldhaftes Verhalten des Arbeitnehmers.
Fristlose Kündigung (Außerordentliche Kündigung): In Ausnahmefällen kann jede Partei den Arbeitsvertrag mit sofortiger Wirkung aufheben. Dies ist nur in bestimmten Fällen zulässig, wie z.B. bei grober Verletzung der Arbeitspflichten durch den Arbeitnehmer oder Verurteilung wegen einer arbeitsbezogenen Straftat bei arbeitgeberseitiger Kündigung, oder bei schwerwiegender Verletzung der vertraglichen Pflichten oder Nichtzahlung des Lohns für mindestens zwei Monate bei arbeitnehmerseitiger Kündigung.
Während der Probezeit (bis zu drei Monaten) kann jede Partei den Vertrag ohne spezifische Gründe mit einer kürzeren Kündigungsfrist von 7 Tagen kündigen.
Kündigungsschreiben müssen schriftlich erfolgen und die Gründe für die Kündigung klar angeben (falls zutreffend). Die Kündigung muss der anderen Partei physisch zugestellt werden.
Wenn ein Arbeitnehmer glaubt, dass seine Entlassung ungerechtfertigt war, hat er das Recht, diese vor einem Arbeitsgericht anzufechten.
Wir sind hier, um Ihnen bei Ihrer globalen Einstellungsreise zu helfen.