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Schweiz

Urlaubs- und Freistellungsrichtlinien

Verstehen Sie die Vorschriften für Urlaub und andere Arten von Freistellungen in Schweiz

Urlaubszeit

In der Schweiz schreibt das Gesetz vor, dass Arbeitnehmer jedes Jahr mindestens vier Wochen bezahlten Urlaub erhalten. Für Personen unter 20 Jahren erhöht sich dieser Anspruch jedoch auf fünf Wochen. Wenn ein Arbeitnehmer nur einen Teil des Jahres arbeitet, wird sein Urlaub anteilig berechnet.

Planung und nicht genutzter Urlaub

Die Planung der Urlaubszeit erfolgt in der Regel in gegenseitigem Einvernehmen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, wobei die betrieblichen Bedürfnisse berücksichtigt werden. Es ist vorgeschrieben, dass mindestens zwei Wochen des Urlaubs am Stück genommen werden sollten. Grundsätzlich sollte der Urlaub im Jahr seiner Entstehung genutzt werden und kann nicht durch eine finanzielle Vergütung ersetzt werden.

Kollektivverträge und individuelle Vereinbarungen

In vielen Branchen und bei einzelnen Arbeitgebern gibt es erweiterte Urlaubsansprüche, die über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgehen. Das bedeutet, dass einige Arbeitnehmer Anspruch auf mehr Urlaub haben können, als gesetzlich vorgeschrieben ist.

Feiertage

Die Schweiz feiert eine Vielzahl von Feiertagen, von denen einige landesweit, andere spezifisch für die 26 Kantone des Landes sind.

Nationalfeiertag

Der Schweizer Nationalfeiertag wird am 1. August gefeiert. Dieser Tag erinnert an die Gründung der Schweizerischen Eidgenossenschaft im Jahr 1291.

Kantonale Feiertage

Zusätzlich zum Nationalfeiertag bestimmt jeder Kanton in der Schweiz seine eigenen Feiertage. Einige der in verschiedenen Kantonen häufig gefeierten Feiertage sind:

  • Neujahr am 1. Januar
  • Berchtoldstag am 2. Januar
  • Karfreitag, der Freitag vor Ostersonntag
  • Ostermontag, der Tag nach Ostersonntag
  • Tag der Arbeit am 1. Mai
  • Auffahrt, 39 Tage nach Ostersonntag
  • Pfingstmontag, 50 Tage nach Ostern
  • Fronleichnam, 60 Tage nach Ostern
  • Mariä Himmelfahrt am 15. August
  • Allerheiligen am 1. November
  • Weihnachten am 25. Dezember
  • Stephanstag oder Zweiter Weihnachtsfeiertag am 26. Dezember

Es ist wichtig zu beachten, dass diese Feiertage zwischen den Kantonen stark variieren können. Daher wird empfohlen, die spezifischen Feiertage des jeweiligen Kantons zu überprüfen, an dem Sie interessiert sind. Zusätzlich haben einige Gemeinden ihre eigenen lokalen Feiertage.

Urlaubsarten

In der Schweiz haben Arbeitnehmer Anspruch auf verschiedene Arten von Urlaub. Dazu gehören Jahresurlaub, Krankheitsurlaub, Mutterschaftsurlaub, Vaterschaftsurlaub und andere bemerkenswerte Urlaubsarten wie Militär- (Zivilschutz-) Urlaub, Jugendurlaub und Trauerurlaub.

Jahresurlaub

Arbeitnehmer haben Anspruch auf mindestens vier Wochen bezahlten Jahresurlaub pro Jahr. Arbeitnehmer unter 20 Jahren haben Anspruch auf mindestens fünf Wochen. Dies ist im Obligationenrecht (OR), Art. 329a; Arbeitsgesetz (ArG), Art. 32 festgelegt.

Krankheitsurlaub

Arbeitnehmer haben nach Abschluss der Probezeit Anspruch auf bezahlten Krankheitsurlaub. Die Dauer hängt oft von der Betriebszugehörigkeit ab und ist in den Unternehmensrichtlinien oder Arbeitsverträgen festgelegt. Dies ist im Obligationenrecht (OR), Art. 324a festgelegt.

Mutterschaftsurlaub

Weibliche Arbeitnehmer haben Anspruch auf 14 Wochen (98 Tage) bezahlten Mutterschaftsurlaub. Dies ist im Obligationenrecht (OR), Art. 329f; Bundesgesetz über den Erwerbsersatz (EOG/LAPG) festgelegt.

Vaterschaftsurlaub

Väter haben Anspruch auf zwei Wochen bezahlten Vaterschaftsurlaub innerhalb der ersten sechs Monate nach der Geburt des Kindes. Dies ist im Bundesgesetz über den Erwerbsersatz (EOG/LAPG) festgelegt.

Andere bemerkenswerte Urlaubsarten

Militär- (Zivilschutz-) Urlaub

Bezahlter Urlaub zur Erfüllung des Militär- oder Zivilschutzdienstes.

Jugendurlaub

Arbeitnehmer unter 30 Jahren haben Anspruch auf unbezahlten Urlaub für Jugenddienstaktivitäten.

Trauerurlaub

Arbeitnehmern wird oft ein kurzer Urlaub (in der Regel einige Tage) für den Tod eines nahen Familienmitglieds gewährt.

Wichtige Überlegungen

Viele Branchen und einzelne Arbeitgeber bieten über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgehende Urlaubsansprüche. Einzelne Arbeitsverträge spezifizieren oft Details zum Urlaub. Einige Kantone können spezifische Regelungen für bestimmte Urlaubsarten haben.

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