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Slowakei

Steuerpflichten Detailliert

Erfahren Sie mehr über die Steuerpflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Slowakei

Steuerpflichten des Arbeitgebers

Arbeitgeber in der Slowakei haben mehrere Steuerpflichten, einschließlich der Einkommensteuerabzüge und der Sozialversicherungsbeiträge.

Einkommensteuerabzug

Arbeitgeber sind verpflichtet, jeden Monat die Einkommensteuer von den Gehältern der Mitarbeiter einzubehalten. Die Slowakei verwendet ein progressives Steuersystem, bei dem ein Satz von 19% auf zu versteuerndes Einkommen bis zu €47.537,98 (für 2024) angewendet wird, und ein Satz von 25% auf zu versteuerndes Einkommen, das diesen Betrag übersteigt. Die einbehaltene Einkommensteuer muss innerhalb von 5 Tagen nach dem regulären Zahltag des Mitarbeiters an die Steuerbehörde abgeführt werden.

Sozialversicherungsbeiträge

Arbeitgeber sind auch dafür verantwortlich, die Sozialversicherungsbeiträge im Namen ihrer Mitarbeiter zu berechnen, einzubehalten und abzuführen. Diese Beiträge finanzieren verschiedene Leistungen wie Gesundheitsversorgung, Renten und Arbeitslosenversicherung. Der kombinierte Beitragssatz der Arbeitgeber zur Sozialversicherung beträgt 35,2%, der sich wie folgt aufschlüsselt:

  • Krankenversicherung: 10%
  • Krankenversicherung bei Krankheit: 1,4%
  • Invalidenversicherung: 3%
  • Rentenversicherung: 14%
  • Garantiefonds: 0,25%
  • Unfallversicherung: 0,8%
  • Arbeitslosenversicherung: 1%
  • Reservefonds: 4,75%

Die Sozialversicherungsbeiträge sind bis zum Ende des Monats fällig, der auf den Monat folgt, in dem die Löhne gezahlt wurden.

Weitere mögliche Steuern

Arbeitgeber können auch für andere Steuern haftbar sein, wie z.B. die Grundsteuer, wenn der Arbeitgeber Eigentum in der Slowakei besitzt, und die Straßensteuer, wenn der Arbeitgeber Fahrzeuge besitzt und betreibt.

Steuerabzüge für Arbeitnehmer

In der Slowakei gibt es mehrere Steuerabzüge für Arbeitnehmer.

Grundfreibetrag

Dies ist der primäre Steuerabzug für slowakische Arbeitnehmer. Alle ansässigen Steuerzahler sind berechtigt. Der Grundfreibetrag für 2024 beträgt jährlich 4.714,20 €. Der Freibetrag wird reduziert, wenn das Einkommen eines Arbeitnehmers eine bestimmte Schwelle überschreitet.

Beiträge zur Sozialversicherung und Krankenversicherung

Dies sind obligatorische Abzüge für Sozialversicherungs- und Krankenversicherungsleistungen. Alle Arbeitnehmer unterliegen diesen Abzügen. Die Abzüge für die Sozialversicherung werden mit 9,4 % des Bruttogehalts berechnet (vorbehaltlich einer monatlichen Höchstgrenze), während die Abzüge für die Krankenversicherung mit 4 % des Bruttogehalts berechnet werden.

Steuerbonus für unterhaltsberechtigte Kinder

Dies ist eine Steuergutschrift für Arbeitnehmer mit unterhaltsberechtigten Kindern. Um berechtigt zu sein, muss ein Arbeitnehmer ein unterhaltsberechtigtes Kind in seinem Haushalt haben. Das Kind muss unter 25 Jahre alt oder unter 26 Jahre alt und in Vollzeit studierend sein. Die Höhe der Steuergutschrift hängt von der Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder und dem Einkommen des Arbeitnehmers ab.

Begrenzte Abzüge für spezifische Ausgaben

Spezifische Abzüge können für bestimmte Ausgaben verfügbar sein, einschließlich Hypothekenzinsen (unter bestimmten Bedingungen), Lebensversicherungsprämien und zusätzliche Rentenbeiträge. Die Anspruchsvoraussetzungen und Berechnungsmethoden variieren je nach Abzugsart.

Mehrwertsteuer

In der Slowakei beträgt der Standard-Mehrwertsteuersatz 20%. Dieser Satz gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen, es sei denn, es gilt ein ermäßigter Satz oder eine Befreiung.

Ermäßigter Mehrwertsteuersatz

Ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz von 10% gilt für speziell definierte Dienstleistungen. Dazu gehören bestimmte Lebensmittel, pharmazeutische Produkte, Beherbergungsdienstleistungen und Personenbeförderung.

Mehrwertsteuerbefreiungen

Bestimmte Dienstleistungen sind in der Slowakei von der Mehrwertsteuer befreit. Dazu gehören Finanzdienstleistungen, Versicherungsdienstleistungen, Gesundheitsdienstleistungen, Bildungsdienstleistungen und Postdienstleistungen.

Mehrwertsteuerregistrierung und -einreichung

Unternehmen, die steuerpflichtige Dienstleistungen in der Slowakei erbringen, müssen sich möglicherweise für die Mehrwertsteuer registrieren, wenn ihr Umsatz eine bestimmte Schwelle überschreitet. Mehrwertsteuererklärungen werden in der Regel monatlich oder vierteljährlich eingereicht, abhängig vom Umsatz des Steuerpflichtigen. Die Frist für die Einreichung und Zahlung der Mehrwertsteuer ist der 25. Tag des Monats, der auf den Steuerzeitraum folgt.

Steuervergünstigungen

Die Slowakei bietet eine Vielzahl von Steueranreizen, um Investitionen und wirtschaftliche Aktivitäten zu stimulieren. Diese Anreize sind darauf ausgelegt, Unternehmen ins Land zu locken und sie zu ermutigen, in Forschung und Entwicklung (F&E), regionale Entwicklung und technologische Innovation zu investieren.

Superabzug für Forschung und Entwicklung (F&E)

Dies ist ein Einkommensteuerabzug für F&E-Ausgaben. Unternehmen, die F&E-Aktivitäten in der Slowakei durchführen und bestimmte im slowakischen Einkommensteuergesetz festgelegte Kriterien erfüllen, sind berechtigt. Der Vorteil besteht darin, dass Unternehmen 150 % der qualifizierten F&E-Kosten von ihrem zu versteuernden Einkommen abziehen können, was die Steuerlast auf F&E-Aktivitäten effektiv reduziert. Unternehmen benötigen keine Vorabgenehmigung für den Superabzug, aber eine ordnungsgemäße Dokumentation und Aufzeichnung der F&E-Ausgaben sind entscheidend, um den Abzug bei der Steuererklärung geltend zu machen.

Regionale Investitionsbeihilfe

Diese Beihilfe erfolgt in Form von Zuschüssen, Steuererleichterungen oder anderer Unterstützung für Unternehmen, die in weniger entwickelten Regionen investieren. Unternehmen, die neue Arbeitsplätze schaffen oder in neue Vermögenswerte in ausgewiesenen weniger entwickelten Regionen investieren, sind berechtigt, jedoch gelten spezifische Mindestinvestitionsschwellen und Anforderungen an die Schaffung von Arbeitsplätzen. Das Unterstützungsniveau variiert je nach Projekt und Region und kann Zuschüsse für den Erwerb von Vermögenswerten, Einkommensteuererleichterungen oder Unterstützung bei den Ausbildungskosten der Mitarbeiter umfassen. Unternehmen müssen einen Antrag beim Wirtschaftsministerium der Slowakischen Republik einreichen, in dem das Investitionsprojekt und die erwarteten Vorteile dargelegt werden.

Investitionssteuererleichterung

Dies ist eine Einkommensteuererleichterung für reinvestierte Gewinne. Unternehmen, die einen bestimmten Teil ihrer Gewinne innerhalb eines bestimmten Zeitraums wieder in das Unternehmen investieren, sind berechtigt. Der Mindestreinvestitionsbetrag und der Zeitraum variieren je nach Gesamtwert des Investitionsprojekts. Der Vorteil besteht darin, dass Unternehmen einen Steuerabzug auf einen Teil ihrer reinvestierten Gewinne erhalten.

Steuerkredit für Technologiezentren

Dies ist ein Steuerkredit für Unternehmen, die in ausgewiesenen Technologiezentren tätig sind. Unternehmen, die in genehmigten Technologiezentren (außerhalb der Region Bratislava) tätig sind und sich auf Forschung, Entwicklung und Innovation konzentrieren, sind berechtigt. Der Vorteil besteht darin, dass diese Unternehmen einen Steuerkredit auf einen Teil ihrer Körperschaftsteuer geltend machen können.

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