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Slowakei

Mitarbeiterrechte und Schutzmaßnahmen

Erkunden Sie die Rechte der Arbeitnehmer und den rechtlichen Schutz in Slowakei

Kündigung

In der Slowakei legt das Gesetz die Gründe, aus denen ein Arbeitgeber den Vertrag eines Arbeitnehmers kündigen kann, strikt fest. Diese Gründe umfassen organisatorische Gründe wie die Einstellung des Betriebs oder die Verlagerung des Unternehmens sowie die Redundanz des Arbeitnehmers aufgrund von organisatorischen Veränderungen. Gesundheitliche Gründe wie der Verlust der medizinischen Fähigkeit des Arbeitnehmers, die Arbeit zu verrichten, oder das Risiko einer Berufskrankheit qualifizieren sich ebenfalls. Verhaltens- oder Leistungsprobleme des Arbeitnehmers, wie das Nichterfüllen der Arbeitserwartungen trotz Unterstützung oder ein schwerwiegender Verstoß gegen die Arbeitsdisziplin, können ebenfalls zur Kündigung führen. Andere spezifische Umstände, wie der Verlust der für den Job erforderlichen Sicherheitsfreigabe durch den Arbeitnehmer, können ebenfalls Gründe für eine Entlassung sein.

Kündigungsfristen

Für eine ordentliche Kündigung muss diese schriftlich erfolgen und der anderen Partei zugestellt werden. Es gibt Mindestkündigungsfristen, die auf der Dauer der Betriebszugehörigkeit eines Arbeitnehmers basieren. Sie beträgt mindestens 1 Monat im Allgemeinen, mindestens 2 Monate bei einer Betriebszugehörigkeit von 1 Jahr bis 5 Jahren und mindestens 3 Monate bei einer Betriebszugehörigkeit von mindestens 5 Jahren. Eine fristlose Kündigung oder Entlassung ist nur in Fällen zulässig, in denen ein Arbeitnehmer wegen einer vorsätzlichen Straftat verurteilt wird oder ein besonders schwerwiegender Verstoß gegen die Arbeitsdisziplin vorliegt. Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer innerhalb von 2 Monaten nach Kenntnisnahme des Grundes und innerhalb von 1 Jahr nach Eintritt des Grundes schriftlich benachrichtigen.

Abfindung

Im Falle einer Entlassung aus organisatorischen Gründen oder aufgrund medizinischer Unfähigkeit ist in der Slowakei eine Abfindung vorgeschrieben. Die Höhe der Abfindung wird wie folgt bestimmt: mindestens ein durchschnittliches Monatsgehalt bei einer Betriebszugehörigkeit von weniger als 2 Jahren, mindestens zwei durchschnittliche Monatsgehälter bei einer Betriebszugehörigkeit von 2 bis 5 Jahren und mindestens drei durchschnittliche Monatsgehälter bei einer Betriebszugehörigkeit von 5 bis 20 Jahren.

Wichtige Hinweise

Arbeitsverträge können längere Kündigungsfristen oder großzügigere Abfindungspakete vorsehen als gesetzlich vorgeschrieben. Besondere Schutzbestimmungen können für bestimmte Kategorien von Arbeitnehmern gelten, wie schwangere Frauen, Arbeitnehmer in Elternzeit oder Gewerkschaftsvertreter.

Diskriminierung

In der Slowakei ist das Antidiskriminierungsgesetz (Gesetz Nr. 365/2004 Slg.) die Hauptgesetzgebung, die Antidiskriminierung regelt. Dieses Gesetz bietet in Verbindung mit dem slowakischen Arbeitsgesetzbuch einen starken Schutz vor Diskriminierung in verschiedenen Bereichen, einschließlich der Beschäftigung.

Geschützte Merkmale

Diskriminierung ist in der Slowakei aus folgenden Gründen verboten:

  • Geschlecht, einschließlich Geschlechtsidentität und sexueller Orientierung
  • Religion oder Glaube
  • Rasse oder ethnische Herkunft
  • Nationalität
  • Behinderung
  • Alter
  • Familienstand und Familienstatus
  • Hautfarbe
  • Sprache
  • Politische oder andere Meinungen
  • Nationale oder soziale Herkunft
  • Eigentum
  • Abstammung
  • Anderer Status
  • Meldung von Kriminalität oder anderen asozialen Aktivitäten

Rechtsbehelfsmechanismen

Es stehen mehrere Optionen zur Verfügung, um für Personen, die Diskriminierung erfahren, Rechtsbehelfe zu suchen:

  • Slowakisches Nationales Zentrum für Menschenrechte: Diese unabhängige Stelle hat die Befugnis, Diskriminierungsbeschwerden zu untersuchen und den Opfern rechtliche Unterstützung zu bieten.
  • Arbeitsinspektorat: Arbeitnehmer können beim Arbeitsinspektorat Beschwerden wegen Diskriminierung am Arbeitsplatz einreichen.
  • Gerichte: Opfer von Diskriminierung können auch Klagen bei Zivilgerichten einreichen, um Entschädigung oder andere Abhilfen zu suchen.

Pflichten des Arbeitgebers

Arbeitgeber in der Slowakei sind gesetzlich verpflichtet, Diskriminierung und Belästigung am Arbeitsplatz zu verhindern. Dies umfasst:

  • Antidiskriminierungsrichtlinien: Arbeitgeber müssen klare Richtlinien entwickeln und umsetzen, die Diskriminierung und Belästigung verbieten.
  • Schulung: Arbeitgeber sollten regelmäßig Schulungen für Mitarbeiter zu Antidiskriminierungsgesetzen und Verhalten am Arbeitsplatz anbieten.
  • Beschwerdeverfahren: Arbeitgeber müssen effektive interne Verfahren zur Bearbeitung von Diskriminierungsbeschwerden einrichten.
  • Handeln: Arbeitgeber sind verpflichtet, Diskriminierungsbeschwerden unverzüglich zu untersuchen und geeignete Korrekturmaßnahmen zu ergreifen, wenn Diskriminierung festgestellt wird.

Arbeitsbedingungen

In der Slowakei legt das Arbeitsgesetzbuch Vorschriften fest, die einen Standard des Wohlbefindens der Arbeitnehmer gewährleisten. Diese Vorschriften decken Aspekte wie Arbeitszeiten, Ruhezeiten und ergonomische Anforderungen ab.

Arbeitszeiten

Die typische Arbeitswoche in der Slowakei umfasst 40 Stunden, mit einem täglichen Maximum von 8 Stunden und einem monatlichen Maximum von 150 Stunden. Eine Verlängerung über diese Standardzeiten hinaus ist mit Zustimmung des Arbeitnehmers möglich. Allerdings beträgt die maximal zulässige Überstundenzeit 48 Stunden pro Woche und 250 Stunden jährlich.

Ruhezeiten

Arbeitnehmer in der Slowakei haben Anspruch auf Pausen während des Arbeitstages. Die Dauer und Häufigkeit dieser Pausen hängen von der Gesamtarbeitszeit ab. Für einen Arbeitstag, der 6 Stunden überschreitet, ist eine Mindestpause von 30 Minuten vorgeschrieben. Das slowakische Arbeitsrecht garantiert auch mindestens zwei aufeinanderfolgende Ruhetage pro Woche, die typischerweise den Sonntag einschließen.

Ergonomische Anforderungen

Das slowakische Arbeitsgesetzbuch betont die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz. Arbeitgeber sind generell verpflichtet, potenzielle Gefahren am Arbeitsplatz zu bewerten und präventive Maßnahmen zu ergreifen, um Risiken zu minimieren. Sie haben auch die Verantwortung, den Arbeitnehmern geeignete Arbeitsmittel und Ausrüstungen bereitzustellen, die den ergonomischen Grundsätzen entsprechen. In einigen Fällen können Arbeitgeber verpflichtet sein, Schulungen zu sicheren Arbeitspraktiken und richtiger Körperhaltung anzubieten, um das Risiko arbeitsbedingter Verletzungen zu minimieren.

Gesundheit und Sicherheit

Die Slowakei legt großen Wert auf das Wohlbefinden der Mitarbeiter und verfügt über ein umfassendes Rahmenwerk für Sicherheit und Gesundheitsschutz (OSH) am Arbeitsplatz.

Pflichten des Arbeitgebers

Nach slowakischem Recht tragen Arbeitgeber eine erhebliche Verantwortung dafür, eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung zu gewährleisten. Dies wird durch das Gesetz Nr. 124/2006 Coll., das Gesetz über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, vorgeschrieben. Zu den wichtigsten Pflichten des Arbeitgebers gehören:

  • Risikobewertung und Prävention: Arbeitgeber sind verpflichtet, Gefahren zu identifizieren, potenzielle Risiken zu bewerten und einen Risikobewertungsbericht zu erstellen. Dies stellt sicher, dass Arbeitsplätze so gestaltet und ausgestattet sind, dass Bedrohungen für die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter minimiert werden.
  • Bereitstellung einer sicheren Arbeitsumgebung: Arbeitgeber sind für die Aufrechterhaltung einer sicheren Arbeitsumgebung verantwortlich. Dies umfasst die Sicherheit von Arbeitsplätzen, Maschinen, Materialien und Arbeitsprozessen. Regelmäßige Wartung und Reparaturen sind ebenfalls Teil dieser Verantwortung.
  • Persönliche Schutzausrüstung (PSA): Wenn erforderlich, müssen Arbeitgeber kostenlose, effektive PSA bereitstellen. Dies umfasst Arbeitskleidung und -schuhe in Umgebungen mit übermäßigem Verschleiß oder Verschmutzung.
  • Information und Schulung: Arbeitgeber müssen die Mitarbeiter über Unfälle, Berufskrankheiten und andere arbeitsbedingte Verletzungen informieren. Sie müssen auch sicherstellen, dass die Mitarbeiter ordnungsgemäß geschult werden, um Maschinen sicher zu bedienen und Arbeitssicherheitsverfahren einzuhalten.

Rechte der Mitarbeiter

Mitarbeiter haben Rechte, die es ihnen ermöglichen, aktiv zur Aufrechterhaltung einer sicheren Arbeitsumgebung beizutragen. Dazu gehören:

  • Recht auf einen sicheren Arbeitsplatz: Mitarbeiter haben das Recht, in einer sicheren und gesunden Umgebung ohne unzumutbare Risiken zu arbeiten.
  • Meldepflichten: Mitarbeiter müssen Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und gefährliche Situationen (Beinaheunfälle) unverzüglich ihrem Arbeitgeber melden.
  • Zugang zu Informationen: Mitarbeiter haben das Recht auf Zugang zu Informationen über Unfälle, Berufskrankheiten und von den Arbeitgebern umgesetzte Präventivmaßnahmen.

Durchsetzungsbehörden

Die slowakische Regierung setzt die OSH-Vorschriften durch ein Netzwerk von Behörden durch. Dazu gehören:

  • Nationale Arbeitsinspektion (NLI): Die NLI ist die Hauptbehörde, die für Sicherheitsinspektionen am Arbeitsplatz verantwortlich ist. Sie hat die Befugnis, Geldstrafen zu verhängen und Korrekturmaßnahmen im Falle von Nichteinhaltung durchzusetzen.
  • Regionale Gesundheitsbehörden: Diese Behörden arbeiten mit der NLI zusammen, um sicherzustellen, dass die gesundheitlichen Aspekte der Arbeitssicherheit eingehalten werden. Sie können Inspektionen durchführen, die sich auf arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren und Hygienestandards konzentrieren.
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