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Slowakei

Gesundheits- und Sicherheitsstandards

Erkunden Sie die Gesetze zur Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz in Slowakei

Gesundheits- und Sicherheitsgesetze

In der Slowakei ist das Gesetz über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (Gesetz Nr. 124/2006 Slg.) das primäre Gesetz, das Gesundheit und Sicherheit regelt. Es legt die Grundsätze der Risikoprävention, die Verantwortlichkeiten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern sowie die Rechte der Arbeitnehmer zur Gewährleistung sicherer Arbeitsplätze fest. Die Nationale Arbeitsinspektion (NLI) ist die Hauptbehörde, die für die Durchsetzung dieser Gesetze und Vorschriften verantwortlich ist.

Verpflichtungen des Arbeitgebers

Arbeitgeber haben gemäß dem Gesetz mehrere Verpflichtungen. Sie müssen Gefahren identifizieren, Risiken bewerten und präventive Maßnahmen zur Minderung und Beseitigung von Arbeitsrisiken umsetzen. Sie sind auch verpflichtet, den Arbeitnehmern relevante Schulungen und Informationen über Gefahren, Risiken und sichere Arbeitsverfahren bereitzustellen.

Gegebenenfalls müssen Arbeitgeber geeignete persönliche Schutzausrüstung (PSA) kostenlos zur Verfügung stellen und warten. Sie sind auch dafür verantwortlich, sichere und gesunde Arbeitsbedingungen zu gewährleisten, einschließlich Aspekten wie Beleuchtung, Belüftung, Temperatur, Lärm und Sanitäranlagen.

Arbeitgeber müssen auch Vorkehrungen für Erste Hilfe, Notfallpläne und Evakuierungsverfahren treffen. Sie sind verpflichtet, alle Unfälle, Vorfälle und Berufskrankheiten genau zu dokumentieren und den zuständigen Behörden zu melden.

Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer

Arbeitnehmer haben das Recht, die Arbeit zu verweigern, wenn sie glauben, dass sie in unmittelbarer Gefahr sind. Sie haben auch das Recht, durch Vertretung und Konsultation an der Entscheidungsfindung im Bereich Gesundheit und Sicherheit teilzunehmen. Sie sind jedoch auch verpflichtet, die festgelegten sicheren Arbeitspraktiken zu befolgen und die PSA wie angewiesen zu verwenden.

Spezifische Gesundheits- und Sicherheitsthemen

Arbeitgeber müssen die Risiken im Zusammenhang mit gefährlichen Stoffen managen, einschließlich Kennzeichnung, Bereitstellung von Sicherheitsdatenblättern (SDB) und Umsetzung geeigneter Kontrollmaßnahmen. Sie müssen auch sicherstellen, dass Maschinen und andere Arbeitsgeräte sicher sind, regelmäßig inspiziert und gemäß den Vorschriften gewartet werden.

Der Bausektor hat spezifische Vorschriften für Gefahren wie Abstürze aus der Höhe, Ausgrabungen und elektrische Sicherheit. Arbeitgeber müssen auch arbeitsbedingte Krankheiten verhindern und medizinische Überwachung für Arbeitnehmer bereitstellen, die bestimmten Gesundheitsrisiken ausgesetzt sind.

Durchsetzung und Strafen

Die NLI hat die Befugnis, Arbeitsplätze zu inspizieren, Verstöße zu untersuchen und Strafen für die Nichteinhaltung von Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften zu verhängen. Strafen können Geldbußen umfassen und im schweren Fällen zur Schließung des Unternehmens führen.

Arbeitsschutz

Die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (OSH) in der Slowakei wird durch das Gesetz über Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (Gesetz Nr. 124/2006 Slg.) geregelt und durch zahlreiche Regierungsverordnungen ergänzt. Diese Verordnungen enthalten spezifische Anforderungen für verschiedene Gefahren, Branchen und Arbeitsplätze. Darüber hinaus übernimmt die Slowakei technische Standards, die Sicherheitsanforderungen für Ausrüstungen, Prozesse und Schutzmaßnahmen im Detail beschreiben.

Risikobewertung

Arbeitgeber in der Slowakei sind gesetzlich verpflichtet, umfassende Risikobewertungen durchzuführen, um Gefahren und potenzielle Risiken für die Arbeitnehmer an ihren Arbeitsplätzen zu identifizieren. Die Methoden zur Risikobewertung folgen in der Regel den EU-Richtlinien und umfassen die Identifizierung von Gefahren, die Bewertung von Risiken und die Bestimmung geeigneter Kontrollmaßnahmen.

Präventions- und Kontrollmaßnahmen

Die slowakische OSH-Praxis betont die Hierarchie der Kontrollen, wobei die Beseitigung, der Ersatz, technische Kontrollen, administrative Kontrollen und schließlich die Verwendung persönlicher Schutzausrüstung (PSA) priorisiert werden. Viele Gefahren haben maßgeschneiderte Vorschriften, die je nach Art des Risikos spezifische Kontrollmaßnahmen vorschreiben.

Arbeitsmedizinische Dienste

Arbeitgeber sind oft verpflichtet, arbeitsmedizinische Untersuchungen für Arbeitnehmer zu arrangieren, die bestimmten Risiken ausgesetzt sind. Die Häufigkeit und der Inhalt dieser Untersuchungen werden durch Vorschriften bestimmt. Die Slowakei hat auch ein System zur Anerkennung und Entschädigung von Berufskrankheiten. Arbeitgeber müssen vorbeugende Maßnahmen ergreifen und Verdachtsfälle melden.

Schulung und Ausbildung

Arbeitgeber müssen den Arbeitnehmern Sicherheitsschulungen anbieten, die allgemeine OSH-Prinzipien, arbeitsplatzspezifische Gefahren und die Verwendung von Sicherheitsausrüstung abdecken. Der Schulungsbedarf basiert auf Risikobewertungen und sollte bei der Einarbeitung sowie in regelmäßigen Abständen zur Aufrechterhaltung der Kompetenz durchgeführt werden.

Arbeitnehmerbeteiligung

In Arbeitsstätten mit mehr als 50 Beschäftigten haben die Arbeitnehmer das Recht, Sicherheitsvertreter zu wählen, die an der OSH-Entscheidungsfindung teilnehmen. Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, die Arbeitnehmer in OSH-Angelegenheiten zu konsultieren und ihnen relevante Informationen über Gefahren und Sicherheitsmaßnahmen bereitzustellen.

Arbeitsplatzinspektion

Arbeitsplatzinspektionen sind ein kritisches Instrument, das von der Nationalen Arbeitsinspektion (NLI) in der Slowakei zur Durchsetzung von Vorschriften verwendet wird. Die Inspektionen zielen darauf ab, die Einhaltung der relevanten Gesetzgebung zu überprüfen, Gefahren und Risiken zu identifizieren und Unfälle, Vorfälle und Beschwerden von Arbeitnehmern zu untersuchen.

Inspektionsbehörde

Die NLI ist die primäre Behörde, die mit der Durchführung von Arbeitsplatzinspektionen beauftragt ist. Die NLI ist in regionale Inspektorate unterteilt, die Inspektionen in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen durchführen.

Inspektionskriterien

Inspektionen der NLI decken eine breite Palette von Aspekten ab, einschließlich Risikobewertungen, Kontrollmaßnahmen, Arbeitsmittel, Chemikalien und gefährliche Stoffe, Arbeitsumgebung, Schulung und Unterweisung sowie Managementsysteme.

Inspektionshäufigkeit

Die Häufigkeit der Inspektionen variiert je nach mehreren Faktoren wie Risikoniveau, Unfallhistorie und Beschwerden. Hochrisikoindustrien wie Bauwesen, Fertigung und Chemiesektoren unterliegen häufigeren Inspektionen. Arbeitsplätze mit einer Unfall- oder Vorfallhistorie können einer regelmäßigeren Überprüfung unterzogen werden. Die NLI kann Inspektionen als Reaktion auf formelle Beschwerden von Arbeitnehmern oder deren Vertretern einleiten.

Inspektionsverfahren

Der Inspektionsprozess umfasst Planung und Vorbereitung, ein Eröffnungsgespräch, einen Rundgang durch den Betrieb, die Überprüfung von Dokumenten und ein Abschlussgespräch. Inspektoren überprüfen frühere Aufzeichnungen, Beschwerden und recherchieren die anwendbaren Vorschriften, die für den zu inspizierenden Arbeitsplatz relevant sind. Die Inspektion beginnt mit einem Eröffnungsgespräch mit der Unternehmensleitung, um die Inspektionsziele und -verfahren darzulegen. Inspektoren durchlaufen systematisch den Arbeitsplatz, beobachten die Abläufe, identifizieren Gefahren und befragen Mitarbeiter. Inspektoren prüfen Aufzeichnungen wie Risikobewertungen, Schulungsprotokolle, Unfallberichte, Wartungsaufzeichnungen usw. Nach Abschluss wird ein Überblick über die Ergebnisse und mögliche Verstöße mit den Unternehmensvertretern besprochen.

Folgemaßnahmen

Die NLI erstellt einen formellen Bericht, der die Ergebnisse und erforderliche Korrekturmaßnahmen detailliert beschreibt. Wo Verstöße festgestellt werden, können Verbesserungshinweise mit Fristen zur Behebung von Nichtkonformitäten ausgestellt werden. Bei schweren oder wiederholten Verstößen kann die NLI Geldstrafen verhängen. In Fällen von schwerer Gefahr können Inspektoren die sofortige Einstellung der Arbeitstätigkeiten anordnen.

Arbeitsunfälle

Arbeitsunfälle sind eine ernste Angelegenheit, die sofortige Aufmerksamkeit und Meldung erfordern. Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, diese Vorfälle den zuständigen Behörden gemäß den festgelegten Anforderungen und Fristen zu melden. Schwere Unfälle und Berufskrankheiten müssen unverzüglich der Nationalen Arbeitsinspektion (NLI) und der zuständigen regionalen Inspektion gemeldet werden. Tödliche Unfälle hingegen müssen unverzüglich der NLI, der Polizei und der zuständigen regionalen Inspektion gemeldet werden.

Untersuchung von Arbeitsunfällen

Arbeitgeber sind verpflichtet, Arbeitsunfälle intern zu untersuchen, um Ursachen und beitragende Faktoren zu ermitteln und Korrekturmaßnahmen zu ergreifen, um eine Wiederholung zu verhindern. Die NLI spielt auch eine entscheidende Rolle bei der Untersuchung schwerer und tödlicher Unfälle, um regulatorische Verstöße zu identifizieren und, falls erforderlich, rechtliche Schritte einzuleiten oder Sanktionen zu verhängen.

Entschädigung für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten

Die Slowakei betreibt ein obligatorisches Sozialversicherungssystem, das Entschädigungen für arbeitsbedingte Verletzungen und Berufskrankheiten bietet. Diese Entschädigung deckt verschiedene Aspekte ab, wie medizinische Kosten, Einkommensverluste, Invaliditätsleistungen und Todesfallleistungen.

Arten der Entschädigung

Medizinische Behandlungs- und Rehabilitationskosten, die durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit entstehen, werden durch die Entschädigung abgedeckt. Verletzte Arbeitnehmer erhalten Leistungen, um den Einkommensverlust aufgrund ihrer Arbeitsunfähigkeit auszugleichen. Im Falle einer dauerhaften Invalidität werden langfristige Invaliditätsleistungen gewährt. Auch für Angehörige steht eine Entschädigung im Falle des Todes eines Arbeitnehmers durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit zur Verfügung.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren beginnt damit, dass der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber unverzüglich über eine Verletzung oder eine Berufskrankheit informiert. Der Arbeitnehmer unterzieht sich dann einer medizinischen Untersuchung, um die Art und das Ausmaß der Verletzung oder Krankheit festzustellen. Der Arbeitgeber reicht in Zusammenarbeit mit dem Arbeitnehmer einen Antrag bei der Sozialversicherungsanstalt (Sociálna Poisťovňa) ein. Die Sozialversicherungsanstalt entscheidet dann über den Antrag und bestimmt die Anspruchsberechtigung und die Höhe der Entschädigung.

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